NDS:Kreisverband Celle/Gruendungsversammlung/Tagesordnung
Gründungsversammlung des Kreisverbandes Celle
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Tagesordnung
Tagesordnung für Gründungsversammlung am 28.03.2012
TOP -1- Akkreditierung
- Feststellung der Anwesenheit und der Stimmberechtigung der Mitglieder. Mitgliedsaufnahme und evtl. Entrichtung des Mitgliedsbeitrages, um stimmberechtigt an der Gründungsversammlung teilnehmen zu können.
- Durchführung durch anwesenden Vertreter des LV.
TOP -2- Ansprache zur Begrüßung
- Eröffnung der Gründungsversammlung
- André / Matthias
TOP -3- Bestimmung des Versammlungsleiters
- Dieser führt durch die Gründungsversammlung.
- Bestimmung nach Absprache mit Mitgliedern.
TOP -4- Bestimmung des Protokollanten
- Dieser erstellt ein Protokoll. Sofern sich kein Protokollant findet, erstellt der Versammlungsleiter nachträglich ein Protokoll.
- Bestimmung nach Absprache mit Mitgliedern.
TOP -5- Feststellung ob Bild- und/oder Tonaufnahmen erlaubt sind
- Abfrage ob Bild- und/oder Tonaufnahmen erlaubt sind
- Abfrage durch Versammlungsleiter
TOP -6- Zulassung von Gästen
- Abfrage ob Gäste bei dieser Gründungsversammlung ausgeschlossen werden sollen.
- Abfrage durch Versammlungsleiter
TOP -7- Feststellung der Willensbekundung zur Gründung des KV
- Dies ist ein formaler Akt. Der Willen der anwesenden Mitglieder zur Gründung eines Kreisverbandes muß vorliegen.
- Abfrage durch Versammlungsleiter an Mitglieder
TOP -8- Bestimmung des Wahlleiters
- Der Wahlleiter erklärt und leitet die Durchführung der Wahl. Er verliest das Ergebnis der Akkreditierung als Voraussetzung für die Wahl. Er protokolliert die Ergebnisse der Wahl.
- durch Vorschlag und Abstimmung der Mitglieder.
TOP -9- Beschluß über die Annahme der KV-Satzung
- Die Annahme der Kreisverband Satzung als Grundlage für die Durchführung dieser Gründungsversammlung.
- Abstimmung gemäß Durchführung durch Wahlleiter.
TOP -10- Beschluß über die Annahme der KV-Geschäftsordnung
- Die Annahme der Kreisverbandsgeschäftsordnung.
- Abstimmung gemäß Durchführung durch Wahlleiter.
TOP -11- Wahl des Vorstandes
- Der Wahlleiter führt die Wahl zur Erstbesetzung des Vorstandes durch. Folgende Ämter sind hierbei zu besetzen:
- Vorsitzender
- stellvertretender Vorsitzender
- Schatzmeister
- gegebenenfalls Beisitzer (es können 2 oder 4 gewählt werden)
TOP -12- Wahl des Kassenprüfers und seines Stellvertreters
- Bestimmung des Kassenprüfers und seines Vertreters als Kontrollinstanz des Schatzmeisters, sofern es Bewerber für die Ämter gibt.
- Der Wahlleiter führt die Wahl des Kassenprüfers und seines Stellvertreters durch.
TOP -13- Schließen der Versammlung
- Der offizielle Teil der Gründungsversammlung ist beendet.
- Der Versammlungsleiter fragt nach letzten Anträgen, liegen diese jetzt nicht vor, so wird die Gründungsversammlung beendet.