NDS:Kreisverband Celle/Gruendungsversammlung/Tagesordnung

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Gründungsversammlung des Kreisverbandes Celle


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Tagesordnung

Tagesordnung für Gründungsversammlung am 28.03.2012

TOP -1- Akkreditierung

  • Feststellung der Anwesenheit und der Stimmberechtigung der Mitglieder. Mitgliedsaufnahme und evtl. Entrichtung des Mitgliedsbeitrages, um stimmberechtigt an der Gründungsversammlung teilnehmen zu können.
    • Durchführung durch anwesenden Vertreter des LV.

TOP -2- Ansprache zur Begrüßung

  • Eröffnung der Gründungsversammlung
    • André / Matthias

TOP -3- Bestimmung des Versammlungsleiters

  • Dieser führt durch die Gründungsversammlung.
    • Bestimmung nach Absprache mit Mitgliedern.

TOP -4- Bestimmung des Protokollanten

  • Dieser erstellt ein Protokoll. Sofern sich kein Protokollant findet, erstellt der Versammlungsleiter nachträglich ein Protokoll.
    • Bestimmung nach Absprache mit Mitgliedern.

TOP -5- Feststellung ob Bild- und/oder Tonaufnahmen erlaubt sind

  • Abfrage ob Bild- und/oder Tonaufnahmen erlaubt sind
    • Abfrage durch Versammlungsleiter

TOP -6- Zulassung von Gästen

  • Abfrage ob Gäste bei dieser Gründungsversammlung ausgeschlossen werden sollen.
    • Abfrage durch Versammlungsleiter

TOP -7- Feststellung der Willensbekundung zur Gründung des KV

  • Dies ist ein formaler Akt. Der Willen der anwesenden Mitglieder zur Gründung eines Kreisverbandes muß vorliegen.
    • Abfrage durch Versammlungsleiter an Mitglieder

TOP -8- Bestimmung des Wahlleiters

  • Der Wahlleiter erklärt und leitet die Durchführung der Wahl. Er verliest das Ergebnis der Akkreditierung als Voraussetzung für die Wahl. Er protokolliert die Ergebnisse der Wahl.
    • durch Vorschlag und Abstimmung der Mitglieder.

TOP -9- Beschluß über die Annahme der KV-Satzung

  • Die Annahme der Kreisverband Satzung als Grundlage für die Durchführung dieser Gründungsversammlung.
    • Abstimmung gemäß Durchführung durch Wahlleiter.

TOP -10- Beschluß über die Annahme der KV-Geschäftsordnung

  • Die Annahme der Kreisverbandsgeschäftsordnung.
    • Abstimmung gemäß Durchführung durch Wahlleiter.

TOP -11- Wahl des Vorstandes

  • Der Wahlleiter führt die Wahl zur Erstbesetzung des Vorstandes durch. Folgende Ämter sind hierbei zu besetzen:
    • Vorsitzender
    • stellvertretender Vorsitzender
    • Schatzmeister
    • gegebenenfalls Beisitzer (es können 2 oder 4 gewählt werden)

TOP -12- Wahl des Kassenprüfers und seines Stellvertreters

  • Bestimmung des Kassenprüfers und seines Vertreters als Kontrollinstanz des Schatzmeisters, sofern es Bewerber für die Ämter gibt.
    • Der Wahlleiter führt die Wahl des Kassenprüfers und seines Stellvertreters durch.

TOP -13- Schließen der Versammlung

  • Der offizielle Teil der Gründungsversammlung ist beendet.
    • Der Versammlungsleiter fragt nach letzten Anträgen, liegen diese jetzt nicht vor, so wird die Gründungsversammlung beendet.