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Landesverbände

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Abkürzung: LV


Aufgaben der LV

Die LV dienen der Partei als organisatorische wie politisch/thematische Zwischenebene und erfüllen mehrere Aufgaben. Der LV - vor allem aber der Landesvorstand - steht in der Verantwortung, nach den Vorgaben seiner Mitglieder einerseits wie den Beschlüssen des Bundesvorstandes andererseits die organisatorische wie politisch/thematische Parteiarbeit zu tragen. Nach der § 8 Bundessatzung ist dies aktuell vor allem:

  • die Mitgliederverwaltung, also die Bearbeitung von Mitgliedsanträgen, das Führen einer Mitgliedsdatenbank, das Werben neuer Mitglieder etc.
  • eine eigene Öffentlichkeitsarbeit inkl. Pressearbeit, Werbung für die Ziele und um die Mitgliedschaft in der Partei und Pflege der LV-Sektionen der Website,
  • die Vertretung der politischen Positionen im Diskurs mit dem Bürger, anderen Organisationen und staatlichen Stellen,
  • dem Lokalisieren der Forderungen der Partei (z.B. im Hinblick auf Transparenz des Staatswesens) etc.

Übersicht

Die Piratenpartei Deutschland ist in allen Bundesländern mit einem Landesverband vertreten:

BerlinBremenHamburgNiedersachsenBayernSaarlandSchleswig-HolsteinBrandenburgSachsenThüringenSachsen-AnhaltMecklenburg-VorpommernBaden-WürttembergHessenNordrhein-WestfalenRheinland-PfalzLandesverbände in Deutschland
Über dieses Bild

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Bundesland Kürzel Landesverband An Landtagswahl teilgenommen Mandate1 Vorstand Gründung Web
Baden-Württemberg BW Landesverband 2011 - Ja
2016 - Ja
Vorstand 2007-11-25 Web
Bayern BY Landesverband 2008 - Nein2
2013 - Ja
Vorstand 2007-01-06 Web
Berlin BE Landesverband 2006 - Nein
2011 - Ja
2016 - Ja

15
-
Vorstand 2006-12-30 Web
Brandenburg BB Landesverband 2009 - Nein3
2014 - Ja
2019 - Ja
Vorstand 2008-10-03 Web
Bremen HB Landesverband 2011 - Ja
2015 - Ja
Vorstand 2009-06-26 Web
Hamburg HH Landesverband 2011 - Ja Vorstand 2007-10-21 Web
Hessen HE Landesverband 2009 - Ja
2013 - Ja
Vorstand 2007-02-16 Web
Mecklenburg-Vorpommern MV Landesverband 2011 - Ja Vorstand 2009-06-21 Web
Niedersachsen NI Landesverband 2013 - Ja
2017 - Ja
Vorstand 2007-07-08 Web
Nordrhein-Westfalen NW Landesverband 2010 - Ja
2012 - Ja
2017 - Ja

17 4
Vorstand 2007-06-09 Web
Rheinland-Pfalz RP Landesverband 2011 - Ja
2016 - Ja
Vorstand 2008-06-07 Web
Saarland SL Landesverband 2012 - Ja
2017 - Ja
35 Vorstand 2009-06-24 Web
Sachsen SN Landesverband 2009 - Ja
2014 - Ja
2019 - Ja
Vorstand 2008-08-08 Web
Sachsen-Anhalt ST Landesverband 2011 - Ja
2016 - Ja
Vorstand 2009-06-27 Web
Schleswig-Holstein SH Landesverband 2009 - Ja
2012 - Ja
2017 - Ja
2022 - Ja

6
Vorstand 2007-12-16 Web
Thüringen TH Landesverband 2009 - Nein
2014 - Ja
2019 - Ja
Vorstand 2009-06-28 Web

Anmerkungen: 1 Mandate im Landtagsparlament, 2 am Unterschriftenquorum gescheitert, 3 wegen Fristverstreichung der Beteiligungsanzeige gescheitert, 4 ursprünglich 20, drei Abgeordnete haben die Piratenfraktion verlassen, 5 ursprünglich 4, ein Abgeordneter hat die Piratenfraktion verlassen

Rechtliche Grundlage

Der LV leistet dem rechtlichen Gebot Folge, demnach die Gliederungen der Partei in soweit ausgebaut sein müssen, dass dem einzelnen Mitglied eine aktive Mitarbeit an der Parteiarbeit ermöglicht wird (vgl. § 7 Abs. 1 Satz 3 PartG). § 7 der Satzung sieht daher die Gründung von Landesverbänden vor.

Eine weitere Aufgabe der LVs ist die Entlastung des Bundesvorstandes, indem sie sich an anstehenden Arbeiten beteiligen bzw. Verantwortung übernehmen. Im Besonderen betrifft dies die Öffentlichkeitsarbeit, d. h. als offizielle Gliederung der Partei mit anderen Organisationen, Presse, staatlichen Stellen etc. zu kommunizieren.

Letztlich ist eine Gliederung in Landesverbände die Grundlage, um bei Wahlen der Landesebene oder höher antreten zu können (als Liste; zur Aufstellung von Direktkandidaten bedarf es der Gliederung in Kreisverbände, eine weit in der Zukunft liegende Entwicklung).

Allgemein obliegt den LV die eigenverantwortliche Arbeit im Rahmen der Beschlüsse und Weisungen des Bundesparteitages und des Bundesvorstands.

Die Landesvorstände treffen sich regelmäßig. Mehr dazu auf der Übersichtsseite.

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