LSA:Schatzmeister/Alt/Umlagen Parteienfinanzierung

Aus Piratenwiki
Wechseln zu: Navigation, Suche

Umlagen der Parteienfinanzierung innerhalb des Landesverbandes Sachsen-Anhalt

Beschlusstext

Beschluss des Landesvorstand Sachsen-Anhalt vom 09.12.2011 - 2011/12/12/001
Umlageschlüssel Parteienfinanzierung in Sachsen-Anhalt
Der Vorstand des Landesverband Sachsen-Anhalt beschließt folgenden Umlageschlüssel der Parteienfinanzierung des Landesverbands:

Umlageschlüssel

10 Prozent der Parteienfinanzierung verbleiben als Rücklage beim Landesverband.
Der Sockel aus dem Umlageschlüssel des Bundesverband verbleibt beim Landesverband.
Von dem verbleibenden Betrag werden 55 Prozent an den LV und 45 Prozent an die KV verteilt.
Die Verteilung an die KV erfolgt zu je 1/3 nach Sockel, Einwohner und Fläche des KV.
Der Sockel besteht aus 1/n der Anzahl bestehender politischer Kreise im LV zum Zeitpunkt der Ausschüttung.
Die Teile aus Einwohner und Fläche ergeben sich aus dem Verhältnis zum gesamten Landesverband.
Die Rücklage soll bei der Verteilung der nächsten Ausschüttung der Parteienfinanzierung an den Landesverband jedoch frühstens nach einem Jahr aufgelöst werden.
Wenn es in einem Kreis noch keinen KV gibt soll der Betrag auf einem virtuellen Unterkonto verbucht werden. Von diesem Unterkonto sollen primär Aktionen in dem jeweiligen Gebiet finanziert werden. Der Landesvorstand ist berechtigt diesen Betrag begründet anderweitig zu verwenden.

ergänzende Regelungen zum Umlageschlüssel

Anspruch auf Auszahlung aus der Parteienfinanzierung besteht ab dem Jahr der Gründung.
Die Umlage wird ausschließlich für die existierenden Kreisverbände Magdeburg und Stendal rückwirkend berechnet und ausgeschüttet.
Die Ausschüttung der Parteienfinanzierung des Kreisverband Magdeburg wird um die genutzten Mittel aus dem Wahlkampfbudget LV Beschluss 2011/02/11/007 gemindert.
(Antragsteller: Robert Krüger)
Ja 15yes.png: 4 Nein 15no.png: 0 Enthaltungen Pictogram voting neutral.svg: 0
Zusatzinfos: keine.

Status Umsetzung: In Arbeit.

Diskussion auf der Diskussionsseite

Zusammenfassung

  • 10% bleiben beim LV als Rücklagen, falls etwas an den Bundestag zurückbezahlt werden muss. Bei der nächsten Ausschüttung der Parteienfinanzierung (PartFin) ausgeschüttet.
  • Sockelbetrag des Bundes (3600 EUR) gemäß Beschluss des Bundesvorstandes
  • Die Differenz wird zu folgendem Schlüssel weiterverteilt:
    • 55% an Landesverband
    • 45% an Kreisverbände
  • Der Anteil der Kreis/Regionalverbände wird zu folgendem Schlüssel unter den Kreisen verteilt:
    • 1/3 Sockel: dieser besteht aus 1/n der Anzahl bestehender politischer Kreise im LV zum Zeitpunkt der Ausschüttung.
    • 1/3 nach Einwohner: Anzahl Einwohner des Verbandsgebiets bzw. Einwohner des Kreises geteilt durch Einwohner LSA.
    • 1/3 nach Fläche: Fläche des Verbandsgebietes bzw. des Kreises geteilt durch Fläche LSA.
  • In Kreisen, in denen kein Kreisverband besteht wird der entsprechende Anteil an ein virtuelle Unterkonto beim LV gebucht. Diese Gelder werden primär für Aktionen in der entsprechenden Region eingestezt.
  • Durch den Sockel des LV verbleibt ein effektiver Prozentsatz von LV Anteil = (Sockel + 55% (90% PartFin - Sockel)) / (90% PartFin) beim LV.

Rechenbeispiel 20.000 EUR PartFin

  • 10% = 2000 EUR werden zurückgestellt.
  • Sockel von 3600 EUR verbleibt beim LV.
  • Differenz: 14400 EUR werden ausgeschüttet. Davon 7920 EUR (55%) an LV, 6480 EUR (45%) an KVs
    • Der KV-Topf wird Dreigeteilt:
    • Drei Töpfe je 2160 EUR nach Sockel, Einwohner, Fläche

Weiterverteilung am Bsp. KV Magdeburg:

  • KV Magdeburg ist ein politischer Kreis (von 14): 2160 EUR / 14 = 154,29 EUR
  • Einwohner Magdeburg / Einwohner LSA (lt. Wikipedia): 2160 EUR * 231 525 / 2 335 006 = 200,39 EUR
  • Fläche Magdeburg / Fläche LSA (lt. Wikipedia): 2160 EUR * 200,95 / 20 446 = 21,23 EUR
  • PartFin an den KV MD = 154,29 + 200,39 + 21,23 = 375,91 EUR

Weiterverteilung am Bsp. RV Altmark

  • RV Altmark besteht aus zwei politischen Kreisen: 2160 EUR * 2 / 14 = 308,57 EUR
  • Einwohner Altmark / Einwohner LSA: 2160 EUR * (121 899 + 89 512) / 2 335 006 = 195,57 EUR
  • Fläche Altmark / Fläche LSA: 2160 EUR * (2292,52 + 2422,96) / 20 446 = 498,16 EUR
  • PartFin an den RV Altmark = 1002,30 EUR

Nächste Ausschüttung ist wieder 20 000 EUR:

  • Rücklage von 2000 EUR wird aufgelöst und die Rechnung wird mit 22 000 EUR gestartet.

Berechnungstabelle

Die genaue Berechnung kann auch anhand der folgenden ODS Datei nachvollzogen werden: