LSA:Landesverband/Organisation/Vorstand/Sitzungen/2016/05-Mai/2016-05-02 - Protokoll Vorstand Sachsen-Anhalt

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Protokoll vom 02.05.2016

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Konstituierende Sitzung des LaVo16.1 am 02.05.2016 im NRW-Mumble

  • offizieller Beginn: 20.00 Uhr
  • Beginn der Sitzung: 20.20 Uhr

https://vorstand-lsa.piratenpad.de/konstituierendeSitzungLaVo16-1

Anwesende

  • Luise
  • Holger
  • Ernst
  • Alexander
  • Friedemann
  • Maik
  • Angelika

Tagesordnung

  1. Begrüßung und Bestimmung der Sitzungsleitung und Protokollführung
  2. Aufzeichnung der Sitzung
  3. Zulassung von Gästen
  4. Vorstellung der Tagesordnung
  5. Geschäftsordnung des Landesvorstandes

Sitzungsleitung und Protokoll

  • Leitung: Alexander
  • Protokoll: Ernst

Aufzeichnung der Sitzung

ja

Zulassung von Gästen

ja

Geschäftsordnung des Landesvorstandes

Grundlage bildet die GO des vorherigen Landesvorstandes.

Geschäftsordnung

Landesvorstand
Piratenpartei Deutschland
Landesverband Sachsen-Anhalt
Grundlage dieser Geschäftsordnung bildet die Satzung der Piratenpartei Deutschland, Landesverband Sachsen-Anhalt. Sie regelt das innere Verhältnis des Landesvorstandes.
Erarbeitet und verfasst in der konstituierenden Sitzung am 02.05.2016.
Diese Geschäftsordnung tritt mit der Unterzeichnung aller Vorstandsmitglieder in Kraft.
Sachsen-Anhalt, den 03.05.2016
§1 Allgemein
(1) Der Vorstand führt die Geschäfte des Landesverbandes nach den gesetzlichen Vorschriften, der Satzung sowie der Geschäftsordnung gleichberechtigt gemäß nachfolgender Zuständigkeitsverteilung. Er arbeitet mit allen Organen und Mitgliedern der Partei zum Wohle der Partei vertrauensvoll und motivierend zusammen.
(2) Jedes Vorstandsmitglied hat die Pflicht, den ihm übertragenen Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen nachzukommen. Vorstandsmitglieder können einzelne Aufgaben an andere Vorstandsmitglieder, Assistenten oder Beauftragte delegieren.
§2 Der Vorstand besteht aus folgenden Pirat*innen:
  • Landesvorsitz: Luise Globig
  • Stellv. Landesvorsitz: Angelika Saidi
  • Schatzmeisterei: Ernst Romoser
  • Generalsekretariat: Friedemann Greulich
  • Beisitz: Alexander Vetters
  • Beisitz: Maik Sandmüller
  • Beisitz: Holger Dragon
§3 Vorstandssitzungen
(1) Vorstandssitzungen werden mit einer Frist von sieben Tagen per E-Mail, unter Angabe der vorläufigen Tagesordnung und des Tagungsortes auf Landesverbandsebene angekündigt. In begründeten Fällen kann eine Ankündigung zu einer Vorstandssitzung auch kurzfristiger erfolgen.
(2) Vorstandssitzungen finden in der Regel öffentlich statt. Die Sitzungsleitung kann Gästen nach Meldung Rederecht erteilen.
(3) Protokollführung
Über den Verlauf der Vorstandssitzungen wird ein Ergebnisprotokoll angefertigt, das geeignet zu veröffentlichen ist und per Vorstandsbeschluss in der nachfolgenden Sitzung genehmigt werden muss. Zu Beginn der Sitzung wird hierzu ein*e Protokollant*in und evtl. Helfer*in  bestimmt. Das Protokoll muss Anträge, Beschlüsse, namentliche Abstimmungsergebnisse, Stellungnahmen, Anfragen und Namen der anwesenden Vorstandsmitglieder enthalten. Darüber hinaus sollen die aktuell bekannten Kennzahlen zu Mitgliederanzahl und Finanzen angegeben werden.
Nichtöffentliche Sitzungsteile sind ebenfalls zu protokollieren, werden jedoch nicht  veröffentlicht. Sie stehen nur dem Vorstand und auf Antrag dem zuständigen Schiedsgericht zur Einsichtnahme zur Verfügung.
§4 Anträge zu Vorstandssitzungen
(1) Antragsberechtigt ist grundsätzlich jede natürliche und juristische Person.
(2) Die Zulassung von Anträgen bedarf folgender Textform: Die antragstellende Person muss genannt, der Antragstext deutlich erkennbar und eine Antragsbegründung zum Antrag enthalten sein.
(3) Anträge an den Vorstand sollen mindestens acht Tage vor der nächstfolgenden Vorstandssitzung beim Vorstand per E-Mail an vorstand@piraten-lsa.de eingegangen sein.
Soll ein Antrag vertraulich behandelt werden, ist dieser entsprechend zu kennzeichnen.
Über die Zulassung von Eil-Anträgen entscheidet die einfache Mehrheit der anwesenden Vorstandsmitglieder.
§5 Beschlussfassungen
(1) Beschlüsse werden in der Vorstandssitzung oder im Umlaufverfahren gefasst.
(2) Stimmberechtigt sind Vorstandsmitglieder des Landesvorstandes.
(3) Eine Vorstandssitzung ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte der Vorstandsmitglieder anwesend ist. Beschlüsse auf Vorstandssitzungen werden mit einfacher Mehrheit der anwesenden Vorstandsmitglieder gefasst.
(4) Hält der Schatzmeister durch die Auswirkung eines Beschlusses die finanziellen Interessen des Landesverbandes für gefährdet, so kann er sein Veto einlegen und verlangen, dass der Vorstand den Antrag, unter Beachtung der Auffassung des Schatzmeisters, erneut behandelt.
§5a Umlaufbeschlüsse
(1) Umlaufbeschlüsse können von jedem Vorstandsmitglied initiiert werden. Der zu beschließende Antrag ist umgehend allen Vorstandsmitgliedern in Textform per E-Mail zugänglich zu machen. Die Vorstandsmitglieder haben ab Antragstellung 72 Stunden Zeit, über den Antrag abzustimmen.
(2) Umlaufbeschlüsse werden mit einfacher Mehrheit aller Vorstandsmitglieder gefasst.
(3) Beschlüsse zu folgenden Anträgen können nicht im Umlaufverfahren, sondern nur in einer Vorstandssitzung gefasst werden:
  • a) Ausgaben, die 500,- € überschreiten
  • b) Einberufung von Mitgliederversammlungen
  • c) Änderung der GO des Vorstandes
  • d) Aussprache einer Ordnungsmaßname
(4) Umlaufbeschlüsse werden binnen 48 Stunden nach Beschlussfassung auf der offenen Vorstandsliste bekannt gegeben und müssen verifiziert werden. Dies soll auf der nächsten Vorstandssitzung und kann im Block geschehen.
§5b Überprüfung Umsetzung Beschlüsse
Durch eine regelmäßige Wiedervorlage der Protokolle wird eine Überprüfung der Umsetzung von Beschlüssen vergangener Sitzungen durchgeführt.
§6 Finanzen
1) Über Ermäßigungen von Mitgliedsbeiträgen entscheidet der Schatzmeister eigenständig.
(2) Jedes Vorstandsmitglied hat im Rahmen seines Tätigkeitsbereichs ein Budget von 75,- € pro Quartal, über das es allein entscheiden kann.
(3) Den durch den Landesvorstand Beauftragten steht im Rahmen ihrer Beauftragung ein Jahres-Budget in Höhe von 150,- € zur Verfügung.
§7 Rechtsgeschäfte
(1) Die Vorsitzende sowie ein weiteres Vorstandsmitglied vertreten die Partei gemeinsam gerichtlich und außergerichtlich.
(2) Zwei Vorstandsmitglieder können gemeinsam Rechtsgeschäfte bis zu einer Summe von 100,00 € selbständig durchführen. Für Rechtsgeschäfte mit einem Volumen über 100,00 € ist generell ein Vorstandsbeschluss notwendig.
§8 Mitgliederverwaltung
Die primäre Verwaltung der Mitgliederdatenbank erfolgt durch den Bundesverband. Dem Schatzmeister obliegt die Aufgabe, die Mitgliederdaten in dieser Datenbank zu pflegen. Die gesetzlichen Datenschutzbestimmungen müssen beachtet und eingehalten werden.
§9 Kontenverwaltung
(1) Der Schatzmeister ist berechtigt, Konten und Kassen im Namen des Landesverbandes zu eröffnen und zu verwalten.
(2) Der Schatzmeister, ein weiteres Vorstandsmitglied sowie die Vorsitzende im Rahmen ihrer Kontrollfunktion sind einzeln verfügungsberechtigt über sämtliche Konten.
§10 Zuständigkeitsverteilung
hauptverantwortlich = (1)
vertretungsweise durch = (2)
Keine Nummerierung = mehrere Personen teilen sich die Aufgabe(n)
  • Vertretung der Partei nach außen und Führung der laufenden Geschäfte: Luise Globig (1), Angelika Saidi (2)
  • Vertretung gegenüber dem Schiedsgericht: Luise Globig (1), Angelika Saidi (2)
  • Vertretung der Partei nach innen, Koordination Programm- und Richtungsdiskussion innerhalb des Verbandes/ politische Geschäftsführung/ Innerparteiliche Meinungsbildung: Friedemann Greulich (1), Luise Globig (2), Angelika Saidi (2)
  • Technische Infrastruktur, Koordination & Ansprechpartner (im IT-Bereich): Alexander Vetters (1), Maik Sandmüller (2)
  • koordinative und praktische Zusammenarbeit mit anderen Landesverbänden sowie der Bundespartei: Luise Globig (1), Alexander Vetters (2)
  • Organisation der Tätigkeit des Vorstandes, Verteilung der laufenden Aufgaben: Angelika Saidi (1), Luise Globig (2)
  • Vertrauenspiraten, Streitschlichtung: Luise Globig (1)
  • Finanzplanung, Buchführung: Ernst Romoser (1)
  • Laufende Meldungen für das Finanzamt und andere Behörden und Träger, behördliche Kontakte und Genehmigungen: Ernst Romoser, Holger Dragon (Infostände), Friedemann Greulich (Plakate)
  • Spendenwesen/Fundraising: Ernst Romoser, Friedemann Greulich, Alexander Vetters
  • Organisatorische Vorbereitung der Mitgliederversammlungen: Maik Sandmüller, Alexander Vetters
  • Inhaltliche Vorbereitung der Mitgliederversammlungen: Friedemann Greulich (1), Angelika Saidi (2)
  • Einberufung, Vorbereitung und Nachbereitung der Vorstandssitzungen: Angelika Saidi (1)
  • Öffentlichkeits- und Pressearbeit: Luise Globig (1), Friedemann Greulich (2), Maik Sandmüller (2)
  • Management soziale Netzwerke: Luise Globig, Friedemann Greulich, Ernst Romoser, Alexander Vetters
  • Ansprechpartner und Verwaltung der Kontakte zu Kreisverbänden/Regionen in Sachsen-Anhalt: Luise Globig, Friedemann Greulich
  • Ansprechpartner für Neumitglieder, Beauftragte & Assistenten: Ernst Romoser(1), Luise Globig (2)“


Abstimmung:

  • Luise J
  • Holger J
  • Ernst J
  • Alexander J
  • Friedemann J
  • Maik J
  • Angelika J

Treffen des Vorstandes zur GO Unterschrift am Sonntag, den 08. Mai 2016 in der LGS.

Abschaltung der Aufnahmen 21:55

Danke für Eure Teilnahme!