Bitte beachtet das Anträge bis 2 Wochen vor der
Kreismitgliederversammlung eingereicht werden müssen.
- Änderungsantrag Nr.
- SÄA001
- Beantragt von
- Babak Tubis
- Betrifft
- Kreisverband/Köln/Satzung / §6a
- Beantragte Änderungen
Die Kreismitgliederversammlung möge den §6a in folgender Form beschliessen:
§ 6a - Die Kreismitgliederversammlung
(1) Die Kreismitgliederversammlung tagt grundsätzlich öffentlich. Stimmberechtigt sind nur die Mitglieder des Kreisverbands. Gäste haben kein Stimmrecht.
(2) Die Kreismitgliederversammlung tagt mindestens einmal pro Jahr. Einberufung erfolgt aufgrund Vorstandsbeschluss oder wenn ein Zehntel der Mitglieder der Piratenpartei Köln es beantragen. Der Kreisvorstand lädt jedes Mitglied in Textform ein. Die Einladungsfrist beträgt 21 Tage für ordentliche, bzw. 14 Tage für außerordentliche Kreismitgliederversammlungen. Die Einladung hat Angaben zum Tagungsort und Tagungsbeginn, der vorläufigen Tagesordnung und der Angabe, wo weitere, aktuelle Veröffentlichungen gemacht werden, zu enthalten. Spätestens 7 Tage vor der ordentlichen Mitgliederversammlung sind alle bis dahin dem Vorstand eingereichten Anträge im Wortlaut zu veröffentlichen. Bei außerordentlichen Mitgliederversammlungen muss die Dringlichkeit in der Einladung begründet werden und es dürfen ausschließlich jene Tagesordnungspunkte behandelt werden, welche explizit in der Einladung genannt wurden.
(3) Eine außerordentliche Kreismitgliederversammlung muss einberufen werden wenn der Kreisvorstand handlungsunfähig ist oder wenn eine vorzeitige Kommunal-, Landtags-, Bundestags- oder Europawahl stattfindet. Diese außerordentliche Kreismitgliederversammlung dient ausschließlich den notwendig gewordenen Vorstands- oder Kandidatenwahlen und den damit zusammenhängenden notwendigen Beschlüssen der Kreismitgliederversammlung. Für diese außerordentliche Kreismitgliederversammlung gilt eine verkürzte Einladungsfrist von sieben Tagen.
wird durch folgende Variante ersetzt:
(1) Die Kreismitgliederversammlung tagt grundsätzlich öffentlich.
Stimmberechtigt sind nur die Mitglieder des Kreisverbands.
(2) Eine ordentliche Kreismitgliederversammlung findet mindestens einmal
pro Jahr statt.
Die Einberufung erfolgt aufgrund Vorstandsbeschluss oder wenn ein
Zehntel der Mitglieder der Piratenpartei Köln es beantragen. Der
Kreisvorstand lädt jedes Mitglied in Textform ein. Die Einladungsfrist
für ordentliche Kreismitgliederversammlungen beträgt 21 Tage. Die
Einladung hat Angaben zum Tagungsort und Tagungsbeginn, der vorläufigen
Tagesordnung und der Angabe, wo weitere, aktuelle Veröffentlichungen
gemacht werden, zu enthalten. Spätestens 7 Tage vor der ordentlichen
Mitgliederversammlung sind alle bis dahin dem Vorstand eingereichten
Anträge im Wortlaut zu veröffentlichen.
(3) Eine außerordentliche Kreismitgliederversammlung hat eine
Einladungsfrist von mindestens 7 und höchstens 14 Tagen. Bei
außerordentlichen Mitgliederversammlungen muss die Dringlichkeit in der
Einladung begründet werden. Es dürfen nur Anträge beraten und
beschlossen werden, die unmittelbar mit dem Grund der Einberufung
zusammenhängen.
(3.1) Eine außerordentliche Kreismitgliederversammlung muss einberufen
werden, wenn der Kreisvorstand handlungsunfähig ist.
- Begründung
Dies ist eine Bereinigung der Satzung zur Klarstellung der
Einladungsfristen zu einer KMV bzw. aKMV.