Kreisverband/Köln/Kreisparteitag 2016.2/Anträge

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Kreismitgliederversammlung Köln 2016.2 - Anträge





Hinweis

Bitte beachtet das Anträge bis 2 Wochen vor der Kreismitgliederversammlung eingereicht werden müssen.


Diskussion

Die Diskussion der Anträge findet in der Mailingliste Köln statt.


Anträge zur Tagesordnung


Satzungsänderungsanträge

Änderungsantrag Nr.
SÄA001
Beantragt von
Babak Tubis
Betrifft
Kreisverband/Köln/Satzung / §6a
Beantragte Änderungen

Die Kreismitgliederversammlung möge den §6a in folgender Form beschliessen:

§ 6a - Die Kreismitgliederversammlung

(1) Die Kreismitgliederversammlung tagt grundsätzlich öffentlich. Stimmberechtigt sind nur die Mitglieder des Kreisverbands. Gäste haben kein Stimmrecht.

(2) Die Kreismitgliederversammlung tagt mindestens einmal pro Jahr. Einberufung erfolgt aufgrund Vorstandsbeschluss oder wenn ein Zehntel der Mitglieder der Piratenpartei Köln es beantragen. Der Kreisvorstand lädt jedes Mitglied in Textform ein. Die Einladungsfrist beträgt 21 Tage für ordentliche, bzw. 14 Tage für außerordentliche Kreismitgliederversammlungen. Die Einladung hat Angaben zum Tagungsort und Tagungsbeginn, der vorläufigen Tagesordnung und der Angabe, wo weitere, aktuelle Veröffentlichungen gemacht werden, zu enthalten. Spätestens 7 Tage vor der ordentlichen Mitgliederversammlung sind alle bis dahin dem Vorstand eingereichten Anträge im Wortlaut zu veröffentlichen. Bei außerordentlichen Mitgliederversammlungen muss die Dringlichkeit in der Einladung begründet werden und es dürfen ausschließlich jene Tagesordnungspunkte behandelt werden, welche explizit in der Einladung genannt wurden.

(3) Eine außerordentliche Kreismitgliederversammlung muss einberufen werden wenn der Kreisvorstand handlungsunfähig ist oder wenn eine vorzeitige Kommunal-, Landtags-, Bundestags- oder Europawahl stattfindet. Diese außerordentliche Kreismitgliederversammlung dient ausschließlich den notwendig gewordenen Vorstands- oder Kandidatenwahlen und den damit zusammenhängenden notwendigen Beschlüssen der Kreismitgliederversammlung. Für diese außerordentliche Kreismitgliederversammlung gilt eine verkürzte Einladungsfrist von sieben Tagen.

wird durch folgende Variante ersetzt:

(1) Die Kreismitgliederversammlung tagt grundsätzlich öffentlich. Stimmberechtigt sind nur die Mitglieder des Kreisverbands.

(2) Eine ordentliche Kreismitgliederversammlung findet mindestens einmal pro Jahr statt. Die Einberufung erfolgt aufgrund Vorstandsbeschluss oder wenn ein Zehntel der Mitglieder der Piratenpartei Köln es beantragen. Der Kreisvorstand lädt jedes Mitglied in Textform ein. Die Einladungsfrist für ordentliche Kreismitgliederversammlungen beträgt 21 Tage. Die Einladung hat Angaben zum Tagungsort und Tagungsbeginn, der vorläufigen Tagesordnung und der Angabe, wo weitere, aktuelle Veröffentlichungen gemacht werden, zu enthalten. Spätestens 7 Tage vor der ordentlichen Mitgliederversammlung sind alle bis dahin dem Vorstand eingereichten Anträge im Wortlaut zu veröffentlichen.

(3) Eine außerordentliche Kreismitgliederversammlung hat eine Einladungsfrist von mindestens 7 und höchstens 14 Tagen. Bei außerordentlichen Mitgliederversammlungen muss die Dringlichkeit in der Einladung begründet werden. Es dürfen nur Anträge beraten und beschlossen werden, die unmittelbar mit dem Grund der Einberufung zusammenhängen.

(3.1) Eine außerordentliche Kreismitgliederversammlung muss einberufen werden, wenn der Kreisvorstand handlungsunfähig ist.

Begründung

Dies ist eine Bereinigung der Satzung zur Klarstellung der Einladungsfristen zu einer KMV bzw. aKMV.



Kommunalpolitische Programmanträge


Sonstige Anträge