Initiative gemeinsames Wahlprogramm/Wahlprogramm/Gesundheitspolitik

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Auf dieser Seite wird aktuell von Piraten programmatische Arbeit geleistet. Der Text, den Sie hier finden, ist deshalb nicht zwingend aktuelles Programm. Die aktuell verabschiedeten Programmpunkte des Wahlprogrammes finden Sie dort: Wahlprogramm!

Die blauen Texte sind bereits beschlossen. Die Überschriften der Unterpunkte sind nur Vorschläge. Siehe:
Antragsportal PA378

"Gebrauchsanleitung": Bitte fügt hier nur die Überschriften und Texte ein, die entgültig im Wahlprogramm stehen sollen. Fügt bitte direkt unter der Überschrift einen Link zu einer Wiki-Seite oder einem Pad ein, wo ihr Begründung, Kommentare, Positionspapiere etc. auflistet. Wenn ihr der Meinung seid, dass die Länge der Texte diese Seite "sprengt", dann verlinkt bitte auf eine weitere Wiki-Unterseite. Siehe dazu auch die FAQ

Generelle Mitarbeit / inhaltlich

Georg v. Boroviczeny, Wika, Bestenfalls, vivace, DonAlexandro, Andi nRw, Dein Name


Bereitschaft zur Moderation, Organisation, Textarbeit etc.

AG Gesundheitspolitik, AG Psyche, AG_Sucht- und Drogenpolitik, vivace (Textarbeit zum Abschnitt Mehraugenprinzip/ Körperliche Unversehrtheit gilt auch für intersexuelle Menschen), Dein Name


Sitzungsprotokolle der Themenarbeitsgruppe
        Achtung, bitte das Datum vorher an den Protokoll-Termin anpassen! 


Gesundheitspolitik

AG Gesundheitspolitik wird eigenen Vorschlag bis Ende Januar formulieren. Die Orga der AG Gesundheitspolitik und der AG Psyche bietet die Übernahme der Organisation dieses Bereichs an.

Donnerstag

10

Dez. 2020

AG Gesundheitspolitik

19:30 - 21:30 Uhr
Mumble-Raum [1]
Bundes-AG
Die Termine werden regelmäßig, mindestens einmal monatlich, per Terminfindung gefunden. um 19:30 Uhr




AG Gesundheitspolitik: Wahlprogrammvorschlag 1

AG Gesundheitspolitik: Wahlprogrammvorschlag 2

Weitere alternative Vorschläge

Neue Struktur für den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA)

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) ist völlig neu zu strukturieren und in seiner Arbeit völlig neu auszurichten. Die Organisation und Arbeitsweise dieses Gremiums ist völlig bürokratisch und führt deswegen nicht zu den gewünschten Ergebnissen. Das zeigt das Beispiel “Krankenhaushygiene”. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) ist ein Gremium der gemeinsamen Selbstverwaltung von Ärzten, Krankenhäusern und Krankenkassen. Während der Gesetzgeber den Rahmen vorgibt, ist es die Aufgabe der Selbstverwaltung, diesen Rahmen auszufüllen und für die alltagspraktische Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben zu sorgen. Die vom G-BA beschlossenen Richtlinien haben den Charakter untergesetzlicher Normen, das heißt, sie gelten für die gesetzlichen Krankenkassen, deren Versicherte und die behandelnden Ärztinnen und Ärzte sowie andere Leistungserbringer und sind für diese verbindlich. Die Schwerpunkte der Arbeit den G-BA liegen in den Bereichen FAQ Arzneimittel-Richtlinien, Chroniker-Richtlinien, Fortbildung im Krankenhaus, Krankentransport-Richtlinie, Merkblätter für Patienten, Methodenbewertung, Mobile geriatrische Rehabilitation, Neugeborenen-Hörscreening , Offenlegungserklärung für Sachverständige, Patientenbeteiligung, Qualitätsbericht der Krankenhäuser, Zuständigkeiten für Patientenanfragen Der G-BA hat eine Vielzahl von Qualität sichernden Normen zu den v. g. Hauptarbeitsbereichen erlassen, die aber wegen Personalmangel in den jeweiligen Bereichen des Gesundheitswesens und wegen fehlender Geldmittel nicht umgesetzt werden konnten. Hier hat der G-BA völlig versagt, weil er in seiner Arbeit nicht bedacht hat, dass mehr Aufgaben auch mehr Personal bedeutet. Dennoch hat der G-BA die Normen gesetzlicher Kraft zukommen lassen. Dieses Versagen ist der Organisation und Arbeitsweise des G-BA zuzurechnen, weil der G-BA nach einer ca. 100-Seitigen Verfahrensordnung (+ Geschäftsordnung) seine Beschlüsse fasste, die fast nur ein Hauptergebnis zuließen: Geld sparen !

Zudem wurde in vielen Bereichen des Gesundheitswesens (z. B. Krankenhäuser, Universitätskliniken, Alten- und Pflegeheime) eine Überhäufung an Bürokratie ausgelöst, weil die (nicht einzuhaltenden) Normen ständig kontrolliert werden mussten, ob ein Erfolg eingetreten war oder nicht. Das letztendlich fast nur Geld gespart wurde, lag nicht zuletzt an der Zusammensetzung des stimmberechtigten Gremiums. Das Beschlussgremium des Gemeinsamen Bundesausschusses (Plenum) besteht aus: unparteiischer Vorsitzender/Vorsitzende sowie zwei weitere unparteiische Mitglieder fünf vom Spitzenverband des Bundes der Krankenkasse (GKV) benannte Mitglieder zwei von der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) benannte Mitglieder zwei von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) benannte Mitglieder ein von der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV) benanntes Mitglied

Hierbei muss angemerkt werden, dass im GKV-Spitzenverband der Medizinischer Dienst des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen e.V. integriert ist, was eine Unparteilichkeit als zweifelhaft erscheinen lässt . Auffällig im Zusammenhang mit einer angeblichen Unparteilichkeit ist auch, da der/die unparteiischer Vorsitzender/Vorsitzende nicht unbedingt so unparteiisch sein kann, weil sie sich z. B aus dem Führungsbereich der Ministerien für Gesundheit oder Arbeit rekrutieren. Die unparteiische Mitglieder können z. B. ihre Laufbahn bei der Bundesärztekammer oder ähnlichen Vereinigungen, wie z. B. im Führungsbereich der Krankenkassen, gehabt haben.

Das Gremium für Patientenbeteiligung ist nicht stimmberechtigt und ist nach gesetzlichen Vorgaben zusammen gesetzt. Das kann z. B. der Deutsche Behindertenrat (DBR), die Bundesarbeitsgemeinschaft der PatientInnenstellen (BAGP), die Deutsche Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfegruppen e. V. und die Verbraucherzentrale Bundesverband e. V. sein.

Die Organisationen der Beschäftigten im Gesundheitswesen, wie die Gewerkschaften, oder gar Organisationen der Ärzte oder der Pflegekräfte im Gesundheitswesen sind erst gar nicht vertreten.

Die Piratenpartei Deutschland fordert daher eine völlig Neubesetzung der Gremien, wo auch Vertreter der Gewerkschaften im Gesundheitswesen und auch Organisationen der Ärzte oder der Pflegekräfte im Gesundheitswesen ein Stimmrecht haben. Das Gremium für Patientenbeteiligung ist als stimmberechtigtes Gremium in das Plenum zu integrieren. Der/die unparteiischer Vorsitzender/Vorsitzende und auch unparteiischen Mitglieder dürfen gar kein Stimmrecht haben, sondern nur ein Mitspracherecht. Vertreter der Krankenkassen als Patientenvertreter, Ärztekammern und der Deutsche Pflegerat müssen zu den Beschlüsse angehört und zu Beratungen hinzugezogen werden, und auch ein Stimmrecht haben, dazu gehört ggf. der Bundesdatenschutzbeauftragte (BDSB), der zu datenschutzrelevanten Fragen ebenfalls angehört und hinzugezogen werden muss. Die ca. 100-Seitige Verfahrensordnung (+ Geschäftsordnung) ist zu überarbeiten und den neuen Aufgaben anzupassen. Eine der neuen Aufgaben muss dabei sein, dass die bereits beschlossenen Normen umgesetzt werden können, was aber nur mit mehr Personal möglich sein wird, hierzu sind neue Konzepte zu entwickeln und diese sind umzusetzen, ggf. müssen bereits beschlossene Normen wieder zurück geführt werden weil sie wegen Personalmangel nicht umsetzbar sind. Die Sitzungen der Unterausschüsse sind öffentlich abhalten zu lassen und die Protokolle der Sitzungen zu veröffentlichen, um der piratigen Forderung nach Transparenz genüge zu tun. Patientenvertreter können Anträge an den B-GA stellen. Dieser entscheidet dann, in welchem Unterausschuss oder in welcher AG der jeweilige Antrag beraten wird. Die Gesetzeslage ist auf Bundesebene ggf. neu zu formulieren und neu zu fassen und an die neuen Aufgaben des G-BA anzupassen.


Sucht- und Drogenpolitik

Arbeitspad: https://drogenpolitik.piratenpad.de/wp13-arbeit

Pflege/Senioren

Antrag:Bundesparteitag_2012.2/Antragsportal/PA081

Demographischer Wandel - Aufbau einer flächendeckenden stationären Alterspflegeversorgung auf Bundesebene

Die Piratenpartei Deutschland setzt sich für ein zusätzliches Angebot in der stationären Altenpflege und Hospiz auf Bundesebene ein. Hintergrund ist hierbei, dass in Deutschland das demographische Problem die Altenpflege und die zuständigen staatlichen Absicherungssysteme zukünftig völlig überfordern werden. Deshalb wird als zusätzliches Angebot die stationären Altenpflege auf Bundesebene eingeführt, die auch über Abteilungen des Hospiz verfügen werden, - und zwar neben der bestehenden häuslichen Altenpflege und neben den bereits bestehenden Seniorenheimen - . Vorrangig soll selbstverständlich weiter die häusliche Krankenpflege bestehen bleiben, schon deswegen, weil die Senioren viel lieber in ihrer gewohnten Umgebung bleiben möchten. Leider ist das nicht immer möglich, und manche Senioren werden sehr pflegebedürftig, sodass ein Umzug im letzten Lebensabschnitt dennoch notwendig wird.

Federführung: Aufbau einer flächendeckenden stationären Alterspflegeversorgung auf Bundesebene

Zuständig und federführend ist das Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend für die Angebote der stationären Altenpflege auf Bundesebene. Dem Bundesministerium untersteht eine Abteilung , dich sich aus Vertreterinnen/er des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) , und Vertreterinnen/er der Rentenversicherung, der Krankenkassen, und der Pflegeversicherung (später z. B. die Bürgerversicherung), und Vertreterinnen/ern der Einrichtungen, zusammen setzt. An diese Abteilung können die Gemeinden und Städte ihre Anträge auf Bedarf stellen, wobei diese Abteilung die Anträge transparent prüfen, - und nach Bedarfsprüfung und bei Bedarf - die Anträge genehmigen und an das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) weiterleiten wird, mit der Bitte, die Einrichtung fertig zu stellen. Diese Abteilungen sind auch für organisatorische Aufgaben zuständig, z. B. Anfragen an die zuständige Stelle weiter zu leiten, z. B. bei Fragen zur Instandhaltung an die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, für Fragen wegen des Pflegepersonals z. B. die Krankenkasse, oder z. B. zu Fragen der Pflegematerialien an die Pflegeversicherung.

Finanzierung und Erstellung der Bauvorhaben

Für die Finanzierung zur Erstellung der Bauvorhaben ist das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) zuständig. Um diese Aufgaben und die Projekte umzusetzen ist das Gesetz über die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImAG) zu ändern. In der Zusammenarbeit mit der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) wird das BMVBS die entsprechenden Immobilien und die dazugehörige Infrastruktur errichten. Die Bauvorhaben sind in transparenter Form mit den Gemeinden und Städten zu planen, und (ggf.) über transparente Bauausschreibungsverfahren schlüsselfertig zu bauen und fertig zu stellen. Für die Finanzierung des Pflegepersonals und des gesamten pflegerischen Unterhalts, wie z. B. pflegerisches Material, sind die Rentenversicherung, die Pflegeversicherung, und die Krankenkassen zuständig (später anteilig z. B. die Bürgerversicherung). Diese Sozialversicherungsträger zahlen über einen (noch fest zu setzenden) gesetzlichen Anteil die Kosten.

Für die Umsetzung des Projekts können Beamte als Überhangspersonal, weitergebildet oder ausgebildet werden, und sie stehen somit für diesen Aufgabenbereich zur Verfügung.

Die BImA wird dann die errichteten Immobilien übernehmen und für die komplette Betreuung und auch für die Instandhaltung und für die komplette Finanzierung zuständig sein (Facility Management). Die Einrichtungen werden wie Unternehmen geführt, und verfügen über eine eigne Unternehmensstruktur (z.B. Satzung, Vorstand, Verwaltungsrat etc.). Es kann sein, dass Seniorinnen und Senioren sich frühzeitig dafür entscheiden, im Alter in eine geeignete Einrichtung umzuziehen, um dort den Lebensabend genießen zu können. Seniorinnen und Senioren bekommen daher die Möglichkeit mittels Antrag über die BImA eine geeignete und freistehende Wohnung (z. B. betreutes Wohnen) zu mieten oder zu kaufen. Die BImA prüft transparent diesen Antrag und genehmigt diesen. Selbstverständlich können Seniorinnen und Senioren, welche per Sozialgesetzgebung (später bGE) die Miete zahlen müssen, ebenfalls per Antrag auf eine geeignete Mietwohnung (z.B. betreutes Wohnen) stellen. Dazu wird für die BImA auch die Aufgabe kommen, dafür Sorge zu tragen, dass die Einrichtungen an die Infrastruktur der Städte bzw. Gemeinden angebunden sind. Das kann einerseits so sein, dass die Immobilie gleich in Stadtkernnähe oder gar im Stadtkern errichtet wird, weil die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben hier ein Grundstück oder eine Immobilie zur Verfügung hatte, oder die Anbindung an die Infrastruktur wird mittels ÖPNV hergestellt, wobei auch ein Bürgerbus in Frage kommt. Durch transparente Ausschreibungen kann auch ein Personentransportunternehmen beauftragt werden, um diese Anbindung an die Infrastruktur zu gewährleisten. Sind die Einrichtungen schlüsselfertig erbaut und damit für den Betrieb geeignet, wird die gesamte Organisation auf eine Arbeitsgruppe übergeben. Diese Abteilung untersteht dem Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend . Diese Abteilung setzt sich zusammen aus Vertreterinnen/er des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und der BImA, und Vertreterinnen/er der Rentenversicherung, der Krankenkassen, und der Pflegeversicherung (später die Bürgerversicherung), und Vertreterinnen/ern der Einrichtungen.


Krankenhaus(unter)Versorgung (Personalmangel, Investitionsmangel, Finanzierungsmangel)

Die Piratenpartei Deutschland ist der Auffassung, dass die Krankenhausversorgung seit 1995 in Deutschland über Arbeitsverdichtung in den Krankenhäusern (durch weniger Mitarbeiter, mehr Krankenhausfälle, schnellere Durchlaufzeit von Patienten in der stationären Behandlung) geprägt ist. Hier ist dringend Abhilfe zu schaffen. Ärzte- und Pflegekräftemangel, sowie einer Unterfinanzierung der Krankenhäuser, zeichnen das Bild, weil der Gesetzgeber seiner Pflicht, die Investitionskosten und Personalkosten vollumfänglich abzudecken, nicht nachkommt. Ein Gutachten der Bundesregierung bestätigte das auch. Die Investitionskosten liegen nach Ansicht der Piratenpartei Deutschland bei ca. 1,2 Milliarden Euro, tatsächlich werden aber nur ca. 500 Millionen Euro als Finanzierung bereit gestellt.

Die Krankenhausversorgung ist nach Ansicht der Piratenpartei Deutschland auf dem derzeitigen Stand nicht zukunftssicher. Krankenhäuser, die teilweise Aktiengesellschaften sind, generieren hohe Gewinne für Aktionäre. Die Beiträge der Versicherten verschwinden so in diesem System. Die Gewinne fließen dann nicht in das deutsche Sozialsystem zurück, sondern zur weiteren Gewinnmaximierung ins Ausland. Krankenhäuser finanzieren nicht dringend notwendige Investition, sondern Erlöse für Aktionäre oder sonstige Finanzinvestoren. Die Gelder für die notwendige Patientenversorgung kommt so bei den Patienten nicht an. Anderseits gibt es überflüssige Standorte von Krankenhäusern und notwendige Kapazitäten fehlen an anderer Stelle.


Krankenhaushygiene

Die Krankenhaushygiene hat sich in den letzten Jahrzehnten immer mehr verschlechtert. Grund: Sparmassnahmen und daher immer weniger Personal

In den Krankenhäusern infizieren sich zehntausende Patienten pro Jahr mit Keimen. Das verschlechtert die Genesung und der Genesungsprozess wird verlängert. In ca. tausend Fällen pro Jahr endet diese Infektion sogar tödlich. Dieser Missstand führt zu längerem Krankheitsausfall und zu steigenden Kosten im Gesundheitswesen. Die Piratenpartei Deutschland will diesen Trend stoppen, und setzt sich daher für mehr Geldmittel ein, damit mehr fachlich ausgebildetes Hygienepersonal in den Krankenhäusern eingestellt werden kann.



Psyche

Vorschlag der AG Psyche Psychiatrie 3.0: Verrückt ist auch normal!

AG Psyche bringt einen eigenen Vorschlag ein. Vorschlag steht spätestens am 10.1.2013 hier.

Weitere Themen

Nichtraucherschutz

Antrag der AG Nichtraucherschutz: LQFB-Ini Haltung der Piratenpartei zum Nichtraucherschutz

Zur Realisierung eines wirksamen Nichtraucherschutzes fordern wir:

1. In allen geschlossenen Räumen öffentlicher Gebäude mit Publikumsverkehr, in öffentlichen Verkehrsmitteln sowie bei allen öffentlichen Veranstaltungen, die in geschlossenen Räumen stattfinden, gelten im Interesse des Schutzes von Nichtrauchern grundsätzlich Rauchverbote.

2. Die Träger der in 1. genannten Räumlichkeiten können Raucherräume einrichten, wenn diese wirksam abgetrennt und belüftet sind.

3. a) Die Betreiber von Gaststätten können separate, von den Nichtraucherbereichen wirksam abgetrennte und belüftete Raucherräume einrichten. Die Nichtraucherbereiche und das WC müssen ohne das Durchqueren von Raucherbereichen vom Haupteingang aus einfach erreichbar sein.
b) Die Einrichtung von reinen Rauchergaststätten ist statthaft, wenn die Fläche des Gästebereichs im Inneren einer Einraumgaststätte nicht mehr als 75qm beträgt.
c) Raucherbereiche und Rauchergaststätten müssen von außen deutlich erkennbar gekennzeichnet werden.


(K)eine Operation? Unabhängiges Mehraugenprinzip stärken

Begründung, Kommentare, Positionspapiere etc.

Vor operativen Eingriffen sollen auf ärztlicher Seite 3 Personen gemeinsam entscheiden, ob eine Operation als medizinisch notwendig anzusehen ist. Neben der hauptverantwortlichen Person sind mindestens zwei Fachleute einer völlig anderen Institution hinzuzuziehen. Dabei haben diejenigen Fachleute, die mit der Operation Geld verdienen würden, einfaches Stimmrecht, alle anderen dreifaches Stimmrecht.

Dies gilt ausdrücklich für sogenannte geschlechtsangleichende Eingriffe im Säuglingsalter. Weitere Arten operativer Eingriffe sind ebenfalls in diesem Sinne in Augenschein zu nehmen.

(weitere Themenblöcke)

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