Antrag:Bundesparteitag 2012.2/Antragsportal/PA081
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Dies ist ein Antrag für den Bundesparteitag 2012.2. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich
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Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den Bundesparteitag eingereichter Antrag. |
Antragsübersicht | |
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Antragsnummer | PA081 |
Einreichungsdatum | |
Antragsteller |
VollePullePiratNRW |
Mitantragsteller |
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Antragstyp | Wahlprogramm |
Antragsgruppe | Arbeit und Soziales |
Zusammenfassung des Antrags | Die Piratenpartei Deutschland setzt sich als zusätzliches Angebot in der stationären Altenpflege und Hospiz ein. Ein zusätzliches Angebot als stationäre Altenpflege auf Bundesebene wird ergänzend eingeführt. |
Schlagworte | |
Datum der letzten Änderung | 01.11.2012 |
Status des Antrags | |
Abstimmungsergebnis |
AntragstitelDemographischer Wandel - Aufbau einer flächendeckenden stationären Alterspflegeversorgung auf Bundesebene AntragstextEs wird beantragt im Parteiprogramm — Grundsatzprogramm oder Wahlprogramm der Piratenpartei Deutschland an geeigneter Stelle einzufügen: Die Piratenpartei Deutschland setzt sich als zusätzliches Angebot in der stationären Altenpflege und Hospiz ein. Hintergrund ist hierbei, dass in Deutschland das demographische Problem die Altenpflege und die zuständigen staatlichen Absicherungssysteme zukünftig völlig überfordern werden. Deshalb wird als zusätzliches Angebot die stationären Altenpflege auf Bundesebene eingeführt, die auch über Abteilungen des Hospiz verfügen werden, - und zwar neben der bestehenden häuslichen Altenpflege und neben den bereits bestehenden Seniorenheimen - . Vorrangig soll selbstverständlich weiter die häusliche Krankenpflege bestehen bleiben, schon deswegen, weil die Senioren viel lieber in ihrer gewohnten Umgebung bleiben möchten. Leider ist das nicht immer möglich, und manche Senioren sind halt derart pflegebedürftig, sodass ein Umzug im letzten Lebensabschnitt dennoch notwendig wird.
Es kann sein, dass Seniorinnen und Senioren sich frühzeitig dafür entscheinden, im Alter in eine geeignete Einrichtung umzuziehen, um dort den Lebesabend geniessen zu können. Seniorinnen und Senioren bekommen daher die Möglichkeit mittels Antrag über die BImA eine geeignete und freistehende Wohnung (z. B. betreutes Wohnen) zu mieten oder zu kaufen. Die BImA prüft transparent diesen Antrag und genehmigt diesen. Selbstverständlich können Seniorinnen und Senioren, welche per Sozialgesetzgebung (später bGE) die Miete zahlen müssen, ebenfalls per Antrag auf eine geeigete Mietwohnung (z.B. betreutes Wohnen) stellen. Dazu wird für die BImA auch die Aufgabe kommen, dafür Sorge zu tragen, dass die Einrichtungen an die Infrastruktur der Städte bzw. Gemeinden angebunden sind. Das kann einerseits so sein, dass die Immobilie gleich in Stadtkernnähe oder gar im Stadtkern errichtet wird, weil die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben hier ein Grundstück oder eine Immobilie zur Verfügung hatte, oder die Anbindung an die Infrastruktur wird mittels ÖPNV hergestellt, wobei auch ein Bürgerbus in Frage kommt. Durch transparente Ausschreibungen kann auch ein Personentransportunternehmen beauftragt werden, um diese Anbindung an die Infrastruktur zu gewährleisten.
AntragsbegründungDie Städte und Gemeinden haben keine Kapazitäten mehr, um den durch den demografischen Wandel hervorgerufenen Mangel in der Altenpflege in der Zukunft zu begegnen. Auch die Bundesländer haben keinen finanziellen Spielraum mehr, um diese ernorme finanzielle Belastung tragen zu können. Es wird so sein, dass in Deutschland das demographische Problem die Altenpflege und die zuständigen staatlichen Absicherungssysteme zukünftig völlig überfordern werden. Das wird nicht nur in den größeren Städten zu sein, sondern es ist - insbesondere in ländlichen Gebieten - zu erwarten, dass zukünftig allein lebende Seniorinnen/en derart pflegebedürftig sein werden, sodass ein Umzug im letzten Lebensabschnitt dennoch notwendig wird. Wie bekannt, setzte bereits eine "Landflucht" der jungen Generation ein, welche in den größeren Städten eine Arbeitsstelle, oder einen Ausbildungsplatz, oder einen Studiumsplatz, suchten und weg zogen. Diese jungen Menschen werden zur Pflege der alten Menschen in den ländlichen Gebieten nicht in dem Masse zurück kehren, wie dies erforderlich wäre, um dort zukünftig die häusliche Altenpflege zu garantieren. Insofern kann die Aufgabe einer flächendeckenden stationären Alterspflegeversorgung auf Bundesebene - bis auf Weiteres - nur Bundesaufgabe sein. Der Bund verfügt über die ernorme Anzahl ungenutzter Immobilien, welche über die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) für dieses Vorhaben zur Verfügung gestellt werden können. Zudem verfügt die BImA über ein Facility Management. Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) und das BImA sind in der Lage, Einrichtungen schnell und kostengünstig zu erstellen, weil einerseits die Immobilien und Grundstücke schon vorhanden sind, und andererseits das Personal für die Planung vorhanden ist, sodass (ggf.) über transparente Ausschreibungen Bauunternehmen mit der Ausführung beauftragt werden können. Städte und Gemeinden können - flächendeckend in Deutschland - eine derartige Aufgabe aus finanziellen Gründen überhaupt nicht mehr leisten, und das wird auch auf absehbare Zeit so bleiben, desgleichen gilt auf Landesebene. Auch die Kosten für Pflegepersonal, Pflegematerial, Instandhaltungskosten und Unterhaltskosten der Immobilien, können Bundesländer und Städte und Gemeinden - auf absehbare Zeit - nicht zusätzlich schultern.
Ich bitte dem Antrag zuzustimmen, vielen Dank, VollePullePiratNRW Diskussion
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