HH:3. Landesmitgliederversammlung vom 27.01.2008

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Ort und Zeit

Ort

bei ATTAC Hamburg

Zeit

27. Januar 2008, 13 Uhr

Wegbeschreibung

ATTAC Hamburg, St. Georg, Zimmerpforte 8/ Hansaplatz Karte

Sonstige Infos

-Noch nicht bekannt-

Tagesordnung

  1. Begrüßung
  2. Vorbereitung
    1. Wahl Versammlungsleiter
    2. Feststellung der Beschlussfähigkeit
    3. Wahl Protokollant
    4. Abstimmung ob Gäste zugelassen sind
    5. Abstimmung ob Gästen ein Antrags- bzw. Rederecht erteilt wird
    6. Bei anstehenden Personenwahlen – Wahl Wahlleiter und Helfer
  3. Nachträgliche dringende Tagesordnungsergänzungen
  4. Satzungsänderung "e.V."
    1. Erläuterung des Antrags durch den Antragsteller
    2. Wortbeiträge
    3. Abstimmung
  5. Satzungsänderung "Satzungsänderung durch den Vorstand"
    1. Erläuterung des Antrags durch den Antragsteller
    2. Wortbeiträge
    3. Abstimmung
  6. Vorstandserweiterung (Vorstand erweitern um 2 Beisitzer)
    1. Erläuterung des Antrags durch den Antragsteller
    2. Wortbeiträge
    3. Abstimmung
  7. Fördermitgliedschaft (Mitglieder ohne Stimmrecht frei wählbarem Mitgliedsbeitrag)
    1. Erläuterung des Antrags durch den Antragsteller
    2. Wortbeiträge
    3. Abstimmung
  8. Verabschiedung des Wahlprogramms zur Bürgerschaftswahl
    1. Erläuterung der Punkte
    2. Wortbeiträge
    3. Abstimmung

Organsiatorisches

Versammlungsleiter: Vorschlag Fridtjof
Wahlleiter:
Protokollant:

Infos zu den TOPen

Satzungsänderung "e.V."

  • Grund der Forderung war die beschränkte Haftbarkeit der Mitglieder
  • persönliche Haftbarkeit ist durch PartG ausgeschlossen
  • einziger Zweck eines e.V. wäre der Erwerb von einem Grundstück, was eine Partei nicht darf

Beantrage hiermit die formale Ablehnung des Antrages ohne ihn vertiefend zu betrachten --Localhorst 08:51, 25. Jan. 2008 (CET)



Satzungsänderung "Satzungsänderung durch den Vorstand"

So sieht §15 der Satzung aus:


§ 15 SATZUNGS UND PROGRAMMÄNDERUNG

(1) Änderungen der Landessatzung und des Landesprogramms können nur von einer Landesmitgliederversammlung mit einer Zweidrittelmehrheit beschlossen werden.

(2) Besteht das dringende Erfordernis einer Änderung der Landessatzung oder des Landesprogramms zwischen zwei Parteitagen, so kann die Landessatzung oder das Landesprogramm auch geändert werden, wenn mindestens 2/3 der Piraten sich mit dem Antrag/den Anträgen auf Änderung fernschriftlich einverstanden erklären.

(3) Über einen Antrag auf Änderung der Landessatzung oder des Landesprogramms auf einer Landesmitgliederversammlung kann nur abgestimmt werden, wenn er mindestens 10 Tage vor Beginn der Landesmitgliederversammlung beim Landesvorstand eingegangen ist.

Das ist auch alles gut und richtig so. ABER ... Wir hatten in der Anfangszeit direkt nach Gründung des Landesverbandes mit dem ersten Absatz ein Problem. Die Satzung wurde wegen eines formalen Grundes vom Landeswahlamt nicht (oder besser: nur unter Vorbehalt) angenommen. Es ging dabei um eine Kleinigkeit, die den Parteinamen betraf. Ich glaube mich zu erinnern, dass wir als "Piratenpartei" antreten wollten, durften das aber nur als "Piratenpartei Hamburg" oder so. Es ging jedenfalls um irgendeine Kleinigkeit. Der Vorstand konnte keine neue Satzung einreichen, weil es wieder einer Mitgliederversammlung bedurft hätte. Die Zeit wurde aber zunehmend knapper und dem Landesverband drohte, nicht an der Wahl teilnehmen zu dürfen. Das darf nicht wieder passieren. Darum wollen wir die Satzung wie folgt ändern:

§ 21 Satzungsänderung durch den Vorstand

(1) Der Vorstand ist ermächtigt, eine aus gesetzlichen oder steuerlichen Gründen notwendig werdende redaktionelle Änderung der Satzung vorzunehmen, wenn durch eine Nichtänderung der die Partei gefährdet wäre.

Der zweite Teilsatz ist recht wischiwaschi. Zudem wird es ja schon durch das Wort "notwendig" ausgedrückt. Ich bin für Streichung des letzten Teils. --Localhorst 08:58, 25. Jan. 2008 (CET)

(2) Eine nach §21 Absatz 1 erfolgte Satzungsänderung muss vom Gesamtvorstand einstimmig beschlossen werden.

(3) Die Mitglieder sind über eine nach §21 Absatz 1 erfolgte Satzungsänderung am Tag der Änderung fernschriftlich zu informieren.

(4) Eine nach §21 Absatz 1 erfolgte Satzungsänderung ist der nächsten Mitgliederversammlung zur Bestätigung vorzulegen.

Wir glauben auch, dass dieser Fall so besonders ist, dass er einen eigenen Paragraphen verdient hat. Wenn unsere Satzung mit diesem Paragraphen ergänzt wird, schlage ich zusätzlich eine Änderung des §15 Abs. 1 vor. Nämlich:

§ 15 SATZUNGS- UND PROGRAMMÄNDERUNG

(1) Änderungen der Landessatzung und des Landesprogramms können nur von einer Landesmitgliederversammlung mit einer Zweidrittelmehrheit oder dem Vorstand gemäß § 21 beschlossen werden.

--Nomic 17:43, 14. Jan. 2008 (CET)


Verabschiedung des Wahlprogramms zur Bürgerschaftswahl

Dazu bitte unbedingt HIER im Forum nachlesen und sich einbringen.


Vorstandserweiterung

Der Vorstand soll erweitert werden um 2 Beisitzer. Diese könnten eine spezielle Funktion ausüben oder auch nicht. Jedenfalls ist dadurch etwas besser gewährleistet, dass ein beschlussfähiger Vorstand zustande kommt, wenn man ihn braucht. Zuerst sollte eine Abstimmung stattfinden, ob der Vorstand erweitert wird und dann direkt über die Kandidaten für diese Posten abgestimmt werden.


Verstehe ich nicht. Welche Funktion haben die Beisitzer?--Nomic 22:23, 10. Jan. 2008 (CET)


Beisitzer sind Leute im Vorstand ohne feste Funktion und mit Stimmrecht. Es werden ihnen Aufgaben aus dem Vorstand zugewiesen und sie sind Nachrücker, wenn andere aus dem Vorstand ausfallen. Sie sorgen dafür, dass der Vorstand beschlussfähig bleibt. Ike 10:32, 22. Jan. 2008 (CET)

Was Michael sagt ist richtig, aber das mit "ohne feste Funktion" muss nicht unbedingt sein, finde ich. Man könnte weitere Aufgabenbereiche verteilen. Ich würde mich zum Beispiel gerne um die Öffentlichkeitsarbeit kümmern. Carsten organisiert fast alles und müsste eigentlich Genralskretär sein oder sowas, aber er wollte ja nicht in den Vorstand. Keine Ahnung ob sich das geändert hat. Es gibt bestimmt noch weitere Aufgabenbereiche, die man verteilen könnte. Wollen wir also erstmal abstimmen, ob wir das machen und/oder dann auch direkt erweitern? --Musikdieb3 22:46, 23. Jan. 2008 (CET)
Behaltet Euch doch die Aufgabenverteilung offen. Angenommen Ihr nehmt Pirat X als Beisitzer auf, und habt vorher schon den Aufgabenbereich genau definiert der dann auch so eingehalten werden muss. Pirat X fällt aus und dann? Dann muss die Aufgabe neu verteilt werden an jemanden der einen ganz anderen Bereich zugesprochen bekommen hat. Ihr seit mit der Regelung ohne genaue Tätigkeits-Definition viel felxibler und jeder kann nach seinem Können und seiner Zeit genau dann eine Aufgabe übernehmen, wenn es nötig ist. --Chris (AnG) 12:59, 24. Jan. 2008 (CET)

Wenn wir das tatsächlich wollen, sollten wir hier an dieser Stelle gleich die zwei Personen wählen. Gthoele

Die Satzung sollte meiner Meinung nach so erweitert werden, dass 2 Beisitzer den Vorstand erweitern, jedoch separat gewählt werden müssen. Denn sonst sehe ich Probleme bei der interen freiwilligen Verteilung der Ämter. Kernvorstand und erweiterter Vorstand dann quasi. Stimmenrecht allerdings für alle gleich. --Localhorst 09:00, 25. Jan. 2008 (CET)

Fördermitgliedschaft

(Mitglieder ohne Stimmrecht frei wählbarem Mitgliedsbeitrag.)

Das würde dann auch eine Überarbeitung der kompletten Satzung erfordern. Es muss in der Satzung sichergestellt werden, WELCHES Mitglied in allen § und Absätzen mit "Mitglied" gemeint ist. Um das auf dem kommenden LPT festzuzurren, müsste man schon mal vorbereiten, welche Stellen das betreffen würde. --Nomic 22:58, 10. Jan. 2008 (CET)

Anträge

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