HE:Vorstand/Protokolle/2016-12-28

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Inhaltsverzeichnis

Vorstandssitzung am 28.12.2016, 20:00 Uhr

Vorbereitung

  1. Einschalten des Streaming und der Aufzeichnung
    • 20:00 Uhr
  2. Ernennung Moderator: Juergen
  3. Ernennung Protokollant: Michael
  4. Feststellung der Beschlussfähigkeit des Vorstands
    • Anwesend Robin, Herbert, Boris, Bert, Nicole, Kalle, Judith, Michael
    • Abwesend (Namen, un-/entschuldigt)
    • Beschlussfähigkeit festgestellt
  5. Vorstellung und Verabschiedung Tagesordnung
    • angenommen
  1. Nächste Antragsnummer: 2016/V10/9

Dringendes

Themenblock I: Themen

Dein Thema

Veranstaltungen/Aktionen

5.1. AV WK171 Marburg-Biedenkopf 13.1. AV WK185 Offenbach 21./22.1. AV Landesliste Hessen BTW 28./29.1. Marina Kassel

Vergangenes

  1. Deine / Eure Aktionen / Veranstaltungen?

Anstehendes

Themenblock II: Anträge

Veröffentlichung von Umlaufbeschlüssen

https://redmine.piratenpartei-hessen.de/issues/39

Antrag: Beauftragung Jeanette Westphal für Schatzmeister-Tätigkeiten

Beschluss des Landesvorstand Hessen vom 17.12.2016 #2017/V10/1/O: Beauftragung Jeanette Westphal für Schatzmeister-Tätigkeiten
Pictogram voting keep-light-green.svg
Text:
Jeanette Westphal wird beauftragt, die Schatzmeister-Tätigkeiten stellvertretend für die neue Schatzmeisterin fortzuführen bzw. umzusetzen, bis die neue Schatzmeisterin vollständig handlungsfähig ist. Ziel ist die Aufrechterhaltung der finanziellen Handlungsfähigkeit des Landesverbands. Die Beauftragung beinhaltet auch alle technischen Zugänge (z.B. VPN, SAGE). Jeanette Westphal ist die Amtsvorgängerin von Nicole Staubus und kennt sich bestens aus.
  1. 15yes.png:
  2. 15no.png: (Liste von Namen)
  3. Pictogram voting neutral.svg: (Liste von Namen)

Ergebnis: angenommen
Zusatzinfos: Beauftragung wurde bereits am Ende des LPT am 17.12. vom gesamten neuen Vorstand einstimmig beschlossen



Während der Vorstandssitzung behandelte Anträge

Die Antragsteller werden dringend gebeten zu der jeweiligen Telko anwesend zu sein oder sich geeignet vertreten zu lassen. Andernfalls muss damit gerechnet werden, dass Anträge verschoben oder ggf. sogar abgelehnt werden müssen!

Anträge werden hier online gestellt: HE:Vorstand/Protokolle/2016-xx-xx/Antraege

Antrag: Beschluss der Geschäftsordnung des LaVo 2016/2017

Beschluss der Geschäftsordnung des LaVo 2016/2017
Text
Geschäftsordnung des Hessischen Vorstands beschlossen am 28.12.2016 Geschäftsordnung für den am 17.Dezember 2016 beim LPT 2016.1 gewählten Landesvorstand: Hier die vorherige Geschäftsordnung http://wiki.piratenpartei.de/HE:Vorstand/Gesch%C3%A4ftsordnung Geschäftsordnung des Hessischen Vorstands beschlossen am 28.12.2016
Zur

§1 Allgemeines

  1. Der Vorstand führt die Geschäfte des Landesverbandes nach den Vorschriften der Gesetze, der Satzung, den Beschlüssen des Landesparteitags, sowie dieser Geschäftsordnung. Er arbeitet mit den übrigen Organen, Gliederungen und Mitgliedern zum Wohle der Partei vertrauensvoll zusammen.
  2. Jedes Vorstandsmitglied hat die Pflicht, den übertragenen Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen nachzukommen. Sollte ein Vorstandsmitglied seinen Aufgaben zeitweise nicht nachkommen können, so bestimmt es einen Vertreter. In dringenden Fällen ist jedes Vorstandsmitglied zur Vertretung berechtigt und verpflichtet.
  3. Jedes Vorstandsmitglied ist im Rahmen seiner Zuständigkeit allein zu Entscheidungen berechtigt. Bei Überlappung der Kompetenzen entscheiden die betroffenen Vorstandsmitglieder gemeinsam.

§2 Kompetenzbereiche der Vorstandsmitglieder

  1. Vorsitzender: Dem Vorsitzenden obliegt die Leitung und Koordination des Vorstands und die Vertretung des Landesverbands nach außen. Des weiteren fördert und koordiniert er die Zusammenarbeit der Mandatsträger und Fraktionen in Hessen und unterstützt sie bei der Umsetzung unseres Programms. Er wird hierbei vom zweiten Beisitzer unterstützt. Er bereitet die Teilnahme an Wahlen vor und wird dabei von dem stellvertretenden Vorsitzenden und dem politischen Geschäftsführer unterstützt. Den politischen Geschäftsführer unterstützt er bei der Öffentlichkeitsarbeit. Gemeinsam mit dem Stellvertrenden Vorsitzenden obliegt ihm das Sicherstellen der Einhaltung formaler und rechtlicher Rahmenbedingungen der Vorstandsarbeit.
  2. Stellvertretender Vorsitzender: Der Stellvertretende Vorsitzende unterstützt den Vorsitzenden bei seinen Aufgaben. Er unterstützt den Beisitzer 2 bei der Organisation der innerparteilichen Fortbildung und Weiterentwicklungen in der Partei. Außerdem unterstützt er den Vorsitzenden bei der Vorbereitung von Wahlen. Er unterstützt den Politischen Geschäftsführer bei der Öffentlichkeitsarbeit und den Generalsekretär bei der inneren Verwaltung des Landesverbands. Zusammen mit dem Vorsitzenden obliegt ihm das Sicherstellen der Einhaltung formaler und rechtlicher Rahmenbedingungen der Vorstandsarbeit.
  3. Politischer Geschäftsführer: Der politische Geschäftsführer koordiniert die außerparlamentarische Umsetzung des politischen Programms und die programmatische Weiterentwicklung. Weiterhin ist er für die Vernetzung mit Interessensgruppen (z.B. NGOs, Lobbyverbände, etc.) außerhalb der Partei zuständig. Er verantwortet die Öffentlichkeitsarbeit und wird dabei vom Vorsitzenden und Stellvertretenden Vorsitzenden unterstützt. Er unterstützt den Vorsitzenden bei der Vorbereitung von Wahlen. Zusammen mit dem Vorsitzenden und dem stellvertretenden Vorsitzenden vertritt er den Landesverband nach außen. Gemeinsam mit der Beisitzerin 1 trägt er die Verantwortung für die Organisation von Wahlen.
  4. Generalsekretär: Dem Generalsekretär obliegt die Verantwortung für die allgemeine innere Verwaltung des Landesverbands. Dazu zählen insbesondere die Mitgliederverwaltung, die Vorgänge der IT-Beauftragungen, die Umsetzung des Datenschutzes und die Vertretung nach innen, sowie gegenüber dem Bundesverband und den anderen Landesverbänden sowie untergeordneten Gruppierungen. Er ist weiterhin verantwortlich für die innerparteilichen Meinungsbildungstools (vMB, BEO, WikiArguments, LimeSurvey etc.).
  5. Schatzmeisterin: Der Schatzmeisterin obliegt die Zuständigkeit für Finanzangelegenheiten, insbesondere die Buch- und Kontoführung, die Verwaltung der Mitgliedsbeiträge, die Vorbereitung des Rechenschaftsberichtes, das Spendenwesen und die Vertretung des Landesverbands nach außen.
  6. Beisitzerin 1 (Judith Geier): Die erste Beisitzerin unterstützt den Politischen Geschäftsführer bei der Öffentlichkeitsarbeit und Umsetzung von Aktionen und mit ihm gemeinsam trägt sie die Verantwortung für die Organisation von Wahlen.
  7. Beisitzer 2 (Michael Kittlaus): Der zweite Beisitzer koordiniert die Themenbeauftragungen. Ihm obliegt die innerparteiliche Bildung. Weiterhin unterstützt den Vorsitzenden bei der Mandatsträgerbetreuung. Des Weiteren obliegt ihm die innerparteiliche Vernetzung.
  8. Beisitzer 3 (Karlheinz Zoth): Der dritte Beisitzer führt die Dokumentation der Vorstandsbeschlüsse und -protokolle durch und kontrolliert die Umsetzung von Beschlüssen. Er unterstützt die Arbeit des Generalsekretärs und der Schatzmeisterin. Er kümmert sich um den Posteingang (Postfach) und den Betrieb der Landesgeschäftsstelle.

§3 Entscheidungsfindung

  1. Sofern nicht anders geregelt, werden alle Entscheidungen im Vorstand mit absoluter Mehrheit der anwesenden Vorstandsmitglieder getroffen. Der Vorstand ist beschlussfähig, sobald mindestens die Hälfte der Vorstandsmitglieder anwesend ist.
  2. Beschlüsse des Vorstands sind von einem Vorstandsmitglied bzw. einem beauftragen Protokollanten schriftlich festzuhalten und zu veröffentlichen.
  3. Der Vorstand kann Beschlüsse im Umlaufverfahren treffen. Die Antragstellung erfolgt per Email an vorstand (at) piratenpartei-hessen (dot) de. Die Abstimmung erfolgt in einer Ticketsoftware (z.B. Redmine) und kann in dringenden Fällen auch mündlich oder fernmündlich erfolgen. Sofern durch eine Veröffentlichung keine Rechte Dritter verletzt werden, erfolgt die Veröffentlichung und der Abstimmung des Antrags. In Ausnahmefällen dürfen Beschlüsse auch reaktiv publiziert werden. Ein Umlaufbeschluss ist angenommen, sobald mehr als die Hälfte aller Vorstandsmitglieder dafür gestimmt haben. Ein Umlaufbeschluss ist abgelehnt, wenn mindestens die Hälfte aller Vorstandsmitglieder dagegen gestimmt oder sich aktiv enthalten haben. Noch nicht entschiedene Umlaufbeschlüsse können in einer regulären Vorstandssitzung behandelt werden. Im Umlauf getroffene Beschlüsse werden nach der Entscheidung im Protokoll der nächsten regulären Vorstandssitzung beigefügt.
  4. Die Geschäftsordnung kann abweichend von §3 (1) lediglich mit 2/3-Mehrheit des gesamten Vorstands geändert werden. Eine Änderung der Geschäftsordnung im Umlaufverfahren ist ausgeschlossen.
  5. Jedes Mitglied des Landesverbandes ist berechtigt, Anträge an den Vorstand zu stellen.
  6. Anträge an den Vorstand können eingereicht werden durch:
    1. per Eintrag in die TO im Piratenwiki
    2. in der Textform an den Vorstand (z.B. vorstand (at) piratenpartei-hessen (dot) de)
  7. Der Vorstand stimmt darin überein, wichtige Entscheidungen in Übereinstimmung mit einer möglichst großen Basis zu treffen.
  8. Der Vorstand benennt zu jedem Vorstandsbeschluss einen Ansprechpartner aus dem Vorstand und einen oder mehrere Verantwortliche für die Umsetzung.
  9. Der Vorstand bezieht bei wichtigen Entscheidungen und bei Vertretung von noch nicht durch Parteitage verabschiedeten politischen Positionen, sowie auf Antrag die Mitglieder des Landesverbands durch virtuelle Meinungsbilder ein.
  10. Das Abstimmverhalten der Schatzmeisterin oder ihres Vertreters bei Anträgen im Schatzmeisterclub erfordert einen Beschluss des Vorstands.


§4 Vorstandssitzungen

  1. Die Vorstandssitzung wird geleitet von einem zu Beginn der Sitzung ernannten Moderator.
  2. Vorstandssitzungen finden in der Regel offen und fernmündlich statt. Bei berechtigtem Interesse kann eine geschlossene Sitzung einberufen werden.
  3. Vorstandssitzungen sollen mindestens einmal pro Monat an einem Mittwoch stattfinden. Der Vorstand gibt am Ende jeder Sitzung den Termin der nächsten regulären Vorstandsitzung bekannt. Bei nicht vorhandener Beschlussfähigkeit des Vorstands vertagt sich die Sitzung auf den nächsten regelmäßigen Termin.
  4. Ausnahmen von der offenen Vorstandssitzung sind zu vermeiden und müssen explizit begründet werden.
  5. Von jeder offenen Vorstandssitzung wird ein Protokoll erstellt und innerhalb von drei Tagen veröffentlicht. Der Protokollant wird zu Beginn einer jeden Sitzung ernannt.

§5 Tätigkeitsbericht

  1. Jedes Vorstandsmitglied ist verpflichtet, einen Tätigkeitsbericht anzufertigen und diesen dem Landesparteitag vorzustellen. Die Tätigkeitsberichte werden anschließend im Rahmen des Protokolls veröffentlicht. Nicht wiedergewählte Vorstandsmitglieder sind verpflichtet, mit Beendigung Ihres Amtes alle im Rahmen ihrer Parteitätigkeit gesammelten Daten (Arbeitsergebnisse, Dokumente, Kontaktdaten - sofern vom Kontakt genehmigt -, offiziellen Schriftverkehr etc.) an ihren gewählten Nachfolger zu übergeben.
  2. Der Tätigkeitsbericht umfasst die Tätigkeit des jeweiligen Vorstandsmitglied im Rahmen der ihm in dieser Geschäftsordnung zugewiesenen Kompetenzen und Vertretung anderer Vorstandsmitglieder. Optional kann der Tätigkeitsbericht weitere Tätigkeiten des Vorstandsmitglieds im Rahmen seiner Parteiarbeit enthalten.
  3. Jedes Vorstandsmitglied hat den Umfang seines Tätigkeitsberichts in angemessener Weise zu begrenzen.

§6 Verwaltung der Mitgliederdaten

  1. Die primäre Verwaltung der Mitgliederdatenbank erfolgt durch die Bundesgeschäftsstelle. Dem Generalsekretär obliegt die Verantwortung für die Pflege der Mitgliederdaten in dieser Datenbank.
  2. Durch Beschluss des Vorstands erhalten Dritte Zugriff auf die Mitgliederdaten. Dieser Zugriff muss so begrenzt wie möglich sein und muss entsprechend protokolliert werden.
  3. Jeder Zugriffsberechtigte hat dafür Sorge zu tragen, einen Zugriff durch nicht zugriffsberechtigte Personen auszuschließen.

§7 Vertretung gegenüber Banken und sonstiger Finanzinstitute

  1. Verfügungsberechtigt über die Konten ist in erster Linie die Schatzmeisterin. Sie erhält Alleinzeichnungsberechtigung für die Konten des Landesverbandes ohne Betragsbeschränkung. Zur Vertretung ist der Beisitzer 3 einzelverfügungsberechtigt. Die Bank wird von der Verpflichtung befreit, die Verfügungseinschränkung in der Geschäftsordnung zu berücksichtigen.
  2. Für Eröffnung und Auflösung von Konten ist ein Vorstandsbeschluss notwendig.

§8 Regelung für Beauftragungen

  1. Beauftragungen sind im Regelfall über die Hessische Ankündigungsliste und Website auszuschreiben. Dabei sind das Anforderungsprofil und die Dauer der Ausschreibung anzugeben.
  2. Die Entscheidung für eine Beauftragung erfolgt öffentlich, sofern kein Widerspruch durch die Bewerber eingelegt wird.
  3. Finanzrelevante Entscheidungen im Rahmen der Beauftragung dürfen nur einvernehmlich mit der Landesschatzmeisterin - oder im Verhinderungsfall mit dem Beisitzer 3 - getroffen werden.
  4. Die Beauftragung ist bis auf Widerruf durch den Landesvorstand gültig und wird auf der Website veröffentlicht.

§9 Ansprechpartner im Vorstand

Für die Mitglieder eines jeden hessischen Kreises wird ein Vorstandsmitglied benannt, das als primärer Ansprechpartner im Vorstand fungiert. Die Verteilung ist wie folgt:

  1. Herbert Förster
    1. KV Frankfurt
    2. KV Wetterau
    3. Vogelsbergkreis
    4. KV Wiesbaden
    5. KV Hochtaunus
    6. Lahn-Dill-Kreis
    7. Rheingau-Taunus-Kreis
  1. Robin Geddert
    1. Landkreis Hersfeld-Rotenburg
    2. KV Kassel-Stadt-Land-Web
    3. KV Fulda
    4. Lahn-Dill-Kreis
  1. Boris Behnke
    1. Werra-Meissner-Kreis
    2. KV Kassel Stadt-Land-Web
  1. Bert Knoop
    1. KV Groß-Gerau
    2. KV Main-Kinzig
    3. KV Main-Taunus
  1. Nicole Staubus
    1. KV Waldeck-Frankenberg
    2. KV Schwalm-Eder-Kreis
    3. KV Limburg-Weilburg
  1. Judith Geier
    1. KV Marburg-Biedenkopf
    2. KV Gießen
  1. Michael Kittlaus
    1. KV Darmstadt / Darmstadt-Dieburg/ Odenwald
    2. KV Bergstraße
  1. Karlheinz Zoth
    1. KV Offenbach-Stadt
    2. KV Offenbach-Land

______________________________________________________

Begründung
Link
Antragsteller
{{{Antragsteller}}}

Diskussion

Beschluss des Landesvorstand Hessen vom 28.12.2016 #2016/V10/2/O: Beschluss der Geschäftsordnung des LaVo 2016/2017
Pictogram voting keep-light-green.svg
Text:
Geschäftsordnung des Hessischen Vorstands beschlossen am 28.12.2016 Geschäftsordnung für Landesvorstand 17. Dezember 2016 beim LPT 2016.1 gewählt: Hier die vorherige Geschäftsordnung http://wiki.piratenpartei.de/HE:Vorstand/Gesch%C3%A4ftsordnung Geschäftsordnung des Hessischen Vorstands beschlossen am 28.12.2016
Zur

§1 Allgemeines

  1. Der Vorstand führt die Geschäfte des Landesverbandes nach den Vorschriften der Gesetze, der Satzung, den Beschlüssen des Landesparteitags, sowie dieser Geschäftsordnung. Er arbeitet mit den übrigen Organen, Gliederungen und Mitgliedern zum Wohle der Partei vertrauensvoll zusammen.
  2. Jedes Vorstandsmitglied hat die Pflicht, den übertragenen Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen nachzukommen. Sollte ein Vorstandsmitglied seinen Aufgaben zeitweise nicht nachkommen können, so bestimmt es einen Vertreter. In dringenden Fällen ist jedes Vorstandsmitglied zur Vertretung berechtigt und verpflichtet.
  3. Jedes Vorstandsmitglied ist im Rahmen seiner Zuständigkeit allein zu Entscheidungen berechtigt. Bei Überlappung der Kompetenzen entscheiden die betroffenen Vorstandsmitglieder gemeinsam.

§2 Kompetenzbereiche der Vorstandsmitglieder

  1. Vorsitzender: Dem Vorsitzenden obliegt die Leitung und Koordination des Vorstands und die Vertretung des Landesverbands nach außen. Des weiteren fördert und koordiniert er die Zusammenarbeit der Mandatsträger und Fraktionen in Hessen und unterstützt sie bei der Umsetzung unseres Programms. Er wird hierbei vom zweiten Beisitzer unterstützt. Er bereitet die Teilnahme an Wahlen vor und wird dabei von dem stellvertretenden Vorsitzenden und dem politischen Geschäftsführer unterstützt. Den politischen Geschäftsführer unterstützt er bei der Öffentlichkeitsarbeit. Gemeinsam mit dem Stellvertrenden Vorsitzenden obliegt ihm das Sicherstellen der Einhaltung formaler und rechtlicher Rahmenbedingungen der Vorstandsarbeit.
  2. Stellvertretender Vorsitzender: Der Stellvertretende Vorsitzende unterstützt den Vorsitzenden bei seinen Aufgaben. Er unterstützt den Beisitzer 2 bei der Organisation der innerparteilichen Fortbildung und Weiterentwicklungen in der Partei. Außerdem unterstützt er den Vorsitzenden bei der Vorbereitung von Wahlen. Er unterstützt den Politischen Geschäftsführer bei der Öffentlichkeitsarbeit und den Generalsekretär bei der inneren Verwaltung des Landesverbands. Zusammen mit dem Vorsitzenden obliegt ihm das Sicherstellen der Einhaltung formaler und rechtlicher Rahmenbedingungen der Vorstandsarbeit
  3. Politischer Geschäftsführer: Der politische Geschäftsführer koordiniert die außerparlamentarische Umsetzung des politischen Programms und die programmatische Weiterentwicklung. Weiterhin ist er für die Vernetzung mit Interessensgruppen (z.B. NGOs, Lobbyverbände, etc.) außerhalb der Partei zuständig. Er verantwortet die Öffentlichkeitsarbeit und wird dabei vom Vorsitzenden und Stellvertrenden Vorsitzenden unterstützt. Er unterstützt den Vorsitzenden bei der Vorbereitung von Wahlen. Zusammen mit dem Vorsitzenden und dem stellvertretenden Vorsitzenden vertritt er den Landesverband nach außen. Gemeinsam mit der Beisitzerin 1 trägt er die Verantwortung für die Organisation von Wahlen.
  4. Generalsekretär: Dem Generalsekretär obliegt die Verantwortung für die allgemeine innere Verwaltung des Landesverbands. Dazu zählen insbesondere die Mitgliederverwaltung, die Vorgänge der IT-Beauftragungen, die Umsetzung des Datenschutzes und die Vertretung nach innen, sowie gegenüber dem Bundesverband und den anderen Landesverbänden sowie untergeordneten Gruppierungen. Er ist weiterhin verantwortlich für die innerparteilichen Meinungsbildungstools (vMB, BEO, WikiArguments, LimeSurvey etc.).
  5. Schatzmeisterin: Der Schatzmeisterin obliegt die Zuständigkeit für Finanzangelegenheiten, insbesondere die Buch- und Kontoführung, die Verwaltung der Mitgliedsbeiträge, die Vorbereitung des Rechenschaftsberichtes, das Spendenwesen und die Vertretung des Landesverbands nach außen.
  6. Beisitzerin 1 (Judith Geier): Die erste Beisitzerin unterstützt den Politischen Geschäftsführer bei der Öffentlichkeitsarbeit und Umsetzung von Aktionen und mit ihm gemeinsam trägt sie die Verantwortung für die Organisation von Wahlen.
  7. Beisitzer 2 (Michael Kittlaus): Der zweite Beisitzer koordiniert die Themenbeauftragungen. Ihm obliegt die innerparteiliche Bildung. Weiterhin unterstützt den Vorsitzenden bei der Mandatsträgerbetreuung. Des Weiteren obliegt ihm die innerparteiliche Vernetzung.
  8. Beisitzer 3 (Karlheinz Zoth): Der dritte Beisitzer führt die Dokumentation der Vorstandsbeschlüsse und -protokolle durch und kontrolliert die Umsetzung von Beschlüssen. Er unterstützt die Arbeit des Generalsekretärs und der Schatzmeisterin. Er kümmert sich um den Posteingang (Postfach) und den Betrieb der Landesgeschäftsstelle.


§3 Entscheidungsfindung

  1. Sofern nicht anders geregelt, werden alle Entscheidungen im Vorstand mit absoluter Mehrheit der anwesenden Vorstandsmitglieder getroffen. Der Vorstand ist beschlussfähig, sobald mindestens die Hälfte der Vorstandsmitglieder anwesend ist.
  2. Beschlüsse des Vorstands sind von einem Vorstandsmitglied bzw. einem beauftragen Protokollanten schriftlich festzuhalten und zu veröffentlichen.
  3. Der Vorstand kann Beschlüsse im Umlaufverfahren treffen. Die Antragstellung erfolgt per Email an vorstand (at) piratenpartei-hessen (dot) de. Die Abstimmung erfolgt in einer Ticketsoftware (z.B. Redmine) und kann in dringenden Fällen auch mündlich oder fernmündlich erfolgen. Sofern durch eine Veröffentlichung keine Rechte Dritter verletzt werden, erfolgt die Veröffentlichung und der Abstimmung des Antrags. In Ausnahmefällen dürfen Beschlüsse auch reaktiv publiziert werden. Ein Umlaufbeschluss ist angenommen, sobald mehr als die Hälfte aller Vorstandsmitglieder dafür gestimmt haben. Ein Umlaufbeschluss ist abgelehnt, wenn mindestens die Hälfte aller Vorstandsmitglieder dagegen gestimmt oder sich aktiv enthalten haben. Noch nicht entschiedene Umlaufbeschlüsse können in einer regulären Vorstandssitzung behandelt werden. Im Umlauf getroffene Beschlüsse werden nach der Entscheidung im Protokoll der nächsten regulären Vorstandssitzung beigefügt.
  4. Die Geschäftsordnung kann abweichend von §3 (1) lediglich mit 2/3-Mehrheit des gesamten Vorstands geändert werden. Eine Änderung der Geschäftsordnung im Umlaufverfahren ist ausgeschlossen.
  5. Jedes Mitglied des Landesverbandes ist berechtigt, Anträge an den Vorstand zu stellen.
  6. Anträge an den Vorstand können eingereicht werden durch:
    1. per Eintrag in die TO im Piratenwiki
    2. in der Textform an den Vorstand (z.B. vorstand (at) piratenpartei-hessen (dot) de)
  7. Der Vorstand stimmt darin überein, wichtige Entscheidungen in Übereinstimmung mit einer möglichst großen Basis zu treffen.
  8. Der Vorstand benennt zu jedem Vorstandsbeschluss einen Ansprechpartner aus dem Vorstand und einen oder mehrere Verantwortliche für die Umsetzung.
  9. Der Vorstand bezieht bei wichtigen Entscheidungen und bei Vertretung von noch nicht durch Parteitage verabschiedeten politischen Positionen, sowie auf Antrag die Mitglieder des Landesverbands durch virtuelle Meinungsbilder ein.
  10. Das Abstimmverhalten der Schatzmeisterin oder ihres Vertreters bei Anträgen im Schatzmeisterclub erfordert einen Beschluss des Vorstands.


§4 Vorstandssitzungen

  1. Die Vorstandssitzung wird geleitet von einem zu Beginn der Sitzung ernannten Moderator.
  2. Vorstandssitzungen finden in der Regel offen und fernmündlich statt. Bei berechtigtem Interesse kann eine geschlossene Sitzung einberufen werden.
  3. Vorstandssitzungen sollen mindestens einmal pro Monat an einem Mittwoch stattfinden. Der Vorstand gibt am Ende jeder Sitzung den Termin der nächsten regulären Vorstandsitzung bekannt. Bei nicht vorhandener Beschlussfähigkeit des Vorstands vertagt sich die Sitzung auf den nächsten regelmäßigen Termin.
  4. Ausnahmen von der offenen Vorstandssitzung sind zu vermeiden und müssen explizit begründet werden.
  5. Von jeder offenen Vorstandssitzung wird ein Protokoll erstellt und innerhalb von drei Tagen veröffentlicht. Der Protokollant wird zu Beginn einer jeden Sitzung ernannt.

§5 Tätigkeitsbericht

  1. Jedes Vorstandsmitglied ist verpflichtet, einen Tätigkeitsbericht anzufertigen und diesen dem Landesparteitag vorzustellen. Die Tätigkeitsberichte werden anschließend im Rahmen des Protokolls veröffentlicht. Nicht wiedergewählte Vorstandsmitglieder sind verpflichtet, mit Beendigung Ihres Amtes alle im Rahmen ihrer Parteitätigkeit gesammelten Daten (Arbeitsergebnisse, Dokumente, Kontaktdaten - sofern vom Kontakt genehmigt -, offiziellen Schriftverkehr etc.) an ihren gewählten Nachfolger zu übergeben.
  2. Der Tätigkeitsbericht umfasst die Tätigkeit des jeweiligen Vorstandsmitglied im Rahmen der ihm in dieser Geschäftsordnung zugewiesenen Kompetenzen und Vertretung anderer Vorstandsmitglieder. Optional kann der Tätigkeitsbericht weitere Tätigkeiten des Vorstandsmitglieds im Rahmen seiner Parteiarbeit enthalten.
  3. Jedes Vorstandsmitglied hat den Umfang seines Tätigkeitsberichts in angemessener Weise zu begrenzen.

§6 Verwaltung der Mitgliederdaten

  1. Die primäre Verwaltung der Mitgliederdatenbank erfolgt durch die Bundesgeschäftsstelle. Dem Generalsekretär obliegt die Verantwortung für die Pflege der Mitgliederdaten in dieser Datenbank.
  2. Durch Beschluss des Vorstands erhalten Dritte Zugriff auf die Mitgliederdaten. Dieser Zugriff muss so begrenzt wie möglich sein und muss entsprechend protokolliert werden.
  3. Jeder Zugriffsberechtigte hat dafür Sorge zu tragen, einen Zugriff durch nicht zugriffsberechtigte Personen auszuschließen.

§7 Vertretung gegenüber Banken und sonstiger Finanzinstitute

  1. Verfügungsberechtigt über die Konten ist in erster Linie die Schatzmeisterin. Sie erhält Alleinzeichnungsberechtigung für die Konten des Landesverbandes ohne Betragsbeschränkung. Zur Vertretung ist der Beisitzer 3 einzelverfügungsberechtigt. Die Bank wird von der Verpflichtung befreit, die Verfügungseinschränkung in der Geschäftsordnung zu berücksichtigen.
  2. Für Eröffnung und Auflösung von Konten ist ein Vorstandsbeschluss notwendig.

§8 Regelung für Beauftragungen

  1. Beauftragungen sind im Regelfall über die Hessische Ankündigungsliste und Website auszuschreiben. Dabei sind das Anforderungsprofil und die Dauer der Ausschreibung anzugeben.
  2. Die Entscheidung für eine Beauftragung erfolgt öffentlich, sofern kein Widerspruch durch die Bewerber eingelegt wird.
  3. Finanzrelevante Entscheidungen im Rahmen der Beauftragung dürfen nur einvernehmlich mit der Landesschatzmeisterin - oder im Verhinderungsfall mit dem Beisitzer 3 - getroffen werden.
  4. Die Beauftragung ist bis auf Widerruf durch den Landesvorstand gültig und wird auf der Website veröffentlicht.

§9 Ansprechpartner im Vorstand

Für die Mitglieder eines jeden hessischen Kreises wird ein Vorstandsmitglied benannt, das als primärer Ansprechpartner im Vorstand fungiert. Die Verteilung ist wie folgt:

  1. Herbert Förster
    1. KV Frankfurt
    2. KV Wetterau
    3. Vogelsbergkreis
    4. KV Wiesbaden
    5. KV Hochtaunus
    6. Lahn-Dill-Kreis
    7. Rheingau-Taunus-Kreis
  1. Robin Geddert
    1. Landkreis Hersfeld-Rotenburg
    2. KV Kassel-Stadt-Land-Web
    3. KV Fulda
    4. Lahn-Dill-Kreis
  1. Boris Behnke
    1. Werra-Meissner-Kreis
    2. KV Kassel Stadt-Land-Web
  1. Bert Knoop
    1. KV Groß-Gerau
    2. KV Main-Kinzig
    3. KV Main-Taunus
  1. Nicole Staubus
    1. KV Waldeck-Frankenberg
    2. KV Schwalm-Eder-Kreis
    3. KV Limburg-Weilburg
  1. Judith Geier
    1. KV Marburg-Biedenkopf
    2. KV Gießen
  1. Michael Kittlaus
    1. KV Darmstadt / Darmstadt-Dieburg/ Odenwald
    2. KV Bergstraße
  1. Karlheinz Zoth
    1. KV Offenbach-Stadt
    2. KV Offenbach-Land

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  1. 15yes.png: Michael, Robin, Judith, Bert, Boris, Kalle, Herbert, Nicole
  2. 15no.png: (Liste von Namen)
  3. Pictogram voting neutral.svg: (Liste von Namen)

Ergebnis: angenommen
Zusatzinfos: (optional:Zusatzinfos)



Antrag: Einrichtung E-Mail-Eingangsbestätigung

Einrichtung E-Mail-Eingangsbestätigung
Text
Bei Empfang einer E-Mail über die Funktionsadressen des Vorstandes soll automatisch eine Empfangsbestätigung verschickt werden. Auf den Hauptseiten wo die Funktionsadressen angegeben werden (Wiki) soll auf dieses Verhalten hingewiesen werden. Nachdem diese Änderungen vorgenommen wurden, sollen andere Träger von Funktionsadressen auf diese benutzerfreundliche Möglichkeit hingewiesen und aufgefordert werden, es dem HE-Vorstand gleichzutun.
Begründung
Für den Absender einer E-Mail ist es unklar ob diese angekommen ist. Gerade im Zusammenhang mit Fristen ist dies ärgerlich da die meisten Benutzer nicht direkt an den E-Mail-Server der PP-HE zustellen und somit keinen Nachweis über ein Logfile haben. Einen ähnlichen Antrag habe ich bereits gestellt, aber für alle Funktionsadressen hessenweit. Dies konnte der Vorstand nicht beschliesen da für eine Vorgabe an Andere die Nutzungsbedingungen des E-Mail-Servers geändert werden müssten. Mit einem solchen Beschluss geht der HE-Vorstand mit gutem Beispiel voran und Andere können (und werden hoffentlich) freiwillig folgen. Der Aufwand zur Umsetzung sollte sich "in Grenzen" halten: die Hauptarbeit liegt in der Änderung des Wiki sowie dem Versand der Hinweis-Emails an die anderen Funktionsadressen.
Antragsteller
Michael Keller, Käptn Welpe – Pirat im LDK
  1. Umsetzung aktuell nicht möglich, da es sich hierbei um Weiterleitungen und Alias-Adressen auf/für persönliche Postfächer handelt.
Beschluss des Landesvorstand Hessen vom 28.12.2016 #2016/V10/3/S: Einrichtung E-Mail-Eingangsbestätigung
Pictogram voting delete.svg
Text:
Bei Empfang einer E-Mail über die Funktionsadressen des Vorstandes soll automatisch eine Empfangsbestätigung verschickt werden. Auf den Hauptseiten wo die Funktionsadressen angegeben werden (Wiki) soll auf dieses Verhalten hingewiesen werden. Nachdem diese Änderungen vorgenommen wurden, sollen andere Träger von Funktionsadressen auf diese benutzerfreundliche Möglichkeit hingewiesen und aufgefordert werden, es dem HE-Vorstand gleichzutun.
  1. 15yes.png: (Liste von Namen)
  2. 15no.png: Michael, Judith, Robin, Herbert, Bert, Kalle, Nicole, Boris
  3. Pictogram voting neutral.svg: (Liste von Namen)

Ergebnis: abgelehnt
Zusatzinfos: (optional:Zusatzinfos)



Antrag: Erhöhung des E-Mail-Grössen Limits auf mind. 100MB

Erhöhung des E-Mail-Grössen Limits auf mind. 100MB
Text
Erhöhung des E-Mail-Grössen Limits im PP-Hessen Server auf mind. 100MB bei Empfang und Senden
Begründung
Laut PPH gibt es einige Funktionsträger in der PP-Hessen die ihren E-Mail Account nicht wie gewünscht benutzen können da entsprechend grosse Anhänge (anscheinend) weder versendet noch empfangen werden können. Hier hat sich die IT an den Bedürfnissen der Anwender zu orientieren.
Antragsteller
Michael Keller, Käptn Welpe – Pirat im LDK

Diskussion

  1. Alternativlösung: Owncloud des LV (parteiinterne Daten) nutzen; Antrag: https://it.piratenpartei-hessen.de
  2. Tipp: https://www.outlook-apps.com/maximum-email-size/
  3. Default-Wert ist 10MB (postfix)
Beschluss des Landesvorstand Hessen vom 28.12.2016 #2016/V10/4/S: Erhöhung des E-Mail-Grössen Limits auf mind. 100MB
Pictogram voting delete.svg
Text:
Erhöhung des E-Mail-Grössen Limits im PP-Hessen Server auf mind. 100MB bei Empfang und Senden
  1. 15yes.png: (Liste von Namen)
  2. 15no.png: Herbert, Michael, Judith, Robin, Bert, Boris, Kalle, Nicole
  3. Pictogram voting neutral.svg: (Liste von Namen)

Ergebnis: abgelehnt
Zusatzinfos: (optional:Zusatzinfos)



Antrag: Anpassung der E-Mailgroessenbegrenzung fuer Mandatstraeger

Anpassung der E-Mailgroessenbegrenzung fuer Mandatstraeger
Text
Mandatstraeger und deren Angestellten erhalten Postfaecher mit 50 Mb Groessenbegrenzung
Begründung
Fuer die Mandatstraeger und deren Angestellte, die sehr viel mit Verwaltung zu tun haben, werden die Groessenbechraenkungen der E-Mailadressen der Domain piratenpartei-hessen.de an die Realitaet angepasst. Als sinnvoll werden 50 Mb angesehen.
Antragsteller
GÜ-NN1 (Diskussion) 23:48, 26. Dez. 2016 (CET)

Diskussion

  1. Maximale Größe einer Mail: 10MB
  2. Begrenzung auf Mandatsträger und deren Angestellte ist nicht umsetzbar, da die Angaben nicht verifiziert werden können.
Beschluss des Landesvorstand Hessen vom 28.12.2016 #2016/V10/5/S: Anpassung der E-Mailgroessenbegrenzung fuer Mandatstraeger
Pictogram voting delete.svg
Text:
Mandatstraeger und deren Angestellten erhalten Postfaecher mit 50 Mb Groessenbegrenzung
  1. 15yes.png: (Liste von Namen)
  2. 15no.png: Boris, Judith, Michael, Bert, Herbert, Nicole, Kalle, Robin
  3. Pictogram voting neutral.svg: (Liste von Namen)

Ergebnis: abgelehnt
Zusatzinfos: (optional:Zusatzinfos)



Antrag: Informationsweitergabe auf Anfrage

Informationsweitergabe auf Anfrage
Text
Informationen, die der Vorstand hat sind auf Anfrage an Mitglieder des LV herauszugeben, sofern dies nicht im Widerspruch zu höherrangigem Recht steht. Eine Ablehnung eines Informationsersuchens ist zu begründen. Diese Regelung wird als Selbstverpflichtung in die Geschäftsordnung des Vorstands aufgenommen.
Begründung
Die Weitergabe von Informationen und auch was bei Ablehnung einer Anfrage passiert basierend auf einer klaren Grundlage regeln. Ziel ist die Verbesserung der Beteiligungsmöglichkeiten der Basis. In Anlehnung an GO Bundesvorstand https://vorstand.piratenpartei.de/die-geschaeftsordnung/
Antragsteller
right.of.parley

Diskussion

Beschluss des Landesvorstand Hessen vom 15.5.2016 #2016/V09/081/O: Informationsweitergabe auf Anfrage
Pictogram voting wait blue.svg
Text:
Informationen, die der Vorstand hat sind auf Anfrage an Mitglieder des LV herauszugeben sofern dies nicht im Widerspruch zu höherrangigem Recht steht. Eine Ablehnung eines Informationsersuchens ist zu begründen. Diese Regelung wird als Selbstverpflichtung in die Geschäftsordnung des Vorstands aufgenommen.
  1. 15yes.png: , Nicole, Judith
  2. 15no.png: Michael, Boris
  3. Pictogram voting neutral.svg: Robin

Ergebnis: vertagt
Zusatzinfos: Nach Diskussion bleibt der Antrag weiter vertagt. Gemeinsame Erarbeitung einer konkreten Formulierung für die GO wird empfohlen. Robin kümmert sich um Terminfindung .4.1.2017! 20:00 Telkoraum 1000



Übergabe der Moderation an Robin

Antrag: Sperrung des Users voll.horst@streber24.de)

Sperrung des Users voll.horst@streber24.de)
Text
Der Landesvorstand möge beschließen, den User voll.horst@streber24.de auf der PPH für einen Zeitraum x Tagen zu sperren, hilfsweise den User zu rügen und eine Sperrung anzudrohen.
Begründung
Der User hat wiederholt Falschaussagen gemacht und als Tatsache hingestellt. Diese Art widerspricht dem kooperativen Miteinander.
Antragsteller
Pirata (Diskussion) 15:09, 27. Dez. 2016 (CET)

Diskussion

Beschluss des Landesvorstand Hessen vom 28.12.2016 #2016/V10/6/O: Sperrung des Users voll.horst@streber24.de)
Pictogram voting abstain.svg
Text:
Der Landesvorstand möge beschließen, den User voll.horst@streber24.de auf der PPH für einen Zeitraum x Tagen zu sperren, hilfsweise den User zu rügen und eine Sperrung anzudrohen.
  1. 15yes.png: (Liste von Namen)
  2. 15no.png: (Liste von Namen)
  3. Pictogram voting neutral.svg: (Liste von Namen)

Ergebnis: (angenommen
Zusatzinfos: Beschluss in Nichtöffentlicher Sitzung oder per Umlauf (nichtöffentlich).



Übergabe der Moderation an Juergen

Antrag: Start von it.piratenpartei-hessen.de

Start von it.piratenpartei-hessen.de
Text
Der Landesvorstand möge den Start von it.piratenpartei-hessen.de beschließen.
Begründung
Dieses Portal soll ein erster Schritt zur Standardisierung von IT-Prozessen für hessische Mitglieder sein.
Antragsteller
Nowrap (Diskussion) 15:55, 28. Dez. 2016 (CET) für die Hessen-IT

Diskussion

Beschluss des Landesvorstand Hessen vom 28.12.2016 #2016/V10/7/O: Start von it.piratenpartei-hessen.de
Pictogram voting keep-light-green.svg
Text:
Der Landesvorstand möge den Start von it.piratenpartei-hessen.de beschließen.
  1. 15yes.png: Herbert, Nicole, Boris, Kalle, Michael, Judith, Robin, Bert
  2. 15no.png: (Liste von Namen)
  3. Pictogram voting neutral.svg: (Liste von Namen)

Ergebnis: angenommen
Zusatzinfos: Verlinkung auf der Website nötig, Ergänzung von Anleitungen sind erwünscht.



Antrag: Konsolidierung der @piratenpartei-hessen.de-Postfächer

Konsolidierung der @piratenpartei-hessen.de-Postfächer
Text
Der Landesvorstand möge folgenden Prozess zur Konsolidierung der @piratenpartei-hessen.de-Postfächer im Rahmen der Einführung der Nutzungsbedingungen beschließen: 1. Es werden alle noch aktiven Postfächer angeschrieben - ausgenommen davon sind identifizierte Funktionsadressen, wie z.B. vorstand@ oder it@ 2. Es wird innerhalb von 4 Wochen nach Anschreiben um eine Bestätigung des Postfaches per "Antrag auf Einrichtung einer E-Mail-Adresse" gebeten: https://it.piratenpartei-hessen.de/#antrag-email - dieser ist über die Mitgliederverwaltung rückgekoppelt 3. Nach 4 Wochen werden nicht bestätigte Postfächer gesperrt 4. Bei Problemen bestehender Postfächer bzgl. Namenskonventionen der Nutzungsbedingungen werden die alten Namen als Alias erhalten 5. Bestätigte und den Namenskonventionen entsprechende Postfächer können uneingeschränkt gemäß den Nutzungsbedingungen weiter genutzt werden
Begründung
Dies ist der letzte Schritt der Bereinigung, um die vom LPT beschlossene Mitgliederliste einführen zu können. Erst ein bereinigter Stand der @piratenpartei-hessen.de-Adressen ermöglicht dies. Zudem müssen dadurch alle Postfach-Besitzenden den Nutzungsbedingungen zu stimmen.
Antragsteller
Nowrap (Diskussion) 16:08, 28. Dez. 2016 (CET) für die Hessen-IT

Diskussion

Beschluss des Landesvorstand Hessen vom 28.12.2016 #2016/V10/8/O: Konsolidierung der @piratenpartei-hessen.de-Postfächer
Pictogram voting keep-light-green.svg
Text:
Der Landesvorstand möge folgenden Prozess zur Konsolidierung der @piratenpartei-hessen.de-Postfächer im Rahmen der Einführung der Nutzungsbedingungen beschließen: 1. Es werden alle noch aktiven Postfächer angeschrieben - ausgenommen davon sind identifizierte Funktionsadressen, wie z.B. vorstand@ oder it@ 2. Es wird innerhalb von 4 Wochen nach Anschreiben um eine Bestätigung des Postfaches per "Antrag auf Einrichtung einer E-Mail-Adresse" gebeten: https://it.piratenpartei-hessen.de/#antrag-email - dieser ist über die Mitgliederverwaltung rückgekoppelt 3. Nach 4 Wochen werden nicht bestätigte Postfächer gesperrt 4. Bei Problemen bestehender Postfächer bzgl. Namenskonventionen der Nutzungsbedingungen werden die alten Namen als Alias erhalten 5. Bestätigte und den Namenskonventionen entsprechende Postfächer können uneingeschränkt gemäß den Nutzungsbedingungen weiter genutzt werden
  1. 15yes.png: Boris, Herbert, Nicole, Michael, Robin, Bert, Kalle, Judith
  2. 15no.png: (Liste von Namen)
  3. Pictogram voting neutral.svg: (Liste von Namen)

Ergebnis: angenommen
Zusatzinfos: (optional:Zusatzinfos)



Themenblock III: Berichte

Vorstand

Die Berichte werden schriftlich verfasst und nur bei Bedarf durch Anmerkungen ergänzt.

Generalsekretär

  • Aktuelle Mitgliederzahl:
  • Schwebende Mitgliedschaften:
  • Offene Tickets SG Mitglieder (Hessen):
  • Bericht:


Schatzmeisterin

    • Kontostand und Verbindlichkeiten
    • Bankkonto:
    • Kasse:
    • Verbindlichkeiten:
    • Offene Budgets:
    • Lfd. Ausgaben Jahr:
    • Verfügbar:
    • Übergabe findet am 21.01.2017 in Frankfurt statt finden. Dann werde ich auch zu allen Kontoständen, Verbindlichkeiten und der Kasse etwas sagen können.

Vorsitzender

  1. Bericht: GO Erarbeitung, angemeldet zur Marina

stellv. Vorsitzender

  1. Bericht Fröhliche Weihnachten und Guten Rutsch. GO gebaut. VPNs beantragt. Nächste Woche Interview mit HNA zusammen mit Boris. BSG kontaktiert zwecks Fragen zu LSG.

Pol. Geschäftsführer

  1. Bericht

Ich habe mich für die Marina angemeldet. Ich werde zur Aufstellungsversammlung kommen. Siehe oben vom Robin (HNA) Ich werde mit der Greenpeace Gruppe Kassel Kontakt aufzunehmen, die haben Fragen nach Kassel gestellt, die ich als Pol GF ausführen werde.

Beisitzer

  1. Bericht

B1 (Judith): Ich habe mich für die Marina Kassel am 28./29.1.2017 angemeldet und werde dort sowie bei der AV für WK 171 am 5.1.2017 in Marburg anwesend sein, außerdem am 21./22.1.2017 bei der AV zur Landesliste Hessen BTW.

B3 (Kalle): Kontakt mit KV OF Stadt aufgenommen; werde die Hauptversammlung und AV für WK185 am 13.01.2017 besuchen; Treffen mit protter am 30.12. in der LGS

Fragen / Anmerkungen zu den Berichten des Vorstands

  1. F: $Deine_Frage
    • A: $Antwort

Andere

Presseteam & AK Öffentlichkeitsarbeit (Christian Hufgard)

  1. Bericht

Datenschutzbeauftragung (Juergen Erkmann)

  1. keine Tätigkeiten seit der letzten Vorstandssitzung

Landesgeschäftsstelle

  1. Bericht
    • Einladungen
    • Postfach
    • Briefkasten
    • Sonstiges

Schiedsgerichte

  1. Land
    • https://wiki.piratenpartei.de/HE:Schiedsgericht
    • Ersatzrichter zum 24.12.2016 Amt niedergelegt
    • Aufgrund des nicht gewähltenfehlendes LSG, werden alle bisherigen Zugänge im OTRS durch die Hessen-IT erstmal gesperrt, bis eine weitere Klärung (u.a. mit dem Bundesschiedsgericht) erfolgt ist.
  1. Bund

weitere Beauftragungen

  1. Innerpolitische Bildung (Michael Kittlaus)
    • Bericht
  2. Soziales (Michael Passlack)
    • Schriftlicher Bericht unter dem TOP "AK Soziales"
  3. Energiepolitik (Manfredo Mazzaro)
    • Bericht

Kreisverbände

Informationen aus den KVs erfolgen schriftlich hier im Wiki bis zum Start der Sitzung. Mit Beginn der Sitzung kann dies im Etherpad erfolgen. Auf Wunsch können besonders wichtige Punkte mittels Wortmeldung vorgetragen werden.

  1. Bergstrasse
    • Informationen aus Eurem KV
  2. Darmstadt/Darmstadt-Dieburg/Odenwald
    • Informationen aus Eurem KV
  3. Frankfurt
    • jeden Montag von 20.00-22.00 Uhr Stammtisch in der Stalburg, Glauburgstr. 80, Frankfurt-Innenstadt
  4. Fulda
  5. Gießen
    • tradionelle KVor-Sitzung am 31.12. zum Jahresabschluß/-beginn
    • Mitgliederdump benötigt (wird noch beantragt)
  6. Groß-Gerau
    • Neuer Vorstand hat sich konstituiert. AV zur Bundestagswahl erfolgte. Koalition unter Piratenbeteiligung im Kreis hat u.a. Videostream der Kreistagssitzungen und Freifunk-Unterstützung beschlossen.
  7. Hochtaunus
    • Informationen aus Eurem KV
  8. Kassel Stadt-Land-Web
    • Nächster Stammtisch am 4.1.; Neujahrsempfang zur Marina Kassel
  9. Main-Kinzig
    • Informationen aus Eurem KV
  10. Main-Taunus
    • Informationen aus Eurem KV
  11. Marburg-Biedenkopf
    • Jeden Donnerstag 20:00 Treffen im Cafe Mocca Pilgrimstein 31, Marburg http://www.mocca-marburg.de/ - 1. Donnerstag Vorstandssitzung, 3. Donnerstag Arbeitstreffen, sonst Stammtisch.

AV BTW 17 5.1. 20:00 zusammen mit Vorstandssitzung, Freiwillige für Versammlungsämter aus den Nachbarkreisen dringend erwünscht ...Werde anwesend sein und auch hierbei helfen, sofern benötigt.

  1. Offenbach (Stadt)
    • AV WK185 am 13.1.16 in Offenbach
  2. Offenbach (Land)
    • Rechnungsprüfung / Fertigstellung der Unterlagen geplant für Samstag, 07.01.2017; Unterstützung angefragt beim KV FFM, der freundlicherweise uns bei der Prüfung unterstützen will; Unterlagen werden pünktlich an LV übergeben
    • AV WK185 am 13.1.16 in Offenbach
  3. Schwalm-Eder
    • Informationen aus Eurem KV
  4. Waldeck-Frankenberg
    • Rechnungs- und Kassenprüfung 02.01.2017
  5. Wetterau
    • Informationen aus Eurem KV
  6. Wiesbaden
    • Informationen aus Eurem KV

Stammtische

Berichte der Stammtische und KVs in Gründung erfolgen schriftlich hier im Wiki bis zum Start der Sitzung. Mit Beginn der Sitzung kann dies im Etherpad erfolgen. Auf Wunsch können besonders wichtige Punkte mittels Wortmeldung vorgetragen werden.

  1. Hersfeld-Rotenburg
    • Informationen von Eurem Stammtisch
  2. Lahn-Dill
    • Informationen von Eurem Stammtisch
  3. Limburg-Weilburg
    • Informationen von Eurem Stammtisch
  4. Vogelsberg
    • Informationen von Eurem Stammtisch
  5. Werra-Meißner
    • Informationen von Eurem Stammtisch

PGs / AGs / AKs

Berichte der Gruppen erfolgen schriftlich hier im Wiki bis zum Start der Sitzung. Mit Beginn der Sitzung kann dies im Etherpad erfolgen. Auf Wunsch können besonders wichtige Punkte mittels Wortmeldung vorgetragen werden. ProjektGruppen (PGs)

  1. PG Reorg
    • Keine Tätigkeiten, wird voraussichtlich eingestellt.
  2. BR-Abstimmungen
    • Informationen aus Eurer PG
  3. PG Wahlen
    • Informationen aus Eurer PG

ArbeitsGemeinschaften (AGs)

  1. AG HessenIT
    • Ticket-Count
    • Aktuell:
      • Updates eingespielt (OS, ML-VM, ...)
      • Tickets bearbeitet
      • technische Moderation der Mailinglisten
      • it.piratenpartei-hessen.de HIT-21
      • Problem Mailinglisten mit Yahoo, Gmail
      • BVor und Bundes-IT Zugang zum Bundes-GitHub ermöglicht
      • LSG-OTRS-Zugänge gesperrt (Emanuel Schach, Herbert Rusche, Manfredo Mazzaro, Martin Zinde, Peter Niebergall)
      • neue SIP-VM begonnen
    • Wichtiges
      • Domainumzug Marburg HIT-23
      • Problem RoundCube mit IE11
    • Nutzungsbedingungen
      • 4 Wochen Frist für Mailinglisten und Postfächer ausgelaufen
      • Vorbereitung für restliche Postfächer und entsprechende Prozesse unter it.piratenpartei-hessen.de
  2. AG - bitte ergänzen -
    • Informationen aus Eurer AG

Arbeitskreise

  1. AK Soziales
    • Informationen aus Eurer AG

Sonstige

Berichte der Sonstige erfolgen schriftlich hier im Wiki bis zum Start der Sitzung. Mit Beginn der Sitzung kann dies im Etherpad erfolgen. Auf Wunsch können besonders wichtige Punkte mittels Wortmeldung vorgetragen werden.

  1. Bericht vom BuVo
    • Bitte um Information
  2. Bericht aus anderen LVs/Bundes Marina
    • Bitte um Information

Festlegung des nächsten Termins und Schließung der Sitzung

  1. Die Vorstandssitzungen finden monatlich am dritten Mittwoch, jeweils um 20:00 Uhr, statt
  2. Nächster Termin 11.01.2017, 20:00h offizieller Beginn (19:30h Vorstand)
  3. Sitzung wird von Herbert um 21:11 h geschlossen
  4. Ausschalten von Stream und Aufzeichnung
  5. Erstellen der neuen TO im Wiki