HE:Schiedsgericht

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Landesschiedsgerichtsseite Hessen
Willkommen
im Wiki-Portal des
Landesschiedsgerichtes des LV Hessen
Ihr fühlt Euch in Euren Rechten verletzt und wollt Klagen? Dann nutzt bitte unsere Hilfestellungen!
Bisheriger Werdegang des LSG ab 30.10.2021
Hilfestellungen (bald überarbeitet und erweitert)
  1. Schlichtung:
    Der Richter Benjamin Siggel hat eine Kommentierung zu den Besonderheiten des vorgelagerten Schlichtungsverfahrens erarbeitet.
  2. Ordnungsmaßnahmen:
    Der Landesvorstand und nicht wir sind zuständig. Weitere Informationen folgen
  3. Anrufung (Klageerhebung):
    Hilfe zur Klageerhebung
  4. Verteidigung:
    Hilfe zur Verteidigung
  5. Zuständigkeit des Schiedsgerichts:
    Hilfe zur Zuständigkeit


Landesschiedsgericht Hessen


Vorsitzender Richter

Richter


Status

  • Das LSG Hessen ist nicht besetzt


E-Mail:

landesschiedsgericht@piratenpartei-hessen.de
GnuGP Schlüssel

Organisation des Landesschiedsgerichts

Das Landesschiedsgericht arbeitet nach der Schiedsgerichtsordnung und nach seiner Geschäftsordnung.
Weitere Informationen auf der Wikiseite des LSGHE [1].


Verfahrensübersicht - Laufende Verfahren

Alle Angaben zum Verfahrensstand sind ohne Gewähr. Es gelten ausschließlich die Angaben in den offiziellen Schriftsätzen des Gerichts. Zeitpläne zum Verfahrensverlauf sind lediglich Prognosen und dienen der Veranschaulichung des weiteren Vorgehens. Von ihnen kann jederzeit auch ohne Begründung abgewichen werden.

Aktenzeichen Anrufung Fallgruppe Berichterstatter Verfahrensstand und voraussichtlicher Zeitplan
AZ nach Schlüssel Datum und Stelle Worum geht es? Name Richter Prognose der Dauer


Verfahrensübersicht - Abgeschlossene Verfahren

Aktenzeichen Anrufung Erledigung Ergebnis
LSG-HE 2023-04-28-2 15.02.2023 LSG BW 07.05.2023 Die EA wird aufgehoben
  • die sofortige Beschwerde wird in Teilen als als unbegründet und ansonsten als unzulässig angesehen und dem BSG vorgelegt


LSG-HE 2023-04-28-1 15.02.2023 LSG BW 25.05.2023 * Die EA wird aufgehoben
  • die sofortige Beschwerde wird als unbegründet angesehen und dem BSG vorgelegt


LSG-HE 2021-03-04 04.03.2021 05.03.2021 Im Eilverfahren Einstweilige Anordnung, vMB ist größtenteils rechtmäßig und durchzuführen


LSG-HE 2020-10-12 12.10.2020 15.01.2021 Klage zurückgezogen


LSG-HE 2016-22-09 22.09.2016 Zeitweiliger Entzug des Nutzungsrechts Mailingliste n.N. Im Eilverfahren Einstweilige Anordnung, Hauptverfahren noch anhängig


LSG-HE 2016-22-09 22.09.2016 Im Eilverfahrenwird Einstweilige Anordnung, Hauptverfahren noch anhängig
Zeitweiliger Entzug des Nutzungsrechts Mailingliste.


LSG-HE 2015-11-26 Überweisung durch das BSG am 26. November 2015 27.05.2016 Der Klage wurde im Wesentlichen stattgegeben
Die Nichtakkreditierung eines Piraten zum Landesparteitag war unzulässig.


LSG-HE 2015-09-15 15.09.2015 02.10.2015 Der Klage wurde teilweise stattgegeben, im Wesentlichen aber zurückgewiesen.
Die Abfrage der Antragsreihenfolge für den LPT ist verspätet erfolgt.


LSG-HE 2015-04-23 10.07.2014 (LSG RLP) 29.05.2015 Der Klage wurde im Wesentlichen stattgegeben.
Die angegriffene Ordnungsmaßnahme wurde nicht wirksam ausgesprochen.


LSG-HE 2015-04-23 10.07.2014 (LSG RLP) 08.05.2015 Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wird zurückgewiesen.
Es liegt kein Verfügungsgrund vor, weil angegriffene Ordnungsmaßnahme erst mit Rechtskraft wirksam wird.

Verfahrensübersicht - Abgeschlossene Verfahren bis 04.10.2014

Aktenzeichen Anrufung Erledigung Ergebnis
LSG-HE 2014-05-03 03.05.2014 18.06.2014 Das Verfahren wird nicht eröffnet.
Es lag kein zulässiger Antrag vor.


LSG-HE 2014-04-25 25.04.2014 29.06.2014 Die Klage wird abgewiesen.
Dem Antrag auf Nichtigkeitserklärung eines Vorstandbeschlusses entbehrt es dem Rechtsschutzbedürfnis # Der Antrag auf Feststellung auf Verletzung von Rechten Dritter wird abgelehnt.


LSG-HE 2014-04-23 23.04.2014 26.04.2014 Der Antrag auf einstweilige Anordnung wird abgelehnt.

Ein Verfahren wird nicht eröffnet.

Anfechtung virtueller Meinungsbilder sowie Erlass einer einstweiligen Anordnung. # Das Verfahren ist nicht zu eröffnen, da die Klage unzulässig ist, weil entgegen § 7 SGO kein Schlichtungsverfahren durchgeführt wurde.


LSG-HE 2014-04-23-II 21.08.2014 28.08.2014 Das Verfahren wird nicht eröffnet.

Die Anträge auf Erlass einer einstweiligen Anordnung werden verworfen.

Anfechtung virtueller Meinungsbilder sowie Erlass einer einstweiligen Anordnung. nach sofortiger Beschwerde und Rurücküberweisung an das Landesschiedsgericht durch das Bundesschiedsgericht# Das Verfahren ist nicht zu eröffnen, da die Klage unzulässig ist.


LSG-HE 2014-03-24 24.03.2014 09.04.2014 Ein Verfahren wird nicht eröffnet.
Absetzung des Bundesvorstandes u.a. # Das Verfahren ist nicht zu eröffnen, da die Anträge offensichtlich unzulässig sind. Gemäß § 6 Abs. 3 S. 2 SGO ist für Verfahren gegen Bundesorgane ausschließlich das Bundesschiedsgericht zuständig.


LSG-HE 2013-12-28 28.12.2013 09.04.2014 Das Verfahren wird nicht eröffnet.
Feststellungen. # Das Verfahren ist nicht zu eröffnen, weil die Klage nicht ordnungsgemäß gemäß § 8 Abs. 3 Ziff. 1 und 2 SGO erhoben wurde. Danach sind in der Klage der Antragsteller mit Name, Anschrift und weiteren Kontaktdaten zu bezeichnen, der Antragsgegner mit Name und Anschrift. Beides ist vorliegend nicht erfüllt.

Verfahrensübersicht - Abgeschlossene Verfahren bis 13.10.2013

Aktenzeichen Anrufung Erledigung Ergebnis
LSG-HE 2013-06-24 24.06.2013 12.09.2013 Dem Antrag auf Parteiausschluss wurde stattgegeben.
Der Antragsgegner hat über längere Zeit erheblich gegen die Ordnung der Piratenpartei verstoßen und ihr so einen schweren Schaden zugefügt.


LSG-HE 2013-07-06 06.07.2013 26.09.2013 Der Antrag wurde abgelehnt
Es konnte kein Verstoß gegen eine rechts- und ordnungsgemäße Willensbildung festgestellt werden.


LSG-HE 2013-08-04 05.08.2013 05.08.2013 Die Eröffnung des Verfahrens wurde abgelehnt
Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz um eine Pressemitteilung zu depublizieren, einen Widerruf zu verfassen und ein Hausverbot zu erteilen.


LSG-HE-2013-04-15-1 19.02.2013 (Erstinstanz NRW) - 15.04.2013 (Verweisungsbeschluss des BSG) 19.06.2013 Der Klage wurde nicht stattgegeben.
Es wurde die Sperre auf einer Piraten-Mailingliste als Einschnitt in die Mitgliedsgerechte angegriffen. Der Antrag auf einstweilige Anordnung wurde abgelehnt. Das Landesschiedsgericht konnte keinerlei Verletzung der Mitgliedsrechte festgestellen, zumal dem Administrator der Mailingliste ein virtuelles Hausrecht zusteht, dass dieser ausüben darf. Es hatte sich leider ein Fehler im Urteil eingeschlichen wodurch sich das Landesschiedsgericht gezwungen sah dies zu korrigieren und das zuerst veröffentlichte Urteil zurückziehen musste.


LSG-HE-2013-04-22-1 21.03.2013 10.06.2013 Der Klage wurde stattgegeben.
Es wurde die nach Satzung erforderliche Neutralität eines virtuellen Meinungsbildes sowie die Zulässigkeit positionierender virtueller Meinungsbilder bestritten. Nach der Einstweilige Anordnung und dem folgenden Entscheid über den Widerspruch gegen die Einstweilige Anordnung fand während des Prozesses ein Parteitaag statt, der die beklagte Regelung änderte. Infolgedessen wurde die Klage weilweise zurückgezogen. Das beklagte virtuelle Meinungsbild wurde vom Landesschiedsgericht als nicht neutrales Meinungsbild nach alter Fassung der Satzung für satzungswidrig erklärt.


LSG-HE_2013-02-28-3 28.02.2013 15.03.2013 Die Eröffnung des Verfahrens wurde abgelehnt
Die Ausdehnung des Zuständigkeitsgebietes stellt lediglich den Vollzug der Urabstimmung dar. Durch den bloßen Vollzug von dem Beschluss ist keine Rechtsverletzung des Klägers eingetreten.


LSG-HE-2013-02-28-2 28.02.2013 10.05.2013 Die Klage wurde abgewiesen.
Es wurde ein nicht existierender Sachverhalt angegriffen. Eine Verschmelzung hat, wie der Antragssteller selbst in seinem Antrag feststellt, nicht stattgefunden. Es wurden lediglich die Gebietsgrenzen neu zugeschnitten.


LSG-HE_2013-02-28-1 28.02.2013 15.03.2013 Die Eröffnung des Verfahrens wurde abgelehnt
Die Ausdehnung des Zuständigkeitsgebietes stellt lediglich den Vollzug der Urabstimmung dar. Durch den bloßen Vollzug von dem Beschluss ist keine Rechtsverletzung des Klägers eingetreten.


LSG-HE_2013-02-05-2 05.02.2013 07.02.2013 Die Eröffnung des Verfahrens wurde abgelehnt
Das LSG ist nicht für den Erlass von Ordnungsmaßnahmen zuständig


LSG-HE_2013-02-05-1 05.02.2013 07.02.2013 Die Eröffnung des Verfahrens wurde abgelehnt
Das LSG ist nicht für den Erlass von Ordnungsmaßnahmen zuständig


LSG-HE_2013-02-01-2 01.02.2013 07.02.2013 Der Antrag wurde abgelehnt
Es konnte kein Nachteil glaubhaft gemacht werden.


LSG-HE_2013-02-01-1 01.02.2013 07.02.2013 Die Eröffnung des Verfahrens wurde abgelehnt
Die Klagen wurde nicht firstgerecht eingereicht


LSG-HE_2013-01-30-1 30.01.2013 03.04.2013 Der Antrag wurde abgelehnt
Der Antrag ist nicht ordentlich begründet.


LSG-HE_2013-01-28-1 28.01.2013 07.02.2013 Die Eröffnung des Verfahrens wurde abgelehnt
Die Klagen wurde nicht firstgerecht eingereicht


LSG-HE_2012-12-29-1 29.12.2012 25.01.2013 Klage Abgewiesen
Die Klagen wurde nicht formgerecht eingereicht (u.a. Antragsgegner nicht erkennbar) und mangels Nachbesserung abgewiesen


LSG-HE_2012-05-07 07.05.2012 27.06.2012 Klage Abgewiesen
Die Klageparteien wurden in Ihren Rechten nicht verletzt.


LSG-HE_2011-12-09 09.12.2011 13.12.2011 Klage Abgewiesen


LSG-HE_2011-12-06 06.12.2011 13.12.2011 Klage Abgewiesen


LSG-HE_2011-10-12-1 04.09.2011 28.11.2011 Klage Abgewiesen
Klage Abgewiesen. Die Aktenzeichen

LSG-HE-2011-09-09-3, LSG-HE-2011-09-09-4 und LSG-HE-2011-10-12-1 wurden aufgrund der ähnlichen Sachlage mit Zustimmung der Klageparteien zusammen behandelt.


LSG-HE_2011-09-04-2 04.09.2011 28.11.2011 Klage Abgewiesen
Die Klagen wurden mangels Zuständigkeit abgewiesen


LSG-HE_2011-09-04-1 04.09.2011 14.10.2011 Klage zurückgezogen
Die Klage wurde nach Schlichtung nach Paragraph §7(1) der Schiedgerichtsordnung zurückgezogen


LSG-HE_2011-08-03 03.08.2011 01.11.2011 Klage abgewiesen
Der Kläger beantragte ein PAV. Die Klage wurde abgewiesen, da der Antragsteller nach Satzung nicht berechtigt ist, einen Ausschluss zu erwirken.


LSG HE 2010-10-04 04.10.2010 03.11.2010 Klage stattgegeben
Die Klage bezieht sich auf den Zusammenschluss zweier Kreisverbände. Der Anrufung wurde stattgegeben und es wurden Richtlinien zum Zusammenschluss festgelegt.