HE:Darmstadt/Kreisverband/Dokumente/KPT2010

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Inhaltsverzeichnis

Allgemeine Daten

Der ordentliche Kreisparteitag 2010 der Piraten Darmstadt und Darmstadt-Dieburg findet am 25.09.2010 ab 9 Uhr in der Bessunger Knabenschule (BdP-Raum, 1. Stock) statt. Das voraussichtliche Ende ist für 18 Uhr geplant.
Bitte bringt zur Akkreditierung einen Lichtbildausweis mit. Gäste sind grundsätzlich willkommen.

vorläufige Tagesordnung Darmstadt, DA-Di analog

ab 09:00 Uhr: Akkreditierung

  • 09:30 - TOP 1: Begrüßung durch den Vorsitzenden
  • 09:40 - TOP 2: Grundlegendes
    • TOP 2.1 Wahl von Versammlungsämtern
    • TOP 2.2 Zulassung von Gästen
    • TOP 2.3 Annahme der Tagesordnung
  • 10:00 - TOP 3: Wichtige Satzungsänderungsanträge
    • SÄA01: Änderung §2 (2) - Mindestalter harmonisieren
    • SÄA09: Änderung §13 - Parteitag kann sich eigene Geschäftsordnung geben
  • 10:15 - TOP 4: Verabschiedung Geschäftsordnung
  • 10:30 - TOP 5: Diskussion und Beschlussfassung über Fusion mit KV Darmstadt-Dieburg
  • 11:15 - TOP 6: Sonstige Satzungsänderungsanträge
    • SÄA02: Änderung §2 (4) - Entfernen von Einschreiben-Pflicht
    • SÄA03: Änderung §9 - Eigene Regelung von Ortsverbänden
    • SÄA04: Streichung §10 (2) - Streichung der Gründungsversammlung
    • SÄA05: Änderung §11 (4) - Sprachliche Korrektur zur Fristwahrung
    • SÄA06: Änderung §11 (5) - Erweiterung der Fälle, in denen außerordentliche KPT möglich sind
    • SÄA07: Änderung §12 (2) - Hinzufügen der Stadtverordnetenfraktion
    • SÄA08: Änderung §12 (3) + (4) + (5) + (6) - Frist für Satzungsänderungen
    • SÄA10: Änderung §13 (4) + §24(1) - Festlegung von nötigen Mehrheiten und des Umgangs mit Enthaltungen
    • SÄA11: Änderung §14 (2) - Handlungsunfähigkeit des Vorstands bei weniger als drei Mitgliedern
    • SÄA12: Änderung §16 - Recht der Mitglieder auf Vorstandssitzung
  • 12:30 - Mittagspause
  • 13:30 - TOP 6: Rechenschaftsberichte und Kassenprüfung
  • 14:00 - TOP 7: Entlastung des Vorstands
  • 14:15 - TOP 8: Wahl des Vorstands
  • 16:15 - TOP 9: Verabschiedung Kommunalwahlprogramm
  • 17:00 - TOP 10: Aufstellung einer Liste zur Stadtverordnetenversammlung Darmstadt
  • 18:00 - TOP 11: Sonstiges
  • 18:10 - TOP 12: Schließen der Veranstaltung durch den Vorsitzenden


Änderungsvorschläge zur Tagesordung:

  1. Den Top 6 an das Ende setzten, die bisher eingereichten Satzungsänderungsvorschläge sind sicherlich nicht besonders wichtig wir können diesen Punkt auch ohne Probleme vertagen. Dadurch gewinnen wir Zeit für wirklich wichtige Punkte (Kommunalwahl etc.) Die 45 Minuten für das gesammte KW 2011 Programm erscheinen sehr kurz.
    • Ist okay für mich, möge der KPT entscheiden, bin gerne bereit das im Vorschlag zur TO zu ändern. - Tim
  2. Den Punkt TOP 5 von der Tagesordung streichen und in einen gesonderten 'Fussionsparteitag' einbringen. Begründung: Der Punkt wiederspricht im Moment den übergeordneten Satzungen, alle weiter Entscheidungen des KPT laufen damit in Gefahr erfolgreich angefochten zu werden. Damit würden wir dann ohne Vorstand und ohne Kandidaten für die Kommunalwahl dastehen.
    • Es gab Befürchtungen von Seiten der Landkreisler, ggf. keinen Vorstand mehr zusamenzukriegen. Es ist nicht zu erwarten, dass sich die Situation insbesondere in der Bundessatzung innerhalb der nächsten Monate ändert. Das größte Problem, was uns daraus entstehen könnte, ist IMHO, dass uns ein Schiedsgericht zwingt, uns wieder zu splitten. Dass getroffene Entscheidungen angefochten werden können, halte ich für sehr unwahrscheinlich. Die Kommunalwahlliste ist in jedem Fall nicht davon betroffen, da diese unabhängig von der Fusion 'getrennt' durchgeführt wird, also inbesondere unabhängig von irgendwelchen Verbandsstrukturen. Würde die entscheidung daher auch dem KPT überlassen. - Tim
  3. Die Darmstäter Kommunalwahlordung schreibt vor, dass sich Kandidaten vorstellen müssen (bzw. das dazu Gelegenheit bestehen muss), einen entsprechenden Punkt brauchen wir noch auf der Tagesordung.
    • Das ist mir bewusst, war aber in TOP 10 einkalkuliert. Ich erwarte nicht, dass da großer Redebedarf von Seiten der Kandidaten besteht. ;) - Tim

Vorschläge Versammlungsämter

Versammlungsleiter

Wahlleiter für DA

  • Dein Vorschlag
  • Dein Vorschlag

Wahlleiter für DA-Di

  • Dein Vorschlag
  • Dein Vorschlag

Wahlhelfer für DA

  • Dein Vorschlag
  • Dein Vorschlag

Wahlhelfer für DA-Di

  • Dein Vorschlag
  • Dein Vorschlag

Vorschläge Vorstand/Rechnungsprüfer Darmstadt-Stadt

Vorsitzender

  • Tim Guck - vorgeschlagen von: Ralf D.
  • Bernhard Schubach - vorgeschlagen von: Gerhard Collmann
  • Dein Vorschlag
  • Dein Vorschlag

Stellvertretender Vorsitzender

  • Claudia Sticker - vorgeschlagen von: Ralf D.
  • Dein Vorschlag
  • Dein Vorschlag

Schatzmeister

  • Gerhard Collmann vorgeschlagen von Bernhard
  • Dein Vorschlag

Beisitzer (optional)

  • Bernhard Schubach - vorgeschlagen von: Ralf D.
  • Roland Cuny - vorgeschlagen von: Ralf D.
  • Ralf Donath - vorgeschlagen von: Gerhard Collmann
  • Pascal Burow - vorgeschlagen von: Ralf D.
  • Dein Vorschlag
  • Dein Vorschlag

Vorschläge Vorstand/Rechnungsprüfer Darmstadt-Dieburg

Vorsitzender

  • Dein Vorschlag
  • Dein Vorschlag

Stellvertretender Vorsitzender

  • Dein Vorschlag
  • Dein Vorschlag

Schatzmeister

  • Dein Vorschlag
  • Dein Vorschlag

Beisitzer (optional)

  • Dein Vorschlag
  • Dein Vorschlag

Anträge Darmstadt-Stadt

Bitte mit Titel, Datum und Antragsteller (Klarname!) versehen hier eintragen.

SÄA01: Änderung §2 (2) - Mindestalter harmonisieren

Datum: 13.09.2010
Antragsteller: Tim Guck

Antragstext: Änderung §2 (2) - Mindestalter harmonisieren

alt: "Mitglied der Piratenpartei Deutschland kann jeder Deutsche im Sinne des Grundgesetzes und jede Person mit Wohnsitz in Deutschland werden, die das 18. Lebensjahr vollendet hat und die Grundsätze sowie die Satzung der Piratenpartei Deutschland anerkennt."

neu: "Mitglied der Piratenpartei Deutschland kann jeder Deutsche im Sinne des Grundgesetzes und jede Person mit Wohnsitz in Deutschland werden, die das 16. Lebensjahr vollendet hat und die Grundsätze sowie die Satzung der Piratenpartei Deutschland anerkennt."

Begründung: Die Mitgliedschaft in LV und BV ist bereits ab 16 möglich. Es gibt keinen stichhaltigen Grund, diese Mitglieder auf Kreisebene auszuschließen.

SÄA02: Änderung §2 (4) - Entfernen von Einschreiben-Pflicht

Datum: 13.09.2010
Antragsteller: Tim Guck

Antragstext: Änderung §2 (4) - Entfernen von Einschreiben-Pflicht

alt: "Wird der Aufnahmeantrag nicht innerhalb eines Monats beschieden oder abgelehnt, so kann der Bewerber die Entscheidung des Landesvorstandes beantragen. Bei der Ablehnung eines Aufnahmeantrages, die schriftlich durch eingeschriebenen Brief erfolgen muss, ist der Bewerber auf die Möglichkeit der Rechtsmittel hinzuweisen."

neu: "Wird der Aufnahmeantrag nicht innerhalb eines Monats beschieden oder abgelehnt, so kann der Bewerber die Entscheidung des Landesvorstandes beantragen. Bei der Ablehnung eines Aufnahmeantrages, die schriftlich erfolgen muss, ist der Bewerber auf die Möglichkeit der Rechtsmittel hinzuweisen."

Begründung: Die Schriftform scheint vollkommen ausreichend und ein Einschreiben bedeutet unnötige Kosten und Aufwand.

Gegenargument von Bernhard: Es geht hier ja um einen Konfliktfall wo Personen sich streiten. Wenn man schon einen Hinweis auf Rechtsmittel macht dann doch gleich alles wasserdicht. Der Kostenpunkt überzeugt nicht da so ein Fall sicherlich nur alle paar Jahre mal vorkommt.

SÄA03: Änderung §9 - Eigene Regelung von Ortsverbänden

Datum: 13.09.2010
Antragsteller: Tim Guck

Antragstext: Änderung §9 - Eigene Regelung von Ortsverbänden

alt: "Die Gliederung des Kreisverbandes wird durch die Satzungen übergeordneter Verbände geregelt."

neu: "Unterhalb des Kreisverbands können sich Ortsverbände gründen, die jeweils einen oder mehrere benachbarte oder in geographischer Nähe gelegene Ortsteile umfassen. Ein solcher Ortsverband bedarf einer Gründungsinitiative aus mindestens fünf Piraten.

Begründung: Es macht wenig Sinn bei Ortsverbänden auf übergeordnete Satzungen zu verweisen. Der Paragraph erlaubt zudem die Zusammenfassung von mehreren Ortsteilen zu einem gemeinsamen Verband, wo diese sinnvoll ist.

SÄA04: Streichung §10 (2) - Streichung der Gründungsversammlung

Datum: 13.09.2010
Antragsteller: Tim Guck

Antragstext: Streichung §10 (2) - Streichung der Gründungsversammlung

alt: "Die Gründungsversammlung tagt nur einmal, und zwar am 17.09.2009 und entspricht dem ersten Kreisparteitag."

neu: ersatzlos gestrichen

Begründung: Überflüssige Info, hätten wir uns schon damals schenken können, brauchen wir definitiv nicht mehr. ;)

SÄA05: Änderung §11 (4) - Sprachliche Korrektur zur Fristwahrung

Datum: 13.09.2010
Antragsteller: Tim Guck

Antragstext: Änderung §11 (4) - Sprachliche Korrektur zur Fristwahrung

alt: "[...] Als Einberufungsfrist gilt das Datum des Poststempels der Einladung an die Mitglieder."

neu: "Für die Fristwahrung ist einzig das Datum des Poststempels entscheidend."

Begründung: Das Datum gilt sicher nicht als 'Einberufungsfrist'. Sprachliche Anpassung.

SÄA06: Änderung §11 (5) - Erweiterung der Fälle, in denen außerordentliche KPT möglich sind

Datum: 13.09.2010
Antragsteller: Tim Guck

Antragstext: Änderung §11 (5) - Erweiterung der Fälle, in denen außerordentliche KPT möglich sind

alt: "Außerordentliche Kreisparteitage können beantragt werden.

  • durch Beschluss des Kreisvorstandes oder
  • auf Antrag von mindestens einem Drittel der Mitglieder (mindestens jedoch zehn Mitglieder), die der Kreisverband in dem Monat vor dem Einberufungsantrag als beitragspflichtig gemeldet hat.


Der Antrag ist zu begründen und bedarf der Schriftform. Der Kreisvorstand muss unter Bekanntgabe der Tagesordnung und einer Einberufungsfrist von 14 Tagen den außerordentlichen Kreisparteitag schriftlich einberufen."

neu: "Außerordentliche Kreisparteitage werden einberufen

  • durch Beschluss des Kreisvorstandes.
  • auf Antrag von mindestens zehn Prozent der Mitglieder (mindestens jedoch zehn Mitglieder), die der Kreisverband in dem Monat vor dem Einberufungsantrag als beitragspflichtig gemeldet hat.
  • auf Antrag der Stadtverordnetenfraktion.
  • bei Handlungsunfähigkeit des Vorstands.


Anträge sind zu begründen und bedürfen der Schriftform. Der Kreisvorstand muss unter Bekanntgabe der Tagesordnung innerhalb von 14 Tagen schriftlich zum außerordentlichen Kreisparteitag einladen."

Begründung: Sprachlich überarbeitet, Handlungsunfähigkeit und Stadtverordnetenfraktion aufgenommen, Quorum auf 10% (mindestens 10 Piraten) reduziert (wenn 10 Piraten bereit sind, einen schriftlichen Antrag zu unterschreiben, läuft offensichtlich etwas falsch), Klarstellung wie 14 Tage 'Einberufungsfrist' zu verstehen sind

Gegenargument: Ich finde wir sollten den Punkt Stadtverordnetenfraktion nicht aufnehmen, denn das könne im Zweife ein seeeehr kleiner Personenkreis sein, der sich im ungünstigsten Falle auch mit mit den KV Vorstand zoffen mag. Da der KPT ist ein Organ der Partei ich sehe nicht, dass hier Mandatsträgern Sonderrechte eingeräumt werden sollten.
Der Punkt Handlungsunfähigkeit ist eigentlich gut müsste aber genauer beschrieben werden 1. Was sind die Kriterien für die Handlungsunfähigkeit ? 2. Wer handelt (sprich beraumt einen KPT an) wenn der Vorstand handlungsunfähig ist. So wie jetzt jetz dasteht könnte jeder nach Belieben einen KPT einberufen, weil er den Eindruk hat, dass der Vorstnd handlungsunfähig ist. Ich denke §14 der Satzung ist hier ausreichend.

SÄA07: Änderung §12 (2) - Hinzufügen der Stadtverordnetenfraktion

Datum: 13.09.2010
Antragsteller: Tim Guck

Antragstext: Änderung §12 (2) - Hinzufügen der Stadtverordnetenfraktion

alt: "Die Tagesordnung des ordentlichen Kreisparteitages hat in jedem Jahr vorzusehen:
a) den Rechenschaftsbericht des Kreisvorstandes,
b) Den nach den Vorschriften des Parteigesetzes aufgestellten und geprüften Rechenschaftsbericht des Schatzmeisters
c) Antragsberatungen und Beschlussfassungen
d) Entlastung des Kreisvorstandes auf Empfehlung der Rechnungsprüfer,
e) Wahl des Kreisvorstandes und
f) Wahl von mindestens zwei Rechnungsprüfern."

neu: "Die Tagesordnung des ordentlichen Kreisparteitages hat in jedem Jahr vorzusehen:

  1. den Rechenschaftsbericht des Kreisvorstandes,
  2. den nach den Vorschriften des Parteigesetzes aufgestellten und geprüften Rechenschaftsbericht des Schatzmeisters
  3. den Rechenschaftsbericht der Stadtverordnetenfraktion
  4. Antragsberatungen und Beschlussfassungen
  5. Entlastung des Kreisvorstandes auf Empfehlung der Rechnungsprüfer,
  6. Wahl des Kreisvorstandes und
  7. Wahl von mindestens zwei Rechnungsprüfern."


Begründung: Auch die Fraktion der Stadtverordneten sollte Rechenschaft über ihre Arbeit ablegen. Nummerierung statt Buchstaben.

SÄA08: Änderung §12 (3) + (4) + (5) + (6) - Frist für Satzungsänderungen

Datum: 13.09.2010
Antragsteller: Tim Guck

Antragstext: Änderung §12 (3) + (4) + (5) + (6) - Frist für Satzungsänderungen

alt: "(3) Sachanträge zur Behandlung auf dem Kreisparteitag sind unter Angabe des Antragstellers in Textform mit einer Antragsfrist von mindestens 20 Tagen einzureichen. Antragsberechtigt sind alle Mitglieder des Kreisverbandes, sowie der Kreisvorstand, die Ortsverbände und der Kreisverband der Jungen Piraten.

(4) Anträge, die zwischen Antragsfrist und Eröffnung des Kreisparteitages gestellt werden (Dringlichkeitsanträge) sind zuzulassen, wenn der Kreisparteitag zustimmt. Der Antragsteller muss die Dringlichkeit begründen.

(5) Sachanträge des Kreisvorstandes sind an keine Frist gebunden.

(6) Anträge zur Änderung der Satzung haben Vorrang vor Sachanträgen."

neu: "(3) Anträge an den Kreisparteitag sind unter Angabe des Antragstellers in Textform beim Kreisvorstand einzureichen. Für Satzungsänderungsanträge gilt hierbei eine Frist von drei Wochen. Antragsberechtigt sind alle Mitglieder des Kreisverbands sowie der Kreisvorstand und der Kreisverband der Jungen Piraten.

(4) Anträge, die zwischen Antragsfrist und Eröffnung des Kreisparteitages gestellt werden (Dringlichkeitsanträge) sind zuzulassen, falls der Kreisparteitag zustimmt. Der Antragsteller muss die Dringlichkeit begründen."

(5), (6) werden ersatzlos gestrichen. folgende Absätze sind entsprechend umzunummerieren.

Begründung: Sachanträge sollten an keine Frist gebunden sein. Kritisch sind allein SÄA, für die daher eine Frist gilt. So vermeidet man unbedachte Änderungen an der Satzung. Außerdem stellt man sicher, dass gemäß allgemeiner Rechtsprechung auf der Einladung bzw. TO vermerkt werden kann, welche Satzungsänderungen verhandelt werden. Einbringen als Dringlicheitsantgrag ist ein Ausnahmefällen weiterhin möglich. Alles weitere regelt die Versammlung selbst und bedarf keiner Festschreibung in der Satzung (z.B. Reihenfolge der Anträge).

SÄA09: Änderung §13 - Parteitag kann sich eigene Geschäftsordnung geben

Datum: 13.09.2010
Antragsteller: Tim Guck

Antragstext: Änderung §13 - Parteitag kann sich eigene Geschäftsordnung geben

Als Absatz 1 wird folgendes in §13 eingefügt, alle anderen Absätze sind entsprechend umzunummerieren:

neu: (1) Der Kreisparteitag kann sich selbst mit einfacher Mehrheit eine Geschäftsordnung geben, die die Bestimmungen dieses Paragraphen ergänzt.

Begründung: Im Grunde ist unsere gesamte Geschäftsordnung in der Satzung festgeschrieben. Hier flexibilisieren wir uns ausdrücklich.

SÄA10: Änderung §13 (4) + §24(1) - Festlegung von nötigen Mehrheiten und des Umgangs mit Enthaltungen

Datum: 13.09.2010
Antragsteller: Tim Guck

Antragstext: Änderung §13 (4) + §24(1) - Festlegung von nötigen Mehrheiten und des Umgangs mit Enthaltungen

alt: "§13 (4) Sämtliche Beschlüsse werden mit einfacher Stimmenmehrheit gefasst, soweit nicht satzungsgemäß etwas anderes bestimmt ist. Bei Stimmengleichheit gilt ein Antrag als abgelehnt."

neu: "§13 (4) Beschlüsse zu Satzungsänderungs- oder Programmanträgen bedürfen einer Zwei-Drittel-Mehrheit. Sämtliche sonstigen Beschlüsse werden mit einfacher Stimmenmehrheit gefasst, soweit nicht durch die Geschäftsordnung der Versammlung etwas anderes bestimmt ist. Bei allen Abstimmungen werden Enthaltungen und ungültige Stimmen nicht mitgezählt ("Mehrheit der abstimmenden Mitglieder"). Bei Stimmengleichheit gilt ein Antrag als abgelehnt.

alt: "§24 (1) Die Satzung kann nur durch Beschluss des Kreisparteitages geändert werden, dieser muss den Wortlaut der Satzung ausdrücklich ändern oder ergänzen. Er bedarf der Zustimmung von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder des Kreisparteitages."

neu: "24 (1) Die Satzung kann nur durch Beschluss des Kreisparteitages geändert werden, dieser muss den Wortlaut der Satzung ausdrücklich ändern oder ergänzen."

Begründung: Regelung von Zwei-Drittel-Mehrheiten, insbesondere wird die "Mehrheit der abstimmenden Mitglieder" eindeutig geregelt, die immer wieder Streitfall ist.

SÄA11: Änderung §14 (2) - Handlungsunfähigkeit des Vorstands bei weniger als drei Mitgliedern

Datum: 13.09.2010
Antragsteller: Tim Guck

Antragstext: Änderung §14 (2) - Handlungsunfähigkeit des Vorstands bei weniger als drei Mitgliedern

alt: "Reduziert sich durch das Ausscheiden des Vorstandsmitglieds die Zahl der Vorstandsmitglieder unter 2 ist unverzüglich vom verbleibenden Vorstand, bzw. vom Vorstand der nächsten übergeordneten Gebietsgliederung ein außerordentlicher Kreisparteitag einzuberufen."

neu: "Reduziert sich durch das Ausscheiden des Vorstandsmitglieds die Zahl der Vorstandsmitglieder unter drei ist unverzüglich vom verbleibenden Vorstand, bzw. vom Vorstand der nächsten übergeordneten Gebietsgliederung ein außerordentlicher Kreisparteitag einzuberufen."

Begründung: Ein Vorstand aus zwei Mitgliedern ist in meinen Augen recht bedenklich. Unter drei Mitgliedern sollten wir die Notbremse ziehen und Neuwahlen anstreben.

SÄA12: Änderung §16 - Recht der Mitglieder auf Vorstandssitzung

Datum: 13.09.2010
Antragsteller: Tim Guck

Antragstext: Änderung §16 - Recht der Mitglieder auf Vorstandssitzung

alt: "Die Sitzungen des Kreisvorstandes werden vom Vorsitzenden, im Verhinderungsfalle von einem anderen Vorstandsmitglied, nach Bedarf oder auf Verlangen unter Begründung:

  1. von einem Drittel der Mitgliedern des Kreisvorstandes
  2. von einem Ortsverband

einberufen. Die Ladungsfrist beträgt 14 Tage. Der Kreisvorstand tritt in seiner Amtsperiode mindestens zweimal zusammen."

neu: "Die Sitzungen des Kreisvorstandes werden vom Vorsitzenden, im Verhinderungsfalle von einem anderen Vorstandsmitglied, nach Bedarf oder auf Verlangen unter Begründung

  1. von einem Viertel der Mitgliedern des Kreisvorstandes
  2. von einem Ortsverband
  3. von fünf Prozent der Mitglieder (mindestens jedoch fünf)

einberufen. Die Ladungsfrist beträgt vierzehn Tage, kann jedoch in Einzelfällen entfallen, wenn sich hiermit alle Vorstandsmitglieder einverstanden erklären. Der Kreisvorstand tritt in seiner Amtsperiode mindestens zweimal zusammen."

Begründung: Auch die Mitglieder sollten etwas so banales wie eine Vorstandssitzung verlangen können. Anforderungen gesenkt. Wenn alle Vorstandsmitglieder einverstanden sind, sind auch kurzfristige Vorstandssitzungen möglich, was uns flexibler macht.

Dein Antragstitel

Datum: 01.01.1900
Antragsteller: Max Mustermann

Antragstext: ...

Anträge Darmstadt-Dieburg

Bitte mit Titel, Datum und Antragsteller (Klarname!) versehen hier eintragen.

Dein Antragstitel

Datum: 01.01.1900
Antragsteller: Max Mustermann

Antragstext: ...

Dein Antragstitel

Datum: 01.01.1900
Antragsteller: Max Mustermann

Antragstext: ...


Kreisverbände im Landesverband Hessen

Diese Seite wurde zuletzt am 8.05.2011 bearbeitet.