Diskussion:Vorschlag Multikandidatenwahlkreise Bundestag

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Worauf sich CDU und FDP womöglich einigen

Varianten der Wahlrechtsvorschläge

Mit Artikel 38 GG scheint mir ein Mehrheitswahlrecht nicht vereinbar. Das scheint mir auch dann zu gelten, wenn das Mehrheitswahlrecht zum Grabenwahlrecht erweitert würde, denn bei Verteilung von exakt 50 % der Mandate über Einzelwahlkreise ist damit zu rechnen, dass im Bundesmittel vielleicht 30 bis 40 % der Wahlkreisstimmen für ein Wahlkreismandat reichen, während die 60 bis 70 % übrig gebliebenen Stimmen dann zu einem erheblich höheren Stimmenerfordernis bei den Listenmandaten führen. Das gilt um so mehr, je geringer die Differenz zwischen den »großen« und den »kleinen« Parteien wird. Dabei ist zusätzlich zu berücksichtigen, dass im Fall eines Grabenwahlrechts Anhänger kleiner Parteien nicht mehr mit der Wahlkreisstimme den Kandidaten einer »großen« Partei wählen werden, um die eigene Stimme nicht zu verschenken. Damit entfällt die als letzte beschriebene Variante als unmittelbar verfassungswidrig. Der Versuch zur Einführung eines Grabenwahlrechts hat in den 1950er Jahren schon einmal zu deutlichen Verwerfungen des damals eigentlich festgezurrten Parteiensystems der Bundesrepublik geführt: Aufstand der sogenannten »Jungtürken« in der NRW-FDP und Bildung einer SPD/FDP-Koalition in Düsseldorf im Jahr 1956. --etz 23:12, 19. Jun. 2011 (CEST)

Es geht hier überhaupt nicht um ein Grabenwahlrecht. Einzig die Wahlkreis-/Erststimmenauswertung wird hier geändert, wodurch die Überhangmandate und mit ihnen das negative Stimmgewicht verschwinden; die Landeslisten bleiben hier bewusst unberührt, ebenso deren Verrechnung mit den Direktmandaten. --Orca 23:31, 19. Jun. 2011 (CEST)
Das musst Du mir bitte im einzelnen erklären und vorrechnen. Entweder die Stimmen für die erfolgreichen Direktkandidaten werden aus der Berechnung der übrigen Mandate herausgerechnet, dann ist das ein Grabenwahlrecht oder die Stimmen werden – wie auch immer – für die Verteilung der Gesamt-Mandate berücksichtigt, dann bleibt uns das Problem der Überhangmandate erhalten. Aber vielleicht kannst Du mir überzeugend darlegen, wo ich hier womöglich einen Denkfehler gemacht habe. --etz 00:18, 20. Jun. 2011 (CEST)
Einen mathematischen Beweis, dass keine Überhangmandate mehr auftreten, sobald Multikandidatenwahlkreise statt der bisherigen Einzelwahlkreise genutzt werden, kann ich in der Kürze nicht liefern und ich bin auch nicht sicher, ob das möglich ist. Aber es ist wohl zumindest praktisch ausgeschlossen, dass das passiert, trotz Verrechnung der gewonnenen Direktmandate mit den Zweitstimmenmandaten wie bisher (s. Beschreibung der Vorteile). --Orca 07:05, 20. Jun. 2011 (CEST)
Missverständnis: Meine Bemerkung bezog sich nicht auf Deinen Vorschlag, sondern auf das von Dir im vorletzten Absatz der Basis-Seite referierte Wahlverfahren. Mein Text hier war also so aufgebaut, dass ich mich von den von Dir referierten Dritt-Vorschlägen zu Deinem Vorschlag vorgearbeitet hatte. --etz 07:15, 20. Jun. 2011 (CEST)

Der Vorschlag der SPD, Überhangmandate mit zusätzlichen Mandaten auszugleichen, ist ebenfalls mit den Vorgaben der Verfassung nicht ohne weiteres vereinbar, da mit zunehmenden Überhangmandaten dann eine ungerechtfertigte Ausweitung des Bundestags einher ginge. Die gesetzlich bestimmte Zahl von Abgeordneten wird so ausgehebelt. --etz 23:12, 19. Jun. 2011 (CEST)

Das ist überhaupt kein Problem, denn anders als z.B. im Wahlrecht Schleswig-Holsteins steht die Zahl der Abgeordneten eben nicht in der Verfassung des Bundes (GG) und die Überhangmandate verletzen die Vorgabe der Mandatszahl auch schon. --Orca 23:31, 19. Jun. 2011 (CEST)
Du hast recht. Dennoch ist die exzessive Aufblähung des Parlaments durch Überhang- und Ausgleichsmandate unschön. Das wäre aber wohl nur vermeidbar, wenn die Zahl der Wahlkreismandate deutlich unter die 50 % der Mandatszahl gesenkt würde. --etz 00:18, 20. Jun. 2011 (CEST)


Die Vorschläge der Grünen mit »schonmal abgelehnt« einfach aus der Diskussion auszuklammern, scheint mir daher etwas voreilig. Die praktikabelste Lösung scheint mir der Ausgleich von Überhangmandaten durch Anrechnung auf in anderen Ländern zu vergebende Listenmandate zu sein, wie es hier von infratest-dimap beschrieben wurde. --etz 23:12, 19. Jun. 2011 (CEST)

Man muss hier realistisch sein: diese Vorschläge werden offensichtlich keinesfalls eine Mehrheit im Bundestag gewinnen. --Orca 23:31, 19. Jun. 2011 (CEST)
Nach dem Atomausstieg der Merkel-Regierung sehe ich das nicht mehr als gesicherte Erkenntnis an. --etz 00:18, 20. Jun. 2011 (CEST)
Auch wenn eine Mehrheitsbildung unwahrscheinlich ist, sollten bereits abgelehnte Vorschläge diskutiert werden um zu verstehen warum sie abgelehnt wurden und ob es möglich wäre diese auszubessern. --Raziel 17:57, 25. Jul. 2012 (CEST)

Für eine grundlegende Änderung des Wahlrechts stehen mit den Mustern des Bremer und des Hamburger Landtagswahlrechts gleich zwei Varianten zur Verfügung. Eine dritte Variante lag dem Bundesparteitag 2011.1 als Antrag PA023, bzw. Antrag PA024 vor. Bei einem Wahlverfahren, wie es im BPT-Antrag PA023 vorgeschlagen wurde, ergeben sich zudem positive Effekte, weil die Zahl der direkt zu vergebenden Mandate in den Mehrmandate-Wahlkreisen größer sein kann, wenn keine parallelen Landeslisten zur Wahl stehen müssen. Damit wird zugleich das Wahlverfahren vereinfacht. --etz 23:12, 19. Jun. 2011 (CEST)

Hier fände eine starke Angleichung an das Hamburger Wahlrecht statt, genauer ziemlich identisch mit der Version, die zur Bürgerschaftswahl 2008 galt (Multikandidatenwahlkreise mit bis zu fünf Stimmen und starre Parteilandeslisten). --Orca 23:31, 19. Jun. 2011 (CEST)
Das wäre eine denkbare Übergangslösung. Zumal dieses Verfahren von einem CDU-Senat eingeführt wurde. Es gibt dann aber eine Diskrepanz zwischen dem Text hier und dem Text auf der Basis-Seite, der sich auf die Wahlen in Hamburg im Jahr 2011 bezieht. Aber mir scheint es dennoch problematisch, da es wahrscheinlich eine weitergehende Lösung auf Jahre hin ausschließt. --etz 00:18, 20. Jun. 2011 (CEST)
Der von Dir verlinkte Vorschlag von »Mehr Demokratie e.V.« will auch für die Listenstimmen die Auswahl von Personen statt der starren Liste erreichen. Dieser Vorschlag orientiert dabei sich am bayerischen Landtagswahlmodell und lässt es zu, die (eine) Stimme statt für die starre Liste für einen Kandidaten der Landesliste zu vergeben. --etz 06:24, 20. Jun. 2011 (CEST)
 »Mehr Demokratie e.V.« will überdies mit seinem Vorschlag noch ein vereinfachtes System der Ersatzstimme einführen. Damit ist der von Dir auf der Basisseite verlinkte Wahlrechtsvorschlag ein völlig neuer Vorschlag und nicht mehr als Übernahme des Hamburger Wahlrechts von 2008 zu beschreiben. --etz 06:24, 20. Jun. 2011 (CEST)
Damals waren aber wie ich es hier anpeile nur die per Volksentscheid geöffneten Listen von der CDU wieder abgeschafft worden, die Multikandidatenwahlkreise waren damals unverändert geblieben. Der vorherige Zustand, nachdem 2011 gewählt wurde, war per weiterem Volksentscheid wiederhergestellt worden. --Orca 07:05, 20. Jun. 2011 (CEST)
Der Kompromiss-Charakter des Vorschlag von »Mehr Demokratie e.V.« wird überdeutlich. Man kann darauf hoffen, dass dieser Vorschlag vielleicht die verfassungsvergessenen Machtpolitiker erweichen könnte. Rechnen sollte man damit nicht. Andererseits sind die Veränderungen des vom Verein vorgeschlagenen Wahlrechts so groß, dass eine weitergehende Reform des Wahlrechts – etwa im Sinne der BPT-Antrags PA023 – auf lange Sicht nicht realisierbar erscheint. --etz 06:24, 20. Jun. 2011 (CEST)
In der Tat nehme ich ausschließlich die Multikandidatenwahlkreislösung auf (s.u.) und verschiebe evtl. weitere Änderungen auf später, um die Chancen dieses Ansatzes zu erhöhen, mindestens ernsthaft diskutiert zu werden. Was die starren Listen angeht, wird es interessant sein, das Urteil des BVerfG zum Europawahlrecht abzuwarten, das ja im Rahmen des Bundeswahlrechts gestaltet wurde. --Orca 07:06, 20. Jun. 2011 (CEST)
Bitte erkläre mir doch, welchen Vorschlag Du nun tatsächlich präferieren möchtest und wie Du das auf der Vorschlagsseite eindeutig klar machen möchtest. --etz 06:50, 20. Jun. 2011 (CEST)

Anmerkung insgesamt: ich habe diese Vorschläge in diesem Rahmen bewusst so konservativ wie möglich gehalten, da die Öffnung der starren Landeslisten, Alternativstimmen usw. nicht zur aktuellen Problemlösung beitragen, uns dem Verdacht aussetzen, die Situation zu unseren Gunsten ausnutzen zu wollen und auf enorme Widerstände in den Bundestagsparteien treffen. - Bei Multikandidatenwahlkreisen mit bis zu 5 Mandaten haben WIR nämlich auch bei der nächsten Bundestagwahl praktisch keine realistische Chance auf Direktmandate, dennoch beheben sie den angesprochenen Mangel. So bleiben wir 100% glaubhaft. --Orca 23:37, 19. Jun. 2011 (CEST)

Ich bin nicht sicher, ob es sinnvoll ist, im Zuge vorweggenommener Einwände einen Vorschlag zu unterbreiten, der den Bedenken der Machtpolitiker gar zu weit entgegen kommt. Wir müssen dabei auch bedenken, dass Vorschläge von uns den Machtpolitikern immer als konkurrierend erscheinen werden. Damit ist jedenfalls solange eine automatische Ablehnung sicher, wie diese parteitaktische Sichtweise dominiert. Ds ist bei Vorschlägen des Vereines »Mehr Demokratie e.V.« vielleicht anders, aber ich glaube, dass die Machttaktiker »Mehr Demokratie e.V.« längst als »gehört nicht zu unserem Lager« einsortiert haben. Damit wären auch diese Vorschläge bereits verbrannt, wenn sie öffentlich eingebracht werden. --etz 06:43, 20. Jun. 2011 (CEST)
Wenn man es so sieht, brauchen wir erst gar keinen Vorschlag zu machen, d.h. wir müssen hier abwägen, wie weit wir praktisch gehen können, um überhaupt wahrgenommen zu werden und eine sinnvolle saubere Lösung anzubieten. --Orca 07:05, 20. Jun. 2011 (CEST)
Die Möglichkeiten, wahrgenommen zu werden, orientieren sich an den 2 % Wahlergebnis. Mehr ist nicht zu erwarten. Deshalb auch scheint es mir im Moment besser, die von uns als optimal angesehene Position weiterhin zu vertreten. --etz 09:18, 20. Jun. 2011 (CEST)
In dieser Hinsicht macht mir halt das Hamburger Beispiel Mut: die Multikandidatenwahlkreise mit mehrere Stimmen für beliebige Kandidaten hatte die CDU nicht zurück geändert, während sie die Listenöffnung offenbar als "Einmischung in innere Angelegenheiten der Partei(en)" betrachtete und komplett zurück nahm. --Orca 07:16, 20. Jun. 2011 (CEST)
Ich würde es ja inständig wünschen, wenn das eine Lösung beschreiben würde. Meine Skepsis ist jedoch groß. Zum Zeitpunkt des Hamburger Coups gegen den Volksentscheid war der Volksentscheid frisch und der CDU-Senat wagte es wohl nicht, gleich die gesamten Änderungen des Volksentscheids abzuräumen. Da war die Ventillösung der größeren Auswahl bei den »Erststimmen« anscheinend Mittel der Wahl. Ob das auf die Bundesebene übertragbar ist, scheint mir zweifelhaft. Zumal hier schon einfachere Übergangsregelungen an den Machtpolitikern scheiterten. --etz 09:18, 20. Jun. 2011 (CEST)

Woher kommt die Annahme, dass die Nichtzählung von Zweitstimmen bei erfolgreichen Erststimmen erbsthaft vom Verfassungsgericht in Betracht gezogen werden könnte? Zumal sie den enormen Systemfehler aufweißt, dass eine von vornherein angesagte große Koalition nur noch unterstütz würde, da die Wähler durch bewusstes abweichen in der Zweitstimme auf den Koalitionspartner einen mehr als signifikanten Einfluss haben würden. --Raziel 18:05, 25. Jul. 2012 (CEST)