Antragsportal/Anträge BPT2011.1/PA023
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Dies ist ein Antrag für den Bundesparteitag 2011.1. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich
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Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den Bundesparteitag eingereichter Antrag. |
Antragsübersicht | |
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Antragsnummer | PA023 |
Einreichungsdatum | |
Antragsteller | |
Mitantragsteller |
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Antragstyp | Positionspapier |
Antragsgruppe | Demokratie |
Zusammenfassung des Antrags | |
Schlagworte | |
Datum der letzten Änderung | 19.11.2015 |
Status des Antrags | |
Abstimmungsergebnis |
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AntragstitelPositionspapier demokratischeres Wahlrecht – mit Ersatzstimmen AntragstextDer Bundesparteitag möge als Positionspapier und Grundlage für Wahlprogramme beschließen: Positionspapier für ein demokratischeres Wahlrecht auf Bundes- und Landesebene mit ErsatzstimmenMehr Demokratie beim WählenParteipolitisch geprägte Organisationen und parteipolitische Einflüsse auf gesellschaftliche Institutionen durchdringen immer stärker die gesellschaftlichen Strukturen; das wird zum Beispiel in den Rundfunkräten der öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten deutlich. Dem steht seit langem eine Erstarrung des unmittelbar politischen Lebens gegenüber. Andererseits ist ein gewachsener Einfluss von Lobbygruppen unmittelbar auf Regierung und Gesetzgebung zu beobachten, der mit einem schwindenden Gewicht des Parlaments einhergeht. Für eine lebendige Demokratie ist eine starke Legislative mit engagierten Abgeordneten erforderlich. Doch der Einfluss der Wähler auf die Auswahl der Kandidaten ist gering. Eine stärkere unmittelbare Legitimation des einzelnen Abgeordneten kann seine Stellung im Parlament und gegenüber der Regierung verbessern. Um Freiheit und Unabhängigkeit des einzelnen Abgeordneten zu stärken, setzen sich Piraten für eine Änderung des Wahlrechts ein. Der Einfluss des Wählers auf die personale Zusammensetzung der Parlamente muss größer werden. Auch sind die Hemmschwellen abzubauen, die bislang neue politische Kräfte dabei behindern, erfolgreich für Wahlen zu kandidieren. Kumulieren und PanaschierenUm zu erreichen, dass Wähler aus einer Zahl von Kandidaten – auch innerhalb einer Partei – eine Auswahl treffen können, besteht die effektivste Form darin, Stimmen zu kumulieren. Diese Möglichkeit, einzelne Kandidaten mit mehreren Stimmen zu unterstützen, ist bei Kommunalwahlen in Bayern und Baden-Württemberg seit Jahrzehnten gang und gäbe. Die zweite Möglichkeit, einer verbesserten Auswahlmöglichkeit besteht in der Chance, Kandidaten aus verschiedenen Parteien zu unterstützen (panaschieren), auch dies ist bei Kommunalwahlen lang bewährte Praxis. Andererseits behindert das in diesen Ländern übliche Verfahren kleinere Parteien, da für eine gleichberechtigte Teilnahme an der Wahl eine Vielzahl von Kandidaten aufgestellt werden müssen. Das traditionelle Verfahren führt auch zu besonders großen und unübersichtlichen Stimmzetteln. Die einfache Übertragung dieses Wahlverfahrens auf Wahlen zum Landtag oder zum Bundestag scheidet daher aus. Doch gibt es in den norddeutschen Bundesländern einfachere Verfahren, die Kumulieren und Panaschieren in einer praktikablen Form umsetzen und sich auch für Landtagswahlen und Bundestagswahlen realisieren lassen. Auch die Wahlen zur Bürgerschaft in Hamburg und Bremen zeigen, wie sich Kumulieren und Panaschieren in einfacherer Form umsetzen lässt. Mehrmandate-WahlkreiseBei den Bundestagswahlen gibt es mit den Landeslisten bereits eine regional gegliederte Auswahl der zu wählenden Kandidaten. Das ist für Kumulieren und Panaschieren in den größeren Flächenländern immer noch eine zu grobe Unterteilung. Mehrmandate-Wahlkreise, die eine genügend große Zahl von Mandaten ins Parlament senden, können hier eine bessere Unterteilung bringen. Zusätzliche Wahlkreise, in denen nur ein Mandat vergeben wird, sind dann überflüssig. Die erzielten Mandate jeder kandidierenden Partei errechnen sich nach dem Verhältniswahlrecht für das gesamte Wahlgebiet. Sie werden danach auf die Mehrmandate-Wahlkreise verteilt. In den Wahlkreisen werden Mandate entsprechend der Nenngröße des Wahlkreises unmittelbar vergeben und auf die Gesamt-Mandate angerechnet. Ersatz-StimmenNeue Parteien haben derzeit wesentlich schlechtere Chancen, bei Wahlen erfolgreich zu sein, als sich vertreten lässt. Zwar ist es sinnvoll, eine völlige Zersplitterung des Parlaments zu vermeiden und eine zu Teilen auch taktische Aufteilung der kandidierenden Listen zu verhindern, aber eine in diesem Rahmen sinnvolle Stimmhürde verhindert eben auch, dass neue Parteien mit realistischer Chance an den Wahlen teilnehmen können, weil ein taktisches Verhalten der Wähler dazu führt, dass sie eher Parteien wählen, die bereits im Parlament vertreten sind. Eine gute Möglichkeit, diesen Effekt gegen neue politische Kräfte zu vermeiden, besteht darin, dass die Wähler Ersatzstimmen abgeben können, die zum Zuge kommen, wenn ihre erste Präferenz keinen Erfolg hat. Sobald also eine vom Wähler vergebene Hauptstimme nicht für die Mandatsverteilung wirksam werden kann, weil die gewählte Partei an der Stimmhürde scheitert, zählen die Ersatzstimmen. Verfahren, wie in solchen Fällen verfahren werden kann, gibt es zum Beispiel beim absoluten Mehrheitswahlrecht, wie es in Australien gilt. Der konkrete Vorschlag
AntragsbegründungErläuterung (nicht Bestandteil des Antrags)Das vorgeschlagene Wahlverfahren orientiert sich an Initiativen des Bürgerrechts-Vereins »Mehr Demokratie e.V.«. Es bezieht dabei eine Mittelposition zwischen den von »Mehr Demokratie« angeregten Wahlverfahren in Bremen (nur Gesamt-Liste in den beiden Wahlgebieten Bremen und Bremerhaven) und Hamburg (Landesliste und Wahlkreise). Die in Hamburg realisierte Doppelung ist zu kompliziert und bringt keinen zusätzlichen Gewinn bei der Auswahl der Kandidaten, deshalb habe ich hier darauf verzichtet. Zusätzlich habe ich hier aber die Möglichkeit für Ersatzstimmen aufgenommen, um neuen Parteien eine größere Chance zu einer erfolgreichen Wahlbeteiligung zu verschaffen. (vgl.: Wahlrecht Bremen und Wahlrecht Hamburg) Für die Hamburger Wahlen sind inzwischen Musterstimmzettel im Netz einsehbar. Eine genaue Festlegung auf das anzuwendende Verteilungsverfahren wird hier nicht getroffen, um auf neuere Erkenntnisse zur Verteilungsgerechtigkeit der Verfahren flexibel eingehen zu können. Eine ausführlichere Darstellung der einzelnen Schritte des vorgeschlagenen Verfahrens steht auf der Wikiseite zur gleichgerichteten Berliner LqFb-Initiative. Dort findet sich auch ein Muster, wie die Möglichkeit zur Abgabe von Ersatzstimmen auf dem Stimmzettel erklärt und dann zum Eintragen angeboten werden könnte. Die Initiative im Bundes-Liquid wurde erfolgreich abgeschlossen: Ja: 159 (69%) · Enthaltung: 23 · Nein: 73 (31%) · Angenommen Diskussion
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