Diskussion:Positionspapiere/Sofortmaßnahmen zur Humanisierung des SGB II und XII
Für die jetzige Höhe des Regelsatzes ist zu bedenken, dass nicht nur Verbrauch, Unterkunft und Heizung gezahlt werden (laut Positionspapier im Schnitt 709,-€), sondern auch die Versicherungsleistungen wie u.a. Krankenkasse. Kommt man von daher dies mit eingerechnet nicht schon jetzt mit HartzIV im Schnitt auf mehr als die relative Armutsschwelle von 826,-€?? --Lassek 12:01, 13. Mai 2012 (CEST)
- Ich ging davon aus, dass Krankenkasse bei der Armutsschwelle extra berechnet ist. Sonst hättest du tatsächlich recht. --Johannesponader 02:04, 14. Mai 2012 (CEST)