Diskussion:Bundesparteitag 2008.1/Satzungsänderungsantrag/Finanzordnung
Inhaltsverzeichnis
Entscheidung?
Wie wurde auf dem BuPT 2008 über diesen Antrag entschieden? inkorrupt
- Es wurde eine neue Finanzordnung verabschiedet (welche genau weiß ich aber gerade nicht mehr). --Jamasi 02:25, 20. Mai 2008 (CEST)
- diese Version wurde beschlossen, nachdem Hans-Jürgen seine zuückgezogen hat, da diese nur in wenigen Details von der später beschlossenen Version abwich. --Amon 08:18, 20. Mai 2008 (CEST)
zur leichteren Orientierung in die einzelnen §§ gegliedert:
Allgemeine Regelungen
- gilt für alle Untergliederungen sofern diese keine eigene haben, die aber nicht im Widerspruch stehen darf Localhorst 11:01, 20. Dez. 2007
- Braucht nicht extra betont werden, da es anders nicht geht ;-) --Chris (AnG) 12:02, 20. Dez. 2007 (CET)
- Die Mitgliedsbeiträge sollten die LVs einnehmen und die entsprechenden Gelder an den BV und die eigenen untergeordneten Stellen abführen. Wo kein LV existiert, nimmt der BV die Mitgliedsbeiträge ein. Grund: wir haben keinen hauptberuflichen Bundeschatzmeister bis auf weiteres und daraus resultieren viel Stress und Ärger. Elcon 11:24, 7. Mär. 2008 (CET)
- Was passiert mit den Mitgliedsbeiträgen aus 2007 für ein Land ohne LV, wenn 2008 der LV dann gegründet wird? Elcon 11:24, 7. Mär. 2008 (CET)
- Hierzu gibt es bisher keine Regelung. Theoretisch verbleiben diese Mittel beim Bund, da er ja die Vertretung für den LV darstellt. Sollte dann ein LV gegründet werden, gehen alle Gelder ab Gründung an ihn über. Es obliegt also bisher dem Bund ob er weitere "zusätzliche" Gelder, die er vorher verwaltet hat, dann an den LV weitergibt. --Chris (AnG) 12:59, 7. Mär. 2008 (CET)
- Wieso ist das nicht definiert? Bundesfinanzordnung §1 Abs 4 Satz 2: "Falls ein bestimmter Regionalverband nicht existiert, geht sein Anteil an den ihm regional übergeordneten Verband." Das bezieht sich meiner Meinung nach auch auf nicht existierende Landesverbände. --Bodo Thiesen 14:41, 9. Mär. 2008 (CET)
- Ja, das Zitat ist ja richtig und Du deutest es auch richtig. Aber dennoch gibt es keine weitere Regelung wie Elcon sie in seiner Frage vorher gestellt hast. Was passiert nach der Gründung mit vorher verwalteten Geldern? Und dazu meine obige Antwort. --Chris (AnG) 17:21, 9. Mär. 2008 (CET)
- Das Geld wird nicht vom Bundesverband "verwaltet" sondern geht in dessen Vermögen über. Es gibt keine, ich wiederhole: KEINE Besitzansprüche später gegründeter Landesverbände (oder auch niedrigerer Gliederungen) an diese Gelder, da sie zum Zeitpunkt der Zahlung noch nicht existierten und daher auf die Zahlungen auch keinen Anspruch begründen können. Im Übrigen wundert es mich, daß diese Diskussion NUR im Zusammenhang mit den Geldern geführt wird, die angeblich Landesverbänden zustünden, diese hingegen nach allgemeiner Auffassung bisher über die 70% der Gelder, die nach Abzug des für den Bund reservierten Anteiles von 30% übrig bleiben, frei verfügen dürfen. Wo ist die entsprechende Argumentation mit den Geldern, die Kreis- und Ortsverbänden (in eingen Bundesländern auch Bezirksverbänden) "zustehen"? --Bodo Thiesen 17:17, 11. Mär. 2008 (CET)
- Du hast Recht, die Gelder die untergeordneten Gliederungen zustehen fielen bisher aus der Diskussion heraus. Kommt aber vielleicht auch daher, dass weiter unten über einen neuen Verteilerschlüssel diskutiert wird und es bisher nur 3 oder 4 gibt und die Beteiligten hier nicht mitdiskutieren. Was die Besitzansprüche angeht hast Du prinzipiell auch Recht. Hier ist bisher die "Großzügigkeit" des Bundes gefordert den LV bei der Gründung zu unterstüzen. --Chris (AnG) 07:53, 12. Mär. 2008 (CET)
- 1. wir diskutieren die Bundessatzung. 2. der SH LV hat quasi die Bundessatzung übernommen und wenn es dort Änderungen gibt, werden die berücksichtigt werden. 3. die Gelder des nicht vorhandenen LVs _könnten_ in der Bilanz auftauchen als Unterstützung und Kostenerstattung bei Arbeiten für den LV. 4. nicht verbrauchte Gelder _könnten_ dem LV zufließen, sobald er sich gründet. - einfach mal drüber diskutieren. Elcon 11:02, 10. Apr. 2008 (CEST)
- Du hast Recht, die Gelder die untergeordneten Gliederungen zustehen fielen bisher aus der Diskussion heraus. Kommt aber vielleicht auch daher, dass weiter unten über einen neuen Verteilerschlüssel diskutiert wird und es bisher nur 3 oder 4 gibt und die Beteiligten hier nicht mitdiskutieren. Was die Besitzansprüche angeht hast Du prinzipiell auch Recht. Hier ist bisher die "Großzügigkeit" des Bundes gefordert den LV bei der Gründung zu unterstüzen. --Chris (AnG) 07:53, 12. Mär. 2008 (CET)
- Das Geld wird nicht vom Bundesverband "verwaltet" sondern geht in dessen Vermögen über. Es gibt keine, ich wiederhole: KEINE Besitzansprüche später gegründeter Landesverbände (oder auch niedrigerer Gliederungen) an diese Gelder, da sie zum Zeitpunkt der Zahlung noch nicht existierten und daher auf die Zahlungen auch keinen Anspruch begründen können. Im Übrigen wundert es mich, daß diese Diskussion NUR im Zusammenhang mit den Geldern geführt wird, die angeblich Landesverbänden zustünden, diese hingegen nach allgemeiner Auffassung bisher über die 70% der Gelder, die nach Abzug des für den Bund reservierten Anteiles von 30% übrig bleiben, frei verfügen dürfen. Wo ist die entsprechende Argumentation mit den Geldern, die Kreis- und Ortsverbänden (in eingen Bundesländern auch Bezirksverbänden) "zustehen"? --Bodo Thiesen 17:17, 11. Mär. 2008 (CET)
- Ja, das Zitat ist ja richtig und Du deutest es auch richtig. Aber dennoch gibt es keine weitere Regelung wie Elcon sie in seiner Frage vorher gestellt hast. Was passiert nach der Gründung mit vorher verwalteten Geldern? Und dazu meine obige Antwort. --Chris (AnG) 17:21, 9. Mär. 2008 (CET)
- Ich habe die Regelung "Geschäftsjahr = Kalenderjahr" wieder mit aufgenommen. Dies ist eine essentielle Angabe um die wir nicht herum kommen. --Chris (AnG) 07:31, 11. Mär. 2008 (CET)
- Wie ich schon mehrfach, betonte, ist das Geschäftsjahr ein Synonym für Rechnungsjahr, und das Rechnungsjahr wird meines Erachtens nach durch PartG §23 Abs 1 Satz 1 und PartG §25 Abs 3 Satz 1 einem Kalenderjahr gleichgesetzt. Dies geschieht zwar "nur", indem der Ausdruck "[...] zum Ende des Kalenderjahres (Rechnungsjahr)" benutzt wird, aber da hier keine Auswahlmöglichkeit definiert wird, ist dies mMn als Gleichsetzung zu verstehen. Wenn Du anderer Meinung bist, dann erkläre mir bitte, wie Du das auslegst. --Bodo Thiesen 17:06, 11. Mär. 2008 (CET)
- Die Fristsetzung "Ende des Kalenderjahrs" vom Gesetzgeber ist unabhängig von dem von uns definierten "Geschäftsjahr". Ich verweise hier einmal auf die Wikipedia, weitere Quellen findest Du in jedem BWL-Buch oder insb. bei Büchern zum Rechnungswesen / Bilanzierung. Das PartG kann und darf gar keine zeitliche Defintion vorgeben. Aus welchem Grund sind sonst in allen Satzungen von Parteien, Vereinen oder den Gesellschaftsverträgen von Firmen die genauen Angaben zu finden? Eben weil sie definiert sein müssen. --Chris (AnG) 07:53, 12. Mär. 2008 (CET)
- Wir unterscheiden: Partei (spezielle Version eines Vereines), Verein (allgemein), Unternehen. Das PartG gilt NUR für Parteien. Das Parteiengesetz definiert Rechnungsjahr == Kalenderjahr. Der Große Brockhaus definiert Rechnungsjahr == Geschäftsjahr. Damit gilt nach den Axiomen der Logik unmittelbar Geschäftsjahr == Kalenderjahr. Wenn Du anderer Meinung bist, dann bitte, BITTE begründe die Meinung endlich. G=K wieder raus. --Bodo Thiesen 23:23, 17. Mär. 2008 (CET)
- So, habe jetzt in meinem Entwurf G=K eingefügt. Hintergrund: Ich habe eine E-Mail an das Büro des BuWaL geschickt, mit der Bitte, diese Frage zu klären. Als Antwort kam, daß die ihnen vorliegenden Unterlagen keinen Aufschluß geben, es war nicht zu klären, ob das Geschäftsjahr aus §24 Abs. 7 Nr. 1 PartG mit dem Rechnungsjahr (z.B. aus §23 Abs. 1 Satz 1 PartG) identisch ist. Allerdings sei es zweckmäßig, das Geschäftsjahr mit dem Kalenderjahr gleichzusetzen, da ja auch der Rechenschaftsbericht pro Kalenderjahr zählt. Während ich zwar nach wie vor meine, daß diese Gleichsetzung nicht mehr explizit nötig ist, muß ich zugestehen, daß im Zweifelsfall diese Regelung nichts schadet (und dieser Zweifel liegt ja nunmal vor). --Bodo Thiesen 21:19, 20. Mär. 2008 (CET)
- Die Fristsetzung "Ende des Kalenderjahrs" vom Gesetzgeber ist unabhängig von dem von uns definierten "Geschäftsjahr". Ich verweise hier einmal auf die Wikipedia, weitere Quellen findest Du in jedem BWL-Buch oder insb. bei Büchern zum Rechnungswesen / Bilanzierung. Das PartG kann und darf gar keine zeitliche Defintion vorgeben. Aus welchem Grund sind sonst in allen Satzungen von Parteien, Vereinen oder den Gesellschaftsverträgen von Firmen die genauen Angaben zu finden? Eben weil sie definiert sein müssen. --Chris (AnG) 07:53, 12. Mär. 2008 (CET)
- Wie ich schon mehrfach, betonte, ist das Geschäftsjahr ein Synonym für Rechnungsjahr, und das Rechnungsjahr wird meines Erachtens nach durch PartG §23 Abs 1 Satz 1 und PartG §25 Abs 3 Satz 1 einem Kalenderjahr gleichgesetzt. Dies geschieht zwar "nur", indem der Ausdruck "[...] zum Ende des Kalenderjahres (Rechnungsjahr)" benutzt wird, aber da hier keine Auswahlmöglichkeit definiert wird, ist dies mMn als Gleichsetzung zu verstehen. Wenn Du anderer Meinung bist, dann erkläre mir bitte, wie Du das auslegst. --Bodo Thiesen 17:06, 11. Mär. 2008 (CET)
Beiträge
Mitgliedsbeitrag, Höhe und Staffelung
- 20,- EUR im Jahr pro Geschäftsjahr, Anteilig 2,- EUR pro Monat bis zum Ende des Geschäftsjahres, fällig bei Eintritt unterhalbjährig würde ich nur auf 10€ setzen, also insgesamt nur 20 oder 10, keine monatliche Staffelung --Chris (AnG) 16:57, 2. Jan. 2008 (CET)--Localhorst 11:01, 20. Dez. 2007 (CET)
- Bei der Monatlichen staffelung geht es - soweit ich es verstanden habe, darum, die Mitgliesbeiträge nach Geschäftsjahr (=Rechnungsjahr?) fällig werden zu lassen. Also Trete ich im September 2006 bei, ist bei Beitritt 8 Euro (je 2 Euro für Sep, Okt, Nov, Dez) fällig, ab 2007 sind dann jährlich jeweils zum 1. Januar 20 Euro fällig. (Es geht also nicht um monatliche Überweisungen, sondern lediglich um die Höhe der Überweisung.) --Bodo Thiesen 14:46, 9. Mär. 2008 (CET)
- Ja genau, wobei es dann bei einem (neuem?) Betrag von 2,- EUR/Monat bei 24,- EUR/Jahr wäre. --Chris (AnG) 18:24, 9. Mär. 2008 (CET)
- Bei der Monatlichen staffelung geht es - soweit ich es verstanden habe, darum, die Mitgliesbeiträge nach Geschäftsjahr (=Rechnungsjahr?) fällig werden zu lassen. Also Trete ich im September 2006 bei, ist bei Beitritt 8 Euro (je 2 Euro für Sep, Okt, Nov, Dez) fällig, ab 2007 sind dann jährlich jeweils zum 1. Januar 20 Euro fällig. (Es geht also nicht um monatliche Überweisungen, sondern lediglich um die Höhe der Überweisung.) --Bodo Thiesen 14:46, 9. Mär. 2008 (CET)
- Was ist mit Umzügen, sollte man die Staffelung nicht auch schriftlich fixieren, also monatsgenaue Abrechnung, z.B. 5/12 an Bayern und 7/12 an Nds? Ahoibrause 22:44, 22. Dez. 2007 (CET)
- Genau aus dem Grund macht eine monatliche Staffelung Sinn, da hier dann nicht mit gerundeten Beträgen gerechnet werden muss. Ausserdem ist es eine faire Bemessung der Beitrags. So hat der im Dezember eintretende keine finanziellen Nachteile gegenüber einem im Januar eingetreten. Ausserdem ist der finanzielle Ausgleich dann zwischen den Ländern bei umzüglern eindeutig geregelt (Dieser Punkt muss dann noch in die FO integriert werden). --Chris (AnG) 20:15, 26. Dez. 2007 (CET)
- Ich würde Umzüge nicht wirklich mit einem speziellen Workflow belegen. Das Geld bleibt da, wo das Mitglied am Anfang des Geschäftsjahres gemeldet war und beim Umzug passiert nichts. Denn, wie oft passiert sowas und welchen bürokratischen Krams laden wir uns damit auf (Tangiert im schlimmsten Fall 7 Schatzmeister - Bund, 2x Land, 2x Bezirk, 2x Kreis)? Zudem sollte es sich doch etwa die Waage halten von Zuzügen und Abzügen, so dass letztlich niemand wirklich mit Nachteilen rechnen muss. --Localhorst 20:02, 1. Jan. 2008 (CET)
- Genau aus dem Grund macht eine monatliche Staffelung Sinn, da hier dann nicht mit gerundeten Beträgen gerechnet werden muss. Ausserdem ist es eine faire Bemessung der Beitrags. So hat der im Dezember eintretende keine finanziellen Nachteile gegenüber einem im Januar eingetreten. Ausserdem ist der finanzielle Ausgleich dann zwischen den Ländern bei umzüglern eindeutig geregelt (Dieser Punkt muss dann noch in die FO integriert werden). --Chris (AnG) 20:15, 26. Dez. 2007 (CET)
- voller Beitragssatz in der Höhe von 24 Euro. Läßt sich leichter rechnen. Elcon 11:13, 7. Mär. 2008 (CET) Volle Unterstützung Proofy 22:36, 17. Apr. 2008 (CEST)
ermäßigte Beiträge
- ermäßigte Beiträge sind möglich, regelt der zuständige Vorstand nach entsprechendem Antrag eigenmächtig, jedes Geschäftsjahr muss erneut auf Antrag geprüft werden nicht der Vorstand, sondern die Finanzordnung --Localhorst 11:01, 20. Dez. 2007 (CET)
- Vorstand ist schon richtig. Die Finanzordnung entscheidet nichts, sie ist nur ein Stück Papier. Die stellt lediglich die Rahmenbedingungen, in denen der Vorstand dann entscheidet. Fraglich ist nur, ob man eine solche Regelung eventuell ganz raus nimmt, immerhin sind das gerade mal 2 Euro im Monat, das kann sich meiner Meinung nach auch jeder Harz-IVler noch leisten. --Bodo Thiesen 14:55, 9. Mär. 2008 (CET)
- Zumindest die Entscheidung, wer ermäßigte Beiträge zahlt, obliegt sowieso dem jeweiligen Vorstand. Vielleicht sollte man das klarer formulieren? Ahoibrause 22:47, 22. Dez. 2007 (CET)
- Die Frage ist, wenn wir es in der FO definieren, wer alles Berechtigt ist? Ich würde hier keine Gruppen (Schüler/Studenten/Hartz IV) eintragen, sondern es offen lassen und anhand der "Bedürftigkeit" im Einzelfall festlegen wollen. Als Beispiele können diese Gruppen dann ja genannt werden.--Chris (AnG) 20:15, 26. Dez. 2007 (CET)
- Beispiele würde ich auch raus lassen. Da kann dann der Vorstand besser eine Verwaltungsvorschrift erlassen, an die sich später z.B. die Bundesgeschäftsstelle zu richten hat. Alternativ ganz sein lassen und den Vorstand einfach so entscheiden lassen. --Bodo Thiesen 14:55, 9. Mär. 2008 (CET)
- Kann man die Verpflichtung zur jährlichen Überprüfung nicht rausnehmen? Es entscheidet ja sowieso der Vorstand nach eigenen Vorstellungen, da würde das meiner Ansicht nach nur Verwaltungsarbeit produzieren.
- Es sollte noch klar definiert werden, wer der zuständige Vorstand ist. Meinem Verständnis nach derjenige, der kleinsten Gliederung. Dies sollte man dann auch so reinschreiben.--rka 10:50, 14. Feb. 2008 (CET)
- Vielleicht sollte man - um "Dorfklüngel" zu vermeiden - festlegen, daß der Vorstand der niedrigsten Gliederung mit mindestens 100 Mitgliedern entscheidet. --Bodo Thiesen 14:55, 9. Mär. 2008 (CET)
- Die Frage ist, wenn wir es in der FO definieren, wer alles Berechtigt ist? Ich würde hier keine Gruppen (Schüler/Studenten/Hartz IV) eintragen, sondern es offen lassen und anhand der "Bedürftigkeit" im Einzelfall festlegen wollen. Als Beispiele können diese Gruppen dann ja genannt werden.--Chris (AnG) 20:15, 26. Dez. 2007 (CET)
- 50% ist ok, ich würde es begrüßen, wenn der normale Beitragssatz auf 24 Euro erhöht wird, läßt sich leichter rechnen. Elcon 11:14, 7. Mär. 2008 (CET)
- der ermäßigte sollte gegen Vorlage von Schülerausweis, Studentenausweis, Behindertenausweis, Rentenbscheinigung, Alg II etc. autom. gezahlt veranschlagt werden. Elcon 11:14, 7. Mär. 2008 (CET)
Struktur
- Verteilerschlüssel: Bundesverband: 35% (hiervon International / PP-Europa: 5%), Landesverband: 20%, Kreisverband: 20%, Ortsverband 25% wenn Untergliederung nicht da ist, dann komplett an übergeordnete Einheit --Localhorst 11:01, 20. Dez. 2007 (CET)
- Bisher fehlen Bezirksverbände, die es ja in manchen Bundesländern gibt. --Jamasi 13:21, 20. Dez. 2007 (CET)
- Vielleicht sollte eine Regelung in der Art erfolgen, dass es heisst: Bundesverband: 35% (hiervon International / PP-Europa: 5%), Landesverband 65 % (inkl. alle Untergliederungen). So kann der Landesverband flexibell auf finanzielle Belange reagieren. --Chris (AnG) 20:15, 26. Dez. 2007 (CET)
- Beiträge die auf LV-Konten eingehen werden abzgl. der dem Bund zustehenden Prozente überwiesen komplett an den Bund würd ich sagen, der verteilt selbstständig --Localhorst 11:01, 20. Dez. 2007 (CET)
- Hier geht es gerade darum, zu verhindern, daß alles über den Bund laufen muß. --Bodo Thiesen 15:01, 9. Mär. 2008 (CET)
- Also so macht die Formulierung wirklich keinen Sinn: Wenn der Beitrag beim Landesverband eingeht, könnte der Landesverband seinen Anteil behalten und den Rest an den Bund überweisen. Aber "abzgl. der dem Bund zustehenden Prozente", was wird dann überwiesen, an wen? Ahoibrause 22:51, 22. Dez. 2007 (CET)
- Ja, mein Fehler. Geld das dem Bund zusteht wird überwiesen, der Rest bleibt beim Land. --Chris (AnG) 20:15, 26. Dez. 2007 (CET)
- Sehe ich auch so. Man kann das allerdings auch allgemeiner ausdrücken: "Beiträge, die auf Konten nicht zuständiger Gliederungen eingehen, werden an die zuständige Gliederung, oder an den Bundesverband weitergeleitet, wenn sich die zuständige Gliederung nicht ermitteln lässt.". Ich habe das jetzt mal geändert. --Bodo Thiesen 15:01, 9. Mär. 2008 (CET)
- Ja, mein Fehler. Geld das dem Bund zusteht wird überwiesen, der Rest bleibt beim Land. --Chris (AnG) 20:15, 26. Dez. 2007 (CET)
Zuwendungen
- nicht zweckgebundene Zuwendungen werden an Bund übergeben Spenden direkt an den Landesverband verbleiben auch bei diesem und müssen nicht an den Bund weitergegeben werden, es sei denn Vorstand entscheidet anders--Localhorst 11:01, 20. Dez. 2007 (CET)
- Viel kürzer: Spenden direkt an den Landesverband verbleiben bei diesem. Ohne Ausnahme, wenn und aber! Ahoibrause 22:57, 22. Dez. 2007 (CET)
- Finde ich gut, Geld für eine Zuwendung die beim Land eingeht verbleibt auch dort.--Chris (AnG) 20:15, 26. Dez. 2007 (CET)
- Noch besser: "Barzuwendungen an eine Gliederung der Partei gehen an die Gliederung, die für die Kassenführung zuständig ist." Warum sollte so eine Regelung für einen Kreisverband, der eine eigene Kasse führt, plötzlich nicht mehr gelten? --Bodo Thiesen 15:22, 9. Mär. 2008 (CET)
- Zuwendungen möglichst per Überweisung, bis 500,- EUR auch in Bar möglich keine Barannahme von nicht zweckgebundenen Spenden --Localhorst 11:01, 20. Dez. 2007 (CET)
- Barspenden sind laut Parteiengesetz sowieso nur bis 1.000 Euro zulässig, ich sehe keinen Grund, das noch weiter einzuschränken. Allerdings sei auf folgendes hingewiesen: Bei Spenden über 500 Euro MUSS der Spender der Partei namentlich bekannt sein. --Bodo Thiesen 15:22, 9. Mär. 2008 (CET)
- Kopie der Quittung an Bundesschatzmeister würd ich rausnehmen und durch folgendes ersetzen:
Quittungen für Spenden immer von demjenigen, auf dessen Konto es eingeht und/oder verweilt --Localhorst 11:01, 20. Dez. 2007 (CET)
- Die Kopie sollte schon an den Bund gehen, alleine damit es keine Probleme mit dem PartG gibt. Wenn ich mich nicht täusche ist das da so vorgesehen.--Chris (AnG) 20:15, 26. Dez. 2007 (CET)
- Jein. Das PartG sieht vor, daß die unteren Gliederungen Rechenschaftsberichte nach oben durchreichen. Der BV erhält schlußendlich von den LVs ihre Rechenschaftsberichte bastelt daraus einen gesamten Rechenschaftsbericht für die Partei und gibt das Ding dann nebst aller notwendigen Unterlagen an einen Rechnungsprüfer. Dazu gehören dann auch die zur Prüfung notwendigen Unterlagen, wie Rechnungen, Quittungen etc. aber keine Spendenquittungen. Die Spenden werden ja eingezahlt - das lässt sich anhand der Kontoauszüge nachweisen, das reicht mMn. Spendenquittungen können, soweit ich es verstehe (ich kann mich da allerdings auch irren) von jedem Parteimitglied, daß diese Befugnis laut Satzung hat, ausgestellt werden. Eine Kopie der Quittungen an den Bund zu geben ist quatsch, da die Kontoauszüge als Teil der Rechenschaftsberichte ja sowieso an den Bund weitergeleitet werden müssen. --Bodo Thiesen 15:22, 9. Mär. 2008 (CET)
- Die Kopie sollte schon an den Bund gehen, alleine damit es keine Probleme mit dem PartG gibt. Wenn ich mich nicht täusche ist das da so vorgesehen.--Chris (AnG) 20:15, 26. Dez. 2007 (CET)
- Zuwendungen von mehr als 1000 Euro in einem Jahr müssen mit dem Namen der natürlichen oder juristischen Person veröffentlicht werden, da hier die Möglichkeit unbemerkter Einflussnahme bestünde (ist beim Verein Transparency International, deutsches Chapter, so geregelt): wir müssen die Transparenz waren. --Stefan Urbat 14:35, 2. Jan 2008 (CET)
- Und wer Annoym bleiben möchte spendet halt mehrfach 999,- EUR ;-) Eine Grenze ziehen ist nicht verkehrt. --Chris (AnG) 16:57, 2. Jan. 2008 (CET)
- Was beim Verein Transparency International, deutsches Chapter, geregelt ist, ist für uns egal. Für uns wichtig ist nur, was wir regeln (wollen), und was das PartG fordert. Wir regeln derzeit garnichts, also gilt das Parteiengesetz. Und das fordert in §25 Abs 3 alles Relevante, als da wäre: Spender über 10kEuro müssen namentlich erwähnt werden, einzelspenden über 50kEuro müssen unverzüglich beim Präsidenten des Deutschen Bundestages angezeigt werden, dieser veröffentlicht den Spender dann zeitnah in einer Bundesdrucksache. Wenn Du wünschst, daß Spender schon bei kleineren Zuwendungen veröffentlich werden müssen, dann mußt Du das auch so sagen. --Bodo Thiesen 15:22, 9. Mär. 2008 (CET)
Kassenführung / Buchführung
- min. quartalsweise Offenlegung der Buchführung mit Beachtung des BDSG zwecks Transparenz zeitnah, nicht an Quartalen orientiert --Localhorst 11:01, 20. Dez. 2007 (CET)
- Zeitnah kann alles heissen. Wenn es eher erfolgt ist das OK, aber wenn es gar nicht passiert, dann eben nicht. Und da es bei den meisten immer darum geht etwas erst zu machen wenn ein Termin droht, sollten wir einen festen Intervall haben.--Chris (AnG) 20:15, 26. Dez. 2007 (CET)
- Welchen Zweck soll diese Quartalsweise offenlegung der Buchführung haben? Ich möchte in diesem Zusammenhang insbesondere darauf verweisen, daß die Partei sowieso einmal im Jahr die Buchführung in Form des Rechenschaftsberichtes offen legen muß, und das ist mMn schon genug Arbeit. --Bodo Thiesen 15:25, 9. Mär. 2008 (CET)
- Dieser Automatismus soll zum einem unserem Streben nach Transparenz genüge tun, zum anderen ist es eine Kontrolle. So muss die Buchhaltung spätestens alle drei Monate auf Stand sein. Dadurch das wir mit Quartalsabrechnugen arbeiten ist dies eine logischer Schluss daraus. --Chris (AnG) 18:09, 9. Mär. 2008 (CET)
- Zeitnah kann alles heissen. Wenn es eher erfolgt ist das OK, aber wenn es gar nicht passiert, dann eben nicht. Und da es bei den meisten immer darum geht etwas erst zu machen wenn ein Termin droht, sollten wir einen festen Intervall haben.--Chris (AnG) 20:15, 26. Dez. 2007 (CET)
- Kassen unterliegen Vier-Augen-Prinzip (vgl. Auftrag des Bundesparteitags 2007: http://wiki.piratenpartei.de/Bundesparteitag_2007/Protokoll#Antrag_D
- dagegen, wenn es um Transaktionen geht. verlangsamt ungeheuerlich. Zugang zum Konto sollte allerdings mehr als eine Person haben. --Localhorst 17:36, 12. Feb. 2008 (CET)
- siehe Mail auf Satzungsliste, es ist zum einen denkbar einen n:m-Schlüssel einzuführen, zB. von 5 Zeichnungsberechtigten müssen zwei zeichnen. Zum anderen kann man eine Betrags/Zeit-Grenze einführen, die nicht unter dieser Regelung fällt, zB. 500€/Monat. Wenn es keine Banken gibt, die Online-Transaktionen nach 4-Augen-Prinzip unterstützen, dann wäre es möglich bei Bedarf zB. 500€/Monat in einer Handkasse vorzuhalten. Mir geht es darum, daß hohe Beträge nicht von einer Person "auf die Seite gelegt" werden können und bei Feststellung des Mißbrauchs das Geld nicht mehr zurückgefordert werden kann, weil es "verschwunden" ist und die verantwortliche Person untergetaucht oder Insolvenz angemeldet hat. Das 4-Augen-Prinzip ist ein gängiges Prinzip der Transparenz bei Vereinen, wir sollten die Vorteile nutzen. --AndreasRomeyke 09:14, 13. Feb. 2008 (CET)
- Theoretisch dafür, in der Praxis dagegen. Localhorst sagte schon, warum. --Bodo Thiesen 15:25, 9. Mär. 2008 (CET)
- Es verlangsamt nicht. Wir machen das in Niedersachsen und es funktioniert sehr gut. Wir haben ja auch nicht die Masse an Überweisungen die wir jeden Tag abhandeln müssen ;-) --Chris (AnG) 18:09, 9. Mär. 2008 (CET)
- siehe Mail auf Satzungsliste, es ist zum einen denkbar einen n:m-Schlüssel einzuführen, zB. von 5 Zeichnungsberechtigten müssen zwei zeichnen. Zum anderen kann man eine Betrags/Zeit-Grenze einführen, die nicht unter dieser Regelung fällt, zB. 500€/Monat. Wenn es keine Banken gibt, die Online-Transaktionen nach 4-Augen-Prinzip unterstützen, dann wäre es möglich bei Bedarf zB. 500€/Monat in einer Handkasse vorzuhalten. Mir geht es darum, daß hohe Beträge nicht von einer Person "auf die Seite gelegt" werden können und bei Feststellung des Mißbrauchs das Geld nicht mehr zurückgefordert werden kann, weil es "verschwunden" ist und die verantwortliche Person untergetaucht oder Insolvenz angemeldet hat. Das 4-Augen-Prinzip ist ein gängiges Prinzip der Transparenz bei Vereinen, wir sollten die Vorteile nutzen. --AndreasRomeyke 09:14, 13. Feb. 2008 (CET)
Kontoführung
- Name des Kontos Piratenpartei Deutschland zzgl. Gliederung
- Der Name könnte zu lang werden für die Eingabefelder auf Überweisungsformularen. Ggf. einfach auf das "Deutschland" verzichten, um so mehr Platz für den Namen der Gliederung zu lassen. Brg 15:51, 13. Apr. 2008 (CEST)
- Höher stehenden Vorständen ist die Einsicht auf Verlangen zu gewähren nicht nur Vorständen, eigentlich jedem --Localhorst 11:01, 20. Dez. 2007 (CET)
- Das geht IMHO nicht, es handelt sich dabei ja auch um personenbezogene Daten. Anonymisiert werden z. B. die Kontoauszüge ins Nds sowieso veröffentlicht. Ahoibrause 22:59, 22. Dez. 2007 (CET)
- Ja, personenbezogene Daten müssen dann da raus. --Localhorst 20:07, 1. Jan. 2008 (CET)
- Ergo, ist Einsicht NICHT jedem zu gewähren (sondern wie ursprünglich Vorgeschlagen nur den Vorständen (ggf auch nur Schatzmeistern?) höherer Gliederungen). Was heißt "Nds"? --Bodo Thiesen 15:27, 9. Mär. 2008 (CET)
- Nds = Niedersachsen. Wenn jedem Piraten, dann anonymisiert. Wenn Vorständen höher stehenden Gliederungsebenen, dann komplett. Nicht Piraten nur das was der gewollten Transparenz unterliegt. --Chris (AnG) 18:15, 9. Mär. 2008 (CET)
- Ja, personenbezogene Daten müssen dann da raus. --Localhorst 20:07, 1. Jan. 2008 (CET)
- Das geht IMHO nicht, es handelt sich dabei ja auch um personenbezogene Daten. Anonymisiert werden z. B. die Kontoauszüge ins Nds sowieso veröffentlicht. Ahoibrause 22:59, 22. Dez. 2007 (CET)
Kassenprüfer
- sollte kein Kassenprüfer wählbar sein, gilt der übergeordnete ordentlich gewählte Kassenprüfer als zuständig kann von anderen Vorstandsmitgliedern oder Schiedsgericht wahrgenommen werden --Localhorst 11:01, 20. Dez. 2007 (CET)
- Vorstand nein (der soll doch gerade überprüft werden). Schiedsgericht gibt es nur auf Bundes und Landesebene garantiert. Also brauchen wir ein anderes Fall-Back. Allerdings gibt es kein dauerhaft gewähltes Amt eines Kassenprüfers. Ein Kassenprüfer wird auf einem Parteitag (heißt Hauptversammlung in niedrigeren Gliederungen) gewählt, prüft die Kasse, stellt das Ergebnis noch auf der gleichen Versammlung vor und ist danach von diesem Amt befreit (lies: Danach gibt es keinen Kassenprüfer mehr, bis zum nächsten Parteitag). Wir brauchen also ein anderes Fall-Back. Ggf könnte man folgendes festlegen: "Sollte kein Kassenprüfer wählbar sein, so geht die Kassenprüfungskompetenz auf den Parteitag/die Hauptversammlung der nächsthöheren Gliederung über. Bis diese die Kassenprüfung abgeschlossen hat, ist eine Entlastung des Vorstandes ausgeschlossen." In der Praxis wird das aber wohl kaum passieren. --Bodo Thiesen 15:42, 9. Mär. 2008 (CET)
- Verpflichtung spätestens 3 Wochen vor einem Parteitag eine Kassenprüfung vorzunehmen sollte nicht notwendig sein, da dauerhafte Transparenz gefordert sein sollte --Localhorst 11:01, 20. Dez. 2007 (CET)
- Es geht hier nicht wirklich um die Transparenz, sondern um Kontrolle. In den Büchern kann alles mögliche stehen, hier geht es darum, Soll und Ist miteinander zu vergleichen, gerade in Bezug auf Barkassen (man kann sich ja auch mal verzählen). Ahoibrause 23:14, 22. Dez. 2007 (CET)
- Die Kompetenz der Kassenprüfung wird von den auf dem Parteitag bzw. auf der Hauptversammlung gewählten Kassenprüfern wahrgenommen. Einmal im Jahr reicht meines Erachtens nach. Wenn Anzeichen existieren, daß Gelder veruntreut wurden, ist es letztlich sowieso zu spät, und wenn keine Gelder veruntreut wurden, reicht es, dies nach einem Jahr festzusellen. Die Kassenprüfung ist vornehmlich da, um eine Basis zu haben, auf der man die Entlastung des Vorstandes, insbesondere des Schatzmeisters begründen kann. --Bodo Thiesen 15:42, 9. Mär. 2008 (CET)
- Es geht hier nicht wirklich um die Transparenz, sondern um Kontrolle. In den Büchern kann alles mögliche stehen, hier geht es darum, Soll und Ist miteinander zu vergleichen, gerade in Bezug auf Barkassen (man kann sich ja auch mal verzählen). Ahoibrause 23:14, 22. Dez. 2007 (CET)
- Verpflichtung min. 1 Prüfung unangemeldet (Frist 3 Tage) im Geschäftsjahr auszuführen, wenn das Geschäftsjahr noch mehr als 3 Monate hat dann ebenfalls überflüssig --Localhorst 11:01, 20. Dez. 2007 (CET)
- Ich bin für völlige Streichung dieses letzten Punktes, denn ich halte ihn für völlig unpraktikabel, soll dann der Kassenprüfer aus beispielsweise Schleswig-Holstein extra nach Bayern anreisen, innerhalb von 3 Tagen? Und ist nicht der Schatzmeister vom Bundesparteitag gewählt worden, besitzt also das volle Vertrauen der Mitglieder? Mit solchen Formulierungen schaffen wir es, dass sich niemand (Fähiges, Unfähige gibt's genug) mehr für ein Amt wählen lassen will. Man muss dem Schatzmeister auch ein wenig Zeit geben, die Belege vorzubereiten, das geht nicht mal eben so auf die Schnelle. Das wird auch sicher nicht besser, je älter die Partei wird. Ahoibrause 23:14, 22. Dez. 2007 (CET)
- Das Argument mit dem Vertrauen ist theoretisch gut (in der Praxis haben wir derzeit einen Schatzmeister ...). Wenn man aber Kassenprüfungen außerhalb des Bundesparteitages vorsehen will, dann wirft das einige Probleme auf sich: Wir brauchen einen hauptberuflichen Schatzmeister, denn dieser muß feste Öffnungszeiten in einem Büro haben, zu denen der Kassenprüfer unangemeldet aufkreuzen kann - wenn er den Schatzmeister privat besucht ist der halt gerade nicht da oder hat keine Zeit/keine Lust, und dann ist das einfach so. Der Kassenprüfer hat auch keine Befugnis, Einlass in die Wohnung des Schatzmeisters zu erzwingen (Hausfriedensbruch). Ich könnte jetzt mit der Aufzählung weitermachen, aber letztlich hat das alles keinen Sinn. Die 3 Tage Vorwarnzeit sind dann auch quatsch, schließlich kann man ja noch ganz schnell Belege produzieren etc. - entweder richtig unangemeldet oder garnicht. Der Parteitag hat die Kassenprüfungskompetenz und wählt einmal im Jahr Kassenprüfer, die ihren Job hoffentlich korrekt machen. Das muß reichen. --Bodo Thiesen 15:42, 9. Mär. 2008 (CET)
- Was die Anreise angeht muss ich Dir rechtgeben, das könnte interessant werden wer da als Reisender unterwegs sein möchte. Was ich aber nicht Problematisch sehe sind sowohl die 3 Tage Frist wie das Vorbereiten. Es soll ja gerade nicht so sein, dass die Buchführung eine Ewigkeit nicht auf dem Stand ist, sondern (wie es sich nuneinmal gehört) auf dem Laufenden ist. Dafür muss nicht erst groß was vorbereitet werden. Da kommen ein paar Ordner und Kontoauszüge auf den Tisch, und dann muss das stimmen.--Chris (AnG) 20:15, 26. Dez. 2007 (CET)
- Ich bin für völlige Streichung dieses letzten Punktes, denn ich halte ihn für völlig unpraktikabel, soll dann der Kassenprüfer aus beispielsweise Schleswig-Holstein extra nach Bayern anreisen, innerhalb von 3 Tagen? Und ist nicht der Schatzmeister vom Bundesparteitag gewählt worden, besitzt also das volle Vertrauen der Mitglieder? Mit solchen Formulierungen schaffen wir es, dass sich niemand (Fähiges, Unfähige gibt's genug) mehr für ein Amt wählen lassen will. Man muss dem Schatzmeister auch ein wenig Zeit geben, die Belege vorzubereiten, das geht nicht mal eben so auf die Schnelle. Das wird auch sicher nicht besser, je älter die Partei wird. Ahoibrause 23:14, 22. Dez. 2007 (CET)
- Der Sinn und Zweck einer Kassenprüfung unabhängig einer Mitgliederversammlung ist einzig und allein die Kontrolle. Es gibt sonst (bis zu 1 Jahr!) nur das Vertrauen, dass der Schatzmeister sein Amt gemäß Recht und Ordnung ausführt. Wenn ich mir die letzten 6 Monate bei den Piraten ansehe ist es hier zwingend notwendig eine Kontrolle einzubauen. Sollte ein Schatzmeister in den bisher veranschlagten 3 Tagen Frist Belege "sammeln", ist es ein Grund mehr zu sagen das da wohl jemand sein Amt falsch verstanden hat. --Chris (AnG) 18:35, 9. Mär. 2008 (CET)
- Eine Kontrolle bringt nur dann etwas, wenn man aufgrund eines Fehlverhaltens eine Konsequenz zieht. Das langsame Arbeiten des Bundesschatzmeisters hat nicht dazu geführt, daß die eigentlich notwendige Konsequenz - Neuwahl eines Vorstandes - durchgeführt wurde. Von daher sehe ich Zwischenprüfen nur als unnötige Arbeit an. Wenn man jemandem nicht vertraut, kann man ihm das Geld der Partei nicht anvertrauen. Und wenn man ihm vertraut, sollte man ihm nicht alle paar Minuten auf die Finger gucken, sondern ihn seine Arbeit machen lassen. --Bodo Thiesen 17:09, 11. Mär. 2008 (CET)
- Die Fehler in der Vergangeheit haben viele Gründe, einer lag in der mangelnden Kontrolle und dem Konsequenten vorgehen nach auftreten der Mängel. Da wird auf dem Bundesparteitag mit Sicherheit ausführlich drüber gesprochen. Und was das vertrauen angeht, dieses kann sich durchaus mit der Zeit ändern. Und nein, es geht nicht um alle paar Minuten auf die Finger schauen. Wie soll denn Deiner Meinung nach eine unabhängige Kontrolle erfolgen? --Chris (AnG) 08:01, 12. Mär. 2008 (CET)
- Die unabhängige Kontrolle findet statt einerseits durch die auf dem Parteitag/der Hauptversammlung gewählten Kassenprüfer, zum anderen durch den Rechenschaftsbericht. Meines Erachtens nach reicht das. --Bodo Thiesen 23:26, 17. Mär. 2008 (CET)
- Die Fehler in der Vergangeheit haben viele Gründe, einer lag in der mangelnden Kontrolle und dem Konsequenten vorgehen nach auftreten der Mängel. Da wird auf dem Bundesparteitag mit Sicherheit ausführlich drüber gesprochen. Und was das vertrauen angeht, dieses kann sich durchaus mit der Zeit ändern. Und nein, es geht nicht um alle paar Minuten auf die Finger schauen. Wie soll denn Deiner Meinung nach eine unabhängige Kontrolle erfolgen? --Chris (AnG) 08:01, 12. Mär. 2008 (CET)
- Eine Kontrolle bringt nur dann etwas, wenn man aufgrund eines Fehlverhaltens eine Konsequenz zieht. Das langsame Arbeiten des Bundesschatzmeisters hat nicht dazu geführt, daß die eigentlich notwendige Konsequenz - Neuwahl eines Vorstandes - durchgeführt wurde. Von daher sehe ich Zwischenprüfen nur als unnötige Arbeit an. Wenn man jemandem nicht vertraut, kann man ihm das Geld der Partei nicht anvertrauen. Und wenn man ihm vertraut, sollte man ihm nicht alle paar Minuten auf die Finger gucken, sondern ihn seine Arbeit machen lassen. --Bodo Thiesen 17:09, 11. Mär. 2008 (CET)
Rechenschaftsbericht
- nach Geschäftsjahr einen Monat Zeit für vollständigen Bericht
- Also 5 Tage für die Kreisverbände, 5 Tage für die Landesverbände, 5 Tage für den Bundesverband und dann noch 5 Tage für den Eidesstattlichen Buchprüfer? Wer schreibt so einen Quatsch? Der Rechenschaftsbericht hat am 30. September beim Präsidenten des Deutschen Bundestages einzugehen (dazu kommt noch die Möglichkeit des Aufschubes um bis zu 3 Monate bis 31. Dezember also). Man sollte die Fristen entsprechen sinnvoll über das Jahr verteilen. Also:
- Die den Landesverbänden nächstuntergeordneten Gliederungen liefern bis zum 28. / 29. Februar einen Rechenschaftsbericht entsprechend dem PartG bei ihrem Landesverband ab. Landesverbände haben bis zum 30. April Zeit. Der Bundesverband hat bis zum 30. Juni Zeit. Bis 31. Juli steht der Rechenschaftsbericht zur öffentlichen Diskussion und Fehlersuche zur Verfügung. Danach geht er an einen Buchprüfer entsprechend dem PartG, dieser hat bis zum 30. September Zeit und schickt sein Ergebnis, wenn er es nicht beanstandet direkt an den Präsidenten des Deutschen Bundestages. Alternativ hat er halt weniger Zeit und schickt den geprüften Bericht an die Partei zurück, die ihn dann an den PdDB weiterleitet. Sollte dann etwas unterwegs schief gehen, hat man ggf noch die Möglichkeit, Zeit aufzuholen oder ggf. beim PdDB eine Fristverlängerung zu beantragen. Alles andere ist unrealistisch. --Bodo Thiesen 15:54, 9. Mär. 2008 (CET)
- Die Frist von einem Monat ist mit Absicht sehr kurz gewählt, kann aber auch gerne verlängert werden. Du solltest dabei nur nicht vergessen, je länger es dauert bis etwas fertig gestellt sein soll, desto länger wird es auch nicht angepackt. Mein Vorschlag: Max 3. Monate für das gesamte Prozedere nach Ende des Geschäftsjahrs. --Chris (AnG) 18:??, 9. Mär. 2008 (CET) signatur nachgetragen von Bodo Thiesen
- Ich weiß nicht, wie Du Dir das vorstellst, aber die Gesetzliche Regelung sieht nicht ohne Grund eine Frist bis zum 30. September INKLUSIVE einer Möglichkeit, diese noch um 3 Monate zu verlängern vor. Und die von mir vorgeschlagene Splittung lässt dem Bundesverband nur zwei Monate Zeit. In dieser muß der BV (in der Praxis also der Schatzmeister) die Rechenschaftsberichte der Landesverbände wenigstens oberflächlich prüfen und dann zusammenfassen. Das ist eine Heiden-Arbeit, vor allem dann, wenn er die Daten nicht in einem brauchbaren Format bekommt, sondern alles schön auf totem Holz. Frag doch einfach mal den Peter Böhm, wieviel Arbeit der erste Rechenschaftsbericht war. Und er mußte damals nicht einen Landesverband mit berücksichtigen, weil die sich alle erst 2007 gegründet haben. Das wird mit jedem Landesverband mindestens linear aufwendiger. --Bodo Thiesen 16:21, 11. Mär. 2008 (CET)
- Es ist nicht die Aufgabe einer Satzung für einen Standard zu sorgen, damit die Daten zwischen den Schatzmeistern (oder wem auch immer) einheitlich verarbeitet werden können. Wenn im Vorfeld keine Anstrengung unternommen wird dies zu tun, dann muss halt jemand in den sauren Apfel beissen, in dem Fall der Bundesschatzmeister. Nichts desto trotz, auch wenn es jetzt Landesverbände gibt ist das eine ganz normale Buchhalterische Angelegenheit. (Eigentlich nicht nur) Theoretisch muss es möglich sein Tagesaktuell einen Abschluss zu erstellen. Ist das nicht der Fall funtkioniert die Buchhaltung nicht. --Chris (AnG) 16:40, 11. Mär. 2008 (CET)
- Richtig, die Datenverschiebestandards sind zwischen den Schatzmeistern auszumachen. Meiner Meinung nach ist ja der Bundesschatzmeistern den andern Schatzmeistern gegenüber weisungsbefugt, hier differgieren allerdings die Meinungen in der Partei, und solange das der Fall ist, muß der Bundesschatzmeister damit rechnen, die Rechenschaftsbericht in einem nicht hilfreichen Format zu erhalten. Und wenn Du ihm dafür dann nur eine Woche Zeit geben willst, habe ich dafür kein Verständnis. Und die Tagesaktualität bringt da als Argument garnichts, denn der Bundesschatzmeister kann nur seine Buchführung tagesaktuell halten, auf die Aktualität der anderen Bücher hat er keinen Einfluss. --Bodo Thiesen 17:12, 11. Mär. 2008 (CET)
- Natürlich hat die Tagesaktualität damit etwas zu tun. Wie kommst Du darauf das nur der Bundesschatzmeister diese Pflicht hätte? JEDER Schatzmeister einer Gliederung ist dazu verpflichtet! Und wenn dies der Fall ist, dann kann auch sehr schnell, innerhalb eines Monats oder von mir aus auch max. 3 Monaten, ein Datenabgleich und die Erstellung erfolgen. Nur länger auf keinen Fall. Es bringt nichts da zu schludern und unnötig Zeit zu vergeuden. --Chris (AnG) 08:18, 12. Mär. 2008 (CET)
- Ursprüngliche Aussage war: 1 Monat für Rechenschaftsbericht. Wenn mir alle Landesverbände eine ausgedruckte Version des Rechenschaftsberichtes schicken und ich als Schatzmeister daraus dann einen gemeinsamen Rechenschaftsbericht produzieren muß, dann weiß ich beim besten Willen nicht, wie ich das in einer Woche oder weniger schaffen soll. Nochmal: Tagesaktualität kann ich als Bundesschatzmeister erreichen, aber nur in meiner Kasse. Wenn im Landesverband XY eine Schlafmütze als Schatzmeister arbeitet, was soll ich denn dann machen? Ihm mit einem G36 besuchen gehen, damit ich nach 3 Tagen deinen R-Bericht bekomme? Davon abgesehen - aber auch das schrieb ich schon: Das PartG gibt einem nicht ohne Grund bis zum 30. September Zeit und erlaubt dann auch noch einen Aufschub um bis zu 3 Monate. Last but not least: Ich habe nie behauptet, gegen tagesaktuelle Buchführung zu sein. --Bodo Thiesen 23:31, 17. Mär. 2008 (CET)
- Natürlich hat die Tagesaktualität damit etwas zu tun. Wie kommst Du darauf das nur der Bundesschatzmeister diese Pflicht hätte? JEDER Schatzmeister einer Gliederung ist dazu verpflichtet! Und wenn dies der Fall ist, dann kann auch sehr schnell, innerhalb eines Monats oder von mir aus auch max. 3 Monaten, ein Datenabgleich und die Erstellung erfolgen. Nur länger auf keinen Fall. Es bringt nichts da zu schludern und unnötig Zeit zu vergeuden. --Chris (AnG) 08:18, 12. Mär. 2008 (CET)
- Richtig, die Datenverschiebestandards sind zwischen den Schatzmeistern auszumachen. Meiner Meinung nach ist ja der Bundesschatzmeistern den andern Schatzmeistern gegenüber weisungsbefugt, hier differgieren allerdings die Meinungen in der Partei, und solange das der Fall ist, muß der Bundesschatzmeister damit rechnen, die Rechenschaftsbericht in einem nicht hilfreichen Format zu erhalten. Und wenn Du ihm dafür dann nur eine Woche Zeit geben willst, habe ich dafür kein Verständnis. Und die Tagesaktualität bringt da als Argument garnichts, denn der Bundesschatzmeister kann nur seine Buchführung tagesaktuell halten, auf die Aktualität der anderen Bücher hat er keinen Einfluss. --Bodo Thiesen 17:12, 11. Mär. 2008 (CET)
- Es ist nicht die Aufgabe einer Satzung für einen Standard zu sorgen, damit die Daten zwischen den Schatzmeistern (oder wem auch immer) einheitlich verarbeitet werden können. Wenn im Vorfeld keine Anstrengung unternommen wird dies zu tun, dann muss halt jemand in den sauren Apfel beissen, in dem Fall der Bundesschatzmeister. Nichts desto trotz, auch wenn es jetzt Landesverbände gibt ist das eine ganz normale Buchhalterische Angelegenheit. (Eigentlich nicht nur) Theoretisch muss es möglich sein Tagesaktuell einen Abschluss zu erstellen. Ist das nicht der Fall funtkioniert die Buchhaltung nicht. --Chris (AnG) 16:40, 11. Mär. 2008 (CET)
- Ich weiß nicht, wie Du Dir das vorstellst, aber die Gesetzliche Regelung sieht nicht ohne Grund eine Frist bis zum 30. September INKLUSIVE einer Möglichkeit, diese noch um 3 Monate zu verlängern vor. Und die von mir vorgeschlagene Splittung lässt dem Bundesverband nur zwei Monate Zeit. In dieser muß der BV (in der Praxis also der Schatzmeister) die Rechenschaftsberichte der Landesverbände wenigstens oberflächlich prüfen und dann zusammenfassen. Das ist eine Heiden-Arbeit, vor allem dann, wenn er die Daten nicht in einem brauchbaren Format bekommt, sondern alles schön auf totem Holz. Frag doch einfach mal den Peter Böhm, wieviel Arbeit der erste Rechenschaftsbericht war. Und er mußte damals nicht einen Landesverband mit berücksichtigen, weil die sich alle erst 2007 gegründet haben. Das wird mit jedem Landesverband mindestens linear aufwendiger. --Bodo Thiesen 16:21, 11. Mär. 2008 (CET)
- Die Frist von einem Monat ist mit Absicht sehr kurz gewählt, kann aber auch gerne verlängert werden. Du solltest dabei nur nicht vergessen, je länger es dauert bis etwas fertig gestellt sein soll, desto länger wird es auch nicht angepackt. Mein Vorschlag: Max 3. Monate für das gesamte Prozedere nach Ende des Geschäftsjahrs. --Chris (AnG) 18:??, 9. Mär. 2008 (CET) signatur nachgetragen von Bodo Thiesen
- Beratung in den jeweiligen Vorständen vor Weiterleitung
- Der Vorsitzende und der Schatzmeister müssen den Rechenschaftsbericht sowieso unterschreiben, und sie sind auch für die Korrektheit verantwortlich. Ich denke, wenn diese eine Beratung im Vorstand wünschen, werden sie das schon zur Sprache bringen, und wenn ihnen das egal ist, wieso sollten wir denen das dann vorschreiben? Die müssen doch den Kopf hinhalten ... (in der Praxis wird es aber schon darauf hinauslaufen, daß sich Vorsitzender und Schatzmeister von ihren Vorstandskollegen beraten lassen.) --Bodo Thiesen 16:03, 9. Mär. 2008 (CET)
- Die Beatung im Bundesvorstand ist nach PartG Pflicht. Warum sollten wir diese Pflicht nicht auch den untergeordneten Ebenen auferlegen? --Chris (AnG) 18:45, 9. Mär. 2008 (CET)
- Der Vorsitzende und der Schatzmeister müssen den Rechenschaftsbericht sowieso unterschreiben, und sie sind auch für die Korrektheit verantwortlich. Ich denke, wenn diese eine Beratung im Vorstand wünschen, werden sie das schon zur Sprache bringen, und wenn ihnen das egal ist, wieso sollten wir denen das dann vorschreiben? Die müssen doch den Kopf hinhalten ... (in der Praxis wird es aber schon darauf hinauslaufen, daß sich Vorsitzender und Schatzmeister von ihren Vorstandskollegen beraten lassen.) --Bodo Thiesen 16:03, 9. Mär. 2008 (CET)
Finanzierung
- keine Verträge mit Dritten, wenn unvermeidbar, dann Offenlegung gemäß BDSG
- Warum nicht? --Localhorst 20:08, 1. Jan. 2008 (CET)
- Dieser Punkt bezieht sich auf Verträge, die die Unabhängigkeit der Partei gefährden könnten. Siehe §7 der aktuellen FO. --Chris (AnG) 12:41, 2. Jan. 2008 (CET)
- Schon, aber find ich etwas schwammig. Verträge müssen sowieso geschlossen werden (bsp Mietverträge), also ist der erste Teil der Aussage reine Makulatur. Der Satz mit der Offenlegung aller Verträgen mit Dritten sollte hier ausreichen. Wobei man vielleicht diskutieren sollte, ob es einen Sperrvermerk geben kann, oder einen eingeschränkten Sperrvermerk (also dass Vertrag existiert, aber nicht was drin steht). --Localhorst 13:43, 2. Jan. 2008 (CET)
- Den Sperrvermerk können wir uns sparen, da §4 Abs. 2 der Satzung die Möglichkeit gibt Verschlußsachen zu definieren. Bei diesem Punkt geht es insbesondere um die Schaffung Finanzieller Abhängigkeiten, z. B. durch Beratungsvertäge o.ä. --Chris (AnG) 16:57, 2. Jan. 2008 (CET)
- Dieser Punkt bezieht sich auf Verträge, die die Unabhängigkeit der Partei gefährden könnten. Siehe §7 der aktuellen FO. --Chris (AnG) 12:41, 2. Jan. 2008 (CET)
- Warum nicht? --Localhorst 20:08, 1. Jan. 2008 (CET)
- Wie sind da die gesetzlichen Regelungen. Wer bekommt da Geld (Landesverband/Bundespartei?) und wie wird/muss/kann das verteilt werden? -- SIB 00:46, 21. Dez. 2007 (CET)
- Die Regelungen dazu finden sich im Parteigesetz (PartG). Insbesondere sind Spenden und Mitgliedsbeiträge dort genannt, alle weiteren Einnahmen wie z.B. durch Verkäufe müssen auch aufgeführt werden. Die Verteilung selber regelt die Partei intern, sprich durch ihre Satzung. --Chris (AnG) 07:27, 21. Dez. 2007 (CET)
Strukturfond
Hab ihr euch schonmal Gedanken über eine Regelung zu einem Strukturfond gemacht? Sinn von sowas ist es, dass bei bestimmten Ereignissen die lokal finanzell nicht gestemmt werden können eine Geldquelle vorhanden ist,die die benötigten Mittel zur Verfügung stellt.
Dabei stellen sich verschiedene Fragen:
- In welchen Fällen wird Geld verteilt? (bei Neugrundungen, im Wahlkampf etc.)
- Wird Geld nur geliehen oder muss es (teilweise) zurückgezahlt werden? Wenn ja, was für Fristen gelten dafür?
- Wie hoch die finanzielle Unterstützung in welchem Fall ausfällt?
- Gibt es dafür einen speziellen Fond in den eingezahlt wird und der sonst für nichts anderes verwendet werden darf oder zahlt einfach der Bund?
- Bei welchem Betrag ist die Deckelung.
- Wer zahlt da ein?
- Wie läuft die Beantragung und welche Informationen müssen dabei angegeben werden?
- Evtl. Sanktionsmechanismen(bei unterlassener Rückzahlung etc.)
- usw.
- ...
Oder braucht die PP sowas nicht/ muss das nicht in der Finanzordnung geregelt werden? -- SIB 00:46, 21. Dez. 2007 (CET)
- Die oben genannten Regelungen würde ich nicht in die Satzung / FO schreiben, sondern vielmehr in die Geschäftsordnung bzw. gar nicht. Bei der Verteilung der Gelder sollten wir so felxibel wie möglich bleiben, zumindest wenn es um die zusätzliche Verteilung von Geldern geht. Da bietet es sich eher an anhand der aktuellen Lage und der zur Verfügung stehenden Mittel eine Entscheidung des Vorstands oder der Mitglieder zu erwirken. Einen Fond halte ich für unseren derzeitigen Stand für einfach nicht praktikabel.--Chris (AnG) 07:27, 21. Dez. 2007 (CET)
- Sehe ich ähnlich. Wenn der Ortverband zu wenig Kohle für seinen Bürgermeisterwahlkampf hat, kann er gerne den Kreisverband, Bezirksverband, Landesverband oder auch Bundesverband anhauen, dann wird sicherlich das eine oder andere Geld rüberwachsen. --Bodo Thiesen 16:08, 9. Mär. 2008 (CET)
Übergangsregelungen
Sachen, die schon im PartG oder so geregelt sind
Was spricht dagegen, einige elementare Dinge (z.B. Geschäftsjahr) nocheinmal explizit aufzuführen? So ist dann dem jeweiligen Schatzmeister wenigstens sofort präsent und er muß nicht erst alles aus verschiedensten Gesetzen selber wieder zusammenkramen. --Jamasi 02:37, 18. Mär. 2008 (CET)
- Es spricht nichts dagegen, den Schatzmeistern einen Leitfaden an die Hand zu geben, in dem dann auch tausendfach wiederholt werden kann, was schon in Gesetzen und Satzungen steht (sowas nennt man im Amtswesen dann z.B. Durchführungsverordnung). Um diesen Leitfaden dann aber später zu ändern, bedarf es nicht gleich eines Bundesparteitages und 2/3 Mehrheit, dazu bedarf es nur einen Klick auf "bearbeiten" durch den Schatzmeister. --Bodo Thiesen 06:17, 18. Mär. 2008 (CET)