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Sanktionen
Am liebsten würde ich dem nicht kooperierenden Gesetzgeber irgendeine Art von spürbarer Sanktion auferlegen, wenn er seiner Pflicht für eine gesetzliche Neuregelung nicht nachkommt. Rügen, so erwarte ich, werden diese dickfelligen Vertreter kaum zu irgendetwas bewegen. Bankenrettungen gehen innerhalb von Stunden am Wochenende, doch armen Menschen zu ihrer Menschenwürde zurückzuverhelfen, die von Staats wegen dauerhaft unter dem Existenzminimum leben müssen, ihrer Grundrechte der Freizügigkeit, freie Entfaltung der Persönlichkeit, freie Berufswahl, informationelle Selbstbestimmung durch Beschlüße der Abgeordneten teilweie beraubt wurden, dauert voraussichtlich Jahrzehnte. Vielleicht wären hier Sanktionen, die sich auf die handelnden Abgeordneten als Person beziehen, eine vernünftige Wahl der Mittel. --Purodha Blissenbach (Klaafe) 13:52, 24. Jan. 2012 (CET)
Antwort von --PirateJoker 07:55, 30. Jan. 2012 (CET)
Lieber Purodha, bitte entschuldige zunächst die verspätete Antwort. Ich hatte das Wiki leider etwas vernachlässigt. Die Frage einer Sanktionierung ist schwierig zu beantworten. Generell ist der Gesetzgeber ja das Parlament und somit die frei gewählten Abgeordneten im Bundestag, ebenso die Vertreter der Länder im Bundesrat, die zum Teil auch frei gewählte Abgeordnete sind. Eine direkte Sanktionierung der Abgeordneten würde ihre freie Gewissensentscheidung nachhaltig beeinflussen. Hier müsstest du einen konkreten Vorschlag machen, welche Sanktionierung du dir vorstellst. Ein direktes "unter Strafe stellen" in Form von Freiheitsentzug oder Geldstrafe wäre kontraproduktiv. Im Prinzip stellen die drei Anpassungsvorschläge jetziger Fassung die Endfassung dar, die auch mit Juristen erarbeitet wurden. Zur Frage der Rüge muss man sich vorstellen, wie die Öffentlichkeit und damit auch die Medien auf eine Rüge des BVerfG reagieren. Ich denke, dass sich der Gesetzgeber und damit praktisch die Regierungskoalition eine solche Blamage nicht antun wird und somit schneller arbeiten wird. Bei weiteren Fragen stehe ich dir gern zur Verfügung.
Ich glaube eben nicht daran, daß eine „Rüge“ sonderliche Wirkungen entfalten wird. Vielleicht anfänglich ein wenig, dann wird man sich daran gewöhnen, daß diese eine reine Formalien darstellt. Ich erinnere daran, daß Kohl seine angeblichen Spender starrsinnig nicht nennen will, daß sich ein amtierender Ministerpräsident und Parteifunktionär im Auftrag der Kanzlerin und Parteichefin nonchalant in ein Amt als per Grundgesetz „parteipolitisch ungebundene Person“ wählen läßt, Beispiele für die Untätigkeit von Abgeordneten sind ja genügend genannt worden. Da die sich auch noch in ihren Fraktionen und die hintereinander verstecken können, wird sich nie ein Verantwortlicher finden.
Ich glaube eher daran, das die „Rüge“ lediglich ein Ausdruck der Hilflosigkeit ist, mit der wir Alle vor der Arbeitsverweigerung der „unabhängigen“ Abgeordneten stehen. Sie macht die Sache nicht besser, eher zementiert und dokumentiert sie einen Fehler im System. Wenn ich das unter dem Aspekt betrachte, daß die Abgeordneten unsere Arbeitnehmer seien, dann würde ich denen mit Kündigung als Konsequenz drohen. Unter dem Aspekt, sie seien selbständig für uns tätig, kriegen sie eben für keine Leistung kein Geld. Entscheiden müßte dies das Verfassungsgericht.
--Purodha Blissenbach (Klaafe) 11:03, 9. Feb. 2012 (CET)