Diskussion:Bundesparteitag 2012.1/Antragsportal/Programmantrag - 075

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Das Thema ist wichtig und richtig, aber zwei Punkte:

  • Ist das wirklich etwas für das Grundsatzprogramm? Ich zitiere von der Startseite des Antragsportals: "Anträge an das Grundsatzprogramm ... sollen über Wahlperiodenhinaus gültig sein, weswegen konkrete Mittel oder Maßnahmen zur Umsetzung nicht in diese Anträge gehören ... Nicht so gut: Staatstrojaner gehören verboten. (was passiert nach einem erfolgreichen Verbot?)"
  • Verständnisfrage: Das heißt also, Nebeneinkünfte jedweder Art sollen verboten werden? Das wäre allerdings ein sehr massiver Eingriff in persönliche Rechte, der über das Verhindern von Interessenkonflikten weit hinausgeht und mir daher unverhältnismäßig erscheint. Warum nicht einfach die Regelungen übernehmen, wie sie etwa auch für Beamten gelten? Die hätten bspw. auch im Fall Wulff gegriffen.

Just my 2ct. KW

  • Sehe den zweiten Punkt auch kritisch. Wenn ein Abgeordneter Vorträge hält und dafür Geld bekommt, soll er das tun dürfen. Er muss diese Einkünfte natürlich offen legen

Dunehopper