Bundesparteitag 2012.1/Antragsportal/Satzungsänderungsantrag - 011

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Tango-preferences-system.svg Dies ist ein Antrag für den/die Bundesparteitag 2012.1. Die Antragsseiten werden kurze Zeit nach Erstellen durch die Antragskommission zum Bearbeiten gesperrt. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich
Tango-dialog-warning.svg Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den/die Bundesparteitag eingereichter Antrag. Jedes Mitglied ist dazu berechtigt, einen solchen Antrag einzureichen.

Version Antragsformular: 1.05

Antragsnummer

S011

Einreichungsdatum

Antragstitel

Konkretisierung von §1 Abs. 1 durch Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung

Antragsteller

Antragstyp

Satzungsänderungsantrag


Antragsgruppe

Satzungsabschnitt A - §1

Antragstext

Es wird beantragt, in der Bundessatzung Abschnitt A § 1 den letzten Satz des Absatz 1 zu streichen und durch den neuen Absatz 2 zu ersetzen. Die bisherigen Absätze ab 2 werden neu nummeriert.

Vorher

(1) Die Piratenpartei Deutschland (PIRATEN) ist eine Partei im Sinne des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland und des Parteiengesetzes. Sie vereinigt Piraten ohne Unterschied der Staatsangehörigkeit, des Standes, der Herkunft, der ethnischen Zugehörigkeit, des Geschlechts, der sexuellen Orientierung und des Bekenntnisses, die beim Aufbau und Ausbau eines demokratischen Rechtsstaates und einer modernen freiheitlichen Gesellschaftsordnung geprägt vom Geiste sozialer Gerechtigkeit mitwirken wollen. Totalitäre, diktatorische und faschistische Bestrebungen jeder Art lehnt die Piratenpartei Deutschland entschieden ab.

Nachher

(1) Die Piratenpartei Deutschland (PIRATEN) ist eine Partei im Sinne des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland und des Parteiengesetzes. Sie vereinigt Piraten ohne Unterschied der Staatsangehörigkeit, des Standes, der Herkunft, der ethnischen Zugehörigkeit, des Geschlechts, der sexuellen Orientierung und des Bekenntnisses, die beim Aufbau und Ausbau eines demokratischen Rechtsstaates und einer modernen freiheitlichen Gesellschaftsordnung geprägt vom Geiste sozialer Gerechtigkeit mitwirken wollen.

(2) Bestrebungen, die nach dem Ziel oder Verhalten darauf ausgehen, die freiheitliche demokratische Grundordnung (FdGO) zu beeinträchtigen oder zu beseitigen (Art. 21(2) GG), lehnt die Piratenpartei Deutschland entschieden ab. Freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Art. 21(2) GG ist eine Ordnung, die unter Ausschluss jeglicher Gewalt und Willkürherrschaft eine rechtsstaatliche Herrschaftsordnung auf der Grundlage der Selbstbestimmung des Volkes nach dem Willen der jeweiligen Mehrheit und der Freiheit und Gleichheit darstellt. Zu den grundlegenden Prinzipien dieser Ordnung sind mindestens zu rechnen: die Achtung vor den im Grundgesetz konkretisierten Menschenrechten, vor allem vor dem Recht der Persönlichkeit auf Leben und freie Entfaltung, die Volkssouveränität, die Gewaltenteilung, die Verantwortlichkeit der Regierung, die Gesetzmäßigkeit der Verwaltung, die Unabhängigkeit der Gerichte, das Mehrparteienprinzip und die Chancengleichheit für alle politischen Parteien mit dem Recht auf verfassungsmäßige Bildung und Ausübung einer Opposition. (BVerfG, 23.10.1952 - 1 BvB 1/51)

Antragsbegründung

Der Passus "Totalitäre, diktatorische und faschistische Bestrebungen jeder Art" stammt aus der Satzung der Partei Die PARTEI §1 (1), welche sie widerum aus der FDP-Satzung §1 (1) übernommen hat.

Die FDP spricht von "totalitären und diktatorischen Bestrebungen", schätzungsweise als Coteau vor dem "Gauleiter-Flügel". Wikipedia-logo.pngAutoritarismus lässt sie interessanterweise unangetastet, nach Wikipedia-logo.pngJuan Linz vom Wikipedia-logo.pngTotalitarismus abgegrenzt durch

  • begrenzten Pluralismus,
  • keine umfassend formulierte Ideologie,
  • weder extensive noch intensive Mobilisierung.

Die PARTEI wollte vermutlich die FDP-Satzung vorführen, als sie den kanonisierten Wikipedia-logo.pngDummdeutsch-Ausdruck (ISBN 978-3-15-008865-4) von den "faschistischen Bestrebungen" dazunahm.

Während man "totalitär" noch mit Linz (ISBN 3-492-22070-3 und ISBN 3-931703-88-6) definieren kann, ist eine Definition des schwammigen "faschistisch" ein einziger politologisch-historischer Alptraum. (Bibliographie, z.B. Barbara Zehnpfennig u.v.a., aus Platzgründen unterblieben.)

Es steht aber einer Bürgerrechtspartei, die das Grundgesetz so hochhält wie die PIRATEN, gut zu Gesicht, sich schon früh und prominent in ihrer Satzung zur Wikipedia-logo.pngfreiheitlichen demokratischen Grundordnung (FdGO) zu bekennen. Die FdGO ist 1952 vom Bundesverfassungsgericht im SRP-Verbotsurteil konkretisiert worden. Bestrebungen gegen die FdGO nach der engen Definition des BVerfG haben in jeder Form in keiner Partei etwas verloren und dienen als Verbotsgrund. Diese Konkretisierung sollte deshalb, um alle Fragen zu klären und zusammen mit dem Bekenntnis zur FdGO, in die Satzung.

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Antragsfabrik

Datum der letzten Änderung

31.03.2012

Status des Antrags

Pictogram voting keep-light-green.svg Geprüft