Bundesparteitag 2012.1/Antragsportal/Programmantrag - 099

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Tango-preferences-system.svg Dies ist ein Antrag für den/die Bundesparteitag 2012.1. Die Antragsseiten werden kurze Zeit nach Erstellen durch die Antragskommission zum Bearbeiten gesperrt. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich
Tango-dialog-warning.svg Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den/die Bundesparteitag eingereichter Antrag. Jedes Mitglied ist dazu berechtigt, einen solchen Antrag einzureichen.

Version Antragsformular: 1.05

Antragsnummer

P099

Einreichungsdatum

Antragstitel

Prinzipien für einen Mindestlohn - 5 Module

Antragsteller

Christian Steinle

Antragstyp

Programmantrag

Art des Programmantrags

Grundsatzprogramm

Antragsgruppe

Arbeit und Soziales

Antragstext

(Die 5 Module sollen nach dem Willen des Parteitages im Block oder einzeln abgestimmt werden, und gelten hiermit auch als einzeln eingereicht.)


Es wird beantragt im Grundsatzprogramm an geeigneter Stelle einzufügen: (Die Überschriften in Klammern werden NICHT Teil des Programmes)


(Modul 1 - Gegen Altersarmut durch Niedriglohn)

Die Piratenpartei tritt für einen Mindestlohn ein, der sicher stellt, dass es mittels der existierenden beitragspflichtigen gesetzlichen Arbeitslosen- und Rentenversicherung möglich ist bei kontinuierlicher Vollzeiterwerbstätigkeit Anspruch auf Arbeitslosengeld I und Altersrente in einer Höhe zu erwerben die keine zusätzlichen Existenzsicherungsleistung erfordert.


(Modul 2 - Volle Arbeitsleistung rechtfertig Existenzsicherndes Einkommen)

Durch die Zunahme von Stellen mit niedrigem Einkommen werden deren Bezieher im Alter existenzsichernde Leistungen aus dem allgemeinen Steueraufkommen benötigen. Wir lehnen es ab, dass für die volle erhaltene Arbeitsleistung eines Menschen weniger bezahlt wird, als zu dessen Existenzsicherung, auch über die Phase der Erwerbstätigkeit hinaus, notwendig ist.


(Modul 3 - Flächendeckender Mindestlohn)

Ein gesetzlicher Mindestlohn darf dabei keinen Unterschied nach dem Wohnort des Menschen im Geltungsbereich des Gesezes machen. Denn "Jeder, ohne Unterschied, hat das Recht auf gleichen Lohn für gleiche Arbeit." (Art 23 2. Allgemeine Erklärung der Menschenrechte)


(Modul 4 - Einheitlicher Mindestlohn)

Desweiteren sollte von branchenspezifischen Mindestlöhnen wie sie bisher vereinzelt praktiziert werden abgesehen werden, denn die Menschenwürde kennt keine Branchen. Die Aushandlung von Löhnen über dem einheitlichen gesetzlichen Mindestlohn liegt in der Autonomie der Tarifparteien.


(Modul 5 - faire Mindestbezahlung jenseits von Tarifverträgen und persönlichem Verhandlungsgeschick)

Per Gesetz soll eine allgemeine Grenze nach unten vorgegeben werden um die Würde des Erwerbstätigen und den Anspruch auf eine faire Mindestbezahlung jenseits von Tarifverträgen und persönlichem Verhandlungsgeschick zu sichern.

Antragsbegründung

Gerade in den letzten Wochen berichten die Medien vermehrt davon, dass viele Menschen später in Altersarmut leben werden. Dazu zählen mitunter auch solche die stets einer Vollzeittätigkeit nachgingen, aber dabei nur niedrige Einkommen erzielten aus denen sich keine existenzsichernden Ansprüche über die gesetzliche Rentenversicherungen ergeben. Bei solch niedrigen Einkommen wäre der Verweis auf die Möglichkeit einer privaten Altersvorsorge blanker Hohn.

Es sollte für Menschen die stets voll Erwebstätig waren garantiert sein, am Ende Ihrer Erwerbsphase eine existenzsichernde gesetzliche Rente zu beziehen. Diesen Anspruch leite ich nicht nur aus der Würde des Menschen und seiner geleisteten Arbeit ab, sondern auch aus der Notwendigkeit den künftigen Staathaushalt vor Existenzsicherungsleistungen aufgrund momentaner unzureichender Bezahlung zu schützen.

Liquid Feedback

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Piratenpad

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Antragsfabrik

Datum der letzten Änderung

30.03.2012

Status des Antrags

Pictogram voting keep-light-green.svg Geprüft