Bundesparteitag 2012.1/Antragsportal/Programmantrag - 082

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Tango-preferences-system.svg Dies ist ein Antrag für den/die Bundesparteitag 2012.1. Die Antragsseiten werden kurze Zeit nach Erstellen durch die Antragskommission zum Bearbeiten gesperrt. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich
Tango-dialog-warning.svg Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den/die Bundesparteitag eingereichter Antrag. Jedes Mitglied ist dazu berechtigt, einen solchen Antrag einzureichen.

Version Antragsformular: 1.05

Antragsnummer

P082

Einreichungsdatum

Antragstitel

ZURÜCKGEZOGEN - Leugnung von Völkermord als Meinungsäußerung nicht mehr unter Strafe stellen

Antragsteller

Spearmind (Nicht-Mitglied)

Antragstyp

Programmantrag

Art des Programmantrags

Grundsatzprogramm

Antragsgruppe

Inneres und Justiz„Inneres und Justiz“ befindet sich nicht in der Liste (Arbeit und Soziales, Außenpolitik, Bildung und Forschung, Demokratie, Europa, Familie und Gesellschaft, Freiheit und Grundrechte, Internet und Netzpolitik, Gesundheit, Innen- und Rechtspolitik, ...) zulässiger Werte für das Attribut „AntragsgruppePÄA“.

Antragstext

Der Bundesparteitag möge beschließen das Programm zur Innenpolitik um folgende Aussage zum Thema Freie Meinungsäußerung zu erweitern:

Sei eine Meinung auch verquert, unbegründet oder haltlos, so sollte sie doch immer straffrei bleiben. Dies gilt selbst für die Leugnung von Völkermord.

Antragsbegründung

Piraten sind gegen Rassismus, Faschismus und Gewalt.

Piraten empfinden die Verantwortung von Deutschen für ein nationalsozialistisches Regime und den Holocaust, auch wenn sie persönlich keine Schuld tragen. Forderungen von Einzelnen einen "Schlussstrich unter die Geschichte zu ziehen" können wir nicht nachvollziehen. Wir sind der Überzeugung, dass mit Wegfall der Strafbarkeit und einer breiten transparenten Auseinandersetzung mit rassistischer Propaganda (ÖRR), wo immer es sachlich geboten erscheint, Zulauf zu selbiger abnehmen wird.

Der ehemalige Richter am Bundesverfassungsgericht, Wolfgang Hoffmann-Riem würde die Holocaust-Leugnung nicht bestrafen.

Der ehemalige Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichts, Winfied Hassemer, ist "kein Freund solcher Tatbestände, die falsche Meinungen unter Strafe stellen".

Nach einem Entscheid des spanischen Verfassungsgerichts ist die Leugnung des Holocaust seit 2007 dort nicht mehr strafbar, da es sich um eine Meinungsäußerung handele. Gleiches gilt beispielsweise in Skandinavien, Italien, Griechenland, den Niederlanden und vor allem den USA (Serverstandort).

Das Verbot von Meinungsäußerungen entwickelt gerade bei Jugendlichen ein Gefühl vermeintlicher Unterdrückung und führt sie unter Umständen ewig-gestrigen Ideologien zu. Eine geschichtliche Wahrheit bedarf keines gesetzlichen Schutzes.

Liquid Feedback

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Piratenpad

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Antragsfabrik

Datum der letzten Änderung

19.04.2012

Status des Antrags

Pictogram voting keep-light-green.svg Geprüft