Bundesparteitag 2012.1/Antragsportal/Programmantrag - 073
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Version Antragsformular: 1.05 AntragsnummerP073 EinreichungsdatumAntragstitelDie UNO im Falle von Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit AntragstellerTheophil AntragstypProgrammantrag Art des ProgrammantragsGrundsatzprogramm AntragsgruppeAußenpolitik AntragstextEin ganz konkreter Plan zur Beendigung zukünftiger Massaker Alle Staaten und Staatenverbünde versuchen in einer ersten Stufe sämtliche diplomatische Möglichkeiten auszuschöpfen, um kriegerische Konflikte und Gewalteskalationen zwischen und innerhalb von Staaten beizulegen. Die Internationale Gemeinschaft diskutiert einen Plan, um diplomatischen, politischen und auch wirtschaftlichen Druck auszuüben und konstruktive Deeskalation zu ermöglichen. Bei despotischen Systemen, die nach unabhängigen Informationen, ihre eigene Bevölkerung bekriegt und das eigene Militär zum Mord an der Bevölkerung einsetzt, muss die Internationale Staatengemeinschaft reagieren. Ein Veto in der UN oder im Sicherheitsrat sollte nur möglich sein, wenn weniger als 75% der Staaten eine Entschließung tragen. Entsprechende Sanktionen sind zu ergreifen, die die Gewalt des Aggressors blockiert. Auch Uri Avnery, ein Gründer der israelischen Friedensbewegung Gush Schalom teilt diesen Vorschlag. Reichen diese Massnahmen nicht aus, um den Schutz der Zivilbevölkerung zu gewährleisten, muss die Weltgemeinschaft umgehend humanitäre Hilfe und medizinische Versorgung in den betroffenen Gebieten leisten. Dem Internationalen Roten Kreuz und dem Roten Halbmond obliegt die Organisation. Sämtliche humanitäre Hilfsdienste sind durch einen international besetzten, militärischen Begleitschutz abzusichern. Diese militärischen Einheiten garantieren, dass die betroffenen Gebiete erreicht und geschützt werden. Der Begleitschutz wird durch die UN Blauhelm-Einheiten zusammen mit den Einheiten der jeweils betroffenen Staatengemeinschaft gebildet. (Im Falle Syriens durch die Arabische Liga.) Dem Regime obliegt die eigene Entscheidung. Jedes Staatssystem und Regime – wie Assad – hat dann selbst die Möglichkeit durch Nichtangriff der Konvois und indem es die Hilfe für die Bevölkerung zuläßt, der Weltöffentlichkeit zu zeigen, dass es nicht an einer weiteren militärischen Eskalation interessiert ist und ein ehrlicher Verhandlungspartner sein will. Würden allerdings die Hilfskonvois von dem Regime angegriffen werden, dann ergäbe eine weitere diplomatische Initative keinen Sinn, denn sie würde das Leiden der Menschen und die Massaker nur verlängern. Ein direkter Militäreinsatz wäre dann die einzige Option, das Abschlachten von Zivilisten zu beenden. Eine Reformierung erstens der UNO bezüglich des Vetorechtes, zweitens der verbindlichen humanitären Hilfe und drittens eine eindeutige Klärung über Völkerrecht und Selbstbestimmungsrecht im 22. Jahrhundert scheint dringend geboten. AntragsbegründungAngesichts der Demokratiebewegung Nordafrikas und Arabiens stand die Weltgemeinschaft vor der Aufgabe, der Zivilbevölkerung dieser Länder Hilfe zu leisten. Sie konnte dies bislang nicht erfolgreich erfüllen. Aus der Einschätzung der Politik des syrischen Konfliktes insbesondere der Folgen für die Zivilbevölkerung Syriens entwickelte ich folgenden Vorschlag. Liquid Feedback- Piratenpad- Antragsfabrik- Datum der letzten Änderung30.03.2012 Status des Antrags |