Bundesparteitag 2012.1/Antragsportal/Programmantrag - 067

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Tango-preferences-system.svg Dies ist ein Antrag für den/die Bundesparteitag 2012.1. Die Antragsseiten werden kurze Zeit nach Erstellen durch die Antragskommission zum Bearbeiten gesperrt. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich
Tango-dialog-warning.svg Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den/die Bundesparteitag eingereichter Antrag. Jedes Mitglied ist dazu berechtigt, einen solchen Antrag einzureichen.

Version Antragsformular: 1.05

Antragsnummer

P067

Einreichungsdatum

Antragstitel

Aufzeichnung von Verhandlungen

Antragsteller

Antragstyp

Programmantrag

Art des Programmantrags

Wahlprogramm

Antragsgruppe

Inneres und Justiz„Inneres und Justiz“ befindet sich nicht in der Liste (Arbeit und Soziales, Außenpolitik, Bildung und Forschung, Demokratie, Europa, Familie und Gesellschaft, Freiheit und Grundrechte, Internet und Netzpolitik, Gesundheit, Innen- und Rechtspolitik, ...) zulässiger Werte für das Attribut „AntragsgruppePÄA“.

Antragstext

Die Mitgliederversammlung möge beschließen, in das Wahlprogramm zur Bundestagswahl 2013 unter dem Abschnitt „Recht und Justiz“ oder sollte dieser Abschnitt nicht existieren an geeigneter Stelle unter der Überschrift „Aufzeichnung von Verhandlungen“ folgenden Abschnitt aufzunehmen:

„Die Arbeit der Gerichte soll in Zukunft durch eine den gesamten Verlauf der Verhandlung erfassende Aufzeichnung in Ton oder Bild und Ton erleichtert und die Möglichkeiten der Nachprüfbarkeit erstinstanzlicher Urteile somit erweitert werden. Obwohl der Wortlaut einer Äußerung ebenso wie der eines Gesetzes die Grenze der Auslegung bildet, findet in keiner Gerichtsbarkeit eine Erfassung der tatsächlich getätigten Äußerungen statt. Bereits vor dem Schöffengericht wird vollends auf die Protokollierung der Aussage verzichtet. Bereits kleine Nuancen in einer Aussage können deren Inhalt jedoch grundlegend verändern. Dennoch wird davon ausgegangen, dass der ins Urteil geschrieben Inhalt einer Aussage oder Äußerung so gefallen ist – de facto ohne Möglichkeit des Gegenbeweises. Selbst ein mustergültiger Richter ist kaum über eine mehrere Stunden andauernde Verhandlung in der Lage jegliche Äußerung aufzunehmen werden. Daher soll neben das bisher bereits zu führende Protokoll die Aufzeichnung treten, die auch als Beweis für die enthaltenen Aussagen wirken soll. Eine Transkription soll nur bei Bedarf erfolgen.“

Antragsbegründung

Die Begründung ergibt sich meines Erachtens weitgehend aus dem beantragten Inhalt. Die Einführung einer solchen Protokollierung ist in Anbetracht der heute bestehenden Techniken möglich. Auch ist sie kaum als besonders kostenintensiv zu bezeichnen. Sie schafft aber für alle Beteiligten die Möglichkeit der Nachprüfung einer gerichtlichen Aussage.

Es ist schon aberwitzig, dass bei einer Urkunde der Inhalt aus der Ermittlungs- bzw. Gerichtsakte erkennbar und damit belegbar ist, während der Inhalt des wichtigsten Beweismittels quasi nicht dokumentiert werden soll und muss.

Dies wird fraglos zu einer Steigerung der Anzahl der eingelegten Rechtsmittel führen. Dies kann allerdings nicht als Gegenargument verwendet werden, wenn die Rechtswidrigkeit ei-nes Urteils kann kaum damit begründet werden, dass ein rechtmäßiges Urteil aufgrund der zur Verfügung stehenden Ressourcen kaum möglich ist.

Liquid Feedback

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Piratenpad

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Antragsfabrik

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Datum der letzten Änderung

30.03.2012

Status des Antrags

Pictogram voting keep-light-green.svg Geprüft