Bundesparteitag 2012.1/Antragsportal/Programmantrag - 066

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Tango-preferences-system.svg Dies ist ein Antrag für den/die Bundesparteitag 2012.1. Die Antragsseiten werden kurze Zeit nach Erstellen durch die Antragskommission zum Bearbeiten gesperrt. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich
Tango-dialog-warning.svg Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den/die Bundesparteitag eingereichter Antrag. Jedes Mitglied ist dazu berechtigt, einen solchen Antrag einzureichen.

Version Antragsformular: 1.05

Antragsnummer

P066

Einreichungsdatum

Antragstitel

Unabhängige Untersuchungskommission

Antragsteller

Antragstyp

Programmantrag

Art des Programmantrags

Wahlprogramm

Antragsgruppe

Inneres und Justiz„Inneres und Justiz“ befindet sich nicht in der Liste (Arbeit und Soziales, Außenpolitik, Bildung und Forschung, Demokratie, Europa, Familie und Gesellschaft, Freiheit und Grundrechte, Internet und Netzpolitik, Gesundheit, Innen- und Rechtspolitik, ...) zulässiger Werte für das Attribut „AntragsgruppePÄA“.

Antragstext

Die Mitgliederversammlung möge beschließen, in das Wahlprogramm 2013 unter dem Ab-schnitt „Recht und Justiz“, dem Unterabschnitt „Unabhängige Staatsanwaltschaften“ folgenden Abschnitt beizufügen oder sollte der Unterabschnitt oder der Abschnitt nicht existieren an geeigneter Stelle unter der Überschrift „Unabhängige Untersuchungskommission“ folgenden Abschnitt einzufügen:

„Die Piraten setzen sich für die Einrichtung unabhängiger Untersuchungskommissio-nen zur Untersuchung und Ermittlung bei dem Verdacht von Straftaten durch Amts-träger ein. Gerade bei dem Verdacht von Straftaten im Amt durch Angehörige von Ermittlungsbehörden (Staatsanwaltschaften, Polizei) erfolgt die Untersuchung bislang durch Angehörige der gleichen oder der übergeordneten Behörde. Dies gewährleistet weder eine unabhängige noch eine effektive Untersuchung. Aber auch in anderen Verwaltungszweigen besteht in der Regel eine Interessenkollision zwischen dem Ermittlungszweck und dem Schutz »der eigenen Seite«. Durch die Einrichtung der Kommission wird in Zukunft die Gefahr von Interessenskollisionen verringert. Um dies zu erreichen darf die Kommission keine Mitglieder aus dem jeweils betroffenen Behördenzweig haben. Ferner soll die Kommission auch nicht im öffentlichen Dienst stehende Mitglieder haben.“

Antragsbegründung

Historisch wird in Deutschland davon ausgegangen, dass die Behörden per se nur auf Grundlage der Gesetze arbeiten und entscheiden würden und daher rechtswidrige Vorgänge sofort bemerkt und behoben werden. Interessenkollisionen und Korpsgeist werden in der Regel unter Hinweis auf die Bindung an Recht und Gesetz auch von den Gerichten geleugnet. Dennoch sind Ermittlungen und erst Recht Anklagen gegen Polizisten und sonstige Amtsträger selten und noch seltener von Erfolg gekrönt. Auch wenn den zuständigen Stellen wohl kaum verallgemeinernd Strafvereitelung vorgeworfen werden kann, liegt es auf der Hand, dass die Interessenkonflikte sich jedenfalls unterschwellig auswirken. Dem kann durch die Gründung einer unabhängigen Stelle entgegengewirkt werden. Die genaue Ausgestaltung der Kompetenzen soll hiermit noch nicht festgelegt werden. Auch der EGMR fordert bei dem Verdacht von Straftaten durch Hoheitsträger, dass die Er-mittlungen von einer vom Hoheitsträger rechtlich und funktional unabhängigen Stelle durchgeführt werden (z.B. Ergi vs. Turkey, 23818/94; Shanaghan vs. UK, 37715/97; Al-Skeini vs. UK, 55721/07).

Liquid Feedback

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Piratenpad

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Antragsfabrik

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Datum der letzten Änderung

31.03.2012

Status des Antrags

Pictogram voting keep-light-green.svg Geprüft