Bundesparteitag 2012.1/Antragsfabrik/Satzungsänderung 021
Inhaltsverzeichnis
Antragstitel
Neue Mitgliedsbeiträge Antragsteller
Antragstyp
Satzungsänderung Antragstext
Es wird beantragt in der Bundessatzung Abschnitt B § 5 Abs. 1 zu ändern. Aktuelle Fassung
(1) Der Mitgliedsbeitrag beträgt 36 Euro pro Kalenderjahr und ist am 01.01. eines jeden Jahres fällig.
Neue Fassung
(1) Der Mitgliedsbeitrag beträgt 60 Euro pro Kalenderjahr und ist am 01.01. eines jeden Jahres fällig.
Der geminderte Beitrag beträgt 12 Euro pro Kalenderjahr und ist am 01.01. eines jeden Jahres fällig. Der Beitrag für Mitglieder unter 18 Jahren beträgt 12€ pro Kalenderjahr und ist am 01.01. eines jeden Jahres fällig.Antragsbegründung
Dieser Antrag ist eine Alternative zu SÄA 17! Wir brauchen Geld und sollten gleichzeitig jungen Leuten U18 ohne Antrag auf Beitragsminderung, unproblematisch die Chance geben vergünstigt Mitglied zu werden.
Datum der letzten Änderung
29.04.2012 |
Anregungen
Bitte hier Tipps zur Verbesserung des Antrages eintragen.
- ...
Reicht nicht ein Antrag in dieser Richtung? Es kann doch in dem anderen Antrag, der Abschnitt Ü18 herausgearbeitet werden.
Diskussion
Bitte hier das Für und Wider eintragen.
Pro/Contra-Argument: ...
- dein Argument
- dein Gegenargument
Pro/Contra-Argument: ...
...
Unterstützung / Ablehnung
Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen
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Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen
Piraten, die sich vrstl. enthalten
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