Bundesparteitag 2012.1/Antragsfabrik/Programmänderung 035
Inhaltsverzeichnis
Antragstitel
Einfrieren von Kraftstoffpreisen im Mineralölhandel Antragsteller
Antragstyp
Programmänderung Antragstext
Es wird beantragt im Wahlprogramm zur kommenden Bundestagswahl folgendes im Wahlprogramm einzufügen: Die Piratenpartei fordert eine stärkere Regulierung des Preisoligopols im Mineralölmarkt. Hierzu ist eine Preisfestsetzung der Anbieter nur alle 24 Stunden zuzulassen und für diesen Zeitraum nicht veränderbar. Die Festsetzung ist zentralseitig um 12:00:00 Uhr mittags der zuständigen Aufsichtsbehörde pro Kraftstoffart aufgeschlüsselt für alle Vertriebspunkte elektronisch zu übermitteln und ist für den folgenden Tag bindend.
Antragsbegründung
Alle Versuche der deutschen Kartellbehörden den Mineralölkonzernen Preisabsprachen im Mineralölmarkt nachzuweisen waren bisher nicht zielführend. Aufgrund der hohen Transparenz der Preiseruierung beim Mitbewerb ist dies für die Anbieter mit hoher Wahrscheinlichkeit auch gar nicht nötig. Es ist davon auszugehen, dass sich hier ein "stilles" Kartell gebildet hat. Die Anbieter beobachten ihren überschaubaren Kreis der Mitbewerber. Wenn ein Anbieter die Preise seiner Produkte erhöht, ziehen die Mitbewerber einfach mit geringer Latenz nach. Die marktbeherrschenden Unternehmen sind demnach befähigt dazu übergegangen, den Preis nicht an die Erzeugungskosten zu koppeln, sondern zeitnah der akuten Nachfrage anzupassen. So liegen die Abgabepreise zu Stoßzeiten im Berufsverkehr teilweise 15% über den Abgabepreisen nur zwei Stunden später. Diese Mechanismen sind für funktionierende Absatzmärkte mit hohem Wettbewerb untypisch und lassen auf monopolartige Marktpositionen schließen. Dies stellt gegenüber dem Endkunden mangels Alternativen eine ungerechtfertigte Preisabschöpfung im Monopolmarkt dar. Die Preisgestaltung der Marktteilnehmer im Mineralölmarkt für private Endkunden sind deshalb wie folgt zu regulieren: Die Mineralölkonzerne müssen jeden Tag um 12:00:00 Uhr (MEZ) für ihr gesamtes Filialnetz die Abgabepreise für alle abgegebenen Kraftstoffsorten elektronisch melden. Diese sind danach für 24 Stunden nicht mehr veränderbar und zwingend bindend. Die Meldung erfolgt elektronisch an eine dafür einzurichtende Zentralstelle bei den deutschen Aufsichtsbehörden. LiquidFeedback
Datum der letzten Änderung
30.03.2012 |
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