Bundesparteitag 2011.2/Antragsfabrik/Satzungsänderung 015

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Tango-preferences-system.svg Dies ist ein Satzungsänderung (im Entwurfsstadium) für den Bundesparteitag 2011.2.

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Antragstitel

Erstmalig Demokratischer BPT

Antragsteller
Antragstyp

Satzungsänderung

Antragstext

Es wird beantragt in der Bundessatzung Abschnitt A §9b um folgende Punkte zu ergänzen:

(9) Jeder Pirat hat das Recht auf dem Parteitag repräsentiert zu werden, auch wenn er physisch nicht anwesend sein kann.

Aktuelle Fassung
==== § 9b - Der Bundesparteitag ====

(1) Der Bundesparteitag ist die Mitgliederversammlung auf Bundesebene.

(2) Der Bundesparteitag tagt mindestens einmal jährlich. Die Einberufung erfolgt aufgrund Vorstandsbeschluss oder wenn ein Zehntel der Piraten es beantragen. Der Vorstand lädt jedes Mitglied per Brief oder Fax mindestens 6 Wochen vorher ein. Es gilt per Brief das Datum des Poststempels, per Fax der mit Datum und Unterschrift vom Versender bestätigte Sendebericht. Ist eine Faxnummer bekannt, so wird per Fax eingeladen, sonst per Brief. Ist eine E-Mail-Adresse bekannt, so kann vorher per E-Mail eingeladen werden. Die reguläre Einladung kann entfallen, wenn das Mitglied den Empfang der E-Mail spätestens 6 Wochen vor dem Bundesparteitag bestätigt hat. Die Einladung hat Angaben zum Tagungsort, Tagungsbeginn, vorläufiger Tagesordnung und der Angabe, wo weitere, aktuelle Veröffentlichungen gemacht werden, zu enthalten. Spätestens 2 Wochen vor dem Parteitag sind die Tagesordnung in aktueller Fassung, die geplante Tagungsdauer und alle bis dahin dem Vorstand eingereichten Anträge im Wortlaut zu veröffentlichen.

(3) Ist der Bundesvorstand handlungsunfähig, kann ein außerordentlicher Bundesparteitag einberufen werden. Dies geschieht schriftlich mit einer Frist von zwei Wochen unter Angabe der Tagesordnung und des Tagungsortes. Er dient ausschließlich der Wahl eines neues Vorstandes.

(4) Der Bundesparteitag nimmt den Tätigkeitsbericht des Bundesvorstandes entgegen und entscheidet daraufhin über seine Entlastung.

(5) Der Bundesparteitag beschließt über die Schiedsgerichtsordnung und die Finanzordnung, die Teil dieser Satzung sind.

(6) Über den Parteitag, die Beschlüsse und Wahlen wird ein Ergebnisprotokoll gefertigt, das von der Protokollführung, der Versammlungsleitung und dem neu gewählten Vorsitzenden oder dem stellvertretenden Vorsitzenden unterschrieben wird. Das Wahlprotokoll wird durch den Wahlleiter und mindestens zwei Wahlhelfer unterschrieben und dem Protokoll beigefügt.

(7) Der Bundesparteitag wählt zwei Rechnungsprüfer, die den finanziellen Teil des Tätigkeitsberichtes des Vorstandes vor der Beschlussfassung über ihn prüfen. Das Ergebnis der Prüfung wird dem Parteitag verkündet und zu Protokoll genommen. Danach sind die Rechnungsprüfer aus ihrer Funktion entlassen.

(8) Der Bundesparteitag wählt mindestens zwei Kassenprüfer. Diesen obliegen die Vorprüfung des finanziellen Tätigkeitsberichtes für den folgenden Bundesparteitag und die Vorprüfung, ob die Finanzordnung und das PartG eingehalten wird. Sie haben das Recht, kurzfristig Einsicht in alle finanzrelevanten Unterlagen zu verlangen, die ihnen dann vollständig zu übergeben sind. Sie sind angehalten, etwa zwei Wochen vor dem Bundesparteitag die letzte Vorprüfung der Finanzen durchzuführen. Die Amtszeit der Kassenprüfer ist deckungsgleich mit der Amtszeit der Mitglieder des Bundesvorstandes.
Neue Fassung
==== § 9b - Der Bundesparteitag ====

(1) Der Bundesparteitag ist die Mitgliederversammlung auf Bundesebene.

(2) Der Bundesparteitag tagt mindestens einmal jährlich. Die Einberufung erfolgt aufgrund Vorstandsbeschluss oder wenn ein Zehntel der Piraten es beantragen. Der Vorstand lädt jedes Mitglied per Brief oder Fax mindestens 6 Wochen vorher ein. Es gilt per Brief das Datum des Poststempels, per Fax der mit Datum und Unterschrift vom Versender bestätigte Sendebericht. Ist eine Faxnummer bekannt, so wird per Fax eingeladen, sonst per Brief. Ist eine E-Mail-Adresse bekannt, so kann vorher per E-Mail eingeladen werden. Die reguläre Einladung kann entfallen, wenn das Mitglied den Empfang der E-Mail spätestens 6 Wochen vor dem Bundesparteitag bestätigt hat. Die Einladung hat Angaben zum Tagungsort, Tagungsbeginn, vorläufiger Tagesordnung und der Angabe, wo weitere, aktuelle Veröffentlichungen gemacht werden, zu enthalten. Spätestens 2 Wochen vor dem Parteitag sind die Tagesordnung in aktueller Fassung, die geplante Tagungsdauer und alle bis dahin dem Vorstand eingereichten Anträge im Wortlaut zu veröffentlichen.

(3) Ist der Bundesvorstand handlungsunfähig, kann ein außerordentlicher Bundesparteitag einberufen werden. Dies geschieht schriftlich mit einer Frist von zwei Wochen unter Angabe der Tagesordnung und des Tagungsortes. Er dient ausschließlich der Wahl eines neues Vorstandes.

(4) Der Bundesparteitag nimmt den Tätigkeitsbericht des Bundesvorstandes entgegen und entscheidet daraufhin über seine Entlastung.

(5) Der Bundesparteitag beschließt über die Schiedsgerichtsordnung und die Finanzordnung, die Teil dieser Satzung sind.

(6) Über den Parteitag, die Beschlüsse und Wahlen wird ein Ergebnisprotokoll gefertigt, das von der Protokollführung, der Versammlungsleitung und dem neu gewählten Vorsitzenden oder dem stellvertretenden Vorsitzenden unterschrieben wird. Das Wahlprotokoll wird durch den Wahlleiter und mindestens zwei Wahlhelfer unterschrieben und dem Protokoll beigefügt.

(7) Der Bundesparteitag wählt zwei Rechnungsprüfer, die den finanziellen Teil des Tätigkeitsberichtes des Vorstandes vor der Beschlussfassung über ihn prüfen. Das Ergebnis der Prüfung wird dem Parteitag verkündet und zu Protokoll genommen. Danach sind die Rechnungsprüfer aus ihrer Funktion entlassen.

(8) Der Bundesparteitag wählt mindestens zwei Kassenprüfer. Diesen obliegen die Vorprüfung des finanziellen Tätigkeitsberichtes für den folgenden Bundesparteitag und die Vorprüfung, ob die Finanzordnung und das PartG eingehalten wird. Sie haben das Recht, kurzfristig Einsicht in alle finanzrelevanten Unterlagen zu verlangen, die ihnen dann vollständig zu übergeben sind. Sie sind angehalten, etwa zwei Wochen vor dem Bundesparteitag die letzte Vorprüfung der Finanzen durchzuführen. Die Amtszeit der Kassenprüfer ist deckungsgleich mit der Amtszeit der Mitglieder des Bundesvorstandes.

(9) Jeder Pirat hat das Recht auf dem Parteitag repräsentiert zu werden, auch wenn er physisch nicht anwesend sein kann.
Antragsbegründung

Bis jetzt werden sämtliche Entscheidungen von der Minderheit der Piraten getroffen, die gerade vor Ort ist. Das Piraten für mehr Demokratie stehen ist hierbei nicht ersichtlich. Bis jetzt leben die Piraten die Tatsache, dass jeder, der genügend Zeit und Geld hat, mitmachen kann (was auch nicht schlecht ist). Demokratie bedeutet aber deutlich mehr als die Diktatur der Engagierten.

In der Vergangenheit gab es viele Beispiele wie so etwas realisiert werden könnte (hier einige Beispiele):

  • ein zweistufiges Delegiertensystem, bei dem jeder Pirat sich selbst vertreten kann, wenn er will
  • dezentrale Parteitage
  • vorherige Abstimmung

Dieser Satzungsänderungsantrag würde die Geschäftsordnung zwingen ein System (welches auch immer) einzuführen, ohne genau zu bestimmen wie das geartet ist.

Nebenbei sollte verhindert werden, dass jemand einfach 100-500 Leute nimmt, deren Mitgliedsbeitrag am BPT zahlt (Firmen haben schon Beträge in dieser Größenordnung gespendet) und dann alle Abstimmungen bestimmt.

Ich weiss, es wird nicht leicht für die Engagierten ihre Macht an die Demokratie abzugeben (nichts anderes bedeutet diese Änderung), aber wir können nicht Wasser predigen und Wein trinken.


Datum der letzten Änderung

01.11.2011



Anregungen

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Diskussion

Besser als hier: http://wiki.piratenpartei.de/Benutzer:B.pwned/Landesdelegiertenordnung Kann man es garnicht formulieren.

Contra-Argument

  • die Partei zwingen, "sowas" einzuführen, ohne ihr zu sagen, was und wie, finde ich nicht in Ordnung. Und das beschriebene zweistufige Delegiertensystem (siehe Begründung) ist nicht zulässig, da unterschiedliche Stimmgewichte. CEdge
    • Momentan haben Piraten die nicht anwesend sein können garkeine Stimme. Unterschiedlichere Stimmgewichte gibts nicht. Tiefst undemokratisch. Serbitar
      • Es gibt bei dem u. a. vorgeschlagenen zweistufigen System unterschiedliche Stimmgewichte, da manche Piraten andere Piraten vertreten würden. CEdge
        • I stand corrected. PartG §10 Abs (2). Allerdings gilt bei der FDP:

(5) Kann ein Delegierter sein Stimmrecht auf dem Parteitag nicht ausüben, so steht ihm das Recht zu, seine Stimme durch schriftliche Ermächtigung auf einen anderen Delegierten oder einen Ersatzdelegierten seines Landesverbandes zu übertragen. Macht er von diesem Recht, dessen Ausübung ihm sein Landesvorstand ermöglichen muss, keinen Gebrauch, so tritt an seine Stelle ein Ersatzdelegierter in der Reihenfolge der erreichten Stimmen. Sind Ersatzdelegierte nicht vorhanden, tritt an die Stelle des verhinderten Delegierten der Delegierte mit der höchsten Stimmenzahl, der dann zwei Stimmen vertritt. Wird ein gewählter Delegierter in einen anderen Landesverband überwiesen, geht das Delegiertenamt auf den Ersatzdelegierten mit der höchsten Stimmenzahl über. Serbitar

  • § 15 Abs.5 Satz 1 der FDP-Bundessatzung ist wegen Verstoß gegen § 10 Abs.2 Satz 1 PartG rechtswidrig, aber auch schon deswegen, weil die Befugnis zur Übertragung des Stimmrechts gegen das demokratische Grundprinzip der Unmittelbarkeit der Wahl verstößt (so schon Heinz: Organisation innerparteilicher Willensbildung, 1987, S.97; ganz herrschende Meinung!). § 15 Abs.3 Satz 3 PartG enthält weiter ein absolutes Verbot des imperativen Mandats, also ist eine gebundene Abstimmung eines Delegierten von vorn herein ausgeschlossen; folglich sind alle Wahlen und Beschlüsse eines FDP-Parteitags, die von § 15 Abs.5 Satz 1 der FDP-Bundesatzung getragen werden, von vorn herein nichtig; die Diskussion in Fachkreisen geht nur noch darum, ob alle Beschlüsse der FDP-Parteitage schon wegen dieser Satzungsregelung selbst a priori nichtig sind (also weil diese Regel in der Satzung so vorgesehen ist), oder ob FDP-Parteitagsbeschlüsse nur dann ex ante nichtig sind, wenn auf einem konkreten FDP-Parteitag mindestens ein Delegierter von dieser Regelung auch Gebrauch gemacht hat – tatsächlich jedoch kommt eine Anwendung dieser Stimmenübertragung auch bei der FDP real gar nicht vor.

Roguemale 09:30, 27. Okt. 2011 (CEST)

Pro/Contra-Argument: ...

In § 8 Abs.1 Satz 2 PartG steht sprachlich klar und in der Sache völlig eindeutig: "Durch die Satzung kann bestimmt werden, daß in den überörtlichen Verbänden an die Stelle der Mitgliederversammlung eine Vertreterversammlung tritt, deren Mitglieder für höchstens zwei Jahre durch Mitglieder- oder Vertreterversammlungen der nachgeordneten Verbände gewählt werden." (Hervorhebungen von mir). Das Parteigesetz lässt Parteitage aller Ebenen folglich nur zu entweder als Mitgliederversammlungen oder als Versammlung gewählter Delegierter; jedes wie auch immer gearteten Mischsystem dagegen ist eindeutig rechtswidrig. Wahlen und Beschlüsse eines rechtswidrig zusammengesetzten Parteitags jedoch sind rechtlich von vorn herein nichtig; würde unsere Satzung ein Mischsystem auch nur zulassen, dann wären alle Parteitage schon aus rein rechtlichen Gründen und von vorn herein handlungsunfähig - und könnten es auch nie mehr werden. Satzungsmäßiges Einführen eines Mischsystems, egal wie es auch gedacht sein sollte, wäre also schon aus rein rechtlichen Gründen das definitive Ende der Piratenpartei. --Roguemale 09:54, 27. Okt. 2011 (CEST)

Unterstützung / Ablehnung

Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen

  1.  ?
  2.  ?
  3. ...

Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen

  1. Spearmind 16:56, 9. Okt. 2011 (CEST) Delegierte, völlig ausgeschlossen
  2. Monarch 18:18, 9. Okt. 2011 (CEST) siehe oben
  3. CEdge
  4. Andena Deligationen einführen? Nö! Einem Antrag zustimmen, der offenlässt, was er bezweckt? Nein!
  5. Korbinian 20:33, 11. Okt. 2011 (CEST) gegen zwangsdelegationen. über freiwillige delegation kann man reden, ich stelle mir das in der praxis aber vor allem aus rechtlicher sicht schwierig vor (die stimmen wären dann ja nicht mehr gleich). ohne konkreten vorschlag ablehnung.
  6. AndreR: In Diskussionen hat es sich schon öfter ergeben, dass man sich umentscheidet. Das ist bei einer Vorabstimmung o.Ä. nicht möglich. Ich bin jedoch für einen dezentralen Parteitag oder auch LQFB.
  7. Laird_Dave 15:46, 12. Okt. 2011 (CEST) "Diktatur der Engagierten"? Schuss nicht gehört? Wer sich engagiert nimmt Einfluss, wer nicht der nicht. That's life.
  8. LordSnow 15:47, 26. Okt. 2011 (CEST) (und immer wieder von vorn die Leier: Delegieren ist Selbstbestimmen, lasst uns das Stimmgewicht passiver Mitglieder gegen die aktiven einsetzen, warum noch selbst mit Inhalten/Anträgen befassen? Hirn abschalten, delegieren und die Zeit für andere Dinge nutzen. Und einen Delegierten mit großem Stimmgewicht zu schmieren ist natürlich auch net so schlimm, öffnen wir doch Tür und Tor für Korruption und fire&forget, who cares?)
  9. --Roguemale 09:33, 27. Okt. 2011 (CEST) aus rechtlichen Gründen, siehe oben.
  10. ...

Piraten, die sich vrstl. enthalten

  1. Caladan Das Problem ist auf jeden Fall existent und muss irgendwann mal angegangen werden. Piraten die wegen Entfernung etc. nicht anreisen können, müssen auch Einfluss haben. Aber DAS ist nun wirklich zu unkonkret... da macht man es sich zu leicht imo. 20:53, 9. Okt. 2011 (CEST)
  2. Kolibri 20:22, 12. Okt. 2011 (CEST) Ich schließe mich Caladan an. Es ist ein ernstzunehmendes Problem. Die PP sollte sich selbstverständlich in jeglicher Beziehung und auf jeglicher Ebene mit der Sicherstellung größtmöglicher Partizipation des Parteivolkes beschäftigen. Die Repräsentative Demokratie- dies ist einer ihrer Hauptmechanismen - schließt durch die praktische Unmöglichkeit der Partizipation der Basis direktdemokratische Mitbestimmung aus. Selbstverständlich ist die "Diktatur der Engagierten", die auf die Erlangung von Parteiämtern oder Parlamentssitzen hinarbeiten oder die aus welchen Gründen auch immer (berufliche Freiheit, keine Familie ect.) mehr Zeit zum Engement haben, ein dickes Problem. Ich möchte keine "Elefanten" in der Partei, wie sie der Partein-Kritiker Arnim bezeichnet.
  3. Magnus R. Wir brauchen dafür schon ein konkretes Konzept.