Bundesparteitag 2011.2/Antragsfabrik/Programmänderung 109

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Tango-preferences-system.svg Dies ist ein Programmänderung (im Entwurfsstadium) für den Bundesparteitag 2011.2.

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Antragstitel

Waffenrecht - Versachlichung der Diskussion und angemessene Gesetzgebung

Antragsteller

TheBug, Cathy, Brightblade

Antragstyp

Programmänderung

Antragstext

Der Bundesparteitag möge beschließen das Parteiprogramm um eine Aussage zum Waffenrecht zu erweitern:

Die Verschärfungen der Waffengesetze in den letzten Jahren dienten vor allem dazu, Sicherheit vorzutäuschen und einfache und schnelle Antworten auf komplizierte Probleme zu geben. Wir setzen uns für Waffengesetze ein, welche die notwendige Sicherheit gewährleisten, aber nicht unnötig die Freiheit der Bürger beschneiden. Die bereits beschlossenen Kontrollmaßnahmen sind zu überprüfen. Legale Schusswaffenbesitzer sind auf Zuverlässigkeit geprüfte Bürger und dürfen als Minderheit nicht diskriminiert werden. Die Einschränkung des Grundrechtes auf Unverletzlichkeit der Wohnung (Art.13) durch Kontrollen ohne Anlaß ist zurückzunehmen.


Antragsbegründung

Begründung

Die aktuelle Waffengesetzgebung

  • verletzt den Grundwert Privatsphäre durch verdachtsunabhängige Hauskontrollen und das zentrale Nationale Waffen-Register
  • verletzt den Grundwert Transparenz, da Fakten zum Schusswaffenmissbrauch mit legalen Waffen seit 2000 nicht mehr veröffentlicht werden
  • verletzt den Grundwert Gerechtigkeit, da
    • legale Waffenbesitzer trotz einer unter dem Durchschnitt der Bevölkerung liegenden Deliktrate wesentlich strenger kontrolliert und verfolgt werden als illegale Waffenbesitzer
    • die Kontrolle der bereits überprüften Waffenbesitzer mit einem höheren Aufwand betrieben wird als die Strafverfolgung von Gewaltdelikten
    • missachtet den Grundwert Beteiligung, da die Ergebnisse des "Runden Tischs 2002" mit Vertretern aus Polizei, Sport-, Jagd-, Handel-, Sammel- und Herstellerverbände ignoriert wurden
  • verletzt den Grundwert Fairness, da die Gesetze unter Druck der Medien entstanden, die einseitig berichteten
  • verletzt den Grundwert Rücksicht, da die Minderheit "legale Waffenbesitzer" in Medien und Politik diskriminiert werden darf
  • verletzt den Grundwert Kompetenz, da Gesetze ohne Evaluation zum Risikogewinn verschärft wurden.

Das Waffenrecht in Deutschland wurde zuletzt in 2009 primär auf Druck der Medien verschärft. Dabei wurde für die Behörden ein Recht eingeräumt, verdachtsunabhängig die Wohnung eines Waffenbesitzers zur Inspektion der Waffen zu betreten. Das ist ein wesentlicher Eingriff in die Grundrechte (Art.13 Grundgesetz).

Weiterhin wurde das Mindestalter selbst für die sportliche Ausübung von olympischen Disziplinen angehoben, für Luftdruckwaffen auf 12 Jahre, Kleinkaliber (z.B. Biathlon) auf 14 Jahre. Damit ergeben sich für Deutschland im internationalen Vergleich erhebliche Nachteile beim Sport.

Die EU hat eine Richtlinie erlassen, nach der bis 2014 EDV-Waffen-Register einzurichten sind. Deutschland will bis Ende 2012 alle lokal erhobenen Daten zusätzlich in einem zentralen Register spiegeln, was zu vermehrtem Datenmissbrauch führen kann.

In der Diskussion um das Waffenrecht in Deutschland wird meist vernachlässigt, dass die Zahl der Straftaten mit legalen Waffen so gering ist, dass die PKS (Polizeiliche Kriminalstatistik) diese in ihren jährlichen Berichten nicht gesondert ausweist. Es ist statistisch belegt, dass die legalen Waffenbesitzer verantwortungsvoll mit Ihren Waffen umgehen. Es ist keine Verbesserung der Sicherheitslage durch weitere Einschränkungen der Rechte von legalen Waffenbesitzern zu erwarten, dagegen sind die Einschränkungen der Persönlichkeitsrechte der betroffenen Bürger gravierend. Ein Vergleich mit anderen Ländern zeigt auch, dass es keinen Zusammenhang zwischen legalem Waffenbesitz und Straftaten mit Waffen gibt, die USA haben ein sehr liberales Waffenrecht und eine hohe Kriminalitätsrate, die Schweiz hat ebenfalls ein liberales Waffenrecht aber keine höhere Kriminalitätsrate als Deutschland, dagegen hat Großbritanien trotz sehr restriktivem Waffenrecht eine hohe Kriminalitätsrate.


Zielsetzung

Das Waffenrecht gehört auf den Prüfstand. Verbote und Beschränkungen müssen geeignet sein, das Risiko des Waffenmissbrauchs zu vermindern.

Die letzten Novellierungen des Waffengesetzes sind rückgängig zu machen, insbesondere:

  • verdachtsunabhängige Überprüfung und Hauskontrollen (fehlender Verhältnismäßigkeitsgrundsatz und Einschränkung der Unverletzlichkeit der Wohnung)
  • überzogene Anforderungen an das Bedürfnis und die Zuverlässigkeit (Eigentums- und Werteverluste durch Zwangsverkäufe und entschädigungslosen Entzug)
  • Regelungen zum erhöhten Mindestalter (Training von Nachwuchssportlern leidet, auch bei olympischen Disziplinen)
  • Erbwaffenblockierpflicht (Die Blockiervorrichtungen sind unsicher und damit praktisch wirkungslos; die gesetzliche Pflicht wurde maßgeblich durch Lobbying beeinflusst)
  • Messerführverbot: Camper, Hausfrauen, Handwerker u.a. sind davon betroffen, während sich das „Problemklientel" nicht darum kümmert, ob die Gegenstände, die sie für Gewalttaten nutzen, verboten sind oder nicht.

Nicht verändert werden sollen die Regeln für das Führen von Waffen in der Öffentlichkeit, dies soll den Sicherheitskräften und nach strengen Kriterien wenigen, ausgewählten Waffenscheinbesitzern vorbehalten bleiben. Ebenfalls nicht verändert werden sollen die risikorelevanten Anforderungen an das Bedürfnis (z.B. Schießsport, Jagd, Sammeln), die Zuverlässigkeit (u.a. einwandfreies Führungszeugnis) und die Aufbewahrung (sichere Lagerung und Transport), wobei Einzelregelungen auf ihren Sinn überprüft werden sollten.


Hintergrundinformationen

In Deutschland besitzen ca. 1,8 Millionen Bürger eine Waffenbesitzerlaubnis, auf denen 6,4 Millionen Schusswaffen eingetragen sind. Die Behörden schätzen den illegalen, nicht registrierten Bestand auf ca. 20 Millionen. Bei 0,2 Prozent aller Straftaten werden Schusswaffen eingesetzt. 95% der eingesetzten Schusswaffen sind illegal oder frei verkäuflich.

Ohne Risikokompetenz wurden mehrere Kontrollmaßnahmen verabschiedet, die nie in ihrer Wirkung evaluiert wurden. Ausgehend von dem Ansatz "Jede Waffe weniger erhöht die innere Sicherheit" wurde der Waffenerwerb und -erhalt erschwert und die legalen Waffenbesitzer ohne Faktenlage diskriminiert.

Risikokompetenz bedeutet eine vernünftige Balance zwischen Risiko, Verboten und Beschränkungen zu schaffen.

Das Risiko des Schusswaffenmissbrauchs wird durch die folgenden sinnvollen drei Säulen des Waffenrechts bereits seit 1972 effektiv vermindert:

1. Kontrolle der Schusswaffen Vollautomatische Schusswaffen und Kriegswaffen sind in Deutschland für den Privatbesitz verboten. Schreckschusswaffen und Luftdruckwaffen sind ab Volljährigkeit frei erhältlich, andere Feuerwaffen sind nur für kontrollierte Erwerber erhältlich.

2. Kontrolle des Erwerbers Mit einer bestandenen Sachkundeprüfung, einem aktuellen und einwandfreien Führungszeugnis, sowie weiteren Auflagen erteilt die Behörde das Recht, Waffen zu besitzen. Der Waffenbesitzer hat die Pflicht dafür zu sorgen, dass seine Waffen nicht in die Hände von Unberechtigten gelangen. Straftaten, Einschränkung der Mündigkeit oder Trunkenheit am Steuer führen zum sofortigen Verlust der Genehmigung zum Waffenbesitz. Damit verbunden ist die Verpflichtung, die im Besitz befindlichen Waffen umgehend zu veräussern, oder vernichten zu lassen.

3. Kontrolle des Zwecks bzw. Bedürfnisses Voraussetzung für den Erwerb einer Schusswaffe ist ein nachgewiesenes Bedürfnis. In Deutschland wird Sportschießen, Jagd und Sammeln unter bestimmten Auflagen als Bedürfnis anerkannt.

Sportschützen müssen Mitglied in einem Schützenverein sein und erhalten erst nach dem Nachweis von Training in den entsprechenden Disziplinen die Erlaubnis, eine Waffe zu erwerben. Jäger müssen die Jagdprüfung ("Grünes Abitur") bestehen und einen Jagdschein lösen. Sammler müssen den Nachweis erbringen, dass sie tatsächlich in der Lage sind, eine bedeutende Sammlung anzulegen, u.a. müssen sie ihre Sammlung stetig erweitern.


Fehlende Evaluation und Fakten

Die Zahl der Tötungsdelikte in Deutschland (Mord, Totschlag und Tötung auf Verlangen) lag im Jahr 2010 bei 2218. In 145 Fällen (6,5%) wurden Schusswaffen eingesetzt, davon waren über 90% nicht registriert. Das BKA sieht laut seinen Sicherheitsberichten eine rückläufige Tendenz bei den Delikten mit Schusswaffen. Der Abwärtstrend läuft kontinuierlich seit 1976 ohne Beeinflussung durch Waffenrechtsnovellierungen.

Seit dem Jahr 2000 wird die BKA Statistik nicht mehr veröffentlicht, die den Anteil von mit erlaubnispflichtigen Legalwaffen beganger Straftaten aufzeigt.

Die 2011 gestellte Kleine Anfrage an den Berliner Senat ergab insgesamt 6 missbräuchliche Einsätze von erlaubnispflichtigen Legalwaffen in den Jahren 2003 bis 2010. In der gleichen Zeit wurden 161465 Gewaltdelikte verübt, davon 5012 mit Schusswaffen.


Einfluss von Öffentlicher Meingung und Nichtregierungsorganisationen auf das internationale und nationale Waffenrecht

Die Studie des Small Arms Survey schrieb 2011: Medienwirksame Zwischenfälle mit Waffengewalt haben häufig Einfluss auf nationale Waffengesetze. Dies ist am deutlichsten in den Ländern zu beobachten, in denen Waffengewalt sehr selten auftritt, in denen Amokläufe große Gefühle der Ohnmacht auslösen und so den Fokus auf härtere Kontrollen lenken.


Weitere Informationen

Analyse von Rechtspsychologen zum Thema legaler Waffenbesitz: http://www.waffenrecht.uni-bremen.de/html/downloads.html

Bundesinstitut für Risikobewertung: Rechtfertigen gefühlte Risiken staatliches Handeln?: http://www.bfr.bund.de/cm/350/rechtfertigen_gefuehlte_risiken_staatliches_handeln_tagungsband.pdf

Wikipedia: Kontrolle des zivilen Waffenbesitzes anhand des Jahrbuchs des Small Arms Survey 2011, Kapitel 9: http://de.wikipedia.org/wiki/Waffenkontrolle_(Recht)#Kontrolle_des_zivilen_Waffenbesitzes

Bericht des BKA für 2010: http://www.bka.de/nn_193232/SharedDocs/Downloads/DE/Publikationen/PolizeilicheKriminalstatistik/pksJahrbuecher/pks2010,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/pks2010.pdf

Dobat, A., Heubrock, D. & Stöter, J. (2006). Waffenbesitz und Waffenmissbrauch in Deutschland - Ein gesellschaftliches Problem oder statistische Auslegungssache?. Kriminalistik 12/2006. (Mit den vom BKA veröffentlichten Zahlen aus dem Jahr 2002)

2. Periodischer Sicherheitsbericht des BKA 2006: http://www.bmi.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Veroeffentlichungen/2_periodischer_sicherheitsbericht_langfassung_de.pdf;jsessionid=B29285ED742BB942916D060609D58357.1_cid231?__blob=publicationFile

Abgelehnter Änderungsantrag (FDP) 2008 in Bezug auf Zuverlässigkeit und Mindestalter (Seite 14-15): http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/16/082/1608224.pdf

Kleine Anfrage Berlin 2011 zum Schusswaffen-Missbrauch: http://www.parlament-berlin.de:8080/starweb/adis/citat/VT/16/KlAnfr/ka16-15734.pdf

Haltung des Bundestags zur Kritik an der Waffenrechtsnovelle 2002: http://dipbt.bundestag.de/doc/btd/14/083/1408340.pdf


Datum der letzten Änderung

30.11.2011


NEUE FASSUNG

Der Antragstext wurde am 4.11.2011 nach Überarbeitung durch die AG Waffenrecht nun als Antrag zum Parteiprogramm formuliert.


Anregungen

Bitte hier Tipps zur Verbesserung des Antrages eintragen.

  • Statt Wir setzen uns für Waffengesetze ein, welche die sorgfältige Aufbewahrung von Schusswaffen regeln und dadurch die Sicherheit aller Bürger gewährleisten: Wir setzen uns für Waffengesetze ein, die Waffenmissbrauch durch private Besitzer risikokompetent verhindern.
Begründung: Risikokompetenz bedeutet eine vernünftige Balance zwischen Risiko, Verboten und Beschränkungen zu schaffen. Die sichere Aufbewahrung ist nur ein Kontrollmerkmal der drei Säulen des Waffenrechts (Kontrolle der Schusswaffen, Kontrolle des Erwerbers, Kontrolle des Zwecks/Bedürnisses)
Weblinks zu Risikokompetenz
[1] Bundesinstitut für Risikobewertung: Rechtfertigen gefühlte Risiken staatliches Handeln?
[2] Bild der Wissenschaften: Die Gesellschaft muss lernen, mit Risiken gelassener umzugehen
[3] WDR - Quarks & Co: Angst, die gefährlichste Waffe... (Subjektives Riskoempfinden kontra Realität, irrationale Sicherheitsvorkehrung kontra Realität)
Weblink zu internationalen Waffenkontrollmaßnahmen
[4] Wikipedia: Kontrolle des zivilen Waffenbesitzes anhand des Jahrbuchs des Small Arms Survey 2011, Kapitel 9
--Cathy 20:04, 27. Okt. 2011 (CEST)
  • Statt Sportschützen legale Waffenbesitzer setzen, da auch Jäger, Sammler, Erben und Altbesitzer betroffen sind. --Cathy 20:10, 27. Okt. 2011 (CEST)
Nachtrag. Auf anraten von Tierlieb das Wort Schusswaffen auf Waffen geändert, da auch Messerbesitzer heutzutage vom WaffG arg gebeutelt werden.
  • Cathy, die Anregungen sind gut. Ich habe den Antragstext hier: [5] im Pad, da können wir den überarbeiten. TheBug 22:03, 27. Okt. 2011 (CEST)
  • Warum haben wir hier eigentlich nur Schusswaffen erwähnt? Die Änderungen am Waffengesetz betreffen ja auch andere Waffen wie Messer: Und besonders das Führverbot für Einhandmesser ist ein exzellentes Beispiel für populistische Anlassgesetzgebung ohne Auswirkung (keine Wirkung auf irgendwelche Kriminalitätsstatistiken), mit erfundenem Grund (das berühmte Angriff-auf-Türsteher-Video), handwerklich mies (Definition von Einhandmesser) und dann noch mit einer perfiden Umsetzung (Führverbot statt Totalverbot um Zwangsenteignung und damit Entschädigungen zu umgehen). Tierlieb 22:57, 27. Okt. 2011 (CEST)
100% Zustimmung. Satz auf Waffenmissbrauch ändern. BTW: Nachdem 2003 das Führen von SRS ohne Kleinen Waffenschein verboten wurden, sind die Verstöße gegen das WaffG sprunghaft angestiegen. Die Auswirkungen auf Gewaltdelikte (Tendenz seit 30 Jahren fallend) war minimal. Ähnlich sieht es bei den Messerführverbots-Verstößen aus: Mehr Anklagen, mehr Verstöße, kein Sicherheitsgewinn, dafür hat die Justiz mehr zu tun.--Cathy 23:06, 27. Okt. 2011 (CEST)

Diskussion

Bitte hier das Für und Wider eintragen.

Contra Argument:

  • CAP: Ich halte die schützenswerte Privatsphäre hier für eine Brechstange der Waffenlobby. Man könnte die Waffen auch schlicht aus der Privatsphäre in ein zentrales Waffenlager verbannen und würde den gleichen Effekt erreichen. Außerdem ist der Besitz von Waffen freiwillig, so dass jeder die Wahl hat, sich durch den Verzicht auf Waffen der Kontrollerlaubnis zu entziehen.


    • Klar, und weil Du kein Interesse am Sportschießen hast ist Dir natürlich auch egal wie das funktionieren soll. Das zentrale Waffenlager ist eines der ungeschicktesten Konzepte. Die Waffen müssen ja zum Wettkampfort, man schießt ja nicht nur auf dem eigenen Stand. Das Grundproblem dabei ist wie immer, dass die Leute, die sich an die Gesetze halten nicht das Problem sind und die Leute die legal Waffen haben kommen nur ganz selten in Konflikt mit dem Gesetz. Ein Zentrallager für Küchenmesser wäre auch sinnvoll, damit werden auch jede Menge Leute umgebracht. Wie? Nicht praktisch? TheBug 21:04, 25. Okt. 2011 (CEST)
    • Zentrale Waffenlager sind aus mehreren Gründen eine schlechte Idee: Solche "Waffenlager" wären für Kriminelle der beste Angriffspunkt um sich Zugang zu vielen Waffen zu verschaffen. Schützenhäuser liegen idR. am Waldrand ausserhalb von Wohngebieten. Eine Bewachung wäre für Schützenvereine nicht bezahlbar. Waffen dürfen übrigens nicht in unbewohnten Gebäuden gelagert werden. Dieser Fakt kann schon heute zu Problemen führen wenn man längere Zeit abwesend ist. Ein Sportwaffenlager im Polizeirevier erinnert sehr an die DDR.Volker t. 20:05, 29. Okt. 2011 (CEST)
    • Das Waffenrecht in seiner jetzigen Form widerspricht dem Grundsatz der Piraten bzgl. Privatsphäre und Datenschutz. 1. Beispiel: Das nationale zentrale Waffenregister erlaubt es künftig fast jedem Behördenangestellten, der in Kenntnis von drei Datenfeldern ist, eine Abfrage zu stellen. Dieses Nationale Waffenregister besitzt alle Kennzeichen von ELENA, welches aus Datenschutzgründen nachträglich wieder abgeschafft wurde. 2. Beispiel: Legale Waffenbesitzer sind gebrandmarkt. Auf den Akten der Meldebehörden prangt ein rotes W, in den digitalen Akten leuchtet in Rot die Warnschrift Waffenbesitzer auf. Da nur 3% aller Bundesbürger Waffenbesitzer sind, werden viele themenfremde Sachbearbeiter durch diese Markierung unfreundlich und furchtsamer. Auch Polizeieinsätze wegen Lärmbelästigung rücken bei legalen Waffenbesitzern in unverhältnismäßiger Stärke an, manchmal wird vorsichtshalber gleich das Sonderkommando geschickt. 3. Beispiel: Die Eingriffe in die Privatspähre steht in keinem Verhältnis zum Risiko des Missbrauchs. Die Berliner Evaluation bzgl. Missbrauch durch legale Waffenbesitzer kommt in 8 Jahren auf ganze sechs Missbrauchsfälle. Während dieser Zeit wurden andere Schusswaffen (freie und illegale) in Berlin 8925x bei einer Straftat eingesetzt, davon 5012x bei einem Gewaltdelikt. Quellen [6] Kleine Anfrage an den Berliner Senat: Schusswaffen-Missbrauch Drucksache 16/15734 vom 15. August 2011, [7] Polizeiliche Kriminalstatistik Berlin 2010 --Cathy 20:45, 27. Okt. 2011 (CEST)
    • Der Vorschlag der zentralen Aufbewahrung hat sowohl praktische wie auch prinzipielle Schwächen. Praktisch gibt es viele Gründe, eine Waffe zu transportieren - vom Besuch beim Büchsenmacher (bedenke: viele eigentlich naheliegende Reparaturen sind in Deutschland Büchsenmacher-pflichtig) bis zum Wettkampf (der sogar über mehrere Tage gehen kann und dann auch noch dort stattfinden mag, wo keine Aufbewahrungsmöglichkeit gegeben ist, wie auf vielen Bundeswehrständen). Noch dazu wird kaum jemand auf nur einem Schießstand schießen - fast jeder aktive Sportschütze ist in mehreren Vereinen (sicherlich ein Resultat des stark verschärften Zulassungs- und Prüfwesens für Schießstände - es gibt afaik nur zwei Stände in Deutschland, wo man alle Disziplinen des BDS schießen könnte, jeder andere Schütze muss auf mehrere Stände ausweichen). Zumal nicht klar ist, wie es sich mit Sportschützen verhalten würde, die außerdem noch Jäger sind - auf Grund des Jagdschutzes müssen die ihre Waffen in der Nähe haben (für den Anruf nachts, wenn wieder mal ein Autofahrer ein Reh angefahren hat), für die ist es keine Option und warum sollten die bevorteilt werden? Praktisch spricht also viel dagegen. Zudem ist die Frage gilt, was der Sinn sein mag, Waffen aus den Panzerschränken in bewohnten Häusern zu entfernen und sie statt dessen gesammelt irgendwo abseits der Zivilisation (nicht vergessen: Schießstände sind oft weit außerhalb, wegen der möglichen Lärmbelästigung - ideale Einbruchsziele) zu lagern. Prinzipiell sind noch andere Überlegungen interessant (Recht auf Eigentum ganz vorne), grundsätzlich sollte aber die Frage gelten: Warum? Waffen kommen aus Waffenschränken nicht abhanden. Das zeigt bspw. die oben verlinkte Kriminalstatistik. Tierlieb 22:44, 27. Okt. 2011 (CEST)
    • gerade im letzten Satz dieses Contra-Argumentes liese sich das Wort "Waffen" wunderbar durch "Computer" ersetzten und so könnte man den Bürgern erklären, "das sie sich durch den Verzicht auf Internet auch dem Bundestrojaner entziehen könnten". Es geht hier darum, das bei der verdachtsunabhängigen Kontrolle das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung eingeschränkt wird und so durch ein niedrigerrangiges Gesetzeswerk das Grundgesetz unterlaufen wird. (mein erster Eintrag hier, falls falsch formatiert bitte ändern)--RSS 09:29, 2. Nov. 2011 (CET)

Pro Argument:

  • DocBrown: Meine Meinung: Der Staat muß bei jedem Eingriff in die persönlichen Freiheiten der Bürger beweisen, dass ein Nutzen (hier: höhere Sicherheit) für die Bevölkerung besteht. Der Nutzen muß zudem die Nachteile (eingeschränktes Grundrecht, ggf. Verbot der weiteren Betätigung) für die Betroffenen (hier: > 1 Mio Sportschützen und Jäger) rechtfertigen. Angesichts der Fallzahlen und der für die Betroffenen erheblichen Einschränkungen ist die Rechtfertigung definitiv nicht gegeben. Ein liberales, nicht weiter verschärftes Waffenrecht sollte unterstützt werden.

Kontra Argument:

  • Thomas Lischke: ich glaube nicht, dass sich die Piraten auf das Thema des Waffenrechtes begeben sollten. Die von dir geforderte sichere Aufbewahrung von Waffen ist seit jeher Bestandteil des Waffengesetzes, nämlich in Form von Waffentresoren/speziellen Waffenschränken. Der Antrag suggeriert, dass es das nicht gibt. Stimmt aber nicht.

Pro Argument:

  • Globus: Meine Meinung: Ich finde den Antrag gut. Auch Waffenbesitzer haben Grundrechte. Unangemeldete Kontrollen sind nicht zwingend notwendig, wer will denn schon von uns dauernd in seiner Wohnung kontrolliert werden. Es kommt ja noch hinzu, dass dafür Gebühren bezahlt werden müssen, das ist nicht annehmbar. Stellen wir uns vor, wir müssten, wenn wir mit dem Auto kontrolliert werden dafür Gebühren bezahlen. Das würde jeder von uns ablehnen.

Pro Argument:

  • Piraten-Axel: Durch ein einfaches Gesetz die Unverletzlichkeit der Wohnung (§13 Grundgesetz) aufzuheben, kehrt einerseits die Unschuldsvermutung um und hebelt andererseits ein Grundrecht aus. Unter anderem aus diesem Grund ist die Novellierung zurückzunehmen. Ein verschärftes Waffenrecht trifft nur gesetzestreue Bürger. Kriminelle, aber auch vorsätzlich handelnde waren und sind hiervon nicht betroffen. Verschärfte Waffenrechte beschneiden nur gesetzestreue Bürger.

Pro-Argument:

  • Volker t. Eine Anlassbezogene Waffenkontrolle reicht völlig aus. Anlassbezogen bedeutet, wenn ich mich als Waffenbesitzer durch entsprechendes Verhalten (Z.B. ständigen Suff oder Neigung zu Gewalttaten) als unzuverlässig erweise.

Pro-Argument:

  • Volker t. Legale Waffenbesitzer sind i.d.R. besonders Gesetzestreu. Wenn der legale Waffenbesitzer polizeilich auffällt kann die Zuverlässigkeit abgesprochen und das Recht zum Waffenbesitz entzogen werden. Hierbei verliert der Waffenbesitzer alle seine teuer erworbenen Waffen.

Pro-Argument:

  • Erik der Rote Warum muss es ein Waffenbesitzer hinnehmen, dass er weniger Grundrechte besitzt als ein Verbrecher? Schaut man sich das Waffenrecht in unseren Nachbarstaaten an, sieht man erst wie überzogen unser Waffenrecht ist.

Pro-Argument:

  • Volker t. Verdachtsunabhängige Kontrollen sind einer pauschalen Kriminalisierung gleichzusetzen. Wohin es führen kann, wenn Behörden Bürger verdachtsunabhängig ausspionieren kann jeder an einem aktuellen Beispiel selbst sehen (http://www.heise.de/tp/artikel/35/35798/1.html).

Pro-Argument: ...

  • Volker t. Der Grundsatz des Verhältnismäßigkeit ist ein im Artikel 20 Absatz 3 des Grundgesetzes (GG) festgeschriebenes Rechtsstaatsprinzip. Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit hat damit Verfassungsrang und gilt damit für das gesamte öffentliche Recht. Ist der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz verletzt, ist das betreffende staatliche Handeln rechtswidrig und muss mit den zur Verfügung stehenden Rechtsbehelfen angefochten werden. Die Verhältnismässigkeit des geltenden Waffenrechts muss bei durchschnittlich drei Todesopfern jährlich (ohne Unterscheidung zwischen Totschlag, Mord und Selbstmord) durch Legalwaffen im Vergleich zu der Zahl von ca. 2 Millionen legale Schusswaffenbesitzer angezweifelt werden.

==== Pro-Argument Tilmann K.

Die Möglichkeit der unangemeldeten Kontrolle der Aufbewahrung ist abzuschaffen.

Es geht bei Waffen zwar um potentiell gefährliche Gegenstände und damit um die Sicherheit und Ordnung, und es ist eine Kontrolle der gesetzeskonformen Aufbewahrung durch die Verwaltung auch erforderlich, um die Bürger vor vermeidbaren Gefahren durch möglicherweise einzelne unerwartet unverantwortlich handelnde Waffenbsítzer zu schützen. Dies hat aber - soweit wie möglich - ohne Beeinträchtigung der Grundrechte der Bürger zu geschehen.

Die Aufbewahrungskontrolle ist (nur) dann - und auch dann nur nach Ankündigung und Terminabsprache - angezeigt, wenn der Legalwaffenbesitzer der Behörde gegenüber - auf Anforderung - nicht innerhalb einer angemessenen Frist - eine plausible Angabe über die Einzelheiten der gesetzeskonformen Verwahrung gemacht hat (bspw. nachvollziehbare Angaben über die Verwahrung oder Vorlage von Kopien der Kaufnachweise für ein Behältnis der erforderlichen Sicherheits-kategorie vorgelegt hat).

  • Volker t. Aktuell verhält es sich schon heute so, dass die zuständige Waffenbehörde Kontrollen macht, wenn innerhalb einer angemessenen Frist keine oder unzureichende Angaben über die Aufbewahrung der Waffen gemacht werden. Diese Aussage gilt zumindest für Südhessen und Nordbaden.

Pro/Contra-Argument: ...

...

Unterstützung / Ablehnung

Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen

  1. Monarch 00:12, 24. Okt. 2011 (CEST)
  2. Bernd_TH 00:20 24. Okt. 2011 (CEST)
  3. Subli 00:20 24. Okt. 2011 (CEST)
  4. Piraten-Axel 06:55 25. Okt 2011 (CEST)
  5. DocBrown 13:35 26. Okt 2011 (CEST)
  6. Globus 14:33 26. Okt 2011 (CEST)
  7. LordSnow 21:39, 26. Okt. 2011 (CEST)
  8. Cathy 20:06, 27. Okt. 2011 (CEST)
  9. --Reminder 22:45, 27. Okt. 2011 (CEST)
  10. Tierlieb 00:36, 28. Okt. 2011 (CEST)
  11. Freier Bürger 11:03, 28. Okt. 2011 (CEST)
  12. Volker t. 21:07, 29. Okt. 2011 (CEST)
  13. --Lars! 21:12, 30. Okt. 2011 (CET)
  14. --Erik der Rote! 22:27, 30. Okt. 2011 (CET)

Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen

  1. Spearmind 09:08, 25. Okt. 2011 (CEST)
  2. Thomas Lischke
  3.  ?
  4. RdGkA
  5. ...

Piraten, die sich vrstl. enthalten

  1. Andena
  2.  ?
  3. ...