Bundesparteitag 2009.1/Satzungsänderungsanträge/S/SA4
- Änderungsantrag Nr.
- S4
- Beantragt von
- Alexander Bock
- Betrifft
- Bundessatzung / §12 Abs. 3
- Beantragte Änderungen
Der derzeitige Absatz 3
- "Die Regelungen aus Absatz 1 gelten ebenso für eine Änderung des Programms der Piratenpartei Deutschland."
wird geändert auf
- "Die Regelungen aus Absatz 1 und 2 gelten ebenso für eine Änderung des Programms der Piratenpartei Deutschland.".
- Begründung
Programme bilden das ideelle Fundament der Partei und sind von mindestens so großer Bedeutung für sie wie die Satzung. Dementsprechend sollten sie genauso rechtzeitig bekannt sein um eine innerparteiliche Diskussion zu erlauben. (Die Änderung verlangt ein Einreichen der Programmänderungsanträge bis 4 Wochen vor dem Parteitag, analog zu Satzungsänderungsanträgen.