Bundesparteitag 2009.1/Satzungsänderungsanträge/S/SA22
- Änderungsantrag Nr.
- S22
- Beantragt von
- Friedel (ohne.piraten@...)
- Betrifft
- Bundessatzung / §1 Abs 4
- Beantragte Änderungen
Der § 1 Abs 4 der Satzung der Piratenpartei Deutschland wird ersatzlos gestrichen. Alte Fassung: (4) Das Tätigkeitsgebiet der Piratenpartei Deutschland ist die Bundesrepublik Deutschland. Neue Fassung: (4) gestrichen
- Begründung
Eine Einschränkung des Tätigkeitsgebiets auf Deutschland ist nicht mit einer Kandidatur für das Europäische Parlament vereinbar. Darüberhinaus stellt die jetzige Fassung ein Verbot von Aktivitäten außerhalb von Deutschland dar. Das würde also z.B. auch gemeinsame Aktivitäten mit Piratenparteien anderer Länder oder anderen Organisationen pauschal verbieten, sofern sie nicht in Deutschland statt finden. Eine solche generelle Einschränkung ist nicht zielführend und ist kaum mit der Kandidatur bei der Europawahl vereinbar.