Benutzer:Xwolf/Barrierefreiheit-zentraler-Webauftritte

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Antrag für den Bundesvorstand der Piratenpartei

Barrierefreiheit von zentralen Webangeboten der Piratenpartei sicherstellen

Dieser Antrag soll eine kurze und einfache Fassung eines BuVo-Antrags darstellen. Im Gegensatz zu der langen Form (Barrierefreiheit für Webauftritte der Piratenpartei), verzichtet sie auf alle weiteren Maßnahmen.


Der Antrag wurde am 12.05.2013 gestellt und ist als Umlaufbeschluss 179 gespeichert.


Antragsteller

Wolfgang Wiese (SG Webseite, Pressebeauftragter KV Erlangen & Erlangen-Höchstadt)

Unterstützer*innen

Link zu Diskussion/Meinungsbild/Abstimmung:


Antragstext

Der Bundesvorstand möge beschließen,

  • dass alle Webangebote, die direkt vom Bundesvorstand verantwortet werden, den Bedingungen der BITV gerecht erstellt werden um so eine möglichst gleichberechtigte Teilhabe aller Menschen zu erlauben. Dabei müssen mindestens 90 von 100 Punkten des BITV-Tests nachgewiesen werden können. Dies schließt explizit auch Arbeiten und Ergebnisse der Servicestellen des Bundes mit ein, wenn es sich um Webangebote, eingebundene Bestandteile von Webangebote oder Vorlagen handelt.
  • dass die Barrierefreiheit bereits bei der ersten Version des Webangebots berücksichtigt sein muss und nicht auf einem späteren Arbeitsschritt verschoben werden darf. Eine Bevorzugung von Menschen ohne Benutzungsbarrieren durch vorherige Freigabe für diese, ist zu unterlassen.
  • dass die Prüfung der Barrierefreiheit mit dem BITV-Test erfolgt. Die Dokumentation der Testergebnisse muss zusätzlich transparent an einer geeigneten Stelle im Wiki erfolgen. (Bspw. einer Unterseite der SG Webseite).


Weiterhin möge der Bundesvorstand beschließen,

  • dass diese Anforderung auch für alle kommenden oder in Planung befindlichen Vorhaben und Webangebote aller Servicegruppen und der BGS des Bundes gilt.
  • dass für bestehende Angebote eine Übergangsfrist von einem Jahr haben, um vorhandene Barriere zu beseitigen
  • dass für alle nicht barrierefreien Webangebote durch die Verantwortlichen ein alternativer "Zugangsservice" z.B. in Form von einer Assistenz zur Verfügung gestellt wird.

Ausgenommen von der Regelung sind Produkte von Drittanbietern (bspw. SAGE CRM, Mumble, Pads), die nicht von Piraten selbst hergestellt und nicht explizit für die Piratenpartei beauftragt wurden. Gleichwohl sollte auch hier eine Selbstverpflichtung der jeweiligen Beauftragten bestehen, das jeweilige Angebot mittels geeigneter APIs oder Wordarounds für alle zugänglich zu machen. (bspw. im Falle der Pads durch Nutzung/Freischaltung der APIs, wie es die AG Barrierefreiheit bereits hinlänglich dokumentierte).


Der Antragsteller bietet an, die BITV-Tests und deren Dokumentation als Aufgabe innerhalb der SG Webseite zu übernehmen.

Begründung

Die Piratenpartei setzt sich für eine gleichberechtigte Teilhabe aller Menschen ein. Daher ergibt sich die zwingende Konsequenz, dass auch alle Webangebote der Piratenpartei diesem Gebot Folge leisten sollten.

Leider musste jedoch oftmals festgestellt werden, dass Webangebote der Piratenpartei dies in Wirklichkeit nicht erfüllen. Hierbei handelt es sich nicht nur um Angebote die von Dritten kostenfrei entwickelt wurden (z.B. LQFB), sondern auch um aktuelle, durch Piraten selbst entwickelte Webauftritte (bspw: PShop, Vorstandswebsite, das neue Theme der SG Gestaltung für Bundestagskandidaten). Appelle seitens des Antragssteller und der SG Website auf eine stärke Berücksichtigung liefen bislang ins Leere. Dies zeigte insbesondere der Piratenshop, der trotz Meldung der Probleme nicht verbessert wurde und auch die SG Gestaltung berücksichtigte in ihrem ersten Entwurf eines Wordpress-Themes diese Grundlagen nicht.

Durch Festlegung auf die BITV und dem BITV-Tests erhält jeder Entwickler vorab ein ausreichend detaillierter Rahmen, nach dem er oder sie handeln kann.


Zum BITV-Test

Zur Sicherstellung und Prüfung der Barrierefreiheit wird der BITV-Test verwendet. Der Test liefert eine verlässliche und nachprüfbare Aussage über den Grad der Barrierefreiheit eines Webangebots. Die Bewertung erfolgt nach einem Punktesystem; insgesamt können maximal 100 Punkte erreicht werden. Ab 90 Punkten wird ein Webauftritt als "gut zugänglich" bewertet, ab 95 Punkten als "sehr gut zugänglich". Für Webangebote der Piratenpartei, die oftmals von ehrenamtlich tätigen Piraten betreut werden, sollen mindestens 90 von 100 Punkten erreicht werden. Im Falle von Auftragsarbeiten an Dritten ist eine höhere Punktzahl anzustreben und vertraglich festzuhalten.

Als Test wird die BITV-Selbstbewertung verwendet. Das Ergebnis des Tests muss jedoch in einer Kopie in das Piratenwiki dokumentiert werden.

Auch wenn unter Experten die WCAG II als besseres Werkzeug gesehen wird, wird der aktuelle BITV-Test verwendet, da dessen Ergebnis als Punktwertung auch für Laien verständlich ist.

Persönliche Anmerkungen

Barrierefreiheit ist alt

Die technischen Rahmenbendinungen zur Barrierefreiheit sind bereits mehr als 10 Jahre alt. Die BITV (1) wurde im Jahr 2003 für den Bund erlassen. Auch die Bundesländer haben längst in Form eigener Landesgesetze nachgezogen. Im EU-Ausland ist die gesetzliche Situation teilweise deutlich strenger als in Deutschland. So gibt es in England ein Klagerecht Betroffener auf Nachbesserung oder Schadensersatz.

Inzwischen ist Barrierefreiheit ein zentrales Qualitätsmerkmal von Websites geworden. Seriöse Webagenturen erstellen grundsätzlich barrierefreie Websites ohne daß dies noch eine Option ist. Barrierefreiheit gehört in die Konzeptionsphase eines jeden Webdesigns. Wird es später erst "hinzugefügt", muss ein großer Aufwand getätigt werden. Argumente hinsichtlich höherer Gesamtkosten durch Barrierefreiheit im Internet wurden bereits mehrfach durch Studien und Erfahrungsberichte widerlegt.

Barrierefreiheit ist Teil der Kernprinzipien der Piratenpartei

Der Antragsteller ist der Meinung, dass Gleichheit und Gleichberechtigung aller Menschen und die Teilhabe innerhalb der Piratenpartei nicht durch mangelnde Kenntnisse in Webdesign und Webentwicklung in Frage gestellt werden dürfen. Die Erfüllung der technische Barrierefreiheit ist kein "Nice to have" oder eine Nettigkeit, die man zusätzlich zu einem Webauftritt tut. Menschen mit Behinderungen haben ein Recht auf gleiche Teilhabe. Wer die Barrierefreiheit vernachlässigt, verwehrt diesen Menschen den Zugang zu Informationen und zur Teilhabe. Erfolgt dies absichtlich, kann und muss von Diskriminierung gesprochen werden.