Benutzer:Xwolf/Antrag Barrierefreiheit-für-Webangebote

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Entwurf eines Antrags hinsichtlich der Barrierefreiheit von Webangeboten der Piratenpartei.

  • [x] Entwurf erste Vorlage
  • [X] Entwurf & Abstimmung mit Experten, Betroffenen, Interessierten
  • [X] Meinungsbild einholen
  • [ ] Antrag stellen


Eine kurze Variante eines BuVo-Antrags befindet sich hier: /Barrierefreiheit-zentraler-Webauftritte

Beantragt von

Antragsteller: Wolfgang Wiese, --xwolf

Unterstützer

Meinungsbild für LQFB

Mit diesem Beitrag soll ein Meinungsbild ermittelt werden, inwieweit die Einhaltung der Barrierefreiheit bei Webangeboten der Piraten durchgesetzt werden können und sollen.

Frage des Meinungsbildes:

Bundesvorstand und die jeweiligen Landesvorstände sollen über unten definierten Musterantrag aufgefordert werden, eine verbindliche Entscheidung über die Durchsetzung der Barrierefreiheit für den von Ihnen verantworteten Bereiche zu treffen. Die jeweiligen Vorstände entscheiden sich hierbei zu einer der vorgeschlagenen Maßnahmen der aufgeführten Stufen.

Betrifft

Barrierefreiheit von offiziellen Webangeboten der Piratenpartei (Bund/Land/Bezirk/Kreis, aber auch Angebote von Arbeits- und Servicegruppen)

Der folgende Entwurf eines Beschlussantrags soll dazu führen, dass das Thema Barrierefreiheit von Onlineangeboten einen höheren Stellenwert in der Piratenpartei bekommt. Der Entwurf ist offen gehalten hinsichtlich der Zielgruppe (Gliederung der Partei), so dass dieser flexibel eingesetzt werden kann.

Der Antrag entwirft ein Stufenmodell mit verschiedenen aufeinander aufbauenden Maßnahmen. Das Stufenmodell soll dabei auch solchen Gliederungen einen einfachen Einstieg und Umstieg ermöglichen, die bislang mangels kompetenten Personals oder aus Zeitnot Probleme hätten, verbindliche Zusagen durchzusetzen. Die Höchste Stufe wäre sicherlich diejenige, die im Sinne der gleichberechtigten Teilhabe aller Menschen optimal wäre. Gleichwohl liegt das Problem der mangelnden Umsetzung von Barrierefreiheit nicht an vorhandenen Formalismen und Regeln, sondern an der Überzeugung und Einsicht der Beteiligten.

Das Stufenmodell ist so gebaut, dass eine Gliederung eine Mindeststufe vorgeben kann. Die Untergliederungen könnten dann ebenfalls dieser Stufe Folge leisten; Sie können sich selbst jedoch strengere Stufen geben, die dann für sie selbst und die ihnen wiederum untergeordneten Gliederungen gelten. Ob eine Gliederung, wie beispielsweise ein Landesverband eine Stufe verbindlich für die Untergliederungen vorschreibt, liegt jedoch in der Entscheidungsbefugnis des Landesvorstands.

Antrag

1. Problem

Webauftritte sind zu einer der zentralen Informationsstellen geworden, auf denen sich Bürger und Parteimitglieder über Themen, Ziele und Visionen der Piratenpartei informieren können. Dies betrifft nicht allein das zentrale Webangebot www.piratenpartei.de, sondern gilt auch für alle Untergliederungen auf Landes-, Bezirks-, Kreis- und kommunaler Ebene.

Eine große Zahl der Webauftritte sind leider technisch und inhaltlich in eine mangelhaften Zustand. Insbesondere die Einhaltung der Barrierefreiheit wird oftmals nicht im ausreichenden Maße genüge getan. In Folge dessen werden 3 bis 7 Prozent aller Menschen daran gehindert, gleichberechtigt Informationen abzurufen und an Arbeits- und Servicegruppen aktiv teilzuhaben; Insbesondere Menschen mit Behinderungen (im kognitiven oder motorischen Bereich) werden durch die mangelhafte Gestaltung von Webauftritten diskriminiert.

Ähnlich problematisch sind verschiedene zentrale Webangebote der Piratenpartei. So ist beispielsweise das Etherpad, welches ein häufig verwendetes Werkzeug ist, für Menschen mit Sehbehinderungen gar nicht aufrufbar. Werden daher Arbeitsergebnisse allein in den Pads publiziert, sind solche Menschen an der Teilhabe ausgeschlossen.

2. Ursache

Ursache für die Mängel bei Webangeboten der Piraten sind in der Regel:

  • Mangelhaftes Wissen und Erfahrung in dem Betrieb professioneller Webangebote
  • Fehlendes Problembewusstsein und mangelndes Verantwortungsbewusstsein bei zuständigen Webmastern, sowie Selbstüberschätzung der eigenen IT-Kompetenz
  • Fehlerhafte Vorlagen für verwendete CMS-Systeme (Wordpress, Drupal, ...)
  • Manchmal kommt es allerdings auch zu einer absichtliche Nichtnutzung barrierefreier Alternativen aufgrund subjektiver (Design- und Prozess-) Vorstellungen.

Es muss anerkannt und betont werden, dass die Ersteller von Webauftritten in allen Fällen nur Gutes im Sinn haben; Nämlich über Themen, Ziele und Visionen der Piratenpartei zu informieren und so positives zu bewirken. Diese Arbeit wird dabei auch vollständig ehrenamtlich geleistet. Und jeder tut das was er eben kann.

Dennoch bedeutet der Wunsch, Gutes zu tun nicht immer, dass am Ende auch etwas Gutes für alle herauskommt. Dieses Argument haben wir als Piraten selbst oft genug gegen politischen Gegnern gebraucht. Es gilt jedoch in diesem Fall auch für uns selbst. Ehrenamtliche Arbeit mit den besten Wünschen und Zielen kann daher keine Entschuldigung dafür sein, dass unabsichtlich Menschen mit Behinderungen von der gleichberechtigten Teilhabe ausgeschlossen werden. (Spätestens bei Hinweis auf Schwächen in der Zugänglichkeit sollte daher auch hier ein Handeln oder wenigstens ein Verbesserungsversuch durch die Zuständigen erfolgen. Denn die Entschuldigung allein, verbessert die Situation für Betroffene auch nicht. Zur Not fragt man -ganz dem piratischen Selbstverständnis nach- eben jemand anders der sich damit auskennt. )

3. Beschlussvorlage:

Folgende Beschlussvorlage kann für einen Antrag bei einem Landesverband oder dem Bundesvorstand verwendet werden:

Der Vorstand möge beschließen, dass Webauftritte für die der Vorstand 
direkt verantwortlich ist, barrierefrei (gemäß aktuell gültiger BITV,  
http://www.gesetze-im-internet.de/bitv_2_0/) umzusetzen sind. 

Die Umsetzung muss dabei den Vorgaben einer Stufe definierter Maßnahmen
entsprechen. 
 
Der Vorstand beschließt, dass die Barrierefeiheit durch die in der 
     Stufe X
vorgeschlagenen Maßnahmen erfolgt.

Der Vorstand ernennt Vorname Nachname zum Beauftragten für 
Barrierefreiheit und beauftragt den Piraten mit der Durchführung der
notwendigen Schritte.

Der Vorstand beschließt weiterhin, dass für alle untergeordneten Gliederungen
die Maßnahmen entsprechend Stufe Y anzuwenden sind. Die Untergliederungen 
können jedoch über eigene Beschlüsse sich dazu entscheiden, strengere Maßnahmen
höherer Stufen zu beschließen.

4. Maßnahmen zur Förderung von barrierefreien Webangeboten:

Mögliche Maßnahmen zur Förderung von barrierefreien Webangeboten sind in Form von Stufen aufgeführt.

Zur Definition der Barrierefreiheit gilt die aktuelle Fassung der BITV. Aktuell: BITV Version 2.0 Zur Prüfung wird der BITV-Test verwendet. Ein Webauftritt muss diesen Test mit 90 von 100 Punkten erfüllen um als ausreichend barrierefrei zu gelten.

Stufe 1 (völlige Freiwilligkeit)

  1. Der Vorstand unterstützt das Ziel, dass alle offiziellen Webangebote barrierefrei anzubieten sind. Er informiert über Informationsmails alle Untergliederungen über die Thematik und bittet diese um zukünftige Beachtung.

Stufe 2 ("Proaktive" Freiwilligkeit)

  1. Der Vorstand unterstützt das Ziel, dass alle offiziellen Webangebote barrierefrei anzubieten sind. Er informiert über Informationsmails alle Untergliederungen über die Thematik und bittet diese um zukünftige Beachtung.
  2. Es werden Empfehlungen und Angebote zum Einsatz von Werkzeugen der Piratenpartei erstellt:
    • Empfehlungen für die Erstellung von Webangeboten von Gliederungen und zentraler Angebote
    • Empfehlungen zur barrierefreien Publikation von Texten und Nutzung der Online-Werkzeuge der Piratenpartei (Etherpad, Wiki, Websites auf Basis von Wordpress, Streams, ...)
    Die Erstellung der Empfehlungen wird gesondert angefordert.
  3. Verantwortliche für Webangebote, die nicht ausreichend barrierefrei zugänglich sind, werden gebeten, Verfahren anzubieten, mit denen Menschen mit Behinderungen dennoch die Inhalte abrufen und auch an möglichen Bearbeitungen beteiligt werden können. Diese Verfahren müssen die Privatsphäre des jeweiligen Betroffenen gewähren; Niemand darf gezwungen werden, sich mit seiner Behinderung zu "outen".

Stufe 3 (Leichte Verbindlichkeit)

Alle Punkte aus Stufe 2, mit dem Unterschied:

  1. Der Vorstand unterstützt das Ziel, dass alle offiziellen Webangebote barrierefrei anzubieten sind. Er informiert über Informationsmails alle Untergliederungen über die Thematik und fordert diese zur zukünftige Beachtung auf.
  2. Verantwortliche für Webangebote, die nicht ausreichend barrierefrei zugänglich sind, werden durch den Vorstand (mit einer Fristsetzung zwischen ein und 6 Monaten) aufgefordert, Verfahren anzubieten, mit denen Menschen mit Behinderungen dennoch die Inhalte abrufen und auch an möglichen Bearbeitungen beteiligt werden können. Diese Verfahren werden an geeigneter Stelle öffentlich dokumentiert. Diese Verfahren müssen die Privatsphäre des jeweiligen Betroffenen gewähren; Niemand darf gezwungen werden, sich mit seiner Behinderung zu "outen".
  3. Der Vorstand ernennt einen Beauftragten, der folgende Aufgaben wahrnimmt:
    • Angebot der Beratung für alle Gliederungen zum Thema Barrierefreier Webangebote
    • Prüfung von Webangeboten (sowohl auf Auftrag, aber auch aufgrund von Hinweisen oder Bitten Dritter) mit Hilfe des BITV-Tests und öffentliche Publikation der Ergebnisses.
    • Beratung des Vorstands, Website-Zuständige und Projektverantwortliche bei der Erstellung neuer Webangebote
    • Abstimmung und Erstellung von Empfehlungen zur Erstellung und Pflege von Webangeboten und Online-Werkzeugen der Piratenpartei
    • Abstimmung mit aktiven Arbeits- und Servicegruppen, die mit dem Thema verbunden sind
    • Die Erfolge /der Stand der Umsetzung von barrierefreien Webangeboten ist jährlich zu überprüfen und in einem Bericht für Vorstand und Öffentlich dezidiert darzulegen.
    Im Verlauf der Zeit ist zu prüfen, ob aufgrund der Fülle der Tätigkeiten die Einrichtung einer eigenen Servicegruppe Sinn macht.

Stufe 4 (Verbindliche Vorgaben)

Alle Punkte aus Stufe 3, plus zusätzlich:

  1. Webangebote, die bislang nicht ausreichend zugänglich sind, müssen binnen eines Jahres nach Beschluss umgestellt werden, so dass sie mindestens 90 von 100 Punkten des BITVTests erfüllen.
  2. Alle neuen Webangebote müssen vor ihrem offiziellen Relaunch getestet werden und 90 von 100 Punkte erreichen.
  3. Die Abnahme von Webangeboten oder online-basierten IT-Projekten, deren Erstellung an Dritte beauftragt wurde, ist an die Erfüllung der Tests gebunden.
  4. Neue Webangebote oder alte Webangebote, die nach einem Jahr diese Punktzahl nicht erreichen, bedürfen eines offiziellen Vorstandbeschlusses der jeweilig zuständigen Gliederung bezüglich der Hinnahme dieser Mängel. Dieser Beschluss und dessen Begründung ist öffentlich zu machen. Zudem muss der Vorstand ein Verfahren anbieten, mit denen Menschen für die die Website nicht zugänglich ist, trotzdem auf alle Inhalte zugreifen können. Dabei muss die Privatsphäre des jeweiligen Menschen gewährt bleiben; Niemand darf gezwungen werden, sich mit seiner Behinderung zu "outen".
  5. Der Beauftragte für Barrierefreiheit für Webangebote erhält das Recht, Gliederungen, die alte Webauftritte mit Barrieren betreiben und bislang keine Begründung hierfür veröffentlichten, aufzufordern, entsprechende Beschlüsse und Informationen nachzuliefern. Anfrage, Antworten und etwaige Testergebnisse vor der Anfrage, werden öffentlich protokolliert.

Stufe 5 (Strenge Vorgaben)

Wie Stufe 4, aber zusätzlich:

  1. Jeder Mensch, der aufgrund von Mängeln in der Zugänglichkeit darin gehindert wird, Angebote der Piratenpartei abzurufen, erhält das Recht die gewünschten Inhalte in einer für ihn zugänglichen Form zu erhalten. Die jeweiligen Betreiber des Webangebot sind hierzu angehalten, entsprechende Anforderungen in kurzer Zeit und mit hoher Priorität zu erfüllen. Der Betroffene kann sich bei fehlender oder mangelhafter Reaktion an die nächsthöhere Gliederung oder den Beauftragten für Barrierefreiheit wenden, die für eine zügige Behebung des Problems einsetzen sollten.

Ergänzung: Angebote der Bundesgeschäftsstelle

Die Bundesgeschäftsstelle ist aufgrund der öffentlicher Wahrnehmung als zentrale Anlaufstelle im besonderen Maße gefordert, eine gleichberechtigte Teilhaber aller Menschen zu ermöglichen. Daher müssen wir diese strengere Maßstäbe gelten:

  1. Zentrale Webseiten der Bundesgeschäftsstelle sollten die Forderungen der BITV 2.0 erfüllen mit einer Punktzahl von mindestens 95 von 100 Punkten des BITV-Tests (http://www.bitvtest.de). Dies gilt für alle klassischen Webauftritte.
  2. Zentrale Webangebote (z.B. Piratenwiki), die von der Bundes-IT im Auftrag der Geschäftsstelle angeboten werden, sollen die Forderungen der BITV 2.0 erfüllen mit einer Punktzahl von mindestens 90 von 100 Punkten des BITV-Tests (http://www.bitvtest.de).
  3. Für zentrale Angebote, die nicht Barrierefrei angeboten werden können (Etherpads, Mumble, SIP, ..) sind Empfehlungen & Leitlinien für die Benutzer zu erstellen, mit deren Hilfe die Zugänglichkeit von Ergebnissen und Texten sichergestellt wird. Diese Empfehlungen & Leitlinien werden unter Umständen mit eigenen Beschlussanträgen bekräftigt.

Anhang / Begründung

Einführung/Begriffsbestimmung

Eine Überprüfung verschiedener Webauftritte der Piratenpartei zeigte leider eklatante Mängel hinsichtlich der Erfüllung der Barrierefreiheit. Der BITV Test, ein anerkanntes und von der Bundesregierung gefördertes Testverfahren zur Prüfung der Barrierefreiheit von Webauftritten, belegt die schlechte Zugänglichkeit vielen Webauftritten der Piratenpartei.

Es muss leider die Feststellung gemacht werden, dass Menschen mit Behinderungen bei dem Zugang zu Inhalten der Piratenpartei vor für sie unüberbrückbare Hürden gestellt und somit diskriminiert werden. Dies widerspricht den Grundgedanken der Satzung der Piratenpartei nach einer freien gleichberechtigten Teilhabe aller Menschen.

Weiterhin zeigen einige Piraten ein schlechtes Problembewusstsein. So wird zwar oft auf Hinweise auf mangelhafte Barrierefreiheit zugestimmt, dass diese bei der Erstellung oder Einrichtung eines Webangebotes nicht beachtet wurde; Gleichwohl zeigen viele Angesprochene oft nur wenig Engagement den Zustand zu bessern. Verbesserungen im Sinne der Barrierefreiheit werden all zu oft nur in einer zukünftige Version versprochen. Selbst dann, wenn es nur wenig Aufwand bedeuten würde (bspw. der Wechsel auf ein barrierefreies Wordpress-Theme wie Piratenkleider 2.x), den Zustand sofort zu verbessern.

BITV-Test oder WCAG-Testverfahren

Die Überprüfung der Einhaltung der Barrierefreiheit kann grundsätzlich mittels des BITV-Tests oder mit einem WCAG-2.0 Test erfolgen. Bei Durchführung eines BITV-Tests muss durch einen unabhängigen Prüfer der die Selbstbewertung ausführt, eine Punktzahl von mindestens 90 von 100 Punkten erreicht werden. Bei Tests mit Hilfe des WCAG 2.0 Tests ist die Konformitätsstufe A zu erreichen. Bei besonders prominenten und überregional bedeutenden Webangeboten des Landesvorstands sollten 95 von 100 Punkten bzw. Konformitätsstufe AA erreicht werden.

Im Text oben wird jedoch meist auf den BITV-Test Bezug genommen und nicht auf den WCAG-Test. Der Grund liegt darin, dass viele Piraten nicht das Fachwissen haben, um einen WCAG-Test durchzuführen oder gar diesen zu verstehen. Der BITV-Test liefert dagegen einen "messbare" Wert, der auch ohne Fachkenntnisse verständlich ist. Bewusst wird daher auch die genaue Punktzahl genannt, die bei dem BITV-Test erfüllt werden muss und nicht die Eingruppierung dieser Punktzahl in der Textwertung "schlecht zugänglich", "gut zugänglich", usw.


Übergangsfristen

In Hinblick darauf, dass einzelne Landesverordnungen bereits seit über 6 Jahre in Kraft sind und die Bundes-BITV sogar schon über 10 Jahre, ist davon auszugehen, dass das Thema Barrierefreiheit von Webauftritten für erfahrene und professionelle Entwicklern bereits wohlbekannt und im "Alltagsgebrauch" ist. Auch Scheinargumente von Agenturen die versuchten, Barrierefreiheit als nachkaufbare Option anzubieten, haben sich längst als unseriös erwiesen. Studien, Vorträge und unzählige Informationen belegen, dass barrierefreie Webauftritte wirtschaftlich günstiger sind, wenn sie von Anfang an als Maßgabe in der Projektkonzeption berücksichtigt wurde. Es kommt nur dann zu unnötigen Teuerungen und enormen Aufwand, wenn aufgrund mangelhafter Projektmanagement oder mangelhaften Wissen der Projektbeteiligten, Barrierefreiheit als etwas gesehen wird, was später hinzugenommen werden kann. Aus diesem Grund sollten Übergangsfristen für alte Webauftritte kurz sein.

a) Bereits vorhandenen Webangebote sollten binnen eines Jahres umgestellt sein.
b) Neue Webangebote, die sich gerade in der Erstellungs- oder Planungsphase befinden, müssen bereits ab ihrer Veröffentlichung barrierefrei sein.