BY Diskussion:Landesparteitag 20.1/Anträge/Satzungsänderung 005

Aus Piratenwiki
Wechseln zu: Navigation, Suche

  • entweder, man führt ein bestimmtes Verfahren ein oder nicht!
    Wie soll sonst immer die Bedingung "mindestens genauso manipulationssicher und kryptografisch nachvollziehbar ist wie das pseudonymisierte"  nachgewiesen werden.
    Zudem ist diese Art der Abstimmung immer eine pseudonyme, da entsprechende Kryptoverfahren letztendlich aufgrund der Bedingung "Ein Mitglied eine Stimme" pseudonyme Schlüssel ausgeben müssen.
    Wenn man (wahlweise) eine pseudonyme Speicherung des Stimmverhaltens nicht will, sollte man das genauso in der Satzung verfassen.
  • Zudem kollidiert das mit einer generellen geheimen Abstimmung, wenn die einen anonym abstimmen andere aber nicht. - Wer geheim abstimmen will, muss doch einen Antrag stellen!
  • Wie sollen generell elektronische Stimmzettel insgesamt archiviert werden, um zB. manuell nachzuzählen ...
        Oder: man archiviert generell keine individuelle Stimmentscheidung in IT-Systemen der PIRATEN!
    
  • Ich bin gespannt, wie das die IT-Sicherheitskonzept aussieht, um die notwendigen Bedingungen zu erfüllen.

wigbold (Diskussion) 12:13, 31. Aug. 2020 (CEST)