BY:Landesparteitag 20.1/Anträge/Satzungsänderung 005

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Tango-preferences-system.svg Dies ist ein Antrag für den Landesparteitag Bayern 20.1. Die Antragsseiten werden kurze Zeit nach Erstellen durch die Antragskommission zum Bearbeiten gesperrt. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich.


Antragsnummer

SÄA -005

Einreichungsdatum

2020/8/20 19:42:21 UTC (unverbindlich, entscheidend für Frist ist Eingang bei der Antragskommission)

Antragstitel

Basisentscheid: anonyme Abstimmung erlauben

Antragsteller

EscaP

Antragsart

Satzungsänderung

Kurzzusammenfassung

Es sollen auch anonyme Abstimmungstools für den BEO zulässig sein

Antragstext

Der Landesparteitag möge beschliessen, in § 14 (5) der Satzung die beiden folgenden Sätze nach Satz 3 einzufügen:

Statt einer pseudonymisierten Abstimmung kann auch eine anonyme, mit Hilfe von kryptographischen Verfahren nachvollziehbare, elektronische Abstimmung durchgeführt werden.

Das Verfahren darf nur eingeführt werden, wenn es mindestens genauso manipulationssicher und kryptografisch nachvollziehbar ist wie das pseudonymisierte.

Aktuelle Fassung (nicht Teil des Antrags)

(5) Die Teilnehmer haben gleiches Stimmrecht, das sie selbstständig und frei innerhalb des Abstimmungszeitraums ausüben. Abstimmungen außerhalb des Parteitags erfolgen entweder pseudonymisiert oder geheim. Bei pseudonymisierter Abstimmung kann jeder Teilnehmer die unverfälschte Erfassung seiner eigenen Stimme im Ergebnis überprüfen und nachweisen. Bei personellen Sachverhalten oder auf Antrag einer Minderheit muss die Abstimmung geheim erfolgen. In einer geheimen Abstimmung sind die einzelnen Schritte für jeden Teilnehmer ohne besondere Sachkenntnisse nachvollziehbar und die Stimmabgabe erfolgt nicht elektronisch. Die Manipulation einer Abstimmung oder die Veröffentlichung von Teilergebnissen vor Abstimmungsende sind ein schwerer Verstoß gegen die Ordnung der Partei.

Neue Fassung (nicht Teil des Antrags)

(5) Die Teilnehmer haben gleiches Stimmrecht, das sie selbstständig und frei innerhalb des Abstimmungszeitraums ausüben. Abstimmungen außerhalb des Parteitags erfolgen entweder pseudonymisiert oder geheim. Bei pseudonymisierter Abstimmung kann jeder Teilnehmer die unverfälschte Erfassung seiner eigenen Stimme im Ergebnis überprüfen und nachweisen. Statt einer pseudonymisierten Abstimmung kann auch eine anonyme, mit Hilfe von kryptographischen Verfahren nachvollziehbare, elektronische Abstimmung durchgeführt werden. Das Verfahren darf nur eingeführt werden, wenn es mindestens genauso manipulationssicher und kryptografisch nachvollziehbar ist wie das pseudonymisierte. Bei personellen Sachverhalten oder auf Antrag einer Minderheit muss die Abstimmung geheim erfolgen. In einer geheimen Abstimmung sind die einzelnen Schritte für jeden Teilnehmer ohne besondere Sachkenntnisse nachvollziehbar und die Stimmabgabe erfolgt nicht elektronisch. Die Manipulation einer Abstimmung oder die Veröffentlichung von Teilergebnissen vor Abstimmungsende sind ein schwerer Verstoß gegen die Ordnung der Partei.

Antragsbegründung (nicht Teil des Antrags)

Es gibt eine Softwarelösung für den BEO, die bald in NRW in den Testbetrieb gehen soll. Als Abstimmungstool wird dabei VVVote für anonyme Online-Abstimmungen eingesetzt. Mit diesem Antrag wird die entsprechende Regelung aus der NRW-Satzung übernommen, um uns die Möglichkeit zu geben, diese Software auch zu nutzen. Für die bisher vorgesehene pseudonyme Abstimmung haben wir noch keine funktionierende Softwarelösung.

Weitere Regelungen zur anonymen Abstimmung sind in der beschlossenen Entscheidsordnung schon geregelt. Wenn beide Verfahren möglich sein sollten, wird die anonyme Abstimmung bevorzugt.

Falls es noch Anpassungsbedarf an der Entscheidsordnung geben sollte, können wir diese auch per Basisentscheid oder ggf. Online-Parteitag ändern, da sie nicht Teil der Satzung ist.

Datum der letzten Änderung

04.09.2020

Status des Antrags

Pictogram voting question.svg ungeprüft - Antrag noch nicht gesperrt.