BY Diskussion:Landesparteitag 20.1/Anträge/Satzungsänderung 001

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  • zu 4.3 "Stimmenthaltungen werden als ungültige Stimmen gewertet":
    Stimmenthaltungen sind Stimmenthaltungen! Zwischen Stimmenthaltung und ungültige Stimme muss weiter differenziert werden, um den prozentualen Anteil auf abgegebene Stimmen rechnen zu können. Was für die Änderung von Satzungen sowie Programmen, etc notwendig ist;:

    Siehe BV-Satzung "§12 – Besondere Antragsformen und Antragseinreichung", und LV-Satzung "§11 - Satzungs- und Programmänderung"

  • Was ist mit Piraten, die zum OPT keine Netzanbindung, o.ä. haben?
  • Und was ist bei Störungen der Inftormations- und Kommunikationstechnik, die zum OPT auftreten können?

wigbold (Diskussion) 11:42, 31. Aug. 2020 (CEST)


Aktuell sind Onlineparteitage laut Parteiengesetz nicht erlaubt. Es ist aber in Diskussion: https://rsw.beck.de/aktuell/daily/meldung/detail/generalsekretaere-fuer-online-parteitage-vorsorge-fuer-bundestagswahl

Es gab mal eine Zusammenfassung vom wissenschaftlichen Dienst des Bundestages von 2013, die eher pro Online-Parteitage war: https://www.bundestag.de/resource/blob/420464/c15c68b4e1d6e84446e5d45109d86769/wd-3-074-13-pdf-data.pdf

Claudia