BY:Wahl2013/Formalia/LandtagsBezirksWahl

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Landtags- und Bezirkswahl 2013

Grundlegendes

  • Begriffe:
    • Wahlkreis = Regierungsbezirk
    • Stimmkreis = Aufteilung des WK, Anzahl festgelegt durch Wahlgesetz
    • Stimmbezirk = Aufteilung der Stimmkreise
  • Landtag: 180 Abgeordnete die nach der Einwohnerzahl auf die Wahlkreise verteilt werden
    • es werden 90 Stimmkreise gebildet -> 90 Direktkandidaten (Erststimme)
    • restliche Plätze werden über Wahlkreislisten gewählt (Zweitstimme)
  • Sperrklausel 5% (landesweit)
  • keine Grundmandatsklausel -> unterhalb 5% fallen auch errungene Direktmandate weg
  • Jede Partei kann einen Wahlkreisvorschlag einreichen
    • Enthält Stimmkreis- und Wahlkreisbewerber
    • Maximal so viele Bewerber wie Abgeordnete im Wahlkreis
  • Anzahl Bezirksräte (Ehrenamt) entspricht Anzahl LT-Abgeordnete
  • keine Sperrklausel bei Bezirkswahlen
Wahlkreis Anzahl Abgeordnete Anzahl Stimmkreise
Oberbayern 60 30
Niederbayern 18 9
Schwaben 26 13
Oberpfalz 16 8
Oberfranken 16 8
Mittelfranken 24 12
Unterfranken 20 10
Summe 180 90

Ablauf/Termine

Datum Ereignis
2013-06-13 Deadline zur Einreichung der Beteiligungsanzeigen
2013-07-04 Deadline zur Einreichung von Wahlvorschlägen
2013-09-15 Voraussichtlicher Wahltermin

Unterstützungsunterschriften

Für die Wahlzulassung werden die folgenden Mengen an Unterstützungsunterschriften benötigt:

Wahlkreis Unterschriften LTW 2013 Unterschriften BzW 2013
Oberbayern 2.000 2.000
Niederbayern 923 918
Schwaben 1.335 1.324
Oberpfalz 846 841
Oberfranken 857 856
Mittelfranken 1.270 1.260
Unterfranken 1.027 1.024
Summe 8258 8223

Die Zahlen stammen aus einer Handreichung des Landeswahlleiters, Grundlage sind sie Zahlen des letzten Volksentscheids. Zur Sicherheit sollten etwa 10% mehr gesammelt werden, da erfahrungsgemäß nicht alle Unterschriften auch ihre Bestätigung bekommen.

Aufstellung von Bewerbern

Das bayerische Wahlrecht unterscheidet zwar auch zwischen Erst- und Zweitstimmen, allerdings stehen Stimmkreis- und Wahlkreisbewerber eines Wahlkreises (Regierungsbezirk) auf einer Liste. (Exkurs: Wahlsystem Bayern)

Für die Wahl der Stimmkreis- und der Wahlkreisbewerber erfolgt nach den gleichen Prinzipien, die stimmberechtigten Mitglieder sind jeweils die Piraten im Stimmkreis bzw. im Wahlkreis.

  • Für das Wahlrecht gilt das Gleiche wie bei der Bundestagswahl, der Hauptwohnsitz muss sich allerdings in Bayern befinden.
  • Wählbar sind alle Deutschen über 18, die ihre Recht auf Wählbarkeit nicht aufgrund Richterspruchs verloren haben.

Wichtig: Zuerst müssen die Stimmkreisbewerber aufgestellt werden und danach die Wahlkreisbewerber.

  • Mitgliederversammlung besteht aus allen Parteimitgliedern die zum Zeitpunkt des Zusammentritts im Stimmkreis bzw. Wahlkreis wahlberechtigt (für die Landtagswahl) sind
  • Die Wahl erfolgt in geheimer Abstimmung
  • Jeder stimmberechtigte Teilnehmer hat Vorschlagsrecht
  • Jeder Bewerber muss angemessen Zeit bekommen sich und sein Programm vorzustellen
  • Die Satzung der Partei regelt alles Nähere über die Einberufung und Beschlussfähigkeit der Mitgliederversammlung sowie des Wahlverfahrens
  • Wenn die Satzung keine Vorgaben macht zur Einladung und Wahlverfahren gilt folgendes:
    • die im Stimmkreis vertretungsberechtigten Organe laden alle im Stimmkreis stimmberechtigten Mitgliedern einzeln oder durch öffentliche Ankündigung ein (Frist drei Tage, gerechnet ab dem Tag nach der Ankündigung)
    • gewählt ist die Person die die Mehrheit der Stimmen auf sich vereint
    • beim Stimmengleichheit Stichwahl, dann Los

Einreichung des Wahlkreisvorschlags

Beim Wahlkreisleiter einreichen, jeweils getrennt für Bezirks- und Landtagswahl.

  • Wahlkreisvorschlag muss in doppelter Ausführung eingereicht werden
  • Wahlkreisvorschlag (WKV) muss Namen der Partei und Kürzel enthalten
  • WKV darf maximal so viele Namen enthalten wie Abgeordnete im Wahlkreis gewählt werden und es muss beigefügt werden:
    • schriftliche Zustimmung der Kandidaten (unwiderruflich) einschließlich der Versicherung an Eides Statt über Ausschließlichkeit der Aufstellung
    • Bescheinigung über Wählbarkeit der Kandidaten
    • Niederschrift über die Wahl der Bewerber mit Angaben über
      • Ort und Zeit der Versammlung,
      • Form der Einladung,
      • Zahl der erschienenen Mitglieder und
      • Ergebnis der Abstimmung
    • bestätigte Unterstützerunterschriften
  • Versammlungsleiter und 2 von der Versammlung bestimmte Personen müssen gegenüber dem Kreiswahlleiter an Eides Statt versichern dass alles nach Vorschrift abgelaufen ist einschließlich der Versicherung dass die Abstimmung über die Reihenfolge auf der Liste auch geheim abgelaufen ist.
    • sich bewerbende Personen sollen nicht bezeugen
  • In jedem WKV soll ein Beauftragter und ein stellvertretender Beauftragter benannt werden.
    • idR gilt: Nur diese beiden sind, jede für sich, berechtigt verbindliche Erklärungen zum WKV abzugeben.
    • wenn keiner benannt wird, gelten der erste und zweite Unterzeichner als Beauftragte
  • WKV müssen vom Vorstand des Landesverbandes persönlich und handschriftlich unterschrieben sein
    • mindestens drei Vorstandsmitglieder
    • darunter Vorsitzender oder Stellvertreter
    • Bei den Bezirkswahlen muss nicht der Landesvorstand, sondern der Bezirksvorstand unterschreiben.

Rechtsgrundlagen

Auszug aus dem Landeswahlgesetz Bayern

Auszug aus dem Bezirkswahlgesetz