BY:Landesparteitag 2013.1/Antragsfabrik/Satzungsänderung 006
Antragstitel
Keine gesetzeswidrigen Satzungsänderungen Antragsteller
Antragstyp
Satzungsänderung Antragstext
Es wird beantragt in der Landessatzung Abschnitt A §11(1) den Satz 2 zu entfernen. Aktuelle Fassung
Änderungen der Landessatzung und des Programms können nur von einem Landesparteitag mit einer 2/3 Mehrheit beschlossen werden. Besteht das dringende Erfordernis einer Satzungsänderung zwischen zwei Landesparteitagen, so kann die Satzung auch geändert werden, wenn mindestens 2/3 der Piraten dem Änderungsantrag schriftlich zustimmen.
Neue Fassung
Änderungen der Landessatzung und des Programms können nur von einem Landesparteitag mit einer 2/3 Mehrheit beschlossen werden.
Antragsbegründung
Dieser Antrag entfernt lediglich eine eindeutig gesetzeswidrige, bisher nie angewendete Bestimmung der Satzung. Satzungsänderungen sind laut §9 (3) PartG ausschliesslich dem Parteitag vorbehalten (sog. Parteitagsvorbehalt). Die Regelung Satzungsänderungen zwischen Parteitagen schriftlich durchführen zu können ist gesetzeswidrig. Eine solche Regelung ist nur in Vereinen zulässig. Sie wurde aus der Bundessatzung übernommen, die wiederum offenbar auf der fehlerhaften Satzung der DIE PARTEI basiert. PirateFeedback
Zuständigkeit
Datum der letzten Änderung
28.12.2012 |
Anregungen
Bitte hier Tipps zur Verbesserung des Antrages eintragen.
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Diskussion
+ das ist richtig, weil
- — das sehe ich anders, da
- + du irrst, denn
- Ο ist das denn wirklich so?
— x trifft nicht zu, da
- + doch das trifft zu, weil
Unterstützung / Ablehnung
Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen
- CSteinbrenner
- Dietmar-h
- Tobias 'EscaP' Stenzel 21:57, 28. Dez. 2012 (CET)
- Klaus (GeldPirat)
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Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen
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Piraten, die sich vrstl. enthalten
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