BY:Landesparteitag 2013.1/Antragsfabrik/Positionspapier 090
Antragstitel
Transparente Dokumentation von Gemeinderatssitzungen Antragsteller
Claudius (für den BzV-Vorstand Schwaben), David Krcek Antragstyp
Positionspapier Antragstext
Die Piratenpartei Bayern setzen sich für folgende Änderung des Art. 54 der bayrischen Gemeindeordnung ein: Aktuelle Fassung
Art. 54 GO
Niederschrift (1) 1 Die Verhandlungen des Gemeinderats sind niederzuschreiben. 2 Die Niederschrift muß Tag und Ort der Sitzung, die Namen der anwesenden Gemeinderatsmitglieder und die der abwesenden unter Angabe ihres Abwesenheitsgrundes, die behandelten Gegenstände, die Beschlüsse und das Abstimmungsergebnis ersehen lassen. 3 Jedes Mitglied kann verlangen, daß in der Niederschrift festgehalten wird, wie es abgestimmt hat. (2) Die Niederschrift ist vom Vorsitzenden und vom Schriftführer zu unterschreiben und vom Gemeinderat zu genehmigen. (3) 1 Die Gemeinderatsmitglieder können jederzeit die Niederschrift einsehen und sich Abschriften der in öffentlicher Sitzung gefaßten Beschlüsse erteilen lassen. 2 Die Einsicht in die Niederschriften über öffentliche Sitzungen steht allen Gemeindebürgern frei; dasselbe gilt für auswärts wohnende Personen hinsichtlich ihres Grundbesitzes oder ihrer gewerblichen Niederlassungen im Gemeindegebiet.Neue Fassung
Art. 54 GO
Niederschrift (1) 1 Die Verhandlungen des Gemeinderats sind niederzuschreiben. 2 Die Niederschrift muß Tag und Ort der Sitzung, die Namen der anwesenden Gemeinderatsmitglieder und die der abwesenden unter Angabe ihres Abwesenheitsgrundes, die behandelten Gegenstände, die Wortbeiträge der Gemeinderatsmitglieder und geladenen Teilnehmer, die Beschlüsse und das Abstimmungsergebnis ersehen lassen. 3 Alternativ zur Niederschrift der Wortbeiträge kann ein Audio- oder Videoprotokoll erstellt werden. 4 Jedes Mitglied kann verlangen, daß in der Niederschrift festgehalten wird, wie es abgestimmt hat. (2) Die Niederschrift ist vom Vorsitzenden und vom Schriftführer zu unterschreiben und vom Gemeinderat zu genehmigen. (3) 1 Die Gemeinderatsmitglieder können jederzeit die Niederschrift einsehen und sich Abschriften der in öffentlicher Sitzung gefaßten Beschlüsse erteilen lassen. 2 Die Einsicht in die Niederschriften über öffentliche Sitzungen steht jedermann frei; 3 Die Veröffentlichung der Niederschriften bzw. die Audio-, Videoprotokolle erfolgt unverzüglich, dauerhaft, in einem offenen, elektronischen Format im Internet, hat eine Gemeinde keinen eigenen Auftritt, erfolgt die Veröffentlichung über den Internetauftritt des Landkreises. 4 Die Niederschriften bzw. die Audio-, Videoprotokolle sind dauerhaft in einem offenen, elektronischen Format auf Antrag zur Verfügung zu stellen.Antragsbegründung
Dieser Antrag entspricht der Beschlusslage des BzV-Schwaben und wird auf Wunsch des Bezirksparteitags zum Landesparteitag eingereicht. Bürgern ist die Teilnahme an Gemeinderatssitzung nicht immer möglich. Daher sollen Bürger die Möglichkeit erhalten, Sitzungen und Beschlüsse des Gemeinderats nachzuvollziehen. Der bisherige Weg eine Niederschrift der reinen Beschlüsse ist dafür aber nicht ausreichend. Ein weiterer Vorteil einer besseren Dokumentation von Gemeinderatssitzungen ist der, dass Gemeinderatsmitglieder die Möglichkeit erhalten, den Stand einer Diskussion zu erhalten die über mehrere Ratsperioden (z.B. Straßenausbauprojekte) geht, um nicht die Diskussion in jeder Periode bei Null zu beginnen.
Zuständigkeit
Datum der letzten Änderung
11.01.2013 |
Anregungen
Bitte hier Tipps zur Verbesserung des Antrages eintragen.
- Analog zum PP0089 Veröffentlichung im Internet und für Jedermann hervorgehoben
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Diskussion
+ das ist richtig, weil
- — das sehe ich anders, da
- + du irrst, denn
- Ο ist das denn wirklich so?
— x trifft nicht zu, da
- + doch das trifft zu, weil
Unterstützung / Ablehnung
Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen
- Daniel Seuffert
- Vinz
- CSteinbrenner
- Kaddi
- David Krcek
- Michael C. Davis / EMPATHX
- BzPt Schwaben 2012.2
- Klaus P. Segatz
- Thomas Blechschmidt
Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen
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Piraten, die sich vrstl. enthalten
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