BY:Landesparteitag 2013.1/Antragsfabrik/Positionspapier 089
Antragstitel
Transparente Veröffentlichung kommunaler Satzungen und Verordnungen Antragsteller
Claudius (für den BzV-Vorstand Schwaben), David Krcek Antragstyp
Positionspapier Antragstext
Die Piratenpartei Bayern setzen sich für folgende Änderung des Art. 26 der bayrischen Gemeindeordnung ein: Aktuelle Fassung
Art. 26 Abs. 2 GO
1 Satzungen sind auszufertigen und im Amtsblatt der Gemeinde amtlich bekanntzumachen; das Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft gilt als Amtsblatt der Gemeinde, wenn die Gemeinde, die einer Verwaltungsgemeinschaft angehört, kein eigenes Amtsblatt unterhält. 2 Hat die Gemeinde kein Amtsblatt im Sinn des Satzes 1, so sind die Satzungen im Amtsblatt des Landkreises oder des Landratsamts, sonst in anderen regelmäßig erscheinenden Druckwerken amtlich bekanntzumachen; die amtliche Bekanntmachung kann auch dadurch bewirkt werden, daß die Satzung in der Verwaltung der Gemeinde niedergelegt und die Niederlegung durch Anschlag an den für öffentliche Bekanntmachungen allgemein bestimmten Stellen (Gemeindetafeln) oder durch Mitteilung in einer Tageszeitung bekanntgegeben wird.Neue Fassung
Art. 26 Abs. 2 GO
1 Satzungen sind auszufertigen und im Amtsblatt der Gemeinde amtlich bekanntzumachen; das Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft gilt als Amtsblatt der Gemeinde, wenn die Gemeinde, die einer Verwaltungsgemeinschaft angehört, kein eigenes Amtsblatt unterhält. 2 Hat die Gemeinde kein Amtsblatt im Sinn des Satzes 1, so sind die Satzungen im Amtsblatt des Landkreises oder des Landratsamts, sonst in anderen regelmäßig erscheinenden Druckwerken amtlich bekanntzumachen; die amtliche Bekanntmachung kann auch dadurch bewirkt werden, daß die Satzung in der Verwaltung der Gemeinde niedergelegt und dauerhaft in einem offenen, elektronischen Format zur Verfügung gestellt wird und die Niederlegung durch Anschlag an den für öffentliche Bekanntmachungen allgemein bestimmten Stellen (Gemeindetafeln) oder durch Mitteilung in einer Tageszeitung bekanntgegeben wird. 3 Zusätzlich dazu hat die Veröffentlichung der Satzungen für jedermann dauerhaft, in einem offenen, elektronischen Format im Internet zu erfolgen, hat eine Gemeinde keinen eigenen Auftritt, erfolgt die Veröffentlichung über den Internetauftritt des Landkreises.Antragsbegründung
Dieser Antrag entspricht der Beschlusslage des BzV-Schwaben und wird auf Wunsch des Bezirksparteitags zum Landesparteitag eingereicht. Die bayrischen Piraten setzen sich für mehr Transparenz im politischen Prozess ein. Die kleinste Zelle öffentlichen Handelns und Politik sind die Kommunen. Informationen sind grundlegend für Bürgerbeteiligung. Die Verwaltungen sind bereits heute dazu verpflichtet, Satzungen zur Ansicht niederzulegen, dies darf aber nicht dazu führen, das Verwaltungen interessierten Bürgern ihre Bürozeiten aufzwingen um Einsicht in Satzungen zu erlangen. Satzungen können mitunter mehrere hundert Seiten enthalten (z.B. Haushaltssatzung), diese vor Ort in Gemeinderäumen einzusehen ist eine nicht hinnehmbare Härte.
Zuständigkeit
Datum der letzten Änderung
12.01.2013 |
Anregungen
Bitte hier Tipps zur Verbesserung des Antrages eintragen.
- Auf Antrag wurde entfernt und die Veröffentlichung für jedermann aufgenommen.
- Explizite Hervorhebung der Veröffentlichung im Internet.
- ...
Diskussion
+ das ist richtig, weil
- — das sehe ich anders, da
- + du irrst, denn
- Ο ist das denn wirklich so?
— x trifft nicht zu, da
- + doch das trifft zu, weil
Unterstützung / Ablehnung
Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen
- Daniel Seuffert
- Thomas Mayer
- Vinz
- CSteinbrenner
- Kaddi
- David Krcek
- Michael C. Davis / EMPATHX
- BzPt Schwaben 2012.2
- Klaus P. Segatz
- Thomas Blechschmidt
Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen
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Piraten, die sich vrstl. enthalten
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- ?
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