BY:Landesparteitag 2013.1/Antragsfabrik/Positionspapier 012

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Tango-preferences-system.svg Dies ist ein Positionspapier (im Entwurfsstadium) für den Landesparteitag 2013.1.

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Antragstitel

Gegen absolute Geschlechterquoten in Aufsichtsräten und Vorständen

Antragsteller

AG Familienpolitik: Thomas, Christian Baumeister (Chris), Ludmila, KnutBerlin

Antragstyp

Positionspapier

Antragstext

Es gibt politische Bestrebungen, gesetzliche Geschlechterquoten (faktisch Frauenquoten) für die Besetzung von Aufsichtsräten und Vorständen von Unternehmen einzuführen. Bei den meisten angestrebten Maßnahmen [1,2] handelt es sich um absolute Quotenregelungen, da sie die individuelle Eignung der Bewerber nicht berücksichtigen. Solche Quotenregelungen lehnen wir ab.

Wir setzen uns stattdessen bei der Besetzung von Positionen für gleiche Maßstäbe und Anforderungen, Chancengleichheit und Gleichbehandlung ein und sind gegen Benachteiligung auf Grund des Geschlechts und anderen irrelevanten Merkmalen. Absolute Geschlechterquoten führen aber gerade zu solcher Benachteiligung, da sie eine irrelevante Unterscheidung nach Geschlecht im Gesetz verankern. Es ist keine Lösung, Diskriminierungen gegeneinander aufzurechnen und Gleiches ungleich zu behandeln. Stattdessen wollen wir die Ursachen von möglicher Diskriminierung beseitigen. Eine Regelung, die Frauen absolut und unbedingt den Vorrang einräumt, stellt jedenfalls keine Maßnahme zur Förderung der Chancengleichheit dar, da sie über dieses Ziel hinausgeht und an deren Stelle das Ergebnis setzt, zu dem allein die Verwirklichung einer solchen Chancengleichheit führen könnte [8].

Gleiche Chancen müssen nicht zu gleichen Ergebnissen führen, da Menschen mit ihren individuellen Vorlieben ihre Chancen unterschiedlich nutzen. Die Vorlieben jedes einzelnen Individuums sollen respektiert werden und der Staat soll nur dann eingreifen, wenn Menschen unnötige Hürden in den Weg gelegt werden. Da zwar jedes Individuum unterschiedliche Vorlieben hat, aber Vieles dafür spricht, dass es im Durchschnitt Unterschiede zwischen den Geschlechtern gibt [3,4], ist ein geringerer Frauenanteil an bestimmten Stellen kein hinreichender Beleg für Chancenungleichheit [5,6]. Wegen der hohen Streuung von Karrierewegen innerhalb beider Geschlechter kann auch nicht von einer generellen Bevor- bzw. Benachteiligung auf Grund der Geschlechtszugehörigkeit einer Person gesprochen werden. Weiterhin kann nicht ohne weiteres von einer Gleichverteilung von Qualifikationen in einem bestimmten Bereich ausgegangen werden [7]. Gewisse Unternehmen oder Branchen würden also durch eine Quotenregelung völlig zu Unrecht für Diskriminierung verantwortlich gemacht werden.

Die geforderten Frauenquoten sind ein schädlicher Eingriff in die unternehmerische Autonomie. 2/3 der Aufsichtsräte von Großunternehmen werden ohnehin von den Anteilseignern gewählt, die primär Interesse am wirtschaftlichen Wert des Unternehmens und keine persönliche Beziehung zu den Bewerbern haben. Doch gerade dort fällt der gewählte Frauenanteil deutlich geringer aus als bei den von der Arbeitnehmerseite gestellten Aufsichtsräten [15], für die zuletzt immer mehr und überproportional Frauen - auch mit minderer Qualifikation - gewählt wurden [16]. Absolute Quotenregelungen führen zu einer Benachteiligung besser geeigneter Kandidaten, wenn sie ihnen auf Grund ihres Geschlechts die Chance auf eine Position verwehren. Ebenso werden dadurch Arbeitgeber in einigen Fällen gezwungen, Positionen an schlechter geeignete Kandidaten zu vergeben. Dies widerspricht Artikel 3 des Grundgesetzes und ist nicht mit dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) vereinbar. Der EuGH urteilte, dass sogar bei gleicher Qualifikation (relative Quote) eine automatische Bevorzugung von Frauen - ohne Berücksichtigung des Einzelfalls - nicht mit Chancengleichheit vereinbar und unzulässig ist [8]. Eine Vergleichbarkeit von Qualifikationen ist zudem nur bei sehr klar definierten Anforderungen möglich.

Eine Frauenquote für Aufsichtsräte und Vorstände betrifft nur eine winzige Gruppe von Frauen, die ohnehin überwiegend durch ihre Herkunft privilegiert sind [9]. Studien über bisher eingeführte Quotenregelungen zeigen weder positive Effekte auf Aufstiegschancen anderer Frauen, noch wirtschaftliche Vorteile für die Unternehmen [10,11,12,17]. Frauen könnte unterstellt werden, nur durch die Quotenregelung in ihre Position gelangt zu sein. Dies kann die Anerkennung für die Arbeit vieler gut geeigneter Frauen vermindern. Die explizite Bevorzugung von Frauen könnte zu mehr Neid führen und Zwiespalt säen [13]. Insbesondere könnte die Quotenregelung als Feigenblatt dienen, das andere Bestrebungen zur Ursachenbekämpfung z.B. zur Verbesserung von Vereinbarkeit von Familie und Beruf behindert, weil das Ziel des höheren Frauenanteils doch schon mit der Quote erreicht wäre.

Der noch geringe Frauenteil in obersten Wirtschaftsgremien kann auch darauf zurückgeführt werden, dass die Generation der heutigen Führungsschicht noch unter anderen Bedingungen aufgewachsen ist. Doch die Situation hat sich in den nachfolgenden Generationen sehr verändert. Die bisherigen gesellschaftlichen Veränderungen und gesetzlichen Maßnahmen werden ihre Wirkung immer mehr entfalten [14]. Daher wird sich der Frauenanteil im Laufe der Zeit weiter von selbst erhöhen. Die Wirtschaft wird außerdem wegen des demografischen Wandels und Fachkräftemangels nicht umhin kommen, jede Arbeitskraft, gleich welchen Geschlechts, zu fördern.

Durch die geforderten absoluten Quotenregelungen wird unnötig versucht, in einen sich bereits vollziehenden gesellschaftlichen Wandel einzugreifen. Dabei wird eine gesetzliche Benachteiligung auf Grund des Geschlechts eingeführt und die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen gefährdet. Wir halten diesen Eingriff weder für zielführend noch für gerechtfertigt. In Fällen nachweisbarer individueller Diskriminierung auf Grund des Geschlechts bietet das AGG bereits ausreichende Möglichkeiten einzuschreiten. Viel wichtiger ist es, die Diskussion auf die Chancengleichheit von Menschen mit unterschiedlichen Lebensmodellen und sozialer Herkunft als auf die Sorgen einer kleinen Wirtschaftselite zu lenken [9].

Referenzen:

  1. bisherige Gesetzesentwürfe
  2. Bundesratsentwurf Sept. 2012
  3. Lebensläufe statt Geschlecht entscheiden, , Die vermeintliche Gläserne Decke: nicht Geschlecht, sondern Mutterschaft entscheidet
  4. Präferenzunterschiede unter Neugeborenen PDF, Effektgrößen von Geschlechtsunterschieden
  5. Ursachen für Geschlechterunterschiede in der Wirtschaft
  6. Wie mit Statistik getrickst wird
  7. Statistik ist nur Indiz für Diskriminierung
  8. Kalanke-Urteil des EuGH und Marschall-Urteil des EuGH
  9. Herkunft des Top-Managements
  10. Erfahrungen in Norwegen
  11. Studie über Quoten
  12. Effekte von Frauen in Führungsgremien und Studie
  13. Neid unter Frauen und Erfahrungen in einer reinen Frauenfirma
  14. Zunahme des Frauenanteils
  15. Studie der Hans-Böckler-Stiftung: Frauen in Aufsichtsräten - nach Anteilseigner- bzw. Arbeitnehmerseite
  16. Studie über die Zusammensetzung deutscher Aufsichtsräte
  17. Studie über Unabhängigkeit und Diversität von Vorständen PDF


Antragsbegründung

In der Politik werden absolute Geschlechterquoten (faktisch Frauenquoten) von bis zu 50% für Aufsichtsräte und Vorstände in der Wirtschaft diskutiert. Selbst eine zunächst bescheidenere Forderung könnte, wie in der Politik üblich, ein Türöffner für späterere weitergehende Forderungen sein.

Der zunehmenden Anzahl von verfassungswidrigen Gesetzen, die verabschiedet werden, soll hiermit Einhalt geboten werden, damit diese nicht erst wieder vom Bundesverfassungsgericht per Klage für nichtig erklärt werden, nachdem sie bereits Schaden angerichtet haben.

Es gibt bisher keine verbindliche Position der Piratenpartei zu diesem Thema. Mit diesem Positionspapier sollen wir uns klar dagegen positionieren. Dieser Antrag richtet sich nicht gegen relative Quoten, d.h. Bevorzugung eines Geschlechts bei gleicher Eignung solange dieses in der Minderheit ist, die bspw. im öffentlichen Dienst existieren.

Im Vergleich zu der generelleren Antrag zu Frauenquoten bezieht dieser hier ganz konkret Position gegen Quoten in oberen Gremien der Wirtschaft. Die beiden Anträge sind voneinander unabhängig.

PirateFeedback


Datum der letzten Änderung

04.01.2013


Anregungen

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  • ...So kann man auch mit viel leerer Luft die Zeilen füllen. Man meint hier hätte der Patriarchen-Unternehmer-Verband die Vorlage geliefert. Ich bin zwar kein Freund der Frauenquote - allerdings ein Freund ihrer Ergebnisse. Die Männerbastion ist nicht mit guten Worten zu knacken. Es geht auch nicht um Postenvergabe ohne entsprechende Qualifikation. Solange die Vernunft hier versagt ist die Quote die Notlösung! (Johannes)
  • ...
  • ...

Diskussion

+das ist richtig, weil

—das sehe ich anders, da
+du irrst, denn
Οist das denn wirklich so?

—x trifft nicht zu, da

+doch das trifft zu, weil

Unterstützung / Ablehnung

Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen

  1. Daniel Seuffert
  2. Thomas-sch-b 22:55, 21. Dez. 2012 (CET)
  3. CSteinbrenner
  4. Qugart
  5. Klaus P. Segatz
  6. Tobias 'EscaP' Stenzel 22:42, 28. Dez. 2012 (CET)
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  8. ...

Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen

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  3. ...

Piraten, die sich vrstl. enthalten

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