BY:Landesparteitag 2013.1/Antragsfabrik/Positionspapier 002

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Tango-preferences-system.svg Dies ist ein Positionspapier (im Entwurfsstadium) für den Landesparteitag 2013.1.

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Antragstitel

Transparenz des Lern- und Bildungsfortschrittes an bayerischen Schulen, Modul 1: Forderung

Antragsteller
Antragstyp

Positionspapier

Antragstext

Einleitung

Die Piratenpartei Deutschland (PIRATEN) fordert in Ihrem Grundsatzprogramm, dass die Belange des einzelnen Lernenden in einem individuellen Bildungsprozess im Vordergrund stehen müssen. Formen der Leistungsbewertung, die dem widersprechen, lehnen wir ab.

Forderung

Davon ausgehend fordert der Landesverband Bayern der Piratenpartei Deutschland (PIRATEN) ein transparentes, netzgestütztes Verfahren an bayerischen Schulen, das den Lern- und Bildungsfortschritt individuell, fortlaufend und inhaltlich anhand bekannt gemachter Lernziele in jedem Jahrgang den einzelnen Schülerinnen und Schülern und ihren Eltern sichtbar macht.


Antragsbegründung

Lehrerinnen und Lehrer an staatlichen Schulen Bayerns sind verpflichtet, regelmäßig Leistungserhebungen bei den Schülerinnen und Schülern durchzuführen, die in sechs Notenstufen bewertet werden. Umfang, Schwierigkeit und Gewichtung der Leistungen richten sich nach Erfordernissen der Schulart, der Jahrgangsstufe und des Faches. Seine gesammelten Aufzeichnungen über die Noten (Notenblatt) muss der Lehrer nur dem Schulleiter auf Verlangen einsehbar machen oder übergeben.

Nachteile dieses Verfahrens der Leistungserhebungen

  • Es ist intransparent und eröffnet Handlungsspielräume der Willkür, weil die Lernziele nicht inhaltlich konkret genug den einzelnen Schülern und ihren Eltern bekannt gemacht werden.
  • Es dokumentiert einmalig erbrachte Leistungen, ohne die Dauerhaftigkeit und Nachhaltigkeit des Lern- und Bildungsfortschrittes ausreichend sichtbar zu machen.
  • Es liefert in den Noten abstrahierte Maßstäbe zur vergleichenden Beurteilung von Schülern, die geeignet sind, vom individuellen Lern- und Bildungsfortschritt abzulenken.
  • Es stellt Kontroll- und Selektionsfunktionen von Schule anstelle des Erziehungs- und Bildungsauftrages in den Vordergrund.
  • Es ist eine Voraussetzung für die soziale Undurchlässigkeit des bayerischen Schulsystems.

Vorteile inhaltlicher Transparenz des Lernfortschrittes

  • Er verbessert die Situation der bayerischen Schüler auf eine konkrete Weise, ohne dass dogmatische Diskussionen über Schultypen und -formen geführt werden müssen.
  • Das Elterngespräch in der Sprechstunde und alle anderen Formen der Kommunikation zwischen Lehrkräften, Schülerinnen, Schülern und Eltern werden nicht beeinträchtigt, sondern können inhaltlich besser vorbereitet werden.
  • Lernzielvereinbarungen sind im Antrag nicht gefordert (Solche Vertragsformen können rechtlich und funktional auch keine sinnvollen Instrumente im Unterricht staatlicher Schulen sein.).


Gesetzesgrundlagen

- Bayerisches Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG), insbesondere Art. 52.

- Dienstordnung für Lehrkräfte an staatlichen Schulen in Bayern (Lehrerdienstordnung - LDO), insbesondere § 3 (6).



Datum der letzten Änderung

09.01.2013


Anregungen

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Diskussion

+das ist richtig, weil Die Schichtzugehörigkeit ist in Bayern mehr als überall sonst der Schlüssel zum Schulerfolg. Unterschicht -> nur niedrige Schulbildung, Oberschicht -> gehobene Schulbildung, notfalls auch über die Finanzierung von Nachhilfelehrer durch die Eltern. Fixierung des gesellschaftlichen Status Quo, der unsere Gesellschaft letztlich von innen heraus verfaulen lässt. In der Vergangenheit (bis zur Säkularisation) haben sich die Klöster um die "Nachwuchsförderung" gekümmert und diese sehr erfolgreich betrieben: Sie haben Kindern aus armem Elternhaus ein Studium ermöglicht. Mit der Säkularisation wurde diese Möglichkeit abgeschafft und vor Jahren mit der Einführung von Studiengebühren zementiert. --Alexander Peren 12:20, 8. Dez. 2012 (CET) Wer die Bayerische Schulordung liest wird feststellen, dass die Notengebung durch den Selektionsgeanken getragen ist §52 Abs.2 BayEUG. Gehe ich hingegen von der individuellen Leistungsfähigkeit des Kindes aus, muss ich mit anderen Kriterien arbeiten. Bewertungskriteren sind notwendig für die innerschulische Planung und Information der Eltern. Die im Schulgesetz festgelegte Vorgehensweise fördert die inner- und später auch die außerschulische Selektion. ansgarhone

Unterstützung / Ablehnung

Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen

  1. ansgarhone
  2.  ?
  3. ...

Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen

  1. Dominik 'Pinny' Kegel

Erstens wird das 15 Punkte System durch den Antrag eigentlich abgeschafft. Das find ich aber gut. Zweitens würde ich als Schüler durchaus meine Noten kennen wollen. Weniger zum "Schwanzvergleich", als mehr um zu wissen, wie mein Stand ist und wo ich intensivieren muss. Ich verstehe den Antrag aber so, dass die Bewertungen nur noch dem Schulleiter bzw. dem Lehrer zugänglich sind.

Antwort des Antragstellers (Perikles): In dem Antrag ist das 15 Punkte System nicht erwähnt - daher fordert der Antrag auch nicht seine Abschaffung. Gerade durch die inhaltliche und individuelle Beschreibung des Lernfortschrittes erfährt der Schüler, wo sein Stand ist und wo er "intensivieren" sollte - durch die Note oder die Punkte erfährt er das ohne Weiteres nicht. Der Hinweis auf die Rechtslage, in der es nur eine begrenzte Auskunftspflicht gibt, ist Teil der Begründung, warum sich am Verfahren etwas ändern muss, nicht Inhalt des Antrages.

  1.  ?
  2. ...

Piraten, die sich vrstl. enthalten

  1. Klaus P. Segatz
  2. Taxx
  3.  ?
  4. ...