BY:Landesparteitag 2012.1/Antragsfabrik/Wahlprogramm

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Pictogram voting wait blue.svg Dies ist ein eingereichter/eingereichtes Sonstiger Antrag für den BY:Landesparteitag 2012.1 von CEdge.

Bitte diskutiere den Antrag, und bekunde Deine Unterstützung oder Ablehnung auf dieser Seite. Der Antragstext darf nicht mehr verändert werden! Eine Übersicht aller Anträge findest Du in der BY:Landesparteitag 2012.1/Antragsfabrik.

Sonstiger Antrag Nr.
(offen)
Beantragt von
CEdge
Titel 
Erstellung des Wahlprogramms
Antrag

Der Landesparteitag möge folgendes beschließen:

Zur Entwicklung des Wahlprogramms können für den Landesparteitag Positionspapiere und Programmanträge für das Wahlprogramm eingereicht werden.

Der Landesvorstand wird beauftragt, dafür zu sorgen, dass die Inhalte und Forderungen der Positionspapiere in das Landeswahlprogramm einfließen. Die Texte der Wahlprogrammanträge werden direkt in das Landeswahlprogramm übernommen.

Weiterhin wird der Landesvorstand beauftragt, für eine hinreichende redaktionelle und formelle (Reihenfolge der Punkte) Ausarbeitung des Landeswahlprogramms zu sorgen. Dies soll zeitig nach dem Abschluss der inhaltlichen Arbeit stattfinden, sodass das Wahlprogramm spätestens im Frühjahr 2013 beschlossen werden kann.

Falls ein Landesgrundsatzprogramm beschlossen wird, können analog Programmanträge für dieses gestellt werden. Für diesen Fall wird außerdem der Landesvorstand beauftragt, dafür zu sorgen, dass dieses redaktionell angemessen aufbereitet wird.

Begründung

Nachdem das im September 2010 vom Landesparteitag beschlossene Konzept zur Programmentwicklung nur in Teilen umgesetzt wurde, braucht es eine klärende Aussage des Landesparteitags und einen Beschluss zum weiteren Vorgehen.

Einige Piraten haben bereits aufwändig Positionspapiere umgesetzt, in der Erwartung, dass deren Inhalte wie zuvor beschlossen in das Wahlprogramm einfließen. Es wäre fatal, diese Arbeit zunichte zu machen. Gleichzeitig haben wir Anträge zum Wahlprogramm vorliegen, die wir nicht einfach außen vor lassen können und sollten. Also halten wir uns beide Wege offen.

So sollen auf den Parteitagen im März und fortfolgend Inhalte beschlossen werden, aus diesen entsteht das Wahlprogramm. So haben wir ausreichend Zeit und die wesentlichen Inhalte des Wahlprogramms stehen fest, bevor Listen und Direktkandidaten gewählt werden.

Im Antragstext steht bewusst die Formulierung, dass der Landesvorstand dafür Sorge tragen soll, dass die Inhalte zu einem Landeswahlprogramm aufbereitet werden. Das muss nicht heißen, dass die Vorstandsmitglieder selbst dies vornehmen müssen, sie tragen aber die Verantwortung dafür, dass es geschieht.

Die Aussage zu einem eventuellen Landesgrundsatzprogramm ist, dass hierfür eigene Programmanträge gestellt werden sollen und dieses Programm - falls es beschlossen wird - ebenfalls aufbereitet werden soll, allerdings lediglich redaktionell (Rechtschreibfehler usw.).






Unterstützung / Ablehnung

Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen

  1. cmrcx Eigentlich ist das ja bereits im Programmentwicklungskonzept geregelt, nur interessiert das ja irgendwie viele nicht mehr ...
  2. wasp zu einingen Contrapunkten: Der LPT wird ein Landeswahlprogramm ermöglichen (hoffentlich, BY:Landesparteitag 2012.1/Antragsfabrik/Landesprogramm des LV Bayern); Der Landesvorstand wird nicht beauftragt die LPT-Arbeit zu machen; Bewirkt die Reihenfolge im Wahlprogramm noch anderes als dessen inhaltliche Gliederung?
  3. ...

Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen

  1. Spencer Wir haben kein Landeswahlprogramm, und es darf auch niemand über die Reihenfolge der Punkte einfach so nach Lust und Laune entschieden der dazu nicht befugt ist - befugt ist NUR der LPT, nicht jedoch sein Exekutivorgan (Landesvorstand). Abgesehen davon hat der Landesvorstand besseres zu tun als die Arbeit des LPT zu machen.
  2. ...

Piraten, die sich vrstl. enthalten

  1. Deuxcvsix
  2.  ?
  3. ...

Diskussion

Bitte hier das für und wieder eintragen.

  • Spencer Wir haben kein Landeswahlprogramm, und es darf auch niemand über die Reihenfolge der Punkte einfach so nach Lust und Laune entschieden der dazu nicht befugt ist - befugt ist NUR der LPT, nicht jedoch sein Exekutivorgan (Landesvorstand). Abgesehen davon hat der Landesvorstand besseres zu tun als die Arbeit des LPT zu machen.
    • Der Vorstand soll auch gar nicht zur Entscheidung befugt werden, sondern er wird organisatorisch beauftragt. Er muss das auch nicht unbedingt selbst machen, das wird ihm überlassen. Im Übrigen muss diese Arbeit in jedem Fall durch irgendjemanden bzw. irgendwie gemacht werden, vollkommen egal mit welchem Konzept oder welcher Vorgehensweise. Die Beschlüsse fällt nur der LPT. CEdge
  • Argument 2
    • ...
      • ...
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