BY:Landesparteitag 2012.1/Antragsfabrik/Videoueberwachung

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Tango-preferences-system.svg Dies ist ein Positionspapier (im Entwurfsstadium) für den BY:Landesparteitag 2012.1 von ValiDOM.

Bitte hilf mit diesen Antrag zu verbessern und zu erweitern. Bitte bekunde auch Deine Unterstützung oder Ablehnung auf dieser Seite. Eine Übersicht aller Anträge findest Du in der BY:Landesparteitag 2012.1/Antragsfabrik.

Positionspapier Antrag Nr.
(offen)
Beantragt von
ValiDOM
Titel 
Videoüberwachung im öffentlichen Raum
Antrag

Eine Videoüberwachung im öffentlichen Raum lehnen wir grundsätzlich ab. Einsatzszenarien sehen wir nur in einem zeitlich und örtlich stark begrenzten Rahmen unter der Voraussetzung, dass nicht nur aufgezeichnet, sondern vordergründig beobachtet wird.

Ausgehend von der beständig steigenden Überwachung öffentlicher Gebäude und Plätze (mittels Videoüberwachung/Kamerasystemen), beabsichtigen Piraten auf Landes- und Kommunalebene in diesem Bereich für eine Aufklärung der Öffentlichkeit sorgen. Wie schon das Bundesverfassungsgericht in etlichen Urteilsbegründungen, wie unter anderem beim "Volkszählungsurteil" dargelegt hat, erzeugen sämtliche Überwachungssysteme einen starken sozialen Anpassungsdruck bei den Überwachten. Somit schränken solche Systeme das Grundrecht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit (Art. 2 Grundgesetz) und das Recht auf Privatheit (Grundrechts-Charta der EU) ein.

Jegliche Überwachungsmaßnahme ohne vorhergehendes, begründetes Verdachtsmoment sehen wir als Schritt in Richtung Überwachungsstaat. Es ist unverhältnismäßig, zehntausende von Personen zu überwachen, um eine äußerst kleine Anzahl von Tätern zu ermitteln.

Zwar ermöglichen geltende Gesetze den Einsatz der Videoüberwachung – doch werden diese Regelungen immer weiter ausgedehnt.

Deshalb kritisieren wir insbesondere, dass

  • Videokameras keine Straftaten verhindern und den Opfern nicht helfen.
  • Videoüberwachung Täter nicht von der Begehung von Straftaten abhält.
  • Keine Verbesserung der Sicherheitslage in den überwachten Räumen festzustellen ist.
  • Die Furcht, Opfer einer Straftat zu werden, durch Videoüberwachung nicht verringert wird. Da die wenigsten Videokameras im öffentlichen Raum genutzt werden, um zu beobachten und stattdessen nur eine Aufzeichnung stattfindet, wäre dieses Gefühl auch trügerisch. Es zu vermitteln, wie es vereinzelt Parteien den Bürgern weis zu machen versuchen, wiegt die Bürger nur in falscher Sicherheit und ist sogar gefährlich für die individuelle Sicherheit.
  • Zwar können Videoaufzeichnungen manchmal bei der Aufklärung von Straftaten helfen, die Verwendung als Beweismittel kommt aber äußerst selten vor. Es bleibt festzustellen, dass Videoüberwachung die polizeiliche Aufklärungsrate nicht steigert – die meisten Straftaten werden auf andere Weise aufgeklärt.

Videoüberwachung ist aber nicht nur wirkungslos und unverhältnismäßig, sondern auch schädlich, denn

  • Mitmenschen, die Straftaten beobachten, vertrauen eher auf die Videoüberwachung und das rechtzeitige Eintreffen der Polizei, als den Opfern zu helfen. Doch sind Videoüberwachungssysteme zumeist nur zur Aufzeichnung angelegt, eine Echtzeit-Beobachtung findet kaum statt.
  • Menschen ändern unter Videoüberwachung ihr Verhalten. Kreatives, unbefangenes und individuelles Verhalten wird verringert, um nicht aufzufallen. Wir sehen hier die große Gefahr einer zunehmend gleichförmigen Gesellschaft.
  • Die aufgezeichneten Daten wurden schon oft zweckentfremdet und führten zu schweren Fehlern.

Dennoch wird der Ausbau von Videoüberwachung mit Statistiken begründet, die einer näheren Überprüfung jedoch nicht standhalten.

  • Die meisten Untersuchungen wurden nicht von einer unabhängigen Stelle durchgeführt, sondern von der Stelle, die Videoüberwachung gerne einsetzen würde.
  • Der Vergleich der Kriminalitätsentwicklung in überwachten Bereichen wird oft nicht mit einem Vergleichsbereich durchgeführt. Sinkt die Kriminalität allgemein, wird dies fälschlich der Videoüberwachung zugeschrieben.
  • Die Einrichtung von Video-Überwachungssystemen geht oft mit verbesserter Beleuchtung und baulichen Maßnahmen einher. Sinkt die Kriminalität nun, wird dies fälschlich der Videoüberwachung zugeschrieben.
  • Zumeist fehlt bei Untersuchungen die Prüfung von Alternativen wie bauliche Maßnahmen, Verbesserung von Angeboten für ein bestimmtes Milieu, Verbesserung der Sauberkeit oder auch verstärkte Präsenz der Sicherheitsbehörden.

Kommen zur Gefahrenabwehr keine geeigneteren Mittel in Frage und liegt ein begründeter Verdacht vor, kann ausnahmsweise auf das Mittel der Videoüberwachung im öffentlichen Raum zurückgegriffen werden. Dies darf aber nur unter folgenden, zusätzlichen Vorraussetzungen geschehen:

  • die Überwachungsmaßnahme wird zeitlich und örtlich strikt begrenzt und muss durch einen Richter angeordnet werden
  • die Maßnahmen dürfen nicht verdeckt ergriffen werden. Neben Hinweisschildern sind die Kameras mit einen System auszustatten, welches den Bürgern ermöglicht, zu erkennen, ob im Moment nur aufgezeichnet oder auch beobachtet wird.
  • werden die Aufnahmen nicht zur Ermittlung von Straftaten benötigt, müssen diese unverzüglich gelöscht werden
Begründung

Die Piratenpartei hat zum Thema Überwachung zwar eine klare Position, eine gute Begründung und eine Positionierung auf Landesebene fehlt aber noch.






Konkurrenanträge

Unterstützung / Ablehnung

Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen

  1. ValiDOM
  2.  ?
  3. ...

Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen

  1. PiratX
  2.  ?
  3. ...

Piraten, die sich vrstl. enthalten

  1.  ?
  2.  ?
  3. ...

Diskussion

Bitte hier das für und wieder eintragen.

  • Konkurrenantrag
    • Wie oben ersichtlich, gibt es einen Konkurrenzantrag zu diesem hier. Ich halte den Fokus dessen für falsch, habe dem Autor aber angeboten zusammen ein Positionspapier zu entwickeln. Dazu habe ich leider noch keine Reaktion. ValiDOM 10:39, 1. Mär. 2012 (CET)
  • Es gibt noch zwei weitere Anträge "Videoüberwachung in der Öffentlichkeit" und ²Videoüberwachung in Bayern". Hier herrscht weitgehend Konsens. Es geht hier nicht darum "Konkurrenzanträge" zu stellen, sondern den Sachverhalt bestmöglich zu analysieren und geignete Maßnahmen vorzuschlagen, die kurz- oder mittelfristig umsetzbar sind. UB 13:24, 6. Mär. 2012 (CET)
  • Die "zweifelhafte" Verhütung von Straftaten ist nur ein ganz kleiner Teil der Problematik. Der Rahmen muß viel weiter gesteckt werden und den staatlichen wie auch zivilen Einsatz von Kameras abdecken. Die Echtzeit-Überwachung (Beobachter am Monitor) ist mit heutiger Technik nur noch in Einzelfällen relevant. Die Systeme prüfen und warnen automatisch, veranlassen Kettenaktionen, senden messages an Betroffene und Überwacher usw.. UB 13:24, 6. Mär. 2012 (CET)
    • Ablehnung ist kein Kooperationsangebot mit dem Ziel einen Konsens zu erarbeiten. Ich kann mit dem Verbot von Video Überwachung nichts anfangen. Das ist unrealistisch. Video Überwachung ist aus der Verkehrsüberwachung und im zivilen Sektor nicht weg zudenken. Es geht darum den Einsatz dieser Systeme zu kanalisieren, um die Privatsphäre der Bürger zu schützen. PiratX
      • Ich habe Dir lange bevor ich diesen Antrag hier eingestellt habe schon dazu eine mail geschrieben. Darin habe ich nichts von Ablehnung geschrieben und Du hast auch nicht geantwortet. ValiDOM
      • Antwort zu 1.1
    • noch eine Antwort zu 1
  • Argument 2
    • ...
      • ...
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