BY:Landesparteitag 2012.1/Antragsfabrik/Öffentliche Video Überwachung in Bayern

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Pictogram voting wait blue.svg Dies ist ein eingereichter/eingereichtes Positionspapier für den BY:Landesparteitag 2012.1 von PiratXUwe Brüns.

Bitte diskutiere den Antrag, und bekunde Deine Unterstützung oder Ablehnung auf dieser Seite. Der Antragstext darf nicht mehr verändert werden! Eine Übersicht aller Anträge findest Du in der BY:Landesparteitag 2012.1/Antragsfabrik.

Positionspapier Antrag Nr.
(offen)
Beantragt von
PiratXUwe Brüns
Titel 
Video Überwachung der Öffentlichkeit in Bayern
Antrag
  • Die Privatsphäre der Bürger hat absoluten Vorrang vor staatlichen Interessen!!!
  • Der rasch zunehmende Wildwuchs von Überwachungskameras von Behörden macht eindeutige Auflagen und Kontrollen zum Schutz der Privatsphäre der Bürger und des Datenschutzes notwendig.
  • Ich bitte die Piraten in Bayern diesen Antrag zu unterstützen und eine gesetzliche Regelung der Video-Überwachung des öffentlichen Raumes, die dazu notwendigen Genehmigungsverfahren und Kontrollen zur Einhaltung dieses Gesetzes, sowie die Einbeziehung des Datenschutzes zum Schutz der Privatsphäre der Bürger, zu fordern und in das Parteiprogramm auf zunehmen.
Begründung
  • Das Bundesverwaltungsgericht hat in seinem Urteil die permanente Überwachung des öffentlichen Raumes für zulässig erklärt. Das ist in Bayern im (Datenschutzgesetz (BayDSG Art. 21a) auf einer halben Seite "geregelt". Das Gesetz sieht keine Genehmigungsverfahren oder Kontrollen vor. Die Videobeobachtung ist überhaupt nicht geregelt (keine Zulassungsverfahren, keine Kontrollen). Bei der Videoaufzeichnung gibt es nur eine Anzeigepflicht an den Datenschutzbeauftragten (Keine Genehmigungsverfahren, keine Kontrollen)
  • Es kann Gründe geben an neuralgischen Punkten Kamera-Überwachung einzuführen; dies ist aber sehr kritisch zu betrachten! Denn heute geschieht eine Kameraüberwachung per Verwaltungsakt und im Falle von Firmen und Privatpersonen nach ihrem Gusto. Bei Nachfragen können lokale Behörden noch nicht einmal verbindlich Auskunft geben welche Kameras und wo durch Behörden, Firmen und Privalleute in ihrem Amtsbereich installiert sind, welche öffentlichen Bereiche damit abgedeckt werden und was mit dem Datenmaterial im Hinblick auf den Datenschutz geschieht.
  • Zwar gibt es datenschutzrechtliche Auflagen zum Betrieb solcher Kameras. Aber die gängige Praxis hat gezeigt, daß auch diese Auflagen nicht hinterfragt oder kontrolliert werden; schon garnicht nachdem die Kameras einmal installiert sind.
  • Es ist festzustellen, daß die Kameraüberwachung viel umfangreicher ist als vermutet. Neben den behördlich installierten Kameras an Gefahrenpunkten zu Überwachungszwecken der Kriminalität oder des Verkehrs sind Kameras in Eingangsbereichen von Banken, Discos, Spielbanken, Eroszentren (Reeperbahn) usw. installiert. Meistens ist bei all diesen Systemen der gesamte Strassenbereich inklusive der gegenüberliegenden Häuser im Visier, ohne daß die betroffenen Bürger hierzu jemals befragt worden sind. Auch die elektronische Überwachung von entlassenen Strafgefangenen, die als Wiederholungstäter eingestuft wurden, trifft alle Bürger in diesem Umfeld.
  • Generell gehört das Genehmigungsverfahren und die Kontrolle der Videoüberwachung in die Verantwortung des Datenschutzes, da er bereits einen Teil (Daten der Videoaufzeichnung) überwacht. Dauerhaft aufzustellende Videoanlagen (z.B. Verkehrslenkung) im öffentlichen Bereich und andere elektronische Überwachungsmassnahmen sollten grundsätzlich nur durch richterlichen Beschluß nach Durchführung des Datenschutz-Genehmigungsverfahrens und Anhörung und Abwägung der Bürgerinteressen (Schutz der Privatsphäre) genehmigt werden. Diese Amtsstelle sollte ebenfalls bei Verfahren wegen Verstößen gegen den Datenschutz, Videoüberwachung und anderer Verletzungen der Privatsphäre zuständig sein.
  • "My home is my castle"wie es im angelsächsischen Recht verankert ist und dazu gehört meiner Meinung nach auch die Umgebung des Hauses.
  • Die Kontrolle des täglichen Lebens, des Internets, etc. greift in die Privatsphäre jedes Einzelnen ein und ist Teil eines totalen Überwachungskonzeptes des Staates. Im Zeichen von ACTA kann man nur sagen "Wehret den Anfängen".
  • Big brother is watching You!!






Konkurrenzanträge

Unterstützung / Ablehnung

Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen

  1. PiratX
  2. Baloo Mit Maß und Ziel - aber eben genau definiert, dann ist es in Ordnung
  3. ...

Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen

  1. ValiDOM ("Überwachungskonzept" BITTE WAS ?! Ich will keine Videoüberwachung, eigentlich gar keine - und wenn überhaupt, nur in seltenen, zeitlich+örtlich begrenzten, begründeten Ausnahmefällen )
  2. cmrcx
  3. wigbold
  4. Deuxcvsix Keine Überwachung, auch nicht mit Konzept...
  5. Ansgarhone: Sieh Beitrag eine Zeile höher.
  6. Taxx 16:53, 11. Mär. 2012 (CET)
  7. Philipp 16:55, 11. Mär. 2012 (CET) Siehe 4.
  8. Gondrino
  9. Nunger "Wehret den Anfängen!"

Piraten, die sich vrstl. enthalten

  1.  ?
  2.  ?
  3. ...

Diskussion

Bitte hier das für und wieder eintragen.

  • Der Antrag ist etwas unglücklich formuliert. Man meint, hier wird Überwachung gewünscht. Um diesen Antrag annehmen zu können müssen unbedingt noch Dinge rein wie "Bedingungen für die Aufstellung einer Überwachungskamera" oder ein Vorschlag für die erwähnten "Kontrollmechanismen". So wie er derzeit steht ist es ein nein. Das-leben-ist-schoen
    • Ich bin gegen jegliche Überwachung meiner Privatsphäre, um das klar zustellen.! Ich muß aber feststellen, daß dies bereits stattfindet! Die Videoüberwachung öffentlicher Bereiche ist ein Teil davon.
  • Eine generelle, gesetzliche Regelung zum Schutz der Privatsphäre ist eine weit umfangreichere Forderung; ist aber hier nicht gemeint. PiratX
  • Hier geht es um detaillierte "gesetzlich verankerte Bestimmungen" zur Videoüberwachung, um den Wildwuchs derartiger Systemen zu stoppen. Ich bin nicht kompetent genug hier einen detaillierten Vorschlag zu unterbreiten. Ich bin auch der Meinung das dies durch einen AG übergreifenden (Recht, Datenschutz, Technik etc.) Arbeitskreis geschehen sollte. Falls dieses Positionspapier angenommen werde sollte, bin ich gerne bereit hierbei mitzuarbeiten. PiratX
      • Antwort zu 1.1
    • Du hattest recht. Ich habe den Header noch geändert. Privatsphäre hat Vorrang vor öffentlichen Interessen!! Denn die sogenannten "öffentlichen Interessen" sind nichts anderes als "Interessen des Staatsapparates" aber nicht der Bürger. PiratX
      • Der Staatsapparat an sich hat eigentlich keine "Interessen". Er sol ja nur Gesetze ausführen. Er kann aber für bestimmte Interessen mißbraucht werden. Michael Ceglar
  • Für diejehnigen die gegen jegliche Art von Überwachungskameras sind, kann ich nur sagen, nachdem dreimal bei mir eingebrochen wurde, überwache ich mein Haus und das Umfeld mit Kameras und Bewegungsmeldern, das Ganze ist über eine Alarmanlage auf ein Rundumlicht, mein Handy und noch zwei weitere Telefone vor Ort gechaltet;seitdem ist Ruhe. Ich werde darauf nicht verzichten. Das Einverständnis der betroffenen Nachbarn habe ich selbstverständlich vorher eingeholt. PiratX
    • das machst Du Privat auf /deinem/ Grund und Boden. Das, was die Piratenpartei im Hinblick auf Überwachung vertritt, betrifft primär den öffentlichen Raum. ValiDOM
      • Es ist nicht zu verhindern, daß meine Kameras auch Teile der Straße und die gegenüberliegenden Häuser aufnehmen. Ich könnte also lückenlos die Bewegungen meiner Nachbarn einsehen. Bei allen aufgestellten Kamerasystemen, ob öffentlich oder privat, werden auch Bereiche des öffentlichen Lebens eingesehen. PiratX
        • Es ist schlicht illegal wenn Du /öffentlichen/ Raum (Straße) überwachst. *Wenn* du es tuen /musst/ weil eine Überwachung /Deines/ Grundstücks sonst aus örtlichen Begebenheiten niht möglich ist, musst Du technische Vorkehrungen treffen, dass Personen die Du im /öffentlichen/ Raum filmst nicht identifzierbar sind. Z.b. Mittels geringer Auflösung, s/w, Abdecken eines Teils des Objektivs... ValiDOM
  • Wo hast Du das denn her! Erstmal geht es hier nicht um Videoaufzeichnung sondern um Videobeobachtung. Legal ist alles was nicht durch Gesetz oder Verordnung untersagt ist! BayDSG Art. 21a in der heutigen Form sagt Videoüberwachung (Videobeobachtung/Videoaufzeichnung) ist legal, "wenn dies im Rahmen der Erfüllung öffentlicher Aufgaben oder in Ausübung des Hausrechts erforderlich ist". Das ist genau das Problem, daß die bewußt? schwammige Formulierung Tür und Tor für Mißbrauch offen lässt.PiratX
      • Auch in Behörden kann eingebrochen werden :-) Wenn du also private Überwachung zuläßt muß du das auch in öffentlichen Gebäuden zulassen. Michael Ceglar
    • Es geht in dem Antrag darum die Video Überwachung der Öffentlichkeit strengen gesetzlichen Regeln zu unterwerfen. Das existiert bisher in dieser Form nicht. In der eigenen Privatsphäre muß ich jedem Bürger selbstverständlich die Freiheit lassen Kameras einzusetzen. Uwe Brüns

Die Videoüberwachung im öffentlichen Raum bringt erwiesenermaßen nichts und deshalb lehne ich sie vollständig ab. # Gondrino

Ich stimme Gondrino vollkommen zu. Kameras haben im öffentlichen Raum nichts zu suchen. machdas