BY:Landesparteitag 2012.1/Antragsfabrik/Positiontionspapier zu MRSA
Dies ist ein eingereichter/eingereichtes Positionspapier für den BY:Landesparteitag 2012.1 von Georg Ass + Martin Schmidt. Bitte diskutiere den Antrag, und bekunde Deine Unterstützung oder Ablehnung auf dieser Seite. Der Antragstext darf nicht mehr verändert werden! Eine Übersicht aller Anträge findest Du in der BY:Landesparteitag 2012.1/Antragsfabrik. |
- Positionspapier Antrag Nr.
- (offen)
- Beantragt von
- Georg Ass + Martin Schmidt
- Titel
- Umgang mit MRSA im klinischen und ambulanten Bereich
- Antrag
Die Novellierung des Infektionstionsschutzgesetztes bringt einige Verbesserungen im Umgang mit MRSA Keimen in deutschen Kliniken mit sich. In einigen Bereichen gehen die Änderungen nicht weit genug. Daher fordert die Piratenpartei Deutschland, Landesverband Bayern:
- Transparenz bei der Veröffentlichung der Fallzahlen
Jedes Klinikum muss monatlich online und prominent die Zahl der in diesem Monat im Klinikum aufgetretenen Fälle, sowie die Anzahl der bei Aufnahme positiv MRSA befundeten Fälle veröffentlichen.
- Konsequenzen bei Verstößen gegen die Hygienebestimmungen
Verstöße gegen Hygienebestimmungen sind mit Recht bußgeldbwehrt. Sollten bei einem Verstoß gegen Hygienebestimmungen Patienten zu Schaden kommen, muss der Verstoß aber strafbwehrt sein. Hier gilt es die Patientenrechte deutlich zu stärken.
- Prophylaxe/Diagnose
Patienten denen ein Eingriff bevorsteht, muss ermöglicht werden sich kostenfrei einem MRSA-Test zu unterziehen. Das selbe gilt für Angehörige und Kontaktpersonen von MRSA-Trägern, auch wenn sie aktuell keinen Krankehausaufenthalt planen.
- Meldepflicht
Sämtliche MRSA-Erkrankungen müssen gemeldet werden.
- Stichproben
Die Einhaltung der RKI-Empfehlungen muss stichprobenartig überprüft werden. Die Ergebnisse der Stichprobem müssen durch die Kliniken und die Gesundheitsämter veröffentlicht werden. Kliniken müssen auf Ergebnisse von Stichproben hinweisen.
- Begründung
Begrifflichkeiten:
MRSA = Methicillin-resistenter Staphylococcus aureus
Meldepflicht = Erkrankungen/Fälle müssen an das Gesundheitsamt gemeldet werden
Liqour = Gehirn-Rückenmarks-Flüssigkeit
Durch die aktuelle Novellierung des Infektionsschutzgesetzes werden die Empfehlungen der Kommission für "Krankenhaushygiene und Infektionsprävention" sowie der zu gründenden Kommission "Antiinfektive Resistenzlage und Therapie" für Klinikien und Artzpraxen bindend. Das ist ein wichtiger Schritt um der MRSA-Problematik Herr zu werden, geht aber nicht weit genug.
Der mündige Patient kann nicht einfach in Erfahrung bringen, wie die Situation in einer Klinik seiner Wahl ist. Daher fordern wir die Veröffentlichung auf der Klinikumswebsite um so eine einfache Informationsquelle zu schaffen. Aktuell werden die Fallzahlen nur im Hygienebericht vermerkt. Sollte die Differenz zwischen bei Aufnahme "entdeckten" Fällen und aufgetretenen Fällen groß sein, bedeutet dies, dass die Klinik entweder bei der Aufnahme nicht untersucht - keine "Entdeckung" - oder, dass sich Patienten in der Klinik anstecken.
Sollte es zu einer Ansteckung in einem Krankenhaus kommen, müssen die Verantwortlichen zur Rechenschafft gezogen werden. Daher sollte der Verstoß gegen Hygienevorschrifften in diesem Falle strafbewehrt sein.
Die Freiwilligkeit der Prophylaxe stärkt die Eigenverantwortung des Patienten, gibt aber auch den Klinken die Möglichkeit, den MRSA Test verpflichtend durchzuführen, da er durch die Krankenkasse erstattet wird.
Bis heute besteht die Meldepflicht nur dann, wenn MRSA in Blut oder Liqour nachgewiesen wird. Um aktuelles Zahlenmaterial zu erhalten muss eine allgemeine Meldepflicht für MRSA eingeführt werden.
Zusammen mit der Veröffentlichung der Stichproben und der Fallzahl wird eine Konkurenzsituation zwischen den einzelnen Kliniken geschaffen. Diese Situtation kann dazu führen, dass sich sich alle Kliniken mehr anstrengen das Problem in den Griff zu bekommen.
Warum als Positionspapier?
Für einen eigenen Programmantrag ist das Thema zu isoliert und zu speziell behandelt. Probleme bestehen nicht nur durch MRSA sondern auch durch andere Keime und Hygienemängel im Allgemeinen. Der Antrag würde als Ergänzung zu einem gesundheitspolitischen Programm durchaus passen. Wenn als Positionspapier angenommen, kann er in ein komplettes Programm einfließen ohne dieses von vornherein zu stark festzulegen.
Inhaltsverzeichnis
Unterstützung / Ablehnung
Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen
- ImmerNurWollen
- Spencer
- ?
- ...
Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen
- farddizzle siehe Diskussion
- Ansgarhone: Nach der derzeitige Rechtslage haben Hygienefachkräfte in einem Krankenhaus nur beratenden Funktion und werden in der Regel "zugekauft". Gegenvorschlag: Direkte Übernahme des Systems aus den Niederlanden, was mir jetzt im Detail nicht bekannt ist.
- wigbold - Überwachen und Strafen?! - keinen anderen Plan?! Zudem ist Fahrlässige Körperverletzung schon strafbewehrt.
- ...
Piraten, die sich vrstl. enthalten
Diskussion
Bitte hier das für und wieder eintragen.
- Bitte Begrifflichkeiten erklären: einige Begriffe und Abkürzungen sind nur Branchenkennern bzw. medizinischem Personal geläufig. Es wäre gut wenn das Papier auch IT-nerds ;) und normalbürgern verständlicher wird, ohne dass sie erst google benutzen müssen. Ist das machbar? Thx! ValiDOM
- Sicher ist das machbar. Wenn dir mehr Begrifflichketien unklar sind bitte nochmal melden. Ich bin da ein wenig betriebsblind. ImmerNurWollen
- Grundsätzlich sind Maßnahmen, die Ansteckungen mit multiresistenten Erregern verhindern, gut. Ich halte den Antrag zum jetzigen Zeitpunkt jedoch für zu früh. Es geht um ein sehr kleines und sehr konkretes Thema. Noch fehlt (leider) jegliche Gesundheitspolitik im Piratenprogramm. Ein paar Anmerkungen:
- Welche Auswirkungen haben die letzten Änderungen im Infektionsschutzgesetz in Bezug auf MRSA ? (Nicht jeder dürfte das verfolgen ;-)
- Wenn es mich nicht ganz täuscht trat die Novellierung Januar 2012 in Kraft, oder? Wir hatten, was die noch nicht erkennbaren Auswirkungen angeht eine intensive Diskussion und haben uns dann trotzdem für den Antrag entschieden. Die Gründe für den Antrag wird die Georg aber besser erklären können. ImmerNurWollen
- Die Zahl der MRSA Diagnosen bei Aufnahme sagt nichts über die Qualität des Klinikums aus, sonder nur über die Qualität der Einrichtungen, von denen die Patienten kommen.
- Die Idee, die bei Aufnahme diagnostizierten Infektionen zusammen mit der Gesamtzahl der aufgetretenen Infektionen zu veröffentlich ist folgende: Sollte die Differenz zwischen beiden Zahlen hoch sein, wird es in der Klinik wohl vermehrt zu Ansteckungen gekommen sein. Das ein Klinikum nichts dafür kann wenn Patienten mit MRSA kommen ist klar. ImmerNurWollen
- Bei jeder neu aufgetretenen Infektion im Krankenhaus von einem strafbaren Verhalten auszugehen, halte ich für stark überzogen. Ganz abgesehen vom enormen bürokratischem Aufwand, der dann entsteht.
- Ich kann deine Bedenken verstehen und könnte durchaus auch ohne diesen Absatz leben. Eine andere Frage ist wie man zur Einhaltung der Hygienevorschriften anhält. In diesem Falle wäre das quasi die Peitsche. ImmerNurWollen
- Habe den Absatz ein wenig entschärft. Der Automatismus mit der Staatsanwaltschaft ist raus. Wenn Patienten durch Verstoß gegen Hygienevorschriften zu Schaden kommen, wird aber quasi immer noch Strafanzeige gefordert. ImmerNurWollen
- Welche Auswirkungen haben die letzten Änderungen im Infektionsschutzgesetz in Bezug auf MRSA ? (Nicht jeder dürfte das verfolgen ;-)
- System aus den Niederlanden übernehmen
- Weil der Vorschlag oben kam. Das MRSA System aus den Niederlanden zu übernehmen ist, meines Wissens nach, für Deutschland nicht (mehr) möglich, da die MRSA Verbreitung hierzulande wesentlich höher ist als in den Niederlanden. ImmerNurWollen
- Argument 1
- Antwort zu 1
- Antwort zu 1.1
- noch eine Antwort zu 1
- Antwort zu 1
- Argument 2
- ...
- ...
- ...
- ...