BY:Landesparteitag 2012.1/Antragsfabrik/Mehr Mitbestimmung der Parlamente

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Pictogram voting wait blue.svg Dies ist ein eingereichter/eingereichtes Programmantrag für den BY:Landesparteitag_2012.1 von TurBor.

Bitte diskutiere den Antrag, und bekunde Deine Unterstützung oder Ablehnung auf dieser Seite. Der Antragstext darf nicht mehr verändert werden! Eine Übersicht aller Anträge findest Du in der BY:Landesparteitag_2012.1/Antragsfabrik.

Änderungsantrag Nr.
PA41
Beantragt von
TurBor
Programm

Grundsatzprogramm (Bundesthema)

Schlagworte Pro
Schlagworte Contra
Beantragte Änderungen

Der Landesparteitag möge dem Landesprogramm einen Programmpunkt mit dem Titel "Grundgesetzkonforme Gestaltung internationaler Abkommen" mit folgendem Text hinzufügen:

In einer zunehmend vernetzten und globalisierten Welt spielen internationale Abkommen und überstaatliche Institutionen eine immer größere Rolle. Viele Herausfoderungen der heutigen Zeit lassen sich auf nationaler Ebene gar nicht oder nur unzureichend bewältigen. Die Piratenpartei versteht sich auch selbst als Teil einer weltweiten Bewegung und begrüßt grundsätzlich den Ausbau internationaler Kooperation.

Während die Stärkung internationaler Institutionen prinzipiell eine natürliche und begrüßenswerte Entwicklung darstellt, muss dabei stets auf die Wahrung von rechtsstatlichen und demokratischen Grundsätzen geachtet werden. Insbesonere dürfen Kompetenzen nationler Legislativ-, Exekutiv- und Judikativorgane nur bei direkter Zustimmung durch die Bürger der betroffenen Staaten an internationle Organe und Institutionen übertragen werden.

Die Piratenpartei Bayern sieht darüber hinaus das Grundgsetz als höchstes in Deutschland geltendes Recht und das Bundesverfassungsgericht als höchste gerichtliche Instanz an. Deshalb fordern wir bei der Unterzeichnung bindender internationaler Abkommen einen grundsätzlichen Vorbehalt der verfassungsrechtlichen Überprüfung. Ebenso lehnen wir vehement die Erschaffung und Anerkennung von internationlen Institutionen ab, deren Beschlüsse Vorrang vor dem Grundgesetz oder den Urteilen des Bundesverfassungsgerichts haben oder diesen gleichgestellt sind.

Begründung

Es ist für die meisten von uns selbstverständlich, die Welt global wahrzunehmen, da die Intrnetrevolution bestehende Barrieren wie Entfernungen und Staatsgrenzen in vielen Bereichen obsolet gemacht hat. Auch sind immer mehr politische Probleme heute nur auf interntionaler Ebene zu lösen, ob Umweltschutz, Finanzkrise oder Urheberrecht.

Dennoch müssen wir sehr vosichtig sein, wenn es um Macht- und Kompetenzübertragung an die übrstaatliche Ebene geht. Zum einen muss stets auf die Beibhaltung der demokratischen Legitimation gachtet werden - die heutige Struktur der EU ist ein Paradebeispiel dafür, wie es nicht sein sollte. Auch müssen Möglichkeiten unterbunden werden, dass nationle Regierungen über den Umweg internationaler Oragne die eigenen (gescheiterten) Vohaben doch duchzudrücken, wie es zum Beispiel bei der Vorratsdatnspeicherung und den Netzsperren versucht wurde.

Der Antrag geht aber weiter als die Forderung nach demokratischen Prinzipien und einem Volksentscheid bei umfassenden Kompetenzübertragungen (impliziert durch Absatz 2 des Antrags). Trotz aller Probleme und Schwierigkeiten haben wir in Deutschland einen (vergleichsweise) funkionierenden demokatischen Rechtsstaat und das Bundesverfassungsgericht ist ein in seiner Macht und seinem Ansehen weitgehend einzigartiges Kontrollorgan. Ich kann nichts Gutes daran erkennen, wenn der Einfluss des BVerfG durch die Schaffung übergeordneter interntionaler Instanzen ausgehöhlt oder in Deutchland ein dem Grundgsetz übergeordnets Recht akzeptiert wird. Das BVerfG hat sich hervorragend bewährt, und mein Vertrauen dazu ist wesentlich höher als das Vetrauen in x-belibige Organe von EU, UN, WTO und wie sie ale sonst heißen.






Antrag

Unterstützung / Ablehnung

Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen

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Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen

  1. wigbold - "globalisierte Welt" - als Begriff ist wie der Antrag überflüssig: Die Regierung (Exekutive) ist an das Grundgesetz gebunden. - Wesentlicher wäre es z.B. den bürokratische Direktive der Vorabentscheidung an den EuGH unter Umgehung des BVerfG abzustellen[1].
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Piraten, die sich vrstl. enthalten

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Diskussion

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