BY:Landesparteitag 2012.1/Antragsfabrik/Identifikation von Polizeikräften (Version 2)

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Pictogram voting wait blue.svg Dies ist ein eingereichter/eingereichtes Positionspapier für den BY:Landesparteitag 2012.1 von CEdge.

Bitte diskutiere den Antrag, und bekunde Deine Unterstützung oder Ablehnung auf dieser Seite. Der Antragstext darf nicht mehr verändert werden! Eine Übersicht aller Anträge findest Du in der BY:Landesparteitag 2012.1/Antragsfabrik.

Positionspapier Antrag Nr.
(offen)
Beantragt von
CEdge
Titel 
Identifikation von Polizeikräften (Version 2)
Antrag

Der Landesparteitag möge folgendes Positionspapier beschließen:

Bayerische Polizeibeamte sollen mindestens

  • bei Großeinsätzen in der Öffentlichkeit
  • ein einsatzabhängiges Identifikationsmerkmal

deutlich sichtbar an der Uniform tragen müssen.

Diese ID identifiziert die Person eindeutig und ist für jeden Einsatz neu zu vergeben. Die in der Vergangenheit vergebenen Identifikationsmerkmale müssen über einen angemessenen Zeitraum aufbewahrt werden. Bei einem konkreten Verdacht kann ein Gericht die Herausgabe der entsprechenden Informationen anordnen. Die vorsätzliche Unzugänglichmachung der Identifikation oder deren Zuordnung wird rechtlich sanktioniert.

Dies schützt die Persönlichkeitsrechte der Beamten und ermöglicht gleichzeitig die Ermittlung von Gewalttätern unter den Polizisten oder verhindert diese Gewalt sogar.

Ausnahmen von dieser Regelung darf es nur in begründeten Sonderfällen geben.

Zusätzlich soll den Beamten die Möglichkeit gegeben werden, auch im normalen Dienst ein Namensschild zu tragen. Dies ermöglicht es den Polizisten auf freiwilliger Basis den Kontakt zum Bürger zu verbessern.

Begründung

Bei öffentlichen Veranstaltungen vertreten Polizeibeamte die Staatsgewalt und besitzen entsprechende Privilegien, dürfen u. a. einen schützenden Helm tragen, Waffen mitführen und Gewalt anwenden. Dagegen ist auch nichts einzuwenden, aber es zeigt sich, dass diese Autorisierungen zu anonymen Amtsmissbrauch führen können.

Ein solches Verhalten geht über das angemessene Maß und das - aufgrund der eventuell bei öffentlichen Ereignissen auftretenden Umstände - Vertretbare hinaus. Es verletzt die Grundrechte der Betroffenen unverhältnismäßig und gefährdet den Ruf der Polizei und des Staates. Auf Dauer sind Meinungsfreiheit und Demonstrationsrecht beeinträchtigt, weil die Bevölkerung aus Angst vor Repressionen vor der Nutzung dieser Rechte zurückschreckt.

Auf der anderen Seite stehen der Schutz und die Persönlichkeitsrechte der Beamten, insbesondere der Datenschutz, aber auch die persönliche Sicherheit. Dies begründet, dass Einsatzkräfte nicht direkt identifizierbar sein sollen und vor unberechtigen Übergriffen geschützt werden.

Deshalb sollen Personen, die die Staatsgewalt ausüben, bei öffentlichen Großeinsätzen (z. B. Demonstrationen) ein Identifikationsmerkmal deutlich sichtbar an der Uniform tragen müssen. Diese ID identifiziert die Person eindeutig und ist für jeden Einsatz neu zu vergeben. Wer wann welche Nummer hatte, muss dokumentiert werden. Diese Dokumentation muss einen angemessenen Zeitraum aufbewahrt werden. Bei einem entsprechenden Verdacht gegen einen Beamten (Verletzungen, Zeugenaussagen, Videos, ...) kann ein Gericht zwecks Identifizierung die Herausgabe der entsprechenden Informationen anordnen.

Derartige und weitergehende Maßnahmen sind in anderen Staaten normal, ohne das es dort zu massiven negativen Konsequenzen gekommen ist.

  • Beispiel (Berkeley, USA, Polizistin rechts):

http://www.zombietime.com/berkeley_marines_2-12-2008/IMG_9215.JPG

  • Bericht (Stichwort Namensschilder):

http://usaerklaert.wordpress.com/2008/02/18/einige-bemerkungen-zu-den-anti-und-pro-millitar-demonstrationen-in-berkeley/ (Anm.: das ist nicht mein Blog)

Die Maßnahme schützt die Bürger, ermöglicht eine Verfolgung der Täter, macht die Staatsmacht transparenter und verhindert, dass einzelne Beamte auf Kosten ihrer Kollegen den Ruf der Polizei zerstören. Deshalb ist diese Forderung eine Mindestforderung.

Nur in begründeten Sonderfällen (z. B. Beamte in Zivil, Notsituationen) darf es Ausnahmen von dieser Regel geben.

Version 1 dieses Anrags wurde vom LPT 2010.1 in Fürth beschlossen.

Hinzugefügt in Version 2:

  • rechtliche Sanktionen bei Manipulation, Zerstörung und "Verschwinden" der Zuordnung (z. B. der entsprechenden Listen) sowie der Entfernung der Kennzeichnung
  • Mindestforderung ergänzt um die Möglichkeit für die Polizisten, im normalen Dienst freiwillig ein Namensschild zu tragen, manche Beamte möchten das eventuell und es verbessert den Kontakt den Bürger, also sollte man es ermöglichen






Unterstützung / Ablehnung

Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen

  1. ValiDOM
  2. AndiPopp 14:30, 7. Mär. 2012 (CET)
  3. Ansgarhone: Dafür, insbesondere weil es auch die Besprechung des individuelen Verhaltens ermöglicht.
  4. Tforkel
  5. Gondrino
  6. Lou 11:53, 20. Mär. 2012 (CET)
  7. Pink 14:23, 20. Mär. 2012 (CET)
  8. Gesch
  9. SimO

Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen

  1.  ?
  2.  ?
  3. ...

Piraten, die sich vrstl. enthalten

  1.  ?
  2.  ?
  3. ...

Diskussion

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