BY:Landesparteitag 2012.1/Antragsfabrik/GO:Parteitagsdebatte

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Tango-preferences-system.svg Dies ist ein Sonstiger Antrag (im Entwurfsstadium) für den BY:Landesparteitag 2012.1 von CEdge.

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Sonstiger Antrag Nr.
GO-Antrag
Beantragt von
CEdge
Titel 
Parteitagsdebatte
Antrag

Änderung der GO:

§ 5.1 der Geschäftsordnung soll folgendermaßen neu gefasst werden:

" (1) Zu einem Antrag (außer Anträgen zur Geschäftsordnung) gibt es zunächst Redebeiträge in Form einer Pro- und einer Gegen-Rede. Die Redezeit beträgt je 5 Minuten. Den Redner für die Pro-Rede bestimmt der Antragsteller. Gibt es mehrere Gegenredner, so bestimmt diesen die Versammlungsleitung, vorbehaltlich einer Entscheidung der Versammlung. {GO-Antrag auf Bestimmung des Gegenredners}

(2) Nach den Reden sind weitere Beiträge in Form von Redebeiträgen und Fragen (Rednerliste) möglich, die keine inhaltliche Wiederholung darstellen. Die Redezeit beträgt jeweils zwei Minuten. "

Begründung

Wir haben einen zweitägigen programmatischen Parteitag vor uns. Auf diesem wird und soll es einige Debatten geben und es werden auch komplexe und ausführliche Anträge vorliegen, die hinreichend ausgeleuchtet werden müssen.

Unser bisheriges System der Rednerliste ist sehr lau und dafür nicht mehr ausreichend. Parteitagsdebatten sollen nun wie folgt geregelt werden:

Zu jeder Abstimmung über einen Antrag (außer GO-Anträgen) gibt es zuerst eine Pro- und eine Gegenrede. Diese dauern bis zu 5 Minuten, die Zeit kann jeweils von der Versammlung abgeändert werden (Trollschutz). Den Pro-Redner bestimmt der Antragsteller, den Gegenredner (wenn es mehrere gibt) bestimmt die Versammlungsleitung und auf GO-Antrag die Versammlung.

Nach den Reden sind weitere Redebeiträge und Fragen (Rednerliste) möglich, letztere richten sich an einen oder beide Redner. Redezeit jeweils zwei Minuten, die Versammlung kann wie üblich die Rednerliste schließen und die Redezeit verändern.

Der Vorteil liegt darin, dass die Reden eine Gesamtargumentation zulassen, und die Redebeiträge dann weitere Aspekte abdecken, die erst während der Reden hervortreten oder dort fehlten. Dadurch kommt ein Gesamtbild zu einem Antrag zustande, was bisher durch unseren relativ kleinteilig-redundanten Debattenstil verhindert wurde.

Die Reden sind außerdem das richtige Format für die Öffentlichkeit. Und der einzelne Pirat bekommt in kompakter Form evtl. wichtige Pro- und Gegen-Argumente für die Politik auf der Straße (weiteres siehe unten).

Absolute Konsensanträge werden auch mit diesem Verfahren in wenigen Minuten behandelt sein. Der Zeitbedarf für chancenlose Anträge hingegen kann von der Versammlung ähnlich wie bereits jetzt auf wenige Minuten begrenzt werden. In der Regel befinden sich derartige Anträge auch weit unten auf der Tagesordnung und werden selten angenommen.

Bisherige GO, § 5.1: https://wiki.piratenpartei.de/BY:Gesch%C3%A4ftsordnung_des_bayrischen_Landesparteitags#allgemeine_Antr.C3.A4ge_an_die_Versammlung

" (1) Der Antragsteller hat das Recht, seinen Antrag in kompakter Rede vorzustellen. Einer geringen Anzahl an Wortmeldungen, die keine inhaltliche Wiederholung darstellen, ist ebenfalls angemessene Redezeit zu gewähren. "

Links: Im Klabautercast [1] wurde eine progressive Verkürzung der Redezeit vorgeschlagen und begründet, außerdem wird dort über die Methode der Grünen gesprochen, pro Thema längere Pro- und Contra-Reden durchzuführen. Dies waren die Ausgangspunkte für diesen Antrag.

[1] http://klabautercast.de/wp-content/uploads/2010/05/KC018_Ben_BPT10.mp3 (43. Minute)






Unterstützung / Ablehnung

Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen

  1. farddizzle
  2. cmrcx Jede Regelung der Redebeiträge finde ich besser als keine.
  3. ...

Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen

  1. Deuxcvsix
  2. Lou 14:08, 20. Mär. 2012 (CET) Begrenzung der Redner ohne Einzelfallbeschluss (von vorn herein) führt rechtlich zur Ungültigkeit aller Parteitagsbeschlüsse - sorry, aber juristisch nicht zu halten.
  3.  ?
  4. ...

Piraten, die sich vrstl. enthalten

  1.  ?
  2.  ?
  3. ...

Diskussion

Bitte hier das für und wieder eintragen.

  • "Lou 14:08, 20. Mär. 2012 (CET) Begrenzung der Redner ohne Einzelfallbeschluss (von vorn herein) führt rechtlich zur Ungültigkeit aller Parteitagsbeschlüsse - sorry, aber juristisch nicht zu halten."
    • Was ist hierbei mit "Redner" gemeint? Weitere Beiträge/Fragen nach den Reden über eine Rednerliste möglich. CEdge
      • In aller Ausführlichkeit:
        • Zu jedem Antrag gibt es nicht nur Pro- und Contra-Argumente der Befürworter oder Gegner eines Antrags sowie persönliche Meinungen und Fragen Dritter; bei jeder Parteitagsdebatte sind bisher noch beobachtbare Tatsachen aufgetaucht, die Befürworter wie Gegener etweder übersehen haben oder schlicht ignorierten. So, wie die Beitragskategorien definiert sind, unterstellt dieser Antrag jedoch, dass die Faktenbasis der Antragsteller bzw. Gegner komplett vollständig ist und deshalb auch nicht mehr ergänzt zu werden braucht; das aber ist nicht nur unrealistisch, sondern mindestens naiv und damit einfach lebensfremd.
        • Jedenfalls in einer sachorientierten Debatte sollte es vor allem Fakten-Beiträge geben, auch und gerade von neutralen Dritten, weil sie Tatsachen weniger verzerrt sehen bzw. darstellen können; so aber, wie er vorliegt, beschränkt der Antrag die Faktenbasis der Debatte von vorn herein auf den Vortrag je eines Befürworters und eines Gegners. Damit stecken die beiden Erstredner das Feld der Debatte ab; ein ergänzender Sachvortrag ist nach Wortlaut des Antrags dann gar nicht mehr zulässig – alle anderen Mitgliedern würde die geänderte GO insoweit einen Maulkorb verpassen.
        • Das Recht, zur Sache zu sprechen, das ist ein individuelles Recht eines jeden Parteitagsmitglieds; das gehört zu den elementaren „demokratischen Grundsätzen“ i.S.d. Art.21 Abs.1 Satz 3 GG. Wie jedes Recht findet dieses Individualrecht seine Grenzen an den Rechten anderer; die GO kann deshalb dieses Individualrecht zwar beschränken (z.B. durch Redezeitbegrenzungen im TOP oder durch „Schließen der Rednerliste“), doch muss dieses Recht zumindest dem Grunde nach als Individualrecht erhalten bleiben. So aber, wie der Antrag lautet, wäre das Recht zum Sachvortrag von vorn herein auf zwei Personen beschränkt; ein Recht aber, das immer nur zwei Leute aus einem gegeben Kollektiv ausüben dürfen, das ist gar kein Individualrecht mehr, sondern das ist – bloß nur noch eine Vertretungsbefugnis, und das kommt so:
          • Der Antrag sieht ausdrücklich vor, dass der Antragsteller den Pro-Redner bestimmt; der Pro-Redner spricht also nie aus eigenem Recht, sondern spricht stets für den Antragsteller. Der Contra-Redner dagegen soll vom Präsidium bzw. der Versammlung als Ganzes bestimmt werden; auch er spricht also nicht für sich selbst, sondern er vertritt ein Kollektiv.
          • Weiter soll die Reihenfolge der Meinungsbeiträge und Fragen vom Präsidium bestimmt werden, das den Parteitag damit führen könnte am „Informationellen Gängelband“.
        • Vom Individualrecht der Mitglieder, das Wort zu ergreifen, bleibt deshalb nichts mehr übrig – und deshalb ist diese GO-Änderung verfassungswidrig; würden wir sie beschließen, dann wären alle weiteren Beschlüsse von vorn herein nichtig.

--Lou 10:11, 22. Mär. 2012 (CET)

      • "Meinungsäußerung" aufgrund des Faktenbasis-Problems umbenannt in "Redebeitrag", das Bestimmungsrecht der Versammlungsleitung über die Reihenfolge wieder gestrichen (stammt übrigens aus der BPT-GO *gg*). Alles weitere kommt noch. CEdge