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FRAGE
FRAGE:

Unter welcher Voraussetzung dürfte Deiner Meinung nach die Bundeswehr bei Auslandseinsätzen eingesetzt werden?
Kannst Du Dir vorstellen trotz eines evtl. später vorliegenen positiven Parteibeschlusses (ja zum Einsatz)im BT gegen einen Einsatz zu stimmen,
kannst du Dir vorstellen trotz eines evtl. vorliegenden negativen Beschlusses (nein zum Einsatz) für einen Bundeswehreinsatz zu stimmen?


Bei der Frage braucht ein Verteidigungsfall auf einen erfolgten kriegerischen Angriff nicht in Betracht gezogen zu werden.

Phil-Wendland

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Bernd Kasperidus aka Brummel1

Eine sehr schwierige Frage ... wie alle Fragen, bei denen man als Politiker wissentlich und willentlich andere Menschen in Gefahr bringt.

Zuerst: Ich bin kein Pazifist. Ein kluger Mann hat einmal gesagt: "Ein Pazifist ist ein Schmarotzer, der die Vorteile eines gesellschaftlichen Systems ausnutzt aber nicht bereit ist, dieses System zu verteidigen und dann auch noch einen Heiligenschein für seine Fahnenflucht verlangt"

Verteidigen heißt aber nicht unbedingt, dass man gleich zu Waffen und Armeen greifen muss.

Würden wir in einer perfekten Welt leben mit perfekten Menschen, würden wir Armeen und Polizei nicht benötigen.

Vielfach muss man auch betrachten, dass viele der Situationen, in denen der Einsatz von Militär diskutiert wird hausgemacht sind.

Wo Ich z. B. der Meinung war, dass sogar viel zu spät eingegriffen wurde, war das ehemalige Jugoslawien. Dort sieht man auch die Krux im System. Dort wurde viel zu spät eingegriffen, weil Jugoslawien kein Öl oder andere wichtige Rohstoffe hat.

In Afganistan oder Irak wurde sofort zugeschlagen, weil einerseits wirtschaftliche Interessen betroffen waren, andererseits die Gefahr Bestand, dass westliche Einflussnahme zu offensichtlich enthült wurde (Irak z. B. mit der massiven Unterstützung von Hussein durch die USA)

Es müßte ein wirklicher humanitärer Notfall sein bei dem es wirklich keine andere Lösung gibt als die Armee zu schicken.

Was die Entscheidung der Partei anbelangt ... In diesem Falle würde Ich von meinem Recht auf Gewissensentscheidung gebrauch machen. Würde die Partei auf den Fraktionszwang bestehen, würde Ich mich, wenn die Entscheidung gegen mein Gewissen verstößt, mich entweder der Stimme enthalten oder wenn nichts anderes mehr hilft, mein Mandat niederlegen.

So einfach wie es von außen aussieht, ist diese Situation nämlich nicht. Zusammen mit meinen Mitabgeordneten würde mein Name unter der Entscheidung stehen und nicht der von X Leuten aus LiquidFeedback. Ich muss in diesem Falle morgens noch in den Spiegel schauen können oder z. B. einer Mutter erklären, warum ihr Sohn/ihre Tochter nicht mehr aus dem Einsatz zurück kommt. Ich müßte im Zweifel einer Flüchtlingsfamilie erklären, warum wir durch nichtstun den Tod ihrer Angehörigen begünstigt haben.

Horst Weidemann

Unter welcher Voraussetzung dürfte Deiner Meinung nach die Bundeswehr bei Auslandseinsetzen eingesetzt werden?

Als Mitglied der AG Aussen- und Sicherheitspolitik habe ich zu diesen Formulierungen beigetragen. Die Arbeiten sind noch nicht abgeschlossen. Der Antrag wird in seiner endgültigen Form mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit Teil des PPD-Programms werden. Hinter diesen Grundgedanken stehe ich mit voller Überzeugung. Lqfb führt diesen Antrag unter #1263.
Antrag der AG Außen- & Sicherheitspolitik in Anlehnung an die Potsdamer Konferenz vom 7./8. Oktober 2011
Die Piratenpartei setzt sich grundsätzlich für eine friedliche und kooperative Politik auch in den internationalen Beziehungen ein. Der Einsatz militärischer Mittel zur Durchsetzung eigener Ziele ist stets das schlechteste Mittel, da neben der erheblichen Gefährdung der Zivilbevölkerung, die langfristigen Folgen unkalkulierbar sind. Deshalb streben wir die Lösung von Konflikten auf diplomatischem Wege an.
Gleichzeitig stehen die Piraten weltweit für die Werte der Menschenrechte, Meinungsfreiheit und Demokratie ein. Es ist deswegen nicht hinnehmbar, wenn Menschen, die in friedlicher Weise für die gleichen Werte eintreten, von uns ignoriert werden. Wir behalten uns deshalb vor, bei Völkermord und ethnischen Säuberungen, militärischen Einsätzen im Sinne einer Schutzverantwortung zuzustimmen, wenn dies durch eine UN Resolution legitimiert ist. Diese müssen unter strengsten Maßstäben, einer klaren Zieldefinition, einer vorherigen zeitlichen Begrenzung und durch parlamentarische Kontrolle legitimiert sein.
Begründung:
Der Antrag beruht auf den Meinungsbildern, welche im Rahmen des Außen- und Sicherheitspolitischen Barcamps 7./8. Oktober 2011 in Potsdam eingeholt wurden. Protokoll [1]
  • Wir sind der Auffassung, dass es nicht gerechtfertigt ist, den Einsatz militärischer Gewalt unter allen denkbaren Umständen auszuschließen.
  • Wir halten Selbstverteidigung für gerechtfertigt.
  • Wir sind bereit militärisch einzugreifen, falls ein Bündnispartner durch reguläre Streitkräfte angegriffen wird.
  • Wir befürworten den Einsatz friedenserhaltender UNO-Truppen. (Blauhelme)
  • Dabei soll als Voraussetzung gelten, dass nur die Völkergemeinschaft ein Mandat erteilt, kein Automatismus zur Beteiligung folgt und jedes nationale Parlament über die Beteiligung des eigenen Landes entscheidet.
  • Bei Vorliegen von Völkermord schließen wir den Einsatz militärischer Gewalt nicht aus und halten diesen in engen Grenzen auch für legitim.
In Anlehnung daran wird dieser Antrag um die gegenwärtig entstehende befindliche Norm der Schutzverantwortung erweitert, um dabei auf der Grundlage von UN-Resolutionen aufzubauen.
Begriffserklärung: Schutzverantwortung
Die Schutzverantwortung (eng: Responsibility to Protect) ist ein relativ neues Konzept der internationalen Politik und des Völkerrechts zum Schutze des Menschen vor schweren Menschenrechtsverletzungen und Brüchen des humanitären Völkerrechts. Dieses ist nicht mit der humanitären Intervention gleichzusetzen von der es sich in mehrfacher Weise unterscheidet.
Theoretische Grundlage ist dabei die Definition von Souveränität als Verantwortung ("sovereignty as responsibility"). Demnach muss ein Staat Verantwortung für den Schutz seiner Bevölkerung übernehmen, um als souverän zu gelten. Die Schutzverantwortung hilft damit, universale Moralvorstellungen zum Schutz des Menschen international zu verwirklichen. Das Konzept umfasst die Verantwortung jedes einzelnen Staates seine Bevölkerung vor Völkermord, Kriegsverbrechen, ethnische Säuberungen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit zu schützen. Gegenwärtig ist die Schutzverantwortung eine „Norm im Entstehen“. Sollte sie sich global durchsetzten, wird der Status Quo aufgehoben, denn die Schutzverantwortung ist der manifestierte Wille der Weltgemeinschaft zum Schutz der Menschenrechte.
Der Begriff „Responsibility to Protect” findet sich erstmals im damit betitelten Bericht der ICISS von 2001, er fand innerhalb der UN schnell Widerhall und wurde auf dem World Summit der Vereinten Nationen in New York 2005 von fast allen Staaten der Erde allgemein anerkannt.(1) Dabei wird ausdrücklich auf „kollektive Maßnahmen“ nach Kapitel VII der UN-Charta verwiesen. Bereits 2006, in der Resolution 1674 des Sicherheitsrats wurde der Begriff erstmals in einem völkerrechtlich verbindlichen Dokument erwähnt.(2) Der UNO-Generalsekretär veröffentlichte 2009 einen Bericht zur Umsetzung der Schutzverantwortung, die auf drei Säulen basiert und insbesondere die Bedeutung einer rechtzeitigen Erkennung und Einleitung von präventiven Maßnahmen bei derartigen Verbrechen hervorhebt.(3)
Schutzverantwortung unterteilt sich in drei Teilverantwortlichkeiten:
  1. Die Pflicht zur Prävention (responsibility to protect) zielt auf die Vermeidung von Situationen, in denen es zu schweren Menschenrechtsverletzungen kommt, auch Anklagen vor dem Internationalen Strafgerichtshof sind insoweit denkbar.
  2. Die Pflicht zur Reaktion (responsibility to react) verpflichtet zu einer Beseitigung beziehungsweise Unterbindung von Menschenrechtsverletzungen. Mittel hierzu sind friedliche Zwangsmaßnahmen der Staatengemeinschaft wie Waffenembargos und das Einfrieren von Bankkonten. Als letztes Mittel kommt auch die Befugnis zur militärischen Interventionen in Betracht, wenngleich diese nur in zwei eng umrissenen Situationen gerechtfertigt sein sollen: Im Falle eines Massensterbens und im Falle einer ethnischen Säuberung.(4) Die Befugnis, eine solche militärische Intervention zu autorisieren, geht gemäß der Schutzverantwortung jedoch nicht auf einzelne Staaten über, sondern verbleibt grundsätzlich beim Sicherheitsrat der Vereinten Nationen.
  3. Die Pflicht zum Wiederaufbau (responsibility to rebuild) verpflichtet schließlich zu einer Konfliktnachsorge. Wichtigste Mittel sind hierbei das Entwaffnen und Versöhnen ehemals verfeindeter Gruppen sowie der Wiederaufbau zerstörter Infrastruktur. Unterstützend kommt hierbei die Kommission für Friedenskonsolidierung zum Einsatz.(5)


(1) UN Doc. A/RES/60/1, Abs. 138 f. (2005)[2]
(2) UN Doc. S/RES/1674], Abs. 4. (2006) [3]
(3) Zusammenfassung des UN-Berichts [4]
(4) Beide Fälle werden detailliert definiert: Massensterben (large scale loss of life, actual or apprehended, with genocidal intent or not, which is the product either of deliberate state action, or state neglect or inability to act, or a failed state situation) ethnischen Säuberung (large scale "ethnic cleansing", actual or apprehended, whether carried out by killing, forced expulsion, acts of terror or rape) vgl. ICISS-REPORT 2001, Rn. 4.19 [5]
(5) Wissenschaftlicher Dienst des Deutschen Bundestages [6]

Beate Kesper

Unter welcher Voraussetzung dürfte Deiner Meinung nach die Bundeswehr bei Auslandseinsetzen eingesetzt werden?

Die Rechtslage ist für mich eindeutig: " Mit dem Urteil vom 12. Juli 1994, wonach Auslandseinsätze bewaffneter deutscher Streitkräfte zwar grundsätzlich verfassungsrechtlich zulässig sind, jeder Einsatz jedoch der - im Normalfall vorherigen - konstitutiven Zustimmung des Deutschen Bundestages bedürfe ("konstitutiver Parlamentsvorbehalt"), hat das Bundesverfassungsgericht den besonderen Charakter der Bundeswehr als Parlamentsarmee betont und dem Deutschen Bundestag eine im wahrsten Sinne des Wortes entscheidende Rolle bei Auslandseinsätzen deutscher Streitkräfte zugebilligt. Das Verfahren zur Beteiligung des Parlaments wurde Ende 2004 mit dem Parlamentsbeteiligungsgesetz auf eine gesetzliche Grundlage gestellt, nachdem es zuvor eine entsprechende zehnjährige Parlamentspraxis gegeben hatte". (Deutscher Bundestag)

Kannst Du Dir vorstellen trotz eines evtl. später vorliegenden positiven Parteibeschlusses (ja zum Einsatz)im BT gegen einen Einsatz zu stimmen, kannst du Dir vorstellen trotz eines evtl. vorliegenden negativen Beschlusses (nein zum Einsatz) für einen Bundeswehreinsatz zu stimmen?

Bundestag der Fraktionen oder Bundestag der Abgeordneten des Volkes, das ist immer wieder die Frage. Die Abgeordneten erscheinen oft als eine undifferenzierte Masse. Die Stimmbürger melden sich nirgends zu Wort, sie wählen Abgeordnete, die die Klappe halten sollen, so scheint es. Das Tollste ist, das es eine Verpflichtung der Abgeordneten, sich der Mehrheitsmeinung der Fraktion anzuschließen, nicht gibt. Im Grundgesetz sind die Fraktionen nicht einmal erwähnt. Natürlich werde ich meinem Gewissen folgen. Freies Mandat bedeutet mich mich, dass der gewählte Abgeordnete sein Mandat im Parlament frei ausübt und dafür niemandem gegenüber verantwortlich ist. Der Abgeordnete als Träger des freien Mandats ist insbesondere an keine Aufträge der Wähler, seiner Partei oder seiner Fraktion gebunden. Tatsächlich müssen aber auch Mehrheiten geschaffen werden.

Klaus Brunner

Die Bundeswehr sollte nur zur Landesverteidigung eingesetzt werden mit einer Ausnahme NATO Partner im Kriegsfall militärisch zu unterstützen in der Landesverteidigung. Die Bundeswehr soll und darf sich nach meiner Meinung in keinen Angriffskrieg mit einbeziehen lassen. Auch die Freiheit Deutschlands muss nicht am Hindukusch verteidigt werden.

Henning Bocklage

Im Rahmen unserer NATO Verträge sollten wir keine Möglichkeit ausschließen. Was nicht geht sind nicht legitimierte Einsätze. Wir haben in den letzten 11 Jahren viele nicht legitimierte Einsätze gesehen die Tausende Menschen das Leben gekostet haben (Weltweit).

Hartmut Giessler aka Pirat91093

Unter welcher Voraussetzung dürfte Deiner Meinung nach die Bundeswehr bei Auslandseinsätzen eingesetzt werden?

  • Im Bereich eines NATO Mandates.

Kannst Du Dir vorstellen trotz eines evtl. später vorliegenen positiven Parteibeschlusses (ja zum Einsatz)im BT gegen einen Einsatz zu stimmen,

  • ja

kannst du Dir vorstellen trotz eines evtl. vorliegenden negativen Beschlusses (nein zum Einsatz) für einen Bundeswehreinsatz zu stimmen?

  • ja

Jozef Omelka

Prinzipiell was Krieg und Einsaetze angeht, sollte man nach UNO-Charta vorgehen. Da stehen, interessanterwise, 3 Beschreibungen des ungerechten Krieges. "1, Der fuehrt einen ungerechten Krieg, der ihn anfaengt. 2, Der fuehrt einen ungerechten Krieg, der die Regierung in einem anderen Land absaezt und durch eine Andere ersaetzt. 3, Der fuehrt einen ungerechten Krieg, der Gebiete von anderen Besetzt und dauerhaft behalten will. Wer einen ungerechten Krieg fuehrt, ist, mitsammt seiner Helfern, zu sankzionieren." Und jetzt kann sich jeder sein Reim darauf machen fuer welche Laender und Kriege dies zutrifft.... Somit ist auch klar fuer welche Kriege ich stimmen wuerde und fuer welche nicht...

Hermann Klie

Krieg und Frieden ist ein sehr gewichtige Frage.

Ich kann mir grundsätzlich eine Zustimmung zum Krieg als kleiners Übel vorstellen um noch größeres Unheil von Menschen abzuwehren. Eines von wenigen Beispielen wäre ein Vernichtungskrieg gegen die Bevölkerung oder Minderheiten eines Landes. Zum Beispiel halte ich es für gerechtfertigt, das dem Wüten der Roten Kmer Einhalt geboten wurde, leider in diesem Fall viel zu schwer.

Meistens wird aber versucht durch Krieg irgend welche Macht oder Wirtschafsinteressen abzusichern. Das ist abartig.

Ein Parteibeschluss ist laut Grundgesetz für gewählte Abgeordnete in keiner Weise bindend. Allein das Gewissen entscheidet. Ich bin dafür das Grundgesetz durch eine Verfassung zu ersetzen, die eine direkte Demokratie ermöglicht. Dann müßte sich jeder Bürger mit dieser untragbaren Gewissenentscheidung selbst herum plagen.

Michael Hartrich

Ich halte es für falsch Auslandseinsätze der Bundeswehr generell abzulehnen. Die Bundeswehr ist eine Armee des Parlaments. Dieses darf sie unter Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften, die auch vom Bundesverfassungsgericht abgesegnet wurden, in Auslandseinsätze entsenden. Ich mir durchaus Gründe vorstellen, die mich dazu bringen würden einem Einsatz der Bundeswehr zuzustimmen. Allerdings muss dies sorgfältig abgewogen werden und an Bedingungen und Mandate geknüpft sein. Außerdem darf es nicht als Option zur Lösung aller Probleme dienen. Mein Ziel ist, im Sinne unserer Partei zu entscheiden.

Ronnie Rigl

FRAGE:

Unter welcher Voraussetzung dürfte Deiner Meinung nach die Bundeswehr bei Auslandseinsätzen eingesetzt werden?

Ich bin für Friedenseinsätze mit humanitärem Hintergrund, so wie es vor Jahren usus war. Beispiel Kosovo. Brunnen bauen, Infrastruktur wieder mit aufbauen, hilfe zur Selbsthilfe. Eben die Hand reichen. Wir sollten uns nicht in kriegerische Auseinandersetzungen einmischen, bzw. dabei teilnehmen. Beispiel terrorbekämpfung, das ist ein Sumpf aus dem man nicht mehr raus kommt. Friedensarme zum Selbstschutz...

Kannst Du Dir vorstellen trotz eines evtl. später vorliegenen positiven Parteibeschlusses (ja zum Einsatz)im BT gegen einen Einsatz zu stimmen, kannst du Dir vorstellen trotz eines evtl. vorliegenden negativen Beschlusses (nein zum Einsatz) für einen Bundeswehreinsatz zu stimmen?

Das ist so schwer zu sagen, ich bin als Abgeordneter erst mal meinem Gewissen unterstellt, also ist das so und so denkbar. Es kommt auf die Situation an, wobei, wie oben geschrieben es kein Kampfeinsatz sein darf. Das würde ich, denke ich, immer ablehnen. Wobei dafür eine Ausnahme besteht, nämlich dann, wenn es um den Schutz der eigenen Bevölkerung im eigenen Land geht!

Was mir sein Monaten zu denken gibt, ist der Umgang mit dem arabischen Frühling. ich denke da werden Menschen von den eigenen Regierungen sinnlos abgeschlachtet. Menschen, die einfach nur für demokratische Staatsformen und Mitbestimmung eintreten. Da schaut die Welt schon viel zu lange zu. Die Freiheitskämpfer sollten unterstützt werden. Wie? Mit logistischer Unterstützung, Blockade der Aggressoren (analog Tunesien?), Asyl, Medizinischer Unterstützung. Aber das ist verdammt schwer zu entscheiden...

Bei der Frage braucht ein Verteidigungsfall auf einen erfolgten kriegerischen Angriff nicht in Betracht gezogen zu werden.

Perikles aka Dr. Bernd Simon

Ich bin für Bundeswehreinsätze nur unter sehr restriktiven Bedingungen, z.B. zu rein humanitären Zwecken, bei Völkermord, oder einem tatsächlichen Verteidigungsfall, der auch gegeben sein kann, wenn kriegsähnliche Angriffe einer Terrorgruppe von einem Land ausgehen, dessen Staat diese Angriffe duldet und sich weigert, sie zu unterbinden, wie es bei al-Quaida und der Taliban-Regierung 2001 in Afghanistan der Fall war.

Als Einsatzgrund nicht in Frage kommt für mich ein Schutz von Handelsinteressen, wie das der ehemalige Bundespräsident Köhler in Missinterpretation des "Weissbuches zur Sicherheitspolitik" angedeutet hat.

Daher kann ich mir nicht vorstellen in solchen Fragen gegen Beschlüsse der Piratenpartei zu stimmen.

Harry Botzenhardt aka Morgan le Fay

Nur im Bündnisfall oder bei großen Naturkatastrophen. Ansonsten haben wir kein Recht, uns in anderer Länder Angelegenheiten zu mischen. Vor allem dann nicht, wenn man nicht konsequent ÜBERALL hilft, wo Ethnien unterdrückt oder schikaniert oder ermordet werden. Wenn Kosovo, warum nicht auch Tibet? Wenn Libyen, warum nicht auch Dafur oder Belarus?

Claudius Roggenkamp

Der einfachste Fall ist der, der Selbstverteidigung gegen einen Angriff auf die Bundesrepublik oder einen Verbündeten. In diesem Fall ist einem solchen Angriff zuzustimmen.

Der zweite Fall ist der des Beschlusses des UN-Sicherheitsrats. In einem solchen Fall sollte sich die Bundesrepublik auch militärisch einbringen, so sie gefragt wird und es im Rahmen ihrer Möglichkeiten liegt.

Der dritte Fall ist mit Sicherheit der Schwierigste. Sollte die Bundesrepublik militärisch eingreifen um ein Verbrechen gegen die Menschheit (häufig inkorrekt als "gegen die Menschlichkeit" übersetzt) zu verhindern, wenn kein Beschluss des UN-Sicherheitsrats vorliegt? Eine solche Entscheidung muss von Fall zu Fall getroffen werden. Meine grundsätzlichen Maßstäbe in solchen Fragen ergeben sich wie folgt:

Europa stellt (wie der Westen als solcher) ein Versprechen an die Menschheit auf Freiheit, Recht und Frieden da. Ein Versprechen, dass all zu oft nicht eingelöst wurde und nicht selten in sein Gegenteil verkehrt wurde. Sollte, letztlich in Sichtweite Europas ein solches Verbrechen von unglaublicher Schrecklichkeit unmittelbar bevorstehen und nur militärisch zu verhindern sein, so würde Untätigkeit in Täterschaft umschlagen. In einem solchen Fall würde ich einem militärischen Einsatz zustimmen.

Zur Frage ob ich mich in solchen Fällen an Partei- und Fraktionsdisziplin gebunden fühlen würde, muss ich mit nein antworten. Die Frage ob man in einer konkreten Situation bereit ist zum Schutz Vieler selbst die Weisung zu einem militärischen Einsatz zu geben, also letztlich die Weisung zum Töten ist immer eine Gewissenentscheidung. Eine Gewissensentscheidung muss ein Abgeordneter stets allein und für sich selbst treffen. Er muss auch alleine für die Folgen seiner Entscheidung stehen und darf sich dabei nicht hinter Fraktion oder Partei verstecken.