BY:Bezirksverband Oberbayern/Plakatierung BTW09/UmlandMünchen

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Münchener Verantwortungsbereicht - BTW 09

Die Seite dient zur Koordinierung der Plakatierung im Umland.

München Umland

Bitte nicht mehr verwenden: AG Plakatierung Landkreis München

München Stadt

Siehe hierzu: AG Plakatierung München Auszug:

  • 87 fertige Plakate auf Hartfaser bereits bei Thomas-BY (Sendling) - davon hänge ich mind. 50 selbst aus in 3 Stadtbezirken; versuche aber morgen nochmals welche mitzubringen -> Interessenten bitte melden.

München Nord

Oberschleißheim
Einwohnerzahl 11.349 Einwohner
Gemeindeverwaltung Freisinger Str. 15, 85764 Oberschleißheim, Telefon +49 (0) 89 / 315 613-16, Herr Hoffmann
Helfer David Pfahler, boenne
Plakatierungsrichtlinie
  1.) Plakatierung ab 6 Wochen vor der Wahl möglich. 
  2.) Platz auf gemeindeeigenen Plakatwänden werden nach Listenplatz verteilt.
  3.) Straßenlaternen und Ähnliches können plakatiert werden solange die Verkehrssicherheit gegeben ist.
  4.) Google Map mit den Plakatwänden der Gemeinde:  Plakatwände Karte
Genehmigung Ja. / Plakatierung erledigt

(David Pfahler)


Unterschleißheim
Einwohnerzahl 26.188 Einwohner
Gemeindeverwaltung ...
Helfer AlexanderP (Schon für Europawahl gemacht), Anthem
Plakatierungsrichtlinie
  1.) Plakatierung ab 6 Wochen vor der Wahl möglich. 
  2.) Platz auf gemeindeeigenen Plakatwänden werden nach Listenplatz verteilt.
  3.) Straßenlaternen und Ähnliches können plakatiert werden solange die Verkehrsicherheit gegebn ist.
  4.) Siehe dazu Plakatierungsverordnung Richtlinien Absatz e. Relativ große Wählergruppe da viele IT-Firmen ansässig.
Genehmigung Nein. Wird nicht benötigt. (Shamshel 09:40, 4. Aug. 2009 (CEST)) / Plakatierung erledigt


Garching
Einwohnerzahl 15.540 Einwohner
Gemeindeverwaltung ...
Helfer
Plakatierungsrichtlinie
  1.) max. 30 DIN A1 Plakate pro Partei erlaubt 
  2.) ...
Genehmigung Wird benötigt - Ja/Nein?


Kirchheim
Einwohnerzahl 13.107 Einwohner
Gemeindeverwaltung ...
Helfer TobiG
Plakatierungsrichtlinie
  1.) in Klärung mit der Gemeinde (Stand: 23.07.09)
  2.) ...
Genehmigung Wird benötigt - Ja/Nein?


Unterföhring
Einwohnerzahl 8.500 Einwohner
Gemeindeverwaltung Münchner Straße 70, 85774 Unterföhring, Telefon+ 49 (0) 89 950 81-110 Hr.Müller
Helfer budoco
Plakatierungsrichtlinie
  1.) Aufstellmodalitäten: ausschliesslich auf gemeindeeigenen Plakatwänden (9 Stück, je ein DIN A 1 Plakat)
  2.) Anmeldung auf der Gemeinde erledigt, Plakatplatz 19
Genehmigung Ja. / Plakatierung erledigt



Aschheim
Einwohnerzahl 7.086 Einwohner
Gemeindeverwaltung Ismaninger Straße 8, 85609 Aschheim, Telefon+ 49 (0) 89 909978-20 Herr Frankl
Helfer budoco
Plakatierungsrichtlinie
  1.) Aufstellmodalitäten: ausschliesslich auf gemeindeeigenen Plakatwänden (23Stück, je ein Din A 1 Plakat)
  2.) Anmeldung auf der Gemeinde bereits erledigt, plakatiert wird am 12.8. ab 17:00 im Bauhof, Kopernikusstr.8.
Genehmigung Ja. / Plakatierung erledigt



Ismaning
Einwohnerzahl 14.939 Einwohner
Gemeindeverwaltung Schloßstr 2, 85737 Ismaning, Telefon+ 49 (0) 89 960900-152 Hr. Ehinger mehinger@ismaning.de
Helfer budoco
Plakatierungsrichtlinie
  1.) Es stehen 11 spezielle Wahltafeln zur Verfügung, die ca. 6 Wochen vor der Wahl aufgestellt werden. 
  2.) Die einzelnen Anschlagtafeln bestehen wiederum aus 5 Feldern mit der Größe von 1,2 m auf 1,9 m (wenn ich mich nicht verrechnet habe, sind das 20 Din A 1 Plakate, bei 19 Parteien) 
  3.) Die Plakatierung muss von der Partei selbst übernommen werden
  4.) Aus praktischen Gründen sind nur 5 der Wahltafeln für eine beidseitige Plakatierung geeignet 
  5.) Die Reihenfolge der Plakatierung von links nach rechts sollte sich an der Listennummer (18) auf dem Stimmzettel orientieren.
Genehmigung Ja. / Plakatierung erledigt


- Haar (18.774 Einwohner)
- Grasbrunn (6132 Einwohner)
- Feldkirchen (5987 Einwohner)
- Putzbrunn (5978 Einwohner)

München Südost

Unterhaching
Einwohnerzahl 22.065 Einwohner
Gemeindeverwaltung ...
Helfer Christian
Plakatierungsrichtlinie
  1.) [...] 6 Wochen vor und 1 Woche nach Wahlen, [...]
  2.)bewegliche Wahlständer für Plakate bis einschließlich DIN A 0 
  3.)Gehsteigen und außerhalb von Verkehrsflächen liegenden Grundstücken 
Genehmigung Wird benötigt - Nein // Plakatierung erledigt


Ottobrunn
Einwohnerzahl 19.836 Einwohner
Gemeindeverwaltung ...
Helfer Jakob, Christian
Plakatierungsrichtlinie
  Jede Partei darf ohne Anmeldung z.B. an Bäumen und Masten plakatieren. Voraussetzung ist,
dass die Plakate niemanden gefährden (insbesondere an Radwegen) und keine Drähte, sondern
Kabelbinder verwendet werden um die Bäume zu schonen. 
Genehmigung Wird benötigt - Nein // Plakatierung erledigt


Taufkirchen
Einwohnerzahl 17.614 Einwohner
Gemeindeverwaltung ...
Helfer Christian, Jakob
Plakatierungsrichtlinie
  1.) 6 Wochen vor und 1 Woche nach Wahl
  
Genehmigung Wird benötigt - Nein // Plakatierung erledigt


Neubiberg
Einwohnerzahl ...
Gemeindeverwaltung 14.050 Einwohner
Helfer Jakob, Christian
Plakatierungsrichtlinie
  1.) Erste Richtlinie 
  2.) Zweite Richtlinie
Genehmigung Wird benötigt - Ja - Vorhanden! / Plakatierung erledigt (zumindest ansatzweise, die Auflagen sind extrem restriktiv)


Oberhaching
Einwohnerzahl 12.555 Einwohner
Gemeindeverwaltung ...
Helfer Christian
Plakatierungsrichtlinie
  1.) Den politischen Parteien und anderen Wahlvorschlagsträgern wird gestattet, sechs Wochen vor bis eine Woche nach Wahlen, 

Volksbegehren und Volksentscheiden sowie Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden bewegliche Plakatständer auf Gehsteigen und außerhalb von Verkehrsflächen liegenden Grundstücken aufzustellen, wenn dadurch weder der Fußgängerverkehr behindert noch der fließende Verkehr auf den Straßen beeinträchtigt wird.

  2.) Die Plakate dürfen weder durch Form, Farbe und Größe noch durch Art und Ort der Anbringung Anlaß zu Verwechslungen mit Verkehrszeichen und

Verkehrseinrichtungen geben oder deren Wirkung beeinträchtigen.

Genehmigung Wird benötigt - Nein Plakatierung erledigt


Höhenkirchen-Siegertsbrunn
Einwohnerzahl 9343 Einwohner
Gemeindeverwaltung ...
Helfer Du?
Plakatierungsrichtlinie
  1.) Erste Richtlinie 
  2.) Zweite Richtlinie
Genehmigung Wird benötigt - Ja/Nein?
Status Z-man hat 2 Wahltafeln plakatieren können, nur noch wenig Platz, wer macht den Rest. Wahltafeln siehe hier


Hohenbrunn
Einwohnerzahl 8842 Einwohner
Gemeindeverwaltung ...
Helfer Jakob, Christian
Plakatierungsrichtlinie
  1.) Die Gemeinde weist allen zur BTW zugelassenen Parteien Flächen auf ihren Plakattafeln
zu. Hierfür muss ein formloser Antrag gestellt werden.
  
Genehmigung Wird benötigt - Ja/Ist beantragt


Sauerlach
Einwohnerzahl 6617 Einwohner
Gemeindeverwaltung ...
Helfer Christian
Plakatierungsrichtlinie
  1.) 6 Wochen vor und 1 Woche nach Wahl
  2.) bewegl. Plakatständer auf Gehwegen u. außerhalb v. Verkehrsflächen liegenden Grundstücken
Genehmigung Wird benötigt - Nein / Aber: "...ist der Gemeinde anzumelden." / Plakatierung erledigt


Brunnthal
Einwohnerzahl 4758 Einwohner
Gemeindeverwaltung ...
Helfer Du?
Plakatierungsrichtlinie
  1.) Erste Richtlinie 
  2.) Zweite Richtlinie
Genehmigung Wird benötigt - Ja/Nein?


Aying
Einwohnerzahl 4421 Einwohner
Gemeindeverwaltung ...
Helfer Du?
Plakatierungsrichtlinie
  1.) Erste Richtlinie 
  2.) Zweite Richtlinie
Genehmigung Wird benötigt - Ja/Nein?


München Südwest

Route 28.8.

Aktueller Stand:

Stadt/Gemeinde Verordnung online verfügbar Genehmigung nötig Plakatwände vorh. Eigene Plakatständer erlaubt Erlaubte Anzahl/Größe sonstige Richtlinien Plakatierung erlaubt von bis Ansprechpartner vorh. Bedarf Plakate Bedarf Platten Status
Grünwald ja nur für Plakatwände ja, schriftlicher Antrag nötig ja - keine Verkehrsbeeinträchtigung 17.8. 4.10. nein 10-20? 10-20?
Planegg nein nein ja, 15(-18) St. ja 25 Standorte (2-3fach als 1) max. 10 in Bhf.str., keine Verkehrsbeeinträchtigung, nicht an Bäumen 17.8. 11.10. ja 58 40 plakatiert
Pullach ? nein ja, 15 St., Liste s.u. - - - 17.8. 4.10. ja 15 0 plakatiert
Neuried ? nein ja (nur große dürfen drauf) ja ? ? 17.8. 4.10. ja 15 0
Gräfelfing nein ja ja (wir dürfen nicht drauf, nur bis Liste 16) ja ? schriftl. Antrag nötig ? ? ? ? ?
Schäftlarn ? ? ? ? ? ? ? ? ? ? ?
Baierbrunn ? ? ? ? ? ? ? ? ? ? ?
Straßlach-Dingharting ? ? ? ? ? ? ? ? ? ? ?
Gemeinde/Stadt/Markt
Einwohnerzahl ...
Gemeindeverwaltung ...
Helfer Du?
Plakatierungsrichtlinie
  1.) Erste Richtlinie 
  2.) Zweite Richtlinie
Genehmigung Wird benötigt - Ja/Nein?


Grünwald
Einwohnerzahl 10.980
Gemeindeverwaltung ...
Helfer Du?
Plakatierungsrichtlinie
  1.) 6 Wochen vor, 1 Woche nach Wahl
  2.) Nicht an Straßenschilder, nichts blockieren, etc.
  3.) Anschlagtafeln: schriftlicher Antrag nötig, nur noch zwei Plätze frei (6.8.09)
Genehmigung Nein.


Planegg
Einwohnerzahl 10.684
Gemeindeverwaltung ...
Helfer Magnum
Plakatierungsrichtlinie
  1.) 6 Wochen vorher, 2 Wochen danach
  2.) Plakatwände plus max. 25 Ständer ( davon max. 10 in Bahnhofstr.); 2-/3-fach Ständer zählen als ein Standort
  3.) nicht an Bäumen
  4.) nur gültig an Gemeindestraßen, nicht an Amtmannstr., Germeringer Str., Münchner Str., Pasinger Str.
Genehmigung Wird benötigt - Ja/Nein?


Pullach
Einwohnerzahl 8727
Gemeindeverwaltung ...
Helfer Magnum
Plakatierungsrichtlinie
  1.) 15 Anschlagtafeln ohne große Regelung. Wer zuerst kommt, darf drauf. (Liste mit Standorten ist bei mir). --rxl 
Genehmigung Nein.


Neuried
Einwohnerzahl 8051
Gemeindeverwaltung ...
Helfer Du?
Plakatierungsrichtlinie
  1.) 6 Wochen vorher, 1 Woche danach
  2.) freie Ständer wohl keine besonderen Regeln
  3.) Gemeinde stellt Anschlagtafeln auf (Standorte?)
  Verantwortlicher erst wieder ab 11.8. im Haus; rufe dann nochmal an --rxl 11:10, 6. Aug. 2009 (CEST)
Genehmigung Wird benötigt - Ja/Nein?



Übernehme ich mal mit --rxl

- Gräfelfing (12.838 Einwohner)
- Grünwald (10.980 Einwohner)
- Planegg (10.684 Einwohner)
  - Hierzu gehört Martinsried mit LMU-Biofakultät, MPIs und Biotech-Firmen -> Studenten & Wissenschaftler erreichen?
- Pullach i.Isartal (8727 Einwohner)
- Neuried (8051 Einwohner)
- Schäftlarn (5499 Einwohner)
- Baierbrunn (2800 Einwohner)
- Straßlach-Dingharting (2893 Einwohner)


Dachau

Gemeinde/Stadt/Markt
Einwohnerzahl ...
Gemeindeverwaltung ...
Helfer Du?
Plakatierungsrichtlinie
  1.) Erste Richtlinie 
  2.) Zweite Richtlinie
Genehmigung Wird benötigt - Ja/Nein?


Stadt Dachau
Einwohnerzahl 41.167
Gemeindeverwaltung ...
Helfer Nils B., Lutz H., David M.
Plakatierungsrichtlinie Media:Dachau-plakatierungsgenehmigung.pdf
Genehmigung Wird nicht benötigt.
Plakate am 14.9.2009 ca. 20 Plakate aufgestellt. Standorte

am 20.9.2009 ca. 20 Plakate augestellt.



Markt Indersdorf
Einwohnerzahl 9.265 Einwohner
Gemeindeverwaltung ...
Helfer hdr
Plakatierungsrichtlinie
  1) das Aufstellen von Wahlplakaten muss nicht gesondert bei der Gemeindeverwaltung genehmigt werden
  2) Die Wahlwerbung anlässlich der Bundestagswahl 2009 ist frühestens 6 Wochen vor dem Wahltermin (27.09.2009) auf- und spätestens 2 Wochen nach der Wahl wieder abzubauen.
  3) Werbeträger dürfen keine Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit darstellen.
Genehmigung Nicht nötig. (hdr 18:50, 20. Aug. 2009 (CEST))
Plakate 10 Plakate aufgestellt (hdr 18:50, 20. Aug. 2009 (CEST))


Haimhausen
Einwohnerzahl 4707
Helfer Anthem, Du?
Plakatierungsrichtlinie
  1.) Nirgends
  2.) Ausser auf den 10 offiziellen Wänden, dort 1 Plakat pro Partei (jeweils Vorder/Rückseite?)
Genehmigung Nicht benötigt, wer zuerst kommt
Stand Stand Flyer + Plakate


Gemeinde Hebertshausen
Einwohnerzahl 5129 Einwohner
Gemeindeverwaltung ...
Helfer NilsB
Plakatierungsrichtlinie
  Plakatierung von Wahlwerbung ab 6 Wochen vor dem Wahltermin
  keine zusätzliche Genehmigungs- und Anzeigepflicht
Genehmigung Wird nicht benötigt.
Stand 2009-09-15: 6 Plakate verteilt (Standorte)
Gemeinden
  1. Bergkirchen (7138)
  2. Erdweg (5556)
  3. Haimhausen (4707)
  4. Hebertshausen (5129)
  5. Hilgertshausen-Tandern (3145)
  6. Karlsfeld (18.223)
  7. Odelzhausen (4215)
  8. Petershausen (6026)
  9. Pfaffenhofen a.d.Glonn (1788)
 10. Röhrmoos (6384)
 11. Schwabhausen (6055)
 12. Sulzemoos (2631)
 13. Vierkirchen (4299)
 14. Weichs (3150)
Stadt
  1. Dachau, Große Kreisstadt (41.167)
Märkte
  1. Altomünster (7394)
  2. Markt Indersdorf (9265)


Freising

Freising (Stadt)
Einwohnerzahl 45.177 Einwohner
Helfer Crowley
Plakatierungsrichtlinie siehe AG Plakatierung Landkreis Freising#Auflagen/Verordnungen für Wahlplakate
Genehmigung wird nicht benötigt
Stand 2009-08-28: 43 Plakate verteilt (4 gemeindeeigene Plakatwände, 39 eigene Plakatständer, davon 1 mittlerweile gestohlen) (Standorte)


Eching
Einwohnerzahl 13.077 Einwohner
Gemeindeverwaltung ...
Helfer sapiens, Ralph (helfe mit)
Plakatierungsrichtlinie
  1.) Aufstellmodalitäten bringe ich noch in Erfahrung
  2.) ...
Genehmigung Wird benötigt - Ja/Nein?


Neufahrn
Einwohnerzahl 18.837 Einwohner
Gemeindeverwaltung ...
Helfer sapiens, Ralph (helfe mit)
Plakatierungsrichtlinie
  1.) Aufstellmodalitäten bringe ich noch in Erfahrung
  2.) ...
Genehmigung Wird benötigt - Ja/Nein?


Haag a.d. Amper/Zolling
Einwohnerzahl ca. 3000 Einwohner
Gemeindeverwaltung http://www.vg-zolling.de/
Helfer mboehmer
Plakatierungsrichtlinie
  1.) Keine Behinderung des Straßenverkehrs
  2.) Standfestigkeit und Konstruktion der Werbeträger müssen den Vorschriften genügen
  3.) Abbau spätestens vier Tage nach Ende der Veranstaltung
  4.) keine Löcher graben!
  5.) maximale Anzahl Plakate pro Gemeinde beachten: Haag 2 / 2 weitere pro Ortsteil; Zolling: 3 / 1 weiteres pro Ortsteil
  6.) Dorfplatz in Haag ist tabu
Genehmigung Ja. Stand?


Gemeinden
  1. Allershausen (4878)
  2. Attenkirchen (2627)
  3. Eching (13.077)
  4. Fahrenzhausen (4600)
  5. Gammelsdorf (1556)
  6. Haag a.d.Amper (2897)
  7. Hallbergmoos (8850)
  8. Hohenkammer (2269)
  9. Hörgertshausen (1907)
 10. Kirchdorf a.d.Amper (2695)
 11. Kranzberg (3904)
 12. Langenbach (3881)
 13. Marzling (3008)
 14. Mauern (2736)
 15. Neufahrn b.Freising (18.837)
 16. Paunzhausen (1548)
 17. Rudelzhausen (3211)
 18. Wang (2393)
 19. Wolfersdorf (2400)
 20. Zolling (4182)
Städte
  1. Freising, Große Kreisstadt (45.177)
  2. Moosburg a.d.Isar (17.492)
Märkte
  1. Au i.d.Hallertau (5593)
  2. Nandlstadt (4974)


Erding

Erding
Einwohnerzahl ca. 34.000 Einwohner
Gemeindeverwaltung ...
Helfer toby
Plakatierungsrichtlinie
  1.) Ab dem 7. Samstag vor der Wahl bis zum 1. Samstag danach. 
  2.) Plakate nicht größer als A0, in der Innenstadt nicht größer A1.
  3.) Generell nicht an Straßenschildern, ansonsten nur nicht verdeckend und nur ebenerdig auf zwei Beinen.
  4.) Für Details siehe Stadtverordnung.
Genehmigung Nein.


Forstern
Einwohnerzahl ca. 3.150 Einwohner
Gemeindeverwaltung ...
Helfer Du?
Plakatierungsrichtlinie
  1.) Der Gemeingebrauch der Straßen ist zu gewährleisten, insbesondere dürfen die öffentlichen Verkehrsschilder nicht beeinträchtigt werden. 
  2.) Das Plakatieren an Bäumen ist verboten.
  3.) Die Plakate bzw. Plakatständer sind spätestens 3 Tage nach der Veranstaltung wieder zu entfernen.
  4.) Zur Wahl zugelassene Parteien erhalten auf Antrag die Genehmigung zur Plakatwerbung von der zuständigen Gemeinde.
  5.) Die Piratenpartei müsste bei der Gemeinde Forstern einen entsprechenden Antrag stellen.
Genehmigung Ja. Stand?


Wörth
Einwohnerzahl ca. 4.500 Einwohner
Gemeindeverwaltung ...
Helfer toby
Plakatierungsrichtlinie
  1.) Plakate dürfen erst 4 Wochen vor der Wahl aufgestellt werden. 
  2.) Müssen 1 Woche nach der Wahl wieder weg sein.
  3.) Ansonsten halt moderat aufstellen und nicht alles zupflastern.
Genehmigung Nein.


   Gemeinden
  1. Berglern (2515)
  2. Bockhorn (3469)
  3. Buch a.Buchrain (1419)
  4. Eitting (2358)
  5. Finsing (4166)
  6. Forstern (3168)
  7. Fraunberg (3336)
  8. Hohenpolding (1497)
  9. Inning a.Holz (1406)
 10. Kirchberg (901)
 11. Langenpreising (2588)
 12. Lengdorf (2697)
 13. Moosinning (5316)
 14. Neuching (2383)
 15. Oberding (5317)
 16. Ottenhofen (1793)
 17. Pastetten (2439)
 18. Sankt Wolfgang (4244)
 19. Steinkirchen (1156)
 20. Taufkirchen (Vils) (8967)
 21. Walpertskirchen (2039)
 22. Wörth (4471)
Städte
  1. Dorfen (13.477)
  2. Erding (33.821)
Märkte
  1. Isen (5287)
  2. Wartenberg (4646)


Fürstenfeldbruck

Fürstenfeldbruck
Einwohnerzahl ca. 33.700 Einwohner
Gemeindeverwaltung ...
Helfer Alexander Broy
Plakatierungsrichtlinie
  1.) Benutzungssatzung für Anschlagtafeln
  2.) Sondernutzungsatzung
  3.) Gebührensatzung
Genehmigung Nein, aber Anzeigepflicht!


Germering
Einwohnerzahl ca. 37.000 Einwohner
Gemeindeverwaltung Stadt Germering
Helfer kone3
Plakatierungsrichtlinie
  1.) Keine Plakatierungsrichtlinie vorhanden. (Ordnungsamt wurde Kontaktiert)
  2.) Örtliche Bauvorschriften zu Werbeanlagen (WerbS)
  3.) LStVG Art. 28 Öffentliche Anschläge
Genehmigung Wird nicht benötigt (Ordnungsamt hat aber Kontaktdaten)
Aufgestellt: 36 Stk. + 8 Plakate auf Werbetafeln Dokumentation


Olching (4 Ortsteile)
Einwohnerzahl ca. 24.500 Einwohner
Gemeindeverwaltung Gemeinde Olching
Helfer Ralf Oltmanns - Du?
Plakatierungsrichtlinie
  1.) Plakatierung "in jeweils zeitlich engem Zusammenhang einer Wahl" und "unverzüglich nach dem Ereignis zu entfernen". 
  2.) Erlaubnis- und gebührenfrei, aber anzeigepflichtig spätestens eine Woche vor Beginn der Plakatierung (Sondernutzungssatzung).
  3.) Direkte Auskunft vom Leiter des Ordnungsamts Olching.
Genehmigung Nein, aber Anzeigepflicht!


Puchheim (2 Ortsteile)
Einwohnerzahl ca. 19.400 Einwohner
Gemeindeverwaltung ...
Helfer platon42
Plakatierungsrichtlinie
  1.) Plakatierung 8 Wochen vor der Wahl bis 1 Woche nach der Wahl (Plakatierungsverordnung). 
  2.) Es gibt keine gemeindlichen Anschlagtafeln zur Wahlwerbung (Benutzungssatzung).
Genehmigung nein! (laut dem Dokument würde für die Anschlagtafeln eine Genehmigung erforderlich sein, aber da dürfen wir keine Werbung anbringen),
aufgestellt [1] Plakatierung (16 Stück) erledigt (21.08.), aber es könnten noch mehr sein


Gröbenzell
Einwohnerzahl ca. 19.200 Einwohner
Gemeindeverwaltung ...
Helfer Oeko
Plakatierungsrichtlinie
  1.) Plakatierung 8 Wochen vor der Wahl bis 1 Woche nach der Wahl (Plakatierungsverordnung). 
  2.) Es gibt gemeindliche Anschlagtafeln zur Wahlwerbung (Benutzungssatzung).
Genehmigung Nein.
aufgestellt [2]


Eichenau
Einwohnerzahl ca. 11.800 Einwohner
Gemeindeverwaltung
  1.) Gemeinde Eichenau
  2.) Hauptplatz 2, 82223 Eichenau, Telefon +49 (0)8141 730-0, Email gemeinde(at)eichenau(pkt)de, Fax +49 (0)8141 730-107
  3.) Öffnungszeiten: Mo, Di, Do, Fr jeweils von 8-12 Uhr. Di auch 15-18 Uhr.
Helfer Oeko
Plakatierungsrichtlinie
  1.) Plakatierungsverordnung und Sondernutzungssatzung nicht online verfügbar. Plakatierungsverordnung liegt in Papierform
  bei Oeko vor. Sie umfasst nur "kommerzielle" Plakate, nicht jedoch Wahlplakate innerhalb von 8 Wochen vor der Wahl.
  2.) mündliche Auskunft von Frau Handke (Öffentliche Sicherheit und Ordnung)
  - Es gelten die allgemeinen Regelungen des Bayer. Innenministeriums
  - Plakate max. DIN A1
  - nicht an Bäumen anbringen
  - nicht an wichtigen Verkehrsschildern anbringen
  - Einsehbarkeit in den Kreuzungsbereich muss gewährleistet bleiben
  - bitte Kabelbinder verwenden, da Draht zu Kratzern führen könnte
Genehmigung Nein.
aufgestellt [3]


Gemeinden
  1. Adelshofen (1599)
  2. Alling (3484)
  3. Althegnenberg (1825)
  4. Egenhofen (3290)
  5. Eichenau (11.801)
  6. Emmering (5970)
  7. Grafrath (3583)
  8. Gröbenzell (19.275)
  9. Hattenhofen (1362)
 10. Jesenwang (1551)
 11. Kottgeisering (1569)
 12. Landsberied (1440)
 13. Maisach (12.815), davon OT Maisach 5.193, OT Gernlinden 4.719, OT Überacker 902, Rest: 3 weitere Ortsteile
 14. Mammendorf (4499)
 15. Mittelstetten (1676)
 16. Moorenweis (3767)
 17. Oberschweinbach (1513)
 18. Olching (24.501)
 19. Puchheim (19.416)
 20. Schöngeising (1901)
 21. Türkenfeld (3586)
Städte
  1. Fürstenfeldbruck, Große Kreisstadt (33.736)
  2. Germering, Große Kreisstadt (36.989)
Märkte
  0. ...


Ebersberg

Poing
Einwohnerzahl 12.812 Einwohner
Gemeindeverwaltung Gemeinde Poing Rathausstraße 3 und 4 85586 Poing, Herr Schmitt 08121 - 9794 58
Helfer Basti86, Alex H. Du?
Plakatierungsrichtlinie
  1.) Keine Anmeldung, Staßenverkehrsordnung berücksichtigen, Wahlzulassung vorhanden, 1 Woche nach der Wahl entfernen  
  
Genehmigung Nein


Vaterstetten
Einwohnerzahl 21.600 Einwohner
Gemeindeverwaltung Gemeinde VaterstettenWendelsteinstraße 7, Herr Huhndt
Helfer Basti86 Du?
Plakatierungsrichtlinie
  1.) Das Anbringen von Plakaten an Verkehrszeichen ist strengstens untersagt.
  2.)  Die Sichtdreiecke im Bereich von Kreuzungen und Einmündungen sind    dringend  freizuhalten.
  3.)Eine fortlaufende Plakatierung z.B. in einem Straßenzug ist aus verkehrsrechtlicher Sicht als bedenklich einzustufen und somit nicht erlaubt.
  4.) Verboten ist das Aufstellen von Plakaten außerhalb geschlossener Ortschaften.
  5.) Die Größe der Plakate darf nach Bauordnungsrecht, 1 qm nicht überschreiten.
  6.) Die Plakate sind spätestens zwei Tage nach Beendigung der Veranstaltung wieder zu entfernen.
 7.) Keine Anmeldung
  
Genehmigung Nein


Ebersberg
Einwohnerzahl 11.245 Einwohner
Gemeindeverwaltung Marienplatz 1, Telefon 0 80 92 / 82 55 52
Helfer Basti86 Du?
Plakatierungsrichtlinie
  1.) 8 Plakte, Zimmer 29 Rathaus
  2.) werden aufgehängt
Genehmigung Nein


Grafing b. München
Einwohnerzahl 12.647 Einwohner
Gemeindeverwaltung Marktplatz 28/ 08092 703-0
Helfer Basti86 Du?
Plakatierungsrichtlinie
  1.) Lageplan für Plakattalfeln erhalten
  2.) 40 weitere Plakate aufstellbar
Genehmigung Nein


Markt Schwaben
Einwohnerzahl 11.372 Einwohner
Gemeindeverwaltung Schloßplatz 2 08121/418-0 (Hr. Pröschkowitz -60)
Helfer Basti86, Alex H. Du?
Plakatierungsrichtlinie
  1.) http://www.markt-schwaben.de/export_download.php?id=660
Genehmigung Wird benötigt. Beantragt formlos per Mail am 24.08. Noch nicht genehmigt.


Kirchseeon
Einwohnerzahl 9.393 Einwohner
Gemeindeverwaltung Rathausstraße 1 / 08091 552-0
Helfer Basti86 Du?
Plakatierungsrichtlinie
  1.) In der Zeit von 71 Tagen vor bis 8 Tage nach Wahlen, Volksentscheiden und Bürgerentscheiden werden vom Markt Wahlanschlagtafeln aufgestellt, die ausschließlich für Wahlplakate bestimmt sind. 
  2.) Jeder Wahlwerber hat auf den genannten Anschlagtafeln nur einen Platzanspruch von 1 x DIN A 1.
  3.) Die erlaubnisfreie Aufstellung ist auf  höchstens 10 zusätzliche Anschläge begrenzt.
  4.) Die Plakatierung  ist anzumelden.
  5.) Diese Anschläge müssen innerhalb einer Woche nach der Wahl wieder entfernt werden.
Genehmigung Ja. Stand?


Gemeinden
  1. Anzing (3590)
  2. Aßling (4258)
  3. Baiern (1484)
  4. Bruck (1166)
  5. Egmating (2059)
  6. Emmering (1424)
  7. Forstinning (3453)
  8. Frauenneuharting (1430)
  9. Hohenlinden (2780)
 10. Moosach (1412)
 11. Oberpframmern (2193)
 12. Pliening (5052)
 13. Poing (12.812)
 14. Steinhöring (3889)
 15. Vaterstetten (21.600)
 16. Zorneding (8798)
Städte
  1. Ebersberg (11.245)
  2. Grafing bei München (12.647)
Märkte
  1. Glonn, Markt (4343)
  2. Kirchseeon (9393)
  3. Markt Schwaben (11.372)


Starnberg

Stadt/Gemeinde Verordnung online verfügbar Genehmigung nötig Plakatwände vorh. Eigene Plakatständer erlaubt Erlaubte Anzahl/Größe sonstige Richtlinien Plakatierung erlaubt von bis Ansprechpartner vorh. Bedarf Plakate Bedarf Platten Status
Starnberg ja ja, erteilt ja, 24 (Liste s.u.) nein - ? ? ? ja ? 0 im Laufe KW 37
Gauting ja nein ja, 18 St. ja unbegr. keine Verkehrsbeeinträchtigung 17.8. 4.10. ja 30-40 (oder mehr) 12-22 plakatiert
Gilching nein nein, aber Info an Gmd. nein ja 20 St. A1 Info über Standorte an Gemeinde 17.8. 4.10. ja 20 (40?) 20 (40?) aufgestellt
Herrsching a.A. ja nein ja, Liste fehlt ja 20 St. (2-3fach als 1) - 17.8. 4.10. nein 40 40 plakatiert
Tutzing ja nein ja, 24 (Liste) nein - - ? ? nein 24 0 plakatiert
Berg nein nein nein ja keine Angabe, darf sich nicht "übermäßig negativ auf das Ortsbild auswirken" siehe unten 17.8. keine Angabe ja 10 10 in Arbeit
Krailling ja ja ja, 8 (s.u.) Sondernutzungsgenehmigung beantragen - ? 17.8. 4.10. nein 8 0 in Planung
Seefeld ja nein ja, 10 (Liste) ja "sparsam" - KW 33 "umgehend" ja? 30 8 plakatiert
Pöcking nein nein ja, 12 (Liste s.u.) nein - - ? ? ja 0 (vorerst gemeinsam mit Seefeld) 0 plakatiert
Weßling ja ja,erhalten ja, Karte vorhanden, Mgraef & Lupe ja nur an Straßenlaternen - 21.08.09 28.09.09 ja 4 4 Ständer aufgestellt
Wörthsee ja nein ja, 8 Stück ja nur an Straßenlaternen und eigene Ständer entlang der Straßen keine Verkehrsbehinderung 17.8. 11.10. ja ? 0 KW 37
Feldafing nein nein ja, 12 (Liste s.u.) nein - - ? ? ja 12 0 plakatiert
Inning a.A. ja nein ja, 6 (Liste auf S.3) ja 15 St. - 17.8. 4.10. nein 21 15 plakatiert
Andechs nein nein 10, Karte bei Lupe ja kA keine verdeckten Verkehrsschilder, keine Behinderung von Fußgängern, etc. 6 Wochen vor der Wahl zwei Wochen nach der Wahl ja 10 0 plakatiert
Starnberg
Einwohnerzahl 23.086 Einwohner
Gemeindeverwaltung ...
Helfer Du?
Plakatierungsrichtlinie
  Plakatwände:
Starnberg: Hanfelder Straße / Brunnangerstraße (8) Hanfelder Straße gegenüber Egerer Straße (12) Schulstraße / Ferd.-Maria-Straße (12) Josef-Jägerhuber-Straße / Kaiser-Wilhelm-Straße (12) Wittelsbacherstraße / Georgenbachweg (12) Weilheimer Straße / Almeidaweg (12) Ottostraße / Moritz-von-Schwind-Straße (8) Söckinger Straße / Mühlbergstraße (12) Bahnhofplatz 14 (VHS) (12) Strandbadstraße (12) Andechser Straße (Kreissparkasse) (8) Andeechser Straße (Apotheke) (12) An der Linde (12) Großglocknerstraße (Parkplatz) (8) Alpspitzstraße / Esterbergstraße (8) Mozartstraße b. Schalper (8) Am Waldspielplatz (8)
Hanfeld: St.-Michael-Straße (8)
Hadorf: bei Kirche (8)
Perchting: keine Angabe (8)
Landstetten: Maibaumplatz (8)
Percha: bei Maibaum (8) bei Schule (12)
Wangen: bei Maibaum (8)
Fercha: Ortsanfang (8)
Leutstetten: Altostraße Feuerwehrhaus/Anlage (12)
Hier durchstrichene Standorte sind auch in meinem (Lupe) Original durchgestrichen. Vermutlich nicht aufgestellt. Die Zahl in Klammern ist die Anzahl der Plakatplätze.
  1.) "Nur an den öffentlichen Plakatsäulen und Plakatanschlagtafeln über die Deutsche Städtereklame (gekennzeichnet mit DSR)" 
  2.) "Wahlplakate und Wahlwerbungen [..] außerdem an den von der Stadt jeweils vor den Wahlen aufgestellten Plakattafeln"
  3.) Verordnung
Genehmigung Ja


Gauting
Einwohnerzahl 19.656 Einwohner
Gemeindeverwaltung ...
Helfer Du?
Plakatierungsrichtlinie
  1.) Den politischen Parteien, Wählergruppen und sonstigen Vorschlagsträgern wird gestattet, sechs Wochen vor Wahlen, Abstimmungen, Volksbegehren und -entscheiden Wahlplakate und ähnliche Werbemittel, die insbesondere an beweglichen Wahlplakatständern angebracht worden sind, aufzustellen, wenn dadurch weder der Fußgängerverkehr behindert noch der fließende Verkehr auf den Straßen beeinträchtigt wird. Diese Werbemittel müssen innerhalb einer Woche nach der Wahl oder Abstimmung wieder entfernt werden.
  2.) Vor Wahlen, Abstimmungen, Volksbegehren und Volksentscheiden werden von der Gemeinde vorübergehend Anschlagtafeln aufgestellt, die ausschließlich für Wahlplakate bestimmt sind.
  3.) ...
Stand
  1.) 18 Plakate zum Plakatieren auf Plakatwände durch die Gemeinde abgegeben 
  3.) Freies Plakatieren ab 16.8., Anzahl unbegrenzt
Genehmigung Nein.


Gilching
Einwohnerzahl 17.120 Einwohner
Gemeindeverwaltung ...
Helfer madcow
Plakatierungsrichtlinie
  1.) ab 17.8., max. 20 Stück A1 
  2.) Info, wo, wie groß, etc. an schauer 'aet' gemeinde.gilching.de
Genehmigung Nein, aber Gemeinde muss informiert werden!


Herrsching am Ammersee
Einwohnerzahl 9.995 Einwohner
Gemeindeverwaltung ...
Helfer Du?
Plakatierungsrichtlinie
   1.) 6 Wochen vorher, 1 Woche danach
   2.) max. 20 Plakatständer / Partei
   3.) evtl. Genehmigung erforderlich? (vllt. auch nur bei Veranstaltungen)
   4.) Quelle
   5.) telefonisch noch nicht erreicht
Genehmigung Wird benötigt - Ja/Nein?


Tutzing
Einwohnerzahl 9.447 Einwohner
Gemeindeverwaltung ...
Helfer Du?
Plakatierungsrichtlinie
  1.) "nur an den jeweils hierfür von der Gemeinde eigens aufgestellten Anschlagtafeln" 
  2.) ...
  3.) Plakatierungsstellen
Genehmigung Nein. Anruf: keine Genehmigung nötig


Berg
Einwohnerzahl 8.204 Einwohner
Gemeindeverwaltung ...
Helfer Du?
Plakatierungsrichtlinie
  1. Die Plakattafeln dürfen nicht an amtlichen Verkehrszeichen angebracht
     werden. Sichtdrei­ecke an Kreuzungen und Straßeneinmündungen müssen
     freigehalten werden.
  2. Sie müssen standsicher aufgestellt werden und gegen Wind u. ä. gesichert
     sein.
  3. Für Fußgänger und Radfahrer muss eine verbleibende Geh- und Radwegbreite
     von 1,50 m, gemessen von der Bordsteinkante, verbleiben.
  4. Die Werbeträger dürfen nicht reflektieren.
  5. Die Werbeträger müssen mit Anschrift und Rufnummer des für die
     Veranstaltung verant­wortlichen Unternehmens versehen sein.
Genehmigung Wird benötigt - Nein


Krailling
Einwohnerzahl 7.548 Einwohner
Gemeindeverwaltung ...
Helfer Du?
Plakatierungsrichtlinie
  1.) "Anschläge aller Art sind von der Gemeinde zu genehmigen" 
  2.) "Vor Wahlen, Bürgerbegehren, Bürgerentscheiden und Volksentscheiden werden von der Gemeinde vorübergehend Anschlagtafeln aufgestellt, die ausschließlich für Wahlplakate bestimmt sind und von den Parteien und Wählergruppen gleichmäßig benutzt werden dürfen."
  3.) Plakatständer werden 6 Wochen vor der Wahl aufgestellt (ab 17.8.). Wer zuerst kommt, darf zuerst.
  4.) Standorte: Rathaus (2x), Maibaum (2x), Maibaum Pentenried (2x), Gautinger Str., Margaretenstr.
  5.) Quelle
  6.) freie Plakatständer sind nicht zugelassen
Genehmigung Ja. Stand?


Seefeld
Einwohnerzahl 7.111 Einwohner
Gemeindeverwaltung ...
Helfer Du?
Plakatierungsrichtlinie
  1.) Es wird gebeten nur an den ausgewiesenen Plakatwänden zu plakatieren und zusätzliche Plakatständer "sparsam" einzusetzen!
  2.) http://www.seefeld.de/fileadmin/user_upload/wahl_2009/Bundestagswahl/Wahlwerbung.PDF
Genehmigung Wird benötigt - Ja/Nein?


Pöcking
Einwohnerzahl 5.694 Einwohner
Gemeindeverwaltung ...
Helfer Du?
Plakatierungsrichtlinie
  Plakatwände:
Pöcking: Lindenberg, bei der Litfaßsäule (Nähe amtl. Anschlagtafeln) Hauptstraße, am Buswartehäuschen an der St. Ulrich Kirche Starnberger Str., wo Früher die Glascontainer standen Gartenstraße, am Fußweg zur Hohen Wurz Hauptstraße, am Buswartehäuschen Pöcking-Süd, Einfahrt zur Keltenstraße Kirchenweg, Eingang zum Friedhof bei der Gartenabfall-Grube Hindenburgstraße, beim Bahnhof bzw. Fiat Walter Possenhofen: an der Brücke bei der amtl. Anschlagtafel
Niederpöcking: Buchenweg bei der amtl. Anschlagtafel Moritz-von Schwind-Weg, bei den ersten Garagen
Aschering: St. Sebastian-Str. bei Grenzebach
Maising: Ortsstraße bei Ludwig
  Plakate in Spalte 4, unten kleben.
Eine Antwort auf weitere Anfragen steht noch aus!

Genehmigung Wird benötigt - Nein


Weßling
Einwohnerzahl 5.134 Einwohner
Gemeindeverwaltung ...
Helfer Du?
Plakatierungsrichtlinie
  1.) Anschläge aller Art, insbesondere Plakate, dürfen nur an den von der Gemeinde bestimmten Plakatanschlagtafeln angebracht werden. 
  2.) Wahlplakate und Wahlwerbungen dürfen an den von der Gemeinde jeweils vor den Wahlen aufgestellten Plakattafeln angebracht und an Straßenlaternen befestigt werden. Verkehrszeichen dürfen dadurch nicht verdeckt werden, und eine Beeinträchtigung des öffentlichen Verkehrs muß ausgeschlossen sein.
  3.) Auf Antrag kann in Einzelfällen durch die Gemeinde Ausnahmen von der Beschränkung des Abs. 1 bewilligt werden, soweit nicht öffentliche Interessen entgegenstehen.
  4.) Verordnung
  - Die Ausnahmegenehmigung gilt nur bis zum 27. September 2009. Die Wahlplakate
    müssen deshalb am folgenden Tag wieder entfernt werden.
  - Die Ausnahmegenehmigungen werden stets in widerruflicher Weise erteilt; sie können
    insbesondere zurückgenommen werden, wenn der Inhaber der Ausnahmegenehmigung
    gegen Auflagen oder gegen gesetzliche Vorschriften verstößt.
  - Plakatwerbung in Verbindung mit amtlichen Verkehrszeichen oder
    Verkehrseinrichtungen oder mit einem Mittel, das mit solchen Zeichen oder
    Einrichtungen verwechselt werden kann, ist unzulässig (§ 33 Abs. 2 StVO).
  - Behinderungen des Fahrverkehrs sind in jedem Fall unzulässig. Die Sicherheit des
    Verkehrs muss gewahrt, seine Leichtigkeit darf allenfalls im Fußgängerbereich
    beeinträchtigt werden. Die Plakatständer sind deshalb außerhalb des Verkehrsraumes
    aufzustellen. Bei Aufstellung im Gehwegbereich ist darauf zu achten, dass Fußgänger
    nicht oder, falls unumgänglich, nur in geringem Maße behindert werden.
  - Die Plakate dürfen nicht an Bäume befestigt werden.
  - Für Schäden und Schadenersatzansprüche Dritter, die sich aus der Inanspruchnahme
    dieser Ausnahmegenehmigung ergeben, haftet der Inhaber der Ausnahmegenehmigung
    (Art. 106 EGBGB, Art. 59 AGBGB).
Genehmigung Liegt vor


Wörthsee
Einwohnerzahl 4.681 Einwohner
Gemeindeverwaltung ...
Helfer Du?
Plakatierungsrichtlinie
  1.) "nur an Plakatanschlagstafeln" und "an Straßenlaternen" 
  2.) eigene Ständer 6 Wochen vorher, 2 Wochen danach
  3.) Verordnung
Genehmigung Wird benötigt - Nein


Feldafing
Einwohnerzahl 4.296 Einwohner
Gemeindeverwaltung ...
Helfer Du?
Plakatierungsrichtlinie
  Plakatwände:
Feldafing: 1 Müller und Willisch, Johann-Biersack-Straße 2 Wielinger Str.-Ecke Ascheringer Str. 3 Bahnhof- West 4 Traubinger Str. geg. Birkenstr. 5 Seewiesstr. Ecke Koempelstr. 6 Bahnhof Ost 7 Bahnhofstr. Fussweg geg. V+R Bank 8 Kath. Kirche 9 Kirchplatz
Ortsteil Wieling 10 Wieling geg. Gasthaus Linde
Ortsteil Garatshausen 11 Franz Eisele Allee, Kreisaltenheim 12 Gegenüber Eisele, Weylerstr.
  Eine Aufstellung von Plakatständern, außerhalb der Wahlplakattafeln, ist nicht erlaubt.
  Auf den Wahlplakattafeln sind keine festen Plätze für die einzelnen Parteien und Gruppierungen vorgesehen.
Genehmigung Wird benötigt - Nein


Inning am Ammersee
Einwohnerzahl 4.268 Einwohner
Gemeindeverwaltung ...
Helfer Du?
Plakatierungsrichtlinie
  1.) 6 Wochen vorher, 1 Woche danach
  2.) max. 15  Plakatständer / Partei
  3.) spezielle Wahlplakatwände
  4.) Verordnung
Genehmigung Wird benötigt - Ja/Nein?


Andechs
Einwohnerzahl 3.275 Einwohner
Gemeindeverwaltung ...
Helfer Du?
Plakatierungsrichtlinie
  Karte mit sechs Standorten in Erling/Andechs, Frieding und Machtlfing
  liegt mir (Lupe) vor.
Zusätzliche Standorte für die BTW
Erling: Kerschlacher Weg, Ecke Herrschinger Straße Andechser Straße gegenüber Dr.-Mayr-Weg
Frieding: Hartstaße gegenüber Autohaus Abbrecher
Machtlfing: Dorfplatz bei der Gaststätte Höfer
  Wahlplakate und Wahlwerbung können außerdem vor Europa-, Bundes-
  Landtags- und Bezirkswahlen, Kommunalwahlen sowie Volks- und
  Bürgerbegehren, Volks- und Bürgerentscheiden an Straßenlaternen und
  an den von der Gemeinde zu diesem Zweck aufgestellten Plakattafeln
  befestigt werden. Verkehrszeichen dürfen dadurch nicht verdeckt
  werden. Außerdem können die Parteien oder Wählergruppen eigene Ständer
  entlang der Straßen aufstellen. Bei der Aufstellung ist darauf zu
  achten, daß die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs nicht
  beeinträchtigt wird; außerdem dürfen die Fußgänger nicht behindert
  werden.
Stand
  Verordnung besorgen
Genehmigung Wird benötigt - Nein



Landsberg am Lech

Stadt Landsberg
Einwohnerzahl ca. 28.100 Einwohner
Gemeindeverwaltung Stadtverwaltung, Katharinenstr. 1, 86899 Landsberg am Lech, LL
Helfer igl
Plakatierungsrichtlinie
  1.) Plakatierverordnung/Tarifordnung 
  2.) Die Stadt Landsberg handhabt es bei Wahlwerbung eher locker, auch stehen
seitens der Stadt an verschiedenen Stellen im Stadtgebiet
entsprechend große Wahltafeln ausschließlich für wahlpolitische Werbung zur
Verfügung.
Genehmigung Nein.


Markt Dießen a. A.
Ortsteile Dettenhofen, Dettenschwang, Obermühlhausen, Rieden
Einwohnerzahl ca. 10.220 Einwohner
Gemeindeverwaltung
  1.) Dießen
  2.) Gemeindeverwaltung: 86911 Dießen, Marktplatz 1
  3.) Ortsteile: Dettenhofen, Dettenschwang, Obermühlhausen, Rieden
Helfer igl
Plakatierungsrichtlinie
  1.) Erste Richtlinie 
  2.) Zweite Richtlinie
Genehmigung Wird benötigt - Ja/Nein?


Markt Kaufering
Einwohnerzahl ca. 10.000 Einwohner
Gemeindeverwaltung
   1.) Gde. Kaufering
   2.) Rathaus, Pfälzer Str. 1,  86916 KauferingRathaus
Helfer igl
Plakatierungsrichtlinie
  1.) 6 Wochen vorher / unverzüglich danach 
  2.) nicht an Fußgängerüberwegen, nicht an Bäumen(!)
  3.) keine weiteren Auflagen
Genehmigung Nein.


VG Igling
Ortsteile Oberigling, Unterigling, Holzhausen bei Buchloe
Mitgliedsgemeinden Hurlach, Igling, Obermeitingen
Einwohnerzahl 5.841 Einwohner, Stand 30.06.2009
Gemeindeverwaltung
   1.) Gemeindeverwaltung: Unteriglinger Str. 37, 86859 Igling, Tel. 08248/9697-0 2.) VG Igling
   3.) Zuständig für Igling (mit Holzhausen), Hurlach und Obermeitingen
Helfer Quicks (Igling-Holzhausen)
Plakatierungsrichtlinie
  1.) Plakatierung: 6 Wochen vor bis 1 Woche nach der Wahl
  2.) freie Aufsteller auf Gehwegen (Laternenmasten) oder Grundstücken, Verkehr und Fußgänger dürfen nicht behindert werden (bsp. nicht an Zebrastreifen, etc.)
  3.) keine weitere Genehmigung und/oder Stempel notwendig, kein Limit. (Quicks, 20.07.09)
Genehmigung Nein.


Gemeinde Penzing
Ortsteile Penzing, Epfenhausen, Oberbergen, Untermühlhausen, Ramsach
Einwohnerzahl ca. 3.700 Einwohner
Gemeindeverwaltung Fritz Börner Straße 11, 86929 Penzing
Helfer Du?
Plakatierungsrichtlinie
  1.) Erste Richtlinie 
  2.) Zweite Richtlinie
Genehmigung Wird benötigt - Ja/Nein?


Gemeinde Weil
Ortsteile Weil, Beuerbach, Geretshausen, Pestenacker, Petzenhausen, Schwabhausen
Einwohnerzahl ca. 3.600 Einwohner
Gemeindeverwaltung Landsberger Straße 15, 86947 Weil
Helfer Du?
Plakatierungsrichtlinie
  1.) Erste Richtlinie 
  2.) Zweite Richtlinie
Genehmigung Wird benötigt - Ja/Nein?


VG Prittriching
Mitgliedsgemeinden Prittriching, Scheuring
Einwohnerzahl ca. 2.400 Einwohner
Gemeindeverwaltung 86931 Prittriching,
Helfer Du?
Plakatierungsrichtlinie
  1.) Erste Richtlinie 
  2.) Zweite Richtlinie
Genehmigung Wird benötigt - Ja/Nein?


Gemeinde Egling
Ortsteile Egling an der Paar, Heinrichshofen
Einwohnerzahl ca. 2.300 Einwohner
Gemeindeverwaltung Hauptstraße 31, 86492 Egling an der Paar
Helfer Du?
Plakatierungsrichtlinie
  1.) Erste Richtlinie 
  2.) Zweite Richtlinie
Genehmigung Wird benötigt - Ja/Nein?


Gemeinde Geltendorf
Ortsteile Geltendorf, Hausen, Kaltenberg, Walleshausen, Wabern
Einwohnerzahl ca. 5.600 Einwohner
Gemeindeverwaltung Schulstraße 13, 82269 Geltendorf
Helfer Du?
Plakatierungsrichtlinie
  1.) Erste Richtlinie 
  2.) Zweite Richtlinie
Genehmigung Wird benötigt - Ja/Nein?


VG Windach
Ortsteile Windach, Hechenwang, Schöffelding
Mitgliedsgemeinden Eresing, Finning, Windach
Einwohnerzahl ca. 7.000 Einwohner
Gemeindeverwaltung 86949 Windach
Helfer Du?
Plakatierungsrichtlinie
  1.) Erste Richtlinie 
  2.) Zweite Richtlinie
Genehmigung Wird benötigt - Ja/Nein?


VG Schondorf
Ortsteile Oberschondorf, Unterschondorf
Mitgliedsgemeinden Eching am Ammersee, Greifenberg, Schondorf am Ammersee
Einwohnerzahl ca. 7.600 Einwohner
Gemeindeverwaltung Rathausplatz 1, 86938 Schondorf a. A.
Helfer Du?
Plakatierungsrichtlinie
  1.) Erste Richtlinie 
  2.) Zweite Richtlinie
Genehmigung Wird benötigt - Ja/Nein?


Gemeinde Utting
Ortsteile Holzhausen am Ammersee, Achselschwang
Einwohnerzahl ca. 4.000 Einwohner
Gemeindeverwaltung 86919 Utting a. A.
Helfer Du?
Plakatierungsrichtlinie
  1.) Erste Richtlinie 
  2.) Zweite Richtlinie
Genehmigung Wird benötigt - Ja/Nein?


VG Pürgen
Ortsteile Pürgen, Lengenfeld, Stoffen, Ummendorf
Mitgliedsgemeinden Hofstetten, Pürgen, Schwifting
Einwohnerzahl ca. 5.800 Einwohner
Gemeindeverwaltung Weilheimer Straße 2, 86932 Pürgen,Pürgen
Helfer Du?
Plakatierungsrichtlinie
  1.) Erste Richtlinie 
  2.) Zweite Richtlinie
Genehmigung Wird benötigt - Ja/Nein?


VG Reichling
Mitgliedsgemeinden Apfeldorf, Kinsau, Reichling, Rott, Thaining, Vilgertshofen
Einwohnerzahl ca. 8.700 Einwohner
Gemeindeverwaltung
1.) Verwaltungsgemeinschaft - 86934 Reichling, Untergasse 3 
2.) Apfeldorf - 86974 Apfeldorf, Kinsauer Str. 2
3.) Kinsau - 86981 Kinsau, Dorfstraße 9
4.) Reichling - 86934 Reichling, Untergasse 3 
5.) Rott - 86935 Rott, Weilheimer Straße 16
6.) Thaining - 86943 Thaining, Dorfplatz 1
7.) Vilgertshofen - 86946 Vilgertshofen
Helfer igl
Plakatierungsrichtlinie
  1.) Keine Vorschriften oder Beschränkungen  
  2.) Apfeldorf - max. 6 Wochen vor der Wahl und eine Woche nach der Wahl
Plakatierungsverordnung Apfeldorf 3.) Kinsau - Keine Vorschriften oder Beschränkungen 4.) Reichling - Keine Vorschriften oder Beschränkungen 5.) Rott - Keine Vorschriften oder Beschränkungen 6.) Thaining - Keine Vorschriften oder Beschränkungen 7.) Vilgertshofen - Keine Vorschriften oder Beschränkungen
Genehmigung Nein.


VG Fuchstal
Ortsteile Asch, Leeder, Seestall
Mitgliedsgemeinden Fuchstal, Unterdießen
Einwohnerzahl ca. 4.800 Einwohner
Gemeindeverwaltung Bahnhofstraße 1, 86925 Fuchstal, Fuchstal
Helfer Du?
Plakatierungsrichtlinie
  1.) Erste Richtlinie 
  2.) Zweite Richtlinie
Genehmigung Wird benötigt - Ja/Nein?



Weilheim - Schongau

Stadt Weilheim
Einwohnerzahl ca. 21.600
Gemeindeverwaltung 82362 Weilheim i. OB, Admiral-Hipper-Straße 20, Weilheim
Helfer igl
Plakatierungsrichtlinie
  1.) die zugelassenen Parteien erhalten Anfang August die Bestimmungen über
die Plakatierung und Wahlwerbung zur Bundestagswahl für die Stadt Weilheim i.OB. 2.) Eine Plakatierung in Weilheim ist 23 Tage vor dem eigentlichen Wahltag möglich
Genehmigung Wird benötigt - Ja/Nein?


Stadt Schongau
Einwohnerzahl ca. 12.500
Gemeindeverwaltung Münzstraße 1 - 3, 86956 Schongau, Bürgerservice (Erdgeschoss, Zi.-Nr. 3) Tel. 08861/214-135/ -129
Helfer sirskunkalot
Plakatierungsrichtlinie
  1.) 6 Wochen vor der Bundestagswahl
  2.) Plakate müssen spätestens 1 Woche nach der Wahl wieder entfernt werden
Genehmigung Nein.


Stadt Penzberg
Einwohnerzahl ca 16.000
Gemeindeverwaltung Karlstraße 25, 82377 Penzberg
Helfer Franz Rauchfuss
Plakatierungsrichtlinie
  1.) ab 30. August
  2.) 20 Plakate
  3.) Abbau innerhalb 10 Tage nach Wahl
  4.) Mitteilung Plakatierungstermin und Standorte 
Genehmigung Nein.


Markt Peissenberg
Einwohnerzahl ca. 12.700
Gemeindeverwaltung Hauptstraße 77, 82380 Peissenberg
Helfer sirskunkalot
Plakatierungsrichtlinie
  1.) 1 Monat vor der Wahl 
  2.) auf höchstens 20 Wahlplakatständer im Format bis zu DIN A0 beschränkt
Genehmigung Nein.


Markt Peiting
Einwohnerzahl ca. 11.800
Gemeindeverwaltung Hauptplatz 2, 86971 Peiting, 08861 599-0
Helfer sirskunkalot
Plakatierungsrichtlinie
  1.) Die informationsträger müssen mit Anschrift und Rufnummer des Zuständigen versehen sein 
  2.) Die Wahlwerbung darf ab 16. August 2009 angebracht werden
Genehmigung Nein.


Verwaltungsgemeinschaft Altenstadt
Mitgliedsgemeinden Altenstadt, Hohenfurch, Ingenried, Schwabbruck, Schwabsoien
Einwohnerzahl ca. 8.000
Gemeindeverwaltung Marienplatz 2, 86972 Altenstadt
Helfer sirskunkalot
Plakatierungsrichtlinie
  1.) Es ist zu beachten, dass Ortsdurchfahrten in der Regel Kreis- oder Staatsstraßen sind.
  2.) Die Werbeträger dürfen weder den Straßenverkehr, noch die Fußgänger behindern. Zu den 
Ortstafeln ist ein Mindestabstand von 50 Metern einzuhalten. Die Werbeträger dürfen nicht an
Zäunen, Laternenmasten, Bäumen oder Verkehrsschildern befestigt werden. 3.) Die Werbeträger müssen spätestens 4 Tage nach der Bundestagswahl abgebaut sein.
Genehmigung Wird benötigt - Ja/Nein?


Verwaltungsgemeinschaft Bernbeuren
Mitgliedsgemeinden Bernbeuren, Burggen
Einwohnerzahl ca. 4.000
Gemeindeverwaltung Marienplatz 4, 86975 Bernbeuren
Helfer Du?
Plakatierungsrichtlinie
  1.) Erste Richtlinie 
  2.) Zweite Richtlinie
Genehmigung Wird benötigt - Ja/Nein?


Verwaltungsgemeinschaft Habach
Mitgliedsgemeinden Antdorf, Habach, Obersöchering, Sindelsdorf
Einwohnerzahl ca. 4.700
Gemeindeverwaltung Hofmark 1, 82392 Habach
Helfer Du?
Plakatierungsrichtlinie
  1.) Erste Richtlinie 
  2.) Zweite Richtlinie
Genehmigung Wird benötigt - Ja/Nein?


Verwaltungsgemeinschaft Hugelfing
Mitgliedsgemeinden Eberfing, Eglfing, Huglfing, Oberhausen
Einwohnerzahl ca. 6.800
Gemeindeverwaltung Hauptstraße 32, 82386 Huglfing
Helfer Du?
Plakatierungsrichtlinie
  1.) Erste Richtlinie 
  2.) Zweite Richtlinie
Genehmigung Wird benötigt - Ja/Nein?


Verwaltungsgemeinschaft Rottenbuch
Mitgliedsgemeinden Böbing, Rottenbuch
Einwohnerzahl ca. 3.500
Gemeindeverwaltung Klosterhof 36, 82401 Rottenbuch
Helfer Du?
Plakatierungsrichtlinie
  1.) Erste Richtlinie 
  2.) Zweite Richtlinie
Genehmigung Wird benötigt - Ja/Nein?


Verwaltungsgemeinschaft Seeshaupt
Mitgliedsgemeinden Iffeldorf, Seeshaupt
Einwohnerzahl ca. 5.500
Gemeindeverwaltung Weilheimer Str. 1-3, 82402 Seeshaupt
Helfer Du?
Plakatierungsrichtlinie
  1.) Erste Richtlinie 
  2.) Zweite Richtlinie
Genehmigung Wird benötigt - Ja/Nein?


Verwaltungsgemeinschaft Steingaden
Mitgliedsgemeinden Prem, Steingaden, Wildsteig
Einwohnerzahl ca. 5.000
Gemeindeverwaltung Krankenhausstraße 1, 86989 Steingaden
Helfer Du?
Plakatierungsrichtlinie
  1.) Erste Richtlinie 
  2.) Zweite Richtlinie
Genehmigung Wird benötigt - Ja/Nein?



Gemeinde Wessobrunn
Mitgliedsgemeinden Forst, Haid, Schellschwang, Wessobrunn
Einwohnerzahl ca. 2.200
Gemeindeverwaltung Zöpfstraße 1, 82405 Wessobrunn
Helfer Du?
Plakatierungsrichtlinie
  1.) Erste Richtlinie 
  2.) Zweite Richtlinie
Genehmigung Wird benötigt - Ja/Nein?



Garmisch-Partenkirchen

Garmisch-Partenkirchen
Einwohnerzahl ...
Gemeindeverwaltung ...
Helfer Franz Rauchfuss
Plakatierungsrichtlinie
  1.) Erste Richtlinie 
  2.) Zweite Richtlinie
Genehmigung Wird benötigt - Ja/Nein?


Mittenwald
Einwohnerzahl ...
Gemeindeverwaltung ...
Helfer Franz Rauchfuss
Plakatierungsrichtlinie
  1.) Erste Richtlinie 
  2.) Zweite Richtlinie
Genehmigung Wird benötigt - Ja/Nein?


Murnau am Staffelsee
Einwohnerzahl ...
Gemeindeverwaltung ...
Helfer Franz Rauchfuss
Plakatierungsrichtlinie
  1.) ab 4. September
  2.) Sammelplakatständer vorhanden
Genehmigung Wird benötigt - Ja/Nein?


Oberammergau
Einwohnerzahl ca. 5.300
Gemeindeverwaltung Schnitzlergasse 5, Oberammergau
Helfer ...
Plakatierungsrichtlinie
  1.) Erste Richtlinie 
  2.) Zweite Richtlinie
Genehmigung Wird benötigt - Ja/Nein?


Gemeinden
  1. Bad Bayersoien (1174)
  2. Bad Kohlgrub (2427)
  3. Eschenlohe (1612)
  4. Ettal (828)
  5. Farchant (3712)
  6. Grainau (3599)
  7. Großweil (1425)
  8. Krün (1888)
  9. Oberammergau (5290)
 10. Oberau (3052)
 11. Ohlstadt (3273)
 12. Riegsee (1154)
 13. Saulgrub (1695)
 14. Schwaigen (610)
 15. Seehausen am Staffelsee (2453)
 16. Spatzenhausen (787)
 17. Uffing am Staffelsee (2988)
 18. Unterammergau (1472)
 19. Wallgau (1414)
Märkte
  1. Garmisch-Partenkirchen (26.148)
  2. Mittenwald (7735)
  3. Murnau am Staffelsee (12.136)


Bad Tölz - Wolfratshausen

Bad Tölz
Einwohnerzahl ca. 17.800 Einwohner
Gemeindeverwaltung ...
Helfer Franz Rauchfuss, Benjamin Englich
Plakatierungsrichtlinie
  1.) ab 21. August 
  2.) Sammelplakatständer
Genehmigung Nein.


Geretsried
Einwohnerzahl ca. 23.400 Einwohner
Gemeindeverwaltung ...
Helfer Franz Rauchfuss
Plakatierungsrichtlinie
  1.) Erste Richtlinie 
  2.) Zweite Richtlinie
Genehmigung Wird benötigt - Ja/Nein?


Wolfratshausen
Einwohnerzahl ca. 17.600 Einwohner
Gemeindeverwaltung ...
Helfer Franz Rauchfuss
Plakatierungsrichtlinie
  1.) ab 31. August
  2.) Sammelplakatständer wohl vorhanden
Genehmigung Nein.


Lenggries
Einwohnerzahl ca. 9.600 Einwohner
Gemeindeverwaltung ...
Helfer Franz Rauchfuss
Plakatierungsrichtlinie
  1.) ab 17. August
  2.) Keine besonderen Bestimmungen
Genehmigung Nein.


Kochel am See
Einwohnerzahl ca. 5.300 Einwohner
Gemeindeverwaltung ...
Helfer Franz Rauchfuss,Benjamin Englich
Plakatierungsrichtlinie
  1.) 3 Plakate
  2.) Auflagenzettel vorhanden
Genehmigung Nein.


Bad Heilbrunn
Einwohnerzahl ca. 3.782 Einwohner
Gemeindeverwaltung ...
Helfer Benjamin Englich
Plakatierungsrichtlinie
  1.) 2 Sammelplakatständer
  2.) Sonst Ortsbereich Sperrzone
Genehmigung Wird benötigt - Ja/Nein?


Benediktbeuern
Einwohnerzahl ca. 3513 Einwohner
Gemeindeverwaltung ...
Helfer Benjamin Englich, ookujam
Plakatierungsrichtlinie
  1.) Sammelplakatständer vorhanden
  2.) Ab Anfang September
Genehmigung Wird benötigt - Nein?


Bichl
Einwohnerzahl ca. 2.087 Einwohner
Gemeindeverwaltung ...
Helfer Benjamin Englich, ookujam
Plakatierungsrichtlinie
  1.) Sammelplakatständer vorhanden
  2.) Ab Anfang September
Genehmigung Wird benötigt - Nein



Gemeinden
  1. Bad Heilbrunn (3782)
  2. Benediktbeuern (3513)
  3. Bichl (2087)
  4. Dietramszell (5284)
  5. Egling (5259)
  6. Eurasburg (4250)
  7. Gaißach (2966)
  8. Greiling (1396)
  9. Icking (3647)
 10. Jachenau (881)
 11. Kochel a.See (4143)
 12. Königsdorf (2914)
 13. Lenggries (9587)
 14. Münsing (4127)
 15. Reichersbeuern (2198)
 16. Sachsenkam (1255)
 17. Schlehdorf (1219)
 18. Wackersberg (3591)
Städte
  1. Bad Tölz (17.777)
  2. Geretsried (23.398)
  3. Wolfratshausen (17.560)
Märkte
  0. ...


Miesbach

Miesbach
Einwohnerzahl ...
Gemeindeverwaltung ...
Helfer Franz Rauchfuss
Plakatierungsrichtlinie
  1.) Erste Richtlinie 
  2.) Zweite Richtlinie
Genehmigung Wird benötigt - Ja/Nein?


Holzkirchen
Einwohnerzahl ...
Gemeindeverwaltung ...
Helfer Franz Rauchfuss
Plakatierungsrichtlinie
  1.) Erste Richtlinie 
  2.) Zweite Richtlinie
Genehmigung Wird benötigt - Ja/Nein?


Gemeinden
  1. Bad Wiessee (4635)
  2. Bayrischzell (1593)
  3. Fischbachau (5509)
  4. Gmund a.Tegernsee (6043)
  5. Hausham (8204)
  6. Irschenberg (3047)
  7. Kreuth (3700)
  8. Otterfing (4490)
  9. Rottach-Egern (5560)
 10. Valley (2927)
 11. Waakirchen (5541)
 12. Warngau (3691)
 13. Weyarn (3405)
Städte
  1. Miesbach (11.094)
  2. Tegernsee (3967)
Märkte
  1. Holzkirchen (15.324)
  2. Schliersee (6537)