BY:Bezirksverband Oberbayern/Bezirksparteitag 2015.1/Antragsfabrik

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Antrag erstellen und einreichen

Um einen Antragsentwürfe einzustellen nutze bitte dieses Formular.

Wichtig - Unbedingt lesen!

Eine Einreichung ist bis zur Einreichungsfrist (d.h. für Satzungsänderungen bis zum Samstag 14.11.2015 24:00 Uhr) möglich, indem Anträge in dieser Antragsfabrik oder per E-Mail an vorstand@piratenpartei-oberbayern.de eingereicht werden.

Nur Anträge, die

  1. rechtzeitig bis zum Samstag 14.11.2015 24:00 Uhr bei eingereicht wurden
  2. zur Frist einen Kreisverband oder fünf stimmberechtigte Mitglieder als glaubwürdige Unterstützer vorweisen können (durch Antragsfabrik, Pirate Feedback oder deren Emailadressen)

haben einen Anspruch darauf im Antragsbuch und der Umfrage zur Antragsreihenfolge berücksichtigt zu werden. Alle später eingereichten Einträge werden am Ende des Tagesordnungsvorschlages aufgeführt.

Änderungen von Begründungen sind auch nach der Frist möglich. Kleinere Korrekturen an Anträgen (ausgenommen Satzungsänderungen) sind mit Zustimmung des Parteitags möglich.

Ein paar nützliche Tipps

  • Einige Piraten neigen dazu, kurz vor der Einreichungsfrist ihre Anträge einzukippen. Gute Anträge müssen aber wachsen und ein paar andere Leute sollten vorher schon einmal drübergelesen haben.
  • Suche dir Verbündete, d.h. Gleich- und/oder Ähnlichgesinnte, die dir konstruktives Feedback geben können und damit die Anträge verbessern.
  • Um Anträge zu verbessern und im Vorfeld ein unverbindliches Meinungsbild einzuhohlen, können diese auch in das Pirate Feedback des bayerischen Landesverbandes eingestellt werden. https://feedback.piratenpartei-bayern.de/ Für die Bestimmung der Antragsreihenfolge für die Tagesordnung wird das Pirate Feedback Ergebnis jedoch keinen direkten Einfluss haben.
  • Bitte beachte, dass die Anträge hier noch in der Entwicklungsphase sind und sich (deutlich) ändern können. Wenn du dich also als "Dafür" oder "Dagegen" eintragt, am besten die Funktion "Beobachten" (oben links) aktivieren, damit du per Mail über Änderungen informiert werdet. (Allerdings müsste ihr die E-Mail-Benachrichtigung erst unter "Persönliche Werkzeuge" -> "Einstellungen" -> "E-Mail-Optionen" aktivieren.)
  • Ein vernünftiges Programmantrag ist in vollständigen Sätzen formuliert, enthält eine oder mehrere politische Forderungen der Piratenpartei und auch einige Worte zum Begründungszusammenhang, falls dieser nicht auf der Hand liegt. Mit dem Wahlprogramm wollen wir schließlich dem Wähler unsere politischen Ziele kommunizieren. Dazu muss es allein stehen können, ohne dass der Wähler recherchieren muss, und auch verständlich geschrieben sein.
  • Hier siehst du eine Übersicht der Antragsentwürfe. Zum Editieren der Seiten musst du dich im Wiki anmelden und eingeloggt sein. Tip: Wenn du beim Bearbeiten dein Wiki-Namenskürzel eintragen willst einfach 3 Tilden ("~") direkt hintereinander eingeben.

Änderungen

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Um alle Änderungen an Anträgen und deren Diskussionen zu verfolgen, klicke hier:

Änderungen an verlinkten Seiten

Positionspapiere

Wahlprogramm

Satzungsänderungen

Bezirksparteitag Oberbayern/Antragsfabrik 2015.1/Amtszeit des Vorstandes Satzungsänderungsantrag
Klaus Segatz, Klaus Segatz (Diskussion)
Der Bezirksparteitag möge folgende Änderung der Satzung beschließen:

§ 9a (3) - Der Vorstand (3) Die Mitglieder des Vorstandes werden vom Parteitag für ein Jahr gewählt. Die Amtszeit endet durch Austritt, Rücktritt, Abberufung durch den Parteitag oder mit Wahl eines neuen Vorstandes. Zur Neuwahl des Vorstandes sollte spätestens innerhalb von 13 Monate nach der letzten regulären Vorstandswahl die Einladung ausgesprochen werden.

Bezirksparteitag Oberbayern/Antragsfabrik 2015.1/Gebietsversammlung Satzungsänderungsantrag
Dietmar Hölscher, Dietmar Hölscher (Diskussion)
Als §14 soll in die Satzung eingefügt werden:

§ 14 - Gebietsversammlung (1) Eine Gebietsversammlung ist die Versammlung aller Piraten eines Landkreises, einer kreisfreien Stadt, eines Wahl- oder Stimmkreises, soweit auf der gleichen Gliederungsebene kein Gebietsverband existiert. (2) Der Vorstand der übergeordneten Gliederung vertritt die Interessen der Gebietsversabmmlung nach Maßgabe ihrer Beschlüsse. Der Vorstand der übergeordneten Gliederung soll auf Vorschlag der Gebietsversammlung Personen aus deren Mitte als Sprecher für die Vertretung bestimmter Aufgaben beauftragen. (3) Die Gebietsversammlung entscheidet je nach Gebietsart über - wichtige, das Gebiet betreffende politische Fragen. - die Wahl von Vertretern (Sprechern). - gegebenenfalls weitere, ihr nach der Satzung des übergeordneten Verbands zukommende Aufgaben. (4) Stimmrecht hat jeder im Gebiet wohnhafte Pirat, der gem. § 4 Bundessatzung stimmberechtigt ist. (5) Eine Gebietsversammlung wird vom Vorstand des übergeordneten Verbands einberufen, wenn der dieser es beschließt oder mindestens 10 %, jedoch nicht weniger als fünf der stimmberechtigten Mitglieder des Gebiets es verlangen. (6) Die Gebietsversammlung kann über ein Budget verfügen, das sich zusammensetzt aus - den Einnahmen aus Mitgliedseiträgen, analog zu Verbänden, gemäss des Verteilungsschlüssels der Bundessatzung - Einnahmen und Spenden die für das Budget der Gebietsversammlung bestimmt sind - Anteilig zu den eigenen Einnahmen und den Einnahmen der anderen Gebietsversammlungen und -verbände des Bezirks die einnnahmenabhängigen Einnahmen des übergeordneten Verbands aus der Parteienfinanzierung. - Das Budget wird vom Vorstand des übergeordneten Verands verwaltet. - Der Vorstand des übergeordneten Verbands soll in den die Gebietsversammlung betreffenden Beschlüssen den mehrheitlichen Beschlüssen der Gebietsversammlung und ihrer Vertreter folgen. - Gelder aus dem Budget einer Gebietsversammlung, die 3 Jahre nicht in Anspruch genommen wurden, verfallen zugunsten des übergeordneten Verbands. (7) Die Gebietsversammlung kann sich eine eigene Geschäftsordnung geben. (8) Gebietsversammlungen können mit anderen Gebietsversammlungen örtlich und zeitlich zusammengelegt werden und finden an einem beliebigen Ort innerhalb der geographischen Grenzen des Gebietes der Versammlung statt. (9) Eine Gebietsversammlung ist beschlussfähig, wenn mindestens 5 % der stimmberechtigten Piraten des Gebiets, jedoch nicht weniger als fünf, akkreditiert sind. (10) Für die Einladung zu einer Gebietsversammlung gelten grundsätzlich die gleichen Regelungen wie für den Parteitag der übergeordneten Gliederung. Der Vorstand des übergeordneten Gliederung kann jedoch abweichende Regelungen beschließen. (11) Beschlüsse von Gebietsversammlungen können durch Beschlüsse des übergeordneten Parteitags mit Zweidrittelmehrheit aufgehoben werden.

Bezirksparteitag Oberbayern/Antragsfabrik 2015.1/Paragraph92 Satzungsänderungsantrag
ArnoldSchiller (Diskussion)
Änderung des Absatzes 1 des Paragraphen 9
"(1) Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden und optional dessen Stellvertreter,dem Schatzmeister und optional dessen Stellvertreter, und optional dem politischen Geschäftsführer und optional dessen Stellvertreter,und dem Generalsekretär und optional dessen erstem, und optional zweitem Stellvertreter sowie optional einen oder mehrere Beisitzer. (2) Vor einer Neuwahl des Vorstands legt der Parteitag die Anzahl und Ämter für die Neuwahl fest durch einfache Mehrheit fest. Trifft die Versammlung keine Wahl werden mindestens Vorsitzender, Schatzmeister und Generalsekretär gewählt."

Bezirksparteitag Oberbayern/Antragsfabrik 2015.1/Zusammensetzung des Bezirksvorstandes Oberbayern Satzungsänderungsantrag
Klaus Segatz, Klaus Segatz (Diskussion)
Der Bezirksparteitag möge folgende Änderung an der Satzung beschließen:

§9a (1) der Satzung wird wie folgt geändert: (1) Dem Bezirksvorstand gehören mindestens drei Mitglieder an: Ein Vorsitzender, ein stellvertretender Vorsitzender und ein Schatzmeister. Durch einfachen Beschluss des Parteitags können bei der jeweiligen Vorstandswahl zusätzlich optional bis zu zwei stellvertretende Schatzmeister, ein Generalsekretär, ein stellvertretender Generalsekretär, ein politischer Geschäftsführer und bis zu zwei Beisitzer gewählt werden.

Bezirksparteitag Oberbayern/Antragsfabrik 2015.1/kommissarische Vertretung des Vorstandes Satzungsänderungsantrag
Klaus Segatz, Klaus Segatz (Diskussion)
Der Bezirksparteitag möge folgende Änderung der Satzung beschließen:

§9a (11) der Satzung wird wie folgt geändert: (11) Tritt der gesamte Vorstand geschlossen zurück, kann seinen Aufgaben nicht mehr nachkommen oder wird auf einem regulären oder außerordentlichen Parteitag kein neuer Vorstand gewählt, so führt der Vorstand des übergeordneten Gebietsverbandes, in der Regel der Landesverbandsvorstand, die Geschäfte kommissarisch weiter bis ein außerordentlicher Parteitag einen neuen Vorstand gewählt hat. Der kommissarische Vorstand beruft unverzüglich, jedoch spätestens 6 Monate nach dem jeweiligen Eintritt der Handlungsunfähigkeit oder einer ergebnislosen Vorstandswahl, einem außerordentlichen Parteitag mit Vorstandswahl ein. Die Einladungsfrist für außerordentliche Parteitage beträgt mindestens zwei Wochen.

Sonstige Anträge

Bezirksparteitag Oberbayern/Antragsfabrik 2015.1/Vorlage Sonstiger Antrag Sonstiger Antrag
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Text des Antrages zweite Zeile etc.



Bayrische Gesetze und Verordnungen